Versicherung zahlt nicht: So wehrst du dich gegen die Ablehnung
Der Schaden ist da, die Rechnungen auch, und dann kommt ein Brief voller Textbausteine: „Leider können wir keine Leistung erbringen.“ Oder es kommt wochenlang gar nichts. Gegen einen Konzern fühlst du dich klein. Musst du nicht: Das Gesetz gibt dir klare Rechte, und der Weg zum Ombudsmann kostet nichts.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Warum lehnt die Versicherung ab? Die häufigsten Gründe
Ablehnen darf der Versicherer nur aus Gründen, die im Gesetz oder in deinem Vertrag stehen. Lass dir die Klausel immer wörtlich nennen und prüfe jeden Grund einzeln.
| Grund | Was du prüfst | Norm |
|---|---|---|
| Nicht versichert oder ausgeschlossen, z. B. Überschwemmung ohne Elementarschutz | Wortlaut der Klausel in deinen Bedingungen. Unklare Klauseln gehen zulasten des Versicherers. | § 305c Abs. 2 BGB |
| Obliegenheit verletzt, z. B. Schaden zu spät gemeldet | Bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich nur Kürzung nach Schwere des Verschuldens, volle Ablehnung bei Vorsatz. Hatte der Verstoß keinen Einfluss auf Schaden oder Prüfung, muss er zahlen, außer bei Arglist. Auskunftspflichten nach dem Schaden zählen nur nach gesonderter Belehrung in Textform. | § 28 Abs. 2–4 VVG |
| Grob fahrlässig verursacht, z. B. Herd angelassen | Erlaubt in der Regel nur eine Kürzung. Auf null nur in Ausnahmefällen, etwa bei absoluter Fahruntüchtigkeit (BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10). Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand. | § 81 VVG |
| Anzeigepflicht verletzt, z. B. Gesundheitsfragen bei BU oder PKV | Wurde in Textform gefragt und gesondert belehrt? Rücktritt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, binnen eines Monats ab Kenntnis und mit Begründung. Nach fünf Jahren ausgeschlossen (in der Krankenversicherung nach drei), bei Vorsatz oder Arglist nach zehn, außer der Versicherungsfall trat vorher ein. | §§ 19, 21, 194 VVG |
| Wartezeit, z. B. private Krankenversicherung | Höchstens drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie höchstens acht. Vorversicherungszeiten können angerechnet werden. | § 197 VVG |
| Unterversicherung, z. B. Hausrat | Lag die Versicherungssumme deutlich unter dem Wert, wird nur anteilig gezahlt. Manche Tarife verzichten darauf. | § 75 VVG |
| Höhe strittig | Eigene Belege, Kostenvoranschläge, Gutachten; wo vereinbart, Sachverständigenverfahren | § 84 VVG |
Versicherung zahlt nicht und meldet sich nicht?
Prüfen darf der Versicherer, aber nicht endlos. Seine Leistung wird fällig, sobald er die nötigen Erhebungen zum Versicherungsfall und zur Höhe abgeschlossen hat (§ 14 Abs. 1 VVG).
- Abschlag nach einem Monat: Ist die Prüfung einen Monat nach deiner Schadenmeldung nicht beendet, kannst du eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den er voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). Die Frist ruht, solange es durch dein Verschulden hakt, etwa weil Unterlagen fehlen.
- Fehlende Unterlagen klären: Bitte schriftlich um eine Liste, was noch fehlt, und liefere vollständig.
- Verzugszinsen: Ist die Leistung fällig und mahnst du, schuldet der Versicherer Verzugszinsen; ein Ausschluss im Vertrag ist unwirksam (§ 14 Abs. 3 VVG). Wie du Zinsen berechnest: Mahnung schreiben.
Versicherung lehnt ab: Widerspruch mit Muster
Schreib sachlich, nummeriere deine Argumente und leg Belege in Kopie bei, nie Originale. Schick den Brief nachweisbar (Zugang nachweisen) oder über das Kundenportal und speichere die Eingangsbestätigung.
Muster 1 · Widerspruch gegen die Ablehnung
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom [Datum], Vertrag [Nr.], Schaden [Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie die Leistung für den Schaden vom [Datum und Art, z. B. 03.08.2026, Leitungswasserschaden in der Küche] abgelehnt. Sie stützen sich auf [Grund laut Schreiben, z. B. einen Ausschluss nach Ziffer … der Bedingungen]. Dieser Ablehnung widerspreche ich.
Die Ablehnung ist unzutreffend:
1. [Argument, z. B. Der Schaden entstand durch einen Rohrbruch und ist nach Ziffer … versichert, siehe Rechnung des Installateurs vom …]
2. [Argument, z. B. Den Schaden habe ich am … gemeldet, also unverzüglich, siehe Ihre Eingangsbestätigung.]
3. [Argument, z. B. Selbst eine Obliegenheitsverletzung wäre weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang Ihrer Leistungspflicht ursächlich gewesen (§ 28 Abs. 3 VVG).]
Ich fordere Sie auf, Ihre Entscheidung zu überprüfen und den Schaden in Höhe von [Betrag] € bis zum [Datum, 14 Tage] zu regulieren. Halten Sie an der Ablehnung fest, bitte ich um eine ausführliche schriftliche Begründung unter Nennung der genauen Vertragsklausel.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich [den Versicherungsombudsmann / bei Kranken- und Pflegeversicherung: den PKV-Ombudsmann] anrufen und weitere rechtliche Schritte prüfen.
Anlagen: [Liste, z. B. Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschlag]
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Muster 2 · Begründung, Gutachten und Unterlagen anfordern
Betreff: Vertrag [Nr.], Schaden [Nr.]: Bitte um Begründung und Kopien
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Schaden vom [Datum] bitte ich Sie um:
1. eine schriftliche Begründung Ihrer Entscheidung mit der Vertragsklausel, auf die Sie sich stützen, und die vollständigen Bedingungen in der für meinen Vertrag geltenden Fassung,
2. Kopien aller Gutachten und Stellungnahmen, die Sie zu meinem Schaden eingeholt haben [bei privater Krankenversicherung: insbesondere zur medizinischen Notwendigkeit, § 202 VVG],
3. eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten einschließlich der Schadenakte, soweit sie Daten über mich enthält (Art. 15 Abs. 3 DSGVO),
4. falls Sie noch prüfen: eine Liste der Unterlagen, die Ihnen fehlen, und einen Termin für Ihre Entscheidung.
[Falls passend: Ich habe den Schaden am … gemeldet, seitdem ist mehr als ein Monat vergangen. Ich verlange deshalb eine Abschlagszahlung nach § 14 Abs. 2 VVG in Höhe von … €.]
Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu 1, 2 und 4 bis zum [Datum, 14 Tage], die Datenkopie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Reklamo macht aus deinen Angaben den fertigen Widerspruch, mit Datum, Frist und den richtigen Paragrafen, und erinnert dich drei Tage vor Fristablauf. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief in 2 Minuten erstellenVersicherungsombudsmann: Beschwerde kostenlos
Bleibt der Versicherer beim Nein, ist die Schlichtung der nächste Schritt. Sie ist neutral, prüft nach Recht und Gesetz und kostet dich nichts außer Porto.
| Stelle | Zuständig für | Ergebnis | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Versicherungsombudsmann | Verbraucher mit eigenen Ansprüchen gegen Mitgliedsversicherer (fast alle im Privatkundengeschäft), Beschwerdewert bis 100.000 €; nicht Kranken- und Pflegeversicherung | bis 10.000 € Entscheidung, für den Versicherer bindend; darüber Empfehlung; für dich nie bindend | kostenlos, Verjährung ruht während des Verfahrens, meist unter drei Monaten |
| PKV-Ombudsmann | private Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegepflichtversicherung, Streitwert über 50 € | Schlichtungsvorschlag, für beide Seiten nicht bindend | kostenlos, im Schnitt rund vier Monate |
| BaFin | mögliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht | Stellungnahme an dich, gegebenenfalls Nachfrage beim Versicherer, keine Entscheidung über deinen Anspruch | Beschwerde schriftlich oder in Textform (§ 4b FinDAG) |
So gehst du vor: Melde den Anspruch zuerst beim Versicherer. Sind seit deiner Meldung keine sechs Wochen vergangen und hat er noch nicht entschieden, kann er beantragen, das Verfahren auszusetzen (§ 2 Abs. 3 VomVO). Die Beschwerde reichst du online, per Brief oder E-Mail ein, mit Versicherungsschein- oder Schadennummer, dem Schriftwechsel und deinem Ziel. Ausgeschlossen ist der Weg, wenn die Sache schon vor Gericht liegt oder der Anspruch bei Antragstellung verjährt war und sich der Versicherer darauf beruft (§ 2 Abs. 4 VomVO). Am schnellsten geht es mit dem Online-Formular. Das Muster hilft dir, den Fall knapp zu fassen, und dient als Begleitschreiben, wenn du per Post einreichst.
Muster 3 · Beschwerde an den Versicherungsombudsmann
Betreff: Beschwerde gegen [Versicherer], Vertrag [Nr.], Schaden [Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gegen die [Name des Versicherers].
Sachverhalt: Ich habe dort eine [Sparte, z. B. Hausratversicherung] abgeschlossen. Am [Datum] ist folgender Schaden eingetreten: [kurze Beschreibung]. Ich habe ihn am [Datum] gemeldet.
Streitpunkt: Mit Schreiben vom [Datum] hat der Versicherer die Leistung abgelehnt, Begründung: [Grund]. Meinem Widerspruch vom [Datum] hat er nicht abgeholfen. Die Ablehnung halte ich für unzutreffend, weil [Kernargument in zwei Sätzen].
Mein Ziel: Zahlung von [Betrag] € [oder: Übernahme der Kosten für …].
Die Sache ist weder bei einem Gericht noch bei einer anderen Schlichtungsstelle anhängig.
Anlagen: Versicherungsschein, Schadenmeldung, Ablehnung, mein Widerspruch, [Rechnungen, Fotos, Gutachten]
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name, Anschrift, Telefon]
Gutachten, Sachverständigenverfahren, Anwalt: Wann was?
- Eigenes Gutachten: Bei Streit über die Höhe hilft ein unabhängiger Sachverständiger. Die Kosten muss der Versicherer nur ersetzen, wenn er dich zur Beauftragung aufgefordert hat oder der Vertrag es vorsieht (§ 85 Abs. 2 VVG). Hol vorher ein Angebot ein.
- Sachverständigenverfahren: Sehen deine Bedingungen eines vor, häufig in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, stellen Sachverständige die Schadenhöhe fest. Das Ergebnis bindet, außer es weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage ab (§ 84 VVG). Solange du ein solches Verfahren nicht genutzt hast, kann der Ombudsmann die Beschwerde ablehnen (§ 9 Abs. 4 VomVO).
- Anwalt: Sinnvoll bei hohen Beträgen, bei Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder anficht, und wenn eine Klage nötig wird. Es gibt Fachanwälte für Versicherungsrecht. Klagen kannst du am Gericht deines Wohnorts (§ 215 VVG). Was ein Anwaltsbrief kostet: Anwaltsschreiben: Kosten.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfe, ob dein Vertrag Streit aus Verträgen abdeckt, und lass dir die Deckung vorher bestätigen: Anwalt anschreiben und Deckungsanfrage. Lehnt sie wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren oder ein vergleichbares Verfahren vorsehen und sie muss dich darauf hinweisen. Sonst gilt dein Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt (§ 128 VVG).
Als Mieter mit Wasserschaden: Die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters, für deine eigenen Sachen ist deine Hausratversicherung zuständig. Ob du außerdem die Miete mindern kannst: Mietminderung bei Wasserschaden.
Verjährung: Wie lange kann ich noch fordern?
Ansprüche gegen die eigene Versicherung verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Zwei Regeln verschaffen dir Luft:
- Solange der Versicherer prüft, ist die Verjährung gehemmt: von deiner Anmeldung bis zum Zugang seiner Entscheidung in Textform (§ 15 VVG).
- Während des Verfahrens beim Versicherungsombudsmann verjähren deine Ansprüche gegen den Versicherer nicht (§ 12 VomVO).
Danach läuft die Zeit weiter. Rechne vorsichtig und handle spätestens im Herbst des dritten Jahres. Achte außerdem auf Fristen im Vertrag, etwa für die Invalidität in der Unfallversicherung. Darauf muss der Versicherer dich nach der Schadenmeldung in Textform hinweisen, sonst kann er sich auf die Versäumung nicht berufen (§ 186 VVG).
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Ablehnung lesen, Eingangsdatum notieren, Grund und Klausel markieren. Versicherungsschein und Bedingungen heraussuchen.
- Diese Woche: Begründung, Bedingungen und Gutachten anfordern (Muster 2). Belege sammeln: Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Zeugen. Prüft der Versicherer schon über einen Monat: Abschlag verlangen.
- Binnen zwei bis vier Wochen: Widerspruch mit Frist schicken (Muster 1).
- Nach Fristablauf: Versicherungsombudsmann oder PKV-Ombudsmann anrufen (Muster 3), parallel den Rechtsschutz prüfen.
- Bei Berufsunfähigkeit, Rücktritt oder hohen Summen: früh zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Was du nicht tun solltest
- Übertreiben oder Belege „nachbessern“: Wer arglistig täuscht, riskiert den ganzen Anspruch (§ 28 Abs. 3 Satz 2 VVG).
- Beschädigtes vorschnell entsorgen: Erst fotografieren und dem Versicherer Gelegenheit zur Besichtigung geben. Notmaßnahmen gegen größere Schäden sind dagegen richtig.
- Eine Abfindungserklärung unterschreiben, ohne zu prüfen, was damit alles erledigt ist.
- Nur telefonieren: Zusagen am Telefon kannst du später nicht beweisen. Lass dir alles schriftlich geben.
- Die Verjährung vergessen, weil man noch „im Gespräch“ ist.
Häufige Fragen
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Kann ich gegen die Ablehnung der Versicherung Widerspruch einlegen?
Was kostet der Versicherungsombudsmann?
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns verbindlich?
Darf die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit gar nichts zahlen?
Bekomme ich das Gutachten der Versicherung zu sehen?
Wann verjähren Ansprüche gegen meine Versicherung?
Lohnt sich ein Anwalt gegen die Versicherung?
Kann ich mich auch bei der BaFin beschweren?
Grundlagen
§§ 14, 15 VVG (Fälligkeit, Abschlag, Verjährungshemmung) · §§ 19, 21, 194 VVG (Anzeigepflicht) · §§ 28, 81 VVG (Obliegenheiten, grobe Fahrlässigkeit) · BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10 (Kürzung auf null) · §§ 75, 84, 85 VVG (Unterversicherung, Sachverständige) · § 128 VVG (Rechtsschutz) · §§ 186, 197, 202 VVG · §§ 214, 215 VVG · §§ 195, 199, 305c BGB · Art. 12, 15 DSGVO · § 4b FinDAG · § 84 SGG · Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO) §§ 2, 9, 10, 11, 12 · Statut des PKV-Ombudsmanns · Stand: Oktober 2026

