Grenzbepflanzung: Wie nah dürfen Hecke und Baum an die Grenze?
Die Thujahecke nebenan ist längst höher als dein Gartenhaus, und der Walnussbaum des Nachbarn steht kaum einen Meter vom Zaun. Du willst wissen, was bei der Grenzbepflanzung erlaubt ist, und zwar für dein Bundesland, nicht als Faustregel aus einem Forum.
Stand: Oktober 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung

Grenzabstand für Hecke und Baum: Tabelle aller 16 Bundesländer
Die Tabelle zeigt die Grundregeln aus dem Gesetzestext jedes Landes. „Frist“ meint die Ausschluss- oder Verjährungsfrist für deinen Anspruch. Fast jedes Gesetz kennt Ausnahmen, lies deshalb vor einem Brief den Paragrafen im Wortlaut.
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| Land | Gesetz | Hecken | Bäume | Messung | Frist |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | NRG §§ 12, 16, 22, 26 | bis 1,80 m: 0,50 m; höher: plus Mehrhöhe | 2–8 m je nach Art (schwach- oder mittelstark wachsende Obstbäume innerorts 1 m), z. B. Thuja 4 m, Buche, Eiche 8 m; Ziersträucher 0,50 m | waagerecht ab Stammmitte am Boden | Beseitigung: 5 Jahre ab 1. Juli nach Pflanzung (Gehölze mit 4 oder 8 m: 10 Jahre); Rückschnitt unverjährbar |
| Bayern | AGBGB Art. 47–52 | bis 2 m: 0,50 m; höher: 2 m | wie Hecken; neben Agrarland bei erheblichem Schatten 4 m | Bäume ab Stammmitte, Hecken ab Mitte der grenznächsten Triebe | verjährt in 5 Jahren ab Jahresende (Kenntnis) |
| Berlin | NachbG Bln §§ 27–32 | bis 2 m: 0,50 m; höher: 1 m | stark wachsende (Linde, Eiche, Walnuss) 3 m, andere 1,50 m, Obst ohne Hochstamm 1 m | ab Mitte am Boden; mehrreihige Hecke: grenznächste Reihe | Klage bis Ende des 5. Jahres nach Pflanzung; Hecken: ab Überschreiten der Höhe |
| Brandenburg | BbgNRG §§ 37–40 | bei Wuchshöhe über 2 m: ein Drittel der Höhe | Obstbäume 2 m, andere 4 m; neben Acker doppelt | Bäume ab Stammmitte, sonst ab grenznächster Stelle | Klage bis Ende des 2. Jahres nach Pflanzung oder Hochwachsen |
| Bremen | kein Nachbarrechtsgesetz | keine Regel | keine Regel | entfällt | nur BGB (§§ 906, 910, 1004) |
| Hamburg | kein Nachbarrechtsgesetz | keine Regel | keine Regel | entfällt | nur BGB (§§ 906, 910, 1004) |
| Hessen | NachbG Hessen §§ 38–43 | bis 1,20 m: 0,25 m; bis 2 m: 0,50 m; höher: 0,75 m | sehr stark wachsend 4 m, stark 2 m, sonst 1,50 m; Obst 1,50–4 m | ab Stammmitte am Boden | Klage bis Ende des 3. Jahres nach Pflanzung bzw. Überschreiten |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Nachbarrechtsgesetz | keine Regel | keine Regel | entfällt | nur BGB (§§ 906, 910, 1004) |
| Niedersachsen | NNachbG §§ 50–54 | bis 1,20 m: 0,25 m; bis 2 m: 0,50 m; bis 3 m: 0,75 m | bis 5 m: 1,25 m; bis 15 m: 3 m; höher: 8 m | am Erdboden ab Mitte | Rückschnitt: Klage oder Schlichtungsantrag spätestens im 5. Jahr nach Überschreiten; Beseitigung (nur unter 0,25 m Abstand): Klage spätestens im 5. Jahr nach Pflanzung |
| Nordrhein-Westfalen | NachbG NRW §§ 41–47 | bis 2 m: 0,50 m; höher: 1 m | stark wachsende (Buche, Linde, Eiche) 4 m, übrige 2 m; Obst 1–2 m | ab Stammmitte am Boden; Hecken ab Seitenfläche | Klage binnen 6 Jahren nach Pflanzung |
| Rheinland-Pfalz | LNRG §§ 44–51 | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,50 m: 0,50 m; bis 2 m: 0,75 m; höher: plus Mehrhöhe | sehr stark wachsend 4 m, stark 2 m, sonst 1,50 m; Obst 1,50–4 m | ab Mitte am Boden | Klage bis Ende des 5. Jahres nach Pflanzung bzw. Überschreiten |
| Saarland | NachbG Saarland §§ 48–55 | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,50 m: 0,50 m; höher: 0,75 m | sehr stark wachsend 4 m, stark 2 m, sonst 1,50 m; Obst 1,50–4 m | ab Mitte am Boden | Klage binnen 5 Jahren nach Pflanzung |
| Sachsen | SächsNRG (2023) §§ 8–13, 29 | innerorts bis 2 m: 0,50 m, höher: 2 m; außerorts 1 m | wie Hecken | kürzeste waagerechte Entfernung ab Mitte | verjährt in 3 Jahren |
| Sachsen-Anhalt | NbG §§ 34–40 | bis 1,50 m: 0,50 m; bis 3 m: 1 m | bis 5 m: 1,25 m; bis 15 m: 3 m; höher: 6 m | waagerecht ab Mitte am Boden | Klage bis Ende des 5. (Beseitigung) bzw. 10. Jahres (Rückschnitt) nach Überschreiten |
| Schleswig-Holstein | NachbG Schl.-H. §§ 37–40 | über 1,20 m: ein Drittel der Höhe, für jeden Teil | wie Hecken | waagerecht, rechtwinklig zur Grenze | Rückschnitt: Klage bis Ende des 4. Jahres nach Überschreiten |
| Thüringen | ThürNRG §§ 44–53 | bis 1 m: 0,25 m; bis 1,50 m: 0,50 m; bis 2 m: 0,75 m; höher: plus Mehrhöhe | sehr stark wachsend 4 m, stark 2 m, sonst 1,50 m; Obst 1,50–4 m | ab Mitte am Boden | Beseitigung: Klage bis Ende des 5. Jahres nach Pflanzung; Rückschnitt ohne Frist |
„Jahr“ heißt meist Kalenderjahr: Wer im Mai 2024 pflanzt, zählt in Berlin ab 2025. „Plus Mehrhöhe“ heißt: Jeder Zentimeter über der Grenzhöhe verlangt einen Zentimeter mehr Abstand. Gegenüber Äckern, Weinbergen und Gärtnereien gelten oft doppelte Abstände.
Wie misst man Abstand und Höhe richtig?
Abstand: Gemessen wird waagerecht zur Grenze, meist ab der Mitte des Stammes, wo er aus dem Boden kommt, bei Hecken ab der Mitte der Hecke oder der grenznächsten Triebe. Abweichungen: In NRW misst man Hecken ab der Seitenfläche (§ 46 NachbG NRW), in Brandenburg Sträucher und Hecken ab der grenznächsten äußersten Stelle (§ 37 Abs. 1 BbgNRG). In Schleswig-Holstein muss jeder Teil der Pflanze den Abstand einhalten, auch die Zweige.
Höhe: Sie zählt ab dem Boden, an dem die Pflanze austritt, auch wenn das Nachbargrundstück höher liegt als deins. So hat der BGH für Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 27.06.2025, V ZR 180/24). Wurde das Gelände an der Grenze im zeitlichen Zusammenhang mit der Pflanzung künstlich aufgeschüttet, zählt das ursprüngliche Niveau.
Praktisch: Grenzsteine suchen, Abstand am Boden mit dem Zollstock messen, Höhe per Messlatte oder Foto mit Maßstab festhalten, Datum notieren.
Hecke oder Baum: Welche Regel gilt für die Grenzbepflanzung?
Eine Hecke ist eine Reihe dicht gepflanzter Gehölze, die als geschlossene Wand wächst. Im Saarland und in Thüringen gelten Schnitt- und Formhecken auch dann als Hecke, wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden (§ 49 Abs. 2 NachbG Saarland, § 45 Abs. 2 ThürNRG). Wächst eine Hecke zur Baumreihe durch, können die Baumabstände gelten; in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beginnt die Frist für die Beseitigung erst dann (§ 43 Abs. 1 NachbG Hessen, § 51 Abs. 3 LNRG, § 51 Abs. 3 ThürNRG). Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unterscheiden im Grundsatz nur nach der Höhe.
Keine Abstände gelten in vielen Ländern hinter einer Mauer oder einem geschlossenen Zaun, den die Pflanzen nicht überragen, und an öffentlichen Straßen, Grünflächen oder Gewässern. Ist ein ganzes Grundstück zugewuchert, hilft dir Nachbargrundstück verwildert.
Hecke direkt auf der Grenze: Wem gehört sie?
Steht eine Hecke nach dem Landesgesetz als Einfriedung auf der Grenze, gelten die Abstände nicht, etwa in Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (§ 28 Abs. 2 NachbG Bln, § 50 Abs. 2 NNachbG, § 34 Abs. 2 NbG). Dann wird vermutet, dass ihr sie gemeinsam nutzen dürft (§ 921 BGB). Die Pflegekosten teilt ihr, und keiner darf sie ohne Zustimmung des anderen beseitigen, solange dieser ein Interesse an ihr hat (§ 922 BGB). Bei einem Baum oder Strauch auf der Grenze kann jeder grundsätzlich die Beseitigung verlangen, die Kosten werden geteilt (§ 923 BGB).
Bebauungsplan und Baumschutzsatzung gehen vor
Ein Bebauungsplan kann Hecken oder Bäume an der Grenze vorschreiben. Baden-Württemberg lässt die Abstände dann insoweit entfallen (§ 27 NRG), Brandenburg nimmt abweichende öffentlich-rechtliche Abstände aus (§ 38 BbgNRG), Hessen öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Hecken (§ 39 Abs. 2 NachbG Hessen). Den Plan kannst du bei der Gemeinde einsehen.
Umgekehrt kann eine Baumschutzsatzung das Fällen oder starke Kappen ohne Genehmigung verbieten, auch wenn der Baum zu nah steht. Sachsen-Anhalt sagt ausdrücklich, dass zwingendes Naturschutzrecht dem Anspruch vorgeht (§ 39 Abs. 2 NbG). Frag im Zweifel bei der Gemeinde nach.
Hecke schneiden verboten? Die Zeit vom 1. März bis 30. September
Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; für Bäume gilt das nur außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs entfernen, bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG). Besetzte Nester dürfen nie beschädigt werden (§ 44 Abs. 1 BNatSchG).
Ein starker Rückschnitt auf die gesetzliche Höhe gehört deshalb in die Zeit von Oktober bis Februar. Die Landesgesetze passen sich an: In Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz muss der Nachbar nur vom 1. Oktober bis 15. März schneiden, in Thüringen bis 28. Februar; Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt nehmen März bis September aus. Setz die Frist im Brief auf einen Termin bis Ende Februar.
Hecke zu hoch, Baum zu nah: So kommst du zu deinem Recht
Dein Anspruch richtet sich gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks: Er muss zurückschneiden oder beseitigen, nicht du.
- Frist prüfen: Die meisten Länder schließen den Anspruch nach einigen Jahren aus, Brandenburg schon nach dem zweiten Kalenderjahr nach dem Pflanzen. Wahren kannst du die Frist meist nur mit einer Klage, in Niedersachsen beim Rückschnitt auch mit einem Schlichtungsantrag (§ 54 Abs. 2 NNachbG). Ein Brief reicht dafür nicht.
- Gespräch, dann Brief: mit Maßen, Paragraf und Frist (Muster unten).
- Schlichtung: In mehreren Ländern, etwa Hessen und Niedersachsen, ist vor einer Klage meist ein Versuch beim Schiedsamt Pflicht. Den Ablauf beschreibt Lärmbelästigung durch Nachbarn.
- Klage: Scheitert die Schlichtung, bleibt das Gericht. Dann lohnt anwaltliche Beratung, zu den Kosten: Anwaltsschreiben: Kosten.
Nach Fristablauf bleibt die Pflanze meist stehen. Ausnahmen: In Baden-Württemberg verjährt der Rückschnitt nie (§ 26 Abs. 3 NRG), in Thüringen hat der Rückschnitt von Hecken keine Frist. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein kannst du danach einen jährlichen Schnitt auf die erreichte Höhe verlangen, in Schleswig-Holstein nicht bei Bäumen ab 10 m (§ 54 Abs. 2 NNachbG, § 40 Abs. 2 NachbG Schl.-H.). Für überhängende Äste gilt Bundesrecht: Nachbar soll Hecke oder Baum schneiden.
Musterbrief: Rückschnitt auf den gesetzlichen Abstand
Trag Land, Gesetz, Paragraf und Abstand aus der Tabelle ein, dazu deine Messwerte. Duzt ihr euch, ersetze Sie durch du. Schick den Brief so, dass du den Zugang beweisen kannst: Zugang nachweisen.
Muster 1 · Bitte um Rückschnitt auf Abstand und Höhe
Betreff: [Ihre Hecke / Ihr Baum] an unserer Grundstücksgrenze: Bitte um Rückschnitt
[Anrede, z. B. Sehr geehrte Frau Weber],
an der Grenze zwischen unseren Grundstücken steht auf Ihrer Seite [was, z. B. eine Thujahecke / ein Walnussbaum]. Nach meiner Messung vom [Datum, z. B. 12.10.2026] stehen die Pflanzen [Abstand, z. B. 0,40 m] von der Grenze entfernt, gemessen [wie im Landesgesetz vorgeschrieben, meist ab der Mitte am Boden], und sind etwa [Höhe, z. B. 3,20 m] hoch. Fotos mit Maßstab liegen bei.
In [Bundesland] gilt nach [Gesetz und Paragraf, z. B. § 42 Nachbarrechtsgesetz NRW] für [Pflanze und Höhe, z. B. Hecken über 2 m] ein Mindestabstand von [Abstand laut Gesetz, z. B. 1 m]. [Nur bei Hecken: Bei dem vorhandenen Abstand sind höchstens 2 m Höhe zulässig.]
Ich bitte Sie daher, [die Hecke auf 2 m zurückzuschneiden / den Baum zu entfernen oder auf die zulässige Höhe zu kürzen], und zwar in der Zeit von Oktober bis Februar, in der starke Schnitte nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zulässig sind, spätestens bis zum [Datum, z. B. 26.02.2027]. Bitte geben Sie mir bis zum [Datum, z. B. 15.11.2026] kurz Bescheid, ob Sie einverstanden sind.
Mir liegt an einem guten Verhältnis. Wenn Sie eine andere Lösung vorschlagen möchten, etwa einen Schnitt in zwei Schritten, sprechen Sie mich gern an.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name, Anschrift]
Muster 2 · Erinnerung mit Frist vor der Schlichtung
Betreff: Rückschnitt [Ihrer Hecke] an der Grenze: Erinnerung
[Anrede],
mit Schreiben vom [Datum des ersten Briefs] habe ich Sie gebeten, [die Hecke auf die nach § 42 Nachbarrechtsgesetz NRW zulässige Höhe von 2 m zurückzuschneiden]. Eine Antwort habe ich nicht erhalten, und [die Hecke ist unverändert / nur teilweise geschnitten].
Ich bitte Sie noch einmal, den Rückschnitt bis zum [Datum, spätestens Ende Februar] vorzunehmen und mir bis zum [Datum, z. B. in 14 Tagen] zu bestätigen, dass Sie das tun werden.
Geschieht bis dahin nichts, werde ich beim zuständigen Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle einen Antrag auf Schlichtung stellen. [Falls zutreffend: Da das Gesetz für diesen Anspruch eine Frist vorsieht, kann ich nicht länger abwarten.] Ein Gespräch wäre mir lieber, Sie erreichen mich unter [Telefon oder E-Mail].
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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Brief in 2 Minuten erstellenWas du jetzt tun solltest
- Heute: Abstand und Höhe messen, Fotos mit Maßstab und Datum machen, deine Zeile in der Tabelle lesen und den Paragrafen im Wortlaut prüfen.
- Diese Woche: Bei der Gemeinde nach Bebauungsplan und Baumschutzsatzung fragen und klären, seit wann die Pflanze steht oder zu hoch ist. Davon hängt die Frist ab.
- Danach: Gespräch suchen, dann den Brief mit Frist schicken, Zugang nachweisbar.
- Nach Fristablauf: Erinnerung, dann Schiedsamt oder Gütestelle. Droht eine Ausschlussfrist abzulaufen, früh genug Schlichtung und Klage einleiten: Meist wahrt nur die Klage die Frist.
Was du nicht tun solltest
- Selbst schneiden oder fällen. Die Pflanze gehört dem Nachbarn; eigenmächtiges Kürzen kann Schadensersatz und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.
- Das Nachbargrundstück ohne Erlaubnis betreten, auch nicht zum Messen.
- Werte aus einem anderen Land übernehmen. 0,50 m Abstand erlauben in Bayern 2 m Höhe, in Rheinland-Pfalz nur 1,50 m.
- Jahrelang warten. Nach Fristablauf ist der Anspruch oft verloren.
- Im Sommer einen Kahlschnitt verlangen. Von März bis September verstößt er gegen das Naturschutzrecht.
Häufige Fragen
Wie weit muss eine Hecke von der Grenze weg sein?
Wie hoch darf die Hecke des Nachbarn an der Grenze sein?
Welcher Grenzabstand gilt für Hecken und Bäume in Bayern?
Welcher Grenzabstand gilt in NRW?
Der Baum steht seit Jahren zu nah. Ist es zu spät?
Darf ich die Hecke selbst auf die erlaubte Höhe schneiden?
Was gilt in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern?
Muss ich vor einer Klage zum Schiedsamt?
Grundlagen
§§ 12, 16, 22, 26, 27 NRG (Baden-Württemberg) · Art. 47–52 AGBGB (Bayern) · §§ 27–32 NachbG Bln · §§ 37–40 BbgNRG · §§ 38–43 NachbG Hessen · §§ 50–54 NNachbG · §§ 41–47 NachbG NRW · §§ 44–51 LNRG (Rheinland-Pfalz) · §§ 48–55 NachbG Saarland · §§ 8–13, 29 SächsNRG · §§ 34–40 NbG (Sachsen-Anhalt) · §§ 37–40 NachbG Schl.-H. · §§ 44–53 ThürNRG · §§ 906, 910, 921–923, 1004 BGB · § 39 Abs. 5, § 44 Abs. 1 BNatSchG · BGH, Urteil vom 27.06.2025, V ZR 180/24 (Höhe ab Bodenaustritt) · Stand: Oktober 2026
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für alte Pflanzungen gelten teils Übergangsregeln.

