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Inkasso-Brief erhalten: prüfen, widersprechen, Kosten kürzen

Ein Brief vom Inkasso fühlt sich an wie ein Urteil: Fristen, Kosten, der Hinweis auf die Schufa. Atme durch. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsbeschluss, und nicht jede Forderung stimmt: Manche sind falsch, überhöht oder längst verjährt.

Antwort in 20 Sekunden: Nicht ignorieren, aber auch nicht sofort zahlen. Prüfe, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister steht, ob du Gläubiger und Forderung kennst und ob die Kosten stimmen: Bei unbestrittenen Forderungen sind in der Regel höchstens 0,9 Gebühren erstattungsfähig, bei Zahlung auf das erste Schreiben nur 0,5. Besteht die Forderung nicht, widersprich schriftlich und begründet. Eine so bestrittene, weder titulierte noch belegte Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden (BGH, 12.05.2026). Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, hast du zwei Wochen für den Widerspruch.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Inkasso-Widerspruch, Register prüfen, Nachweise verlangen und begründet widersprechen hilft, ignorieren oder aus Angst zahlen schadet
Prüfe vor einer Zahlung, ob du Gläubiger und Forderung kennst, ob die Kosten stimmen und ob die Forderung verjährt ist. Grafik: reklamo.ai

Inkasso-Brief erhalten: 5 Prüfschritte

  1. Ist das Inkasso echt? Inkassounternehmen brauchen eine Registrierung (§ 10 Abs. 1 RDG), seit 2025 beim Bundesamt für Justiz. Prüfe den Namen kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister. Kanzleien stehen stattdessen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Warnzeichen für Fake-Inkasso: Konto im Ausland (IBAN beginnt nicht mit DE), unvollständige Firmenangaben, Kosten ohne Aufschlüsselung, ein runder Gesamtbetrag, Drohung mit Pfändung ohne vorheriges Gerichtsverfahren.
  2. Stehen die Pflichtangaben drin? Schon das erste Schreiben muss nennen: Auftraggeber mit Anschrift, Forderungsgrund (bei Verträgen Gegenstand und Datum), Zinsen mit Satz und Zeitraum, Art, Höhe und Grund der Kosten, bei Umsatzsteuer den Hinweis, dass der Gläubiger sie nicht abziehen kann, die Aufsichtsbehörde und ob deine Adresse ermittelt wurde (§ 13a Abs. 1 RDG). Auf Anfrage muss es außerdem sagen, bei wem die Forderung entstanden ist und wie der Vertrag zustande kam (§ 13a Abs. 2 RDG). Für Anwälte gilt Entsprechendes (§ 43d BRAO).
  3. Gibt es die Forderung? Hast du bestellt, schon gezahlt, widerrufen oder gekündigt? Such Kontoauszüge, Bestellmails und Bestätigungen heraus. Kennst du den Gläubiger gar nicht, kann eine Verwechslung oder ein Missbrauch deiner Daten dahinterstecken.
  4. Stimmen Zinsen und Kosten? Verzugszinsen laufen erst ab Verzug. Inkassokosten musst du nur tragen, wenn du schon in Verzug warst, als das Inkasso beauftragt wurde, und nur bis zu einer Obergrenze (siehe Inkassokosten). Wann Verzug eintritt, steht unter Mahnung schreiben.
  5. Ist die Forderung verjährt? Normale Forderungen verjähren in drei Jahren ab Ende des Entstehungsjahres (§§ 195, 199 BGB), es sei denn, etwa ein Mahnbescheid oder eine Ratenzahlung hat die Verjährung gehemmt oder neu gestartet. Mit rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid oder Urteil gelten 30 Jahre (§ 197 BGB).

Inkasso-Forderung unberechtigt, zu hoch oder verjährt: Was du tust

Forderung besteht nicht

Nie bestellt, schon gezahlt oder wirksam widerrufen (Widerruf schreiben): Widersprich schriftlich, begründe kurz, leg Belege in Kopie bei. Zahle nichts, auch keine Teilsumme aus Kulanz. Muster 1.

Unklar, worum es geht

Du erkennst die Forderung nicht, oder Pflichtangaben fehlen: Verlange erst Auskunft und Nachweise. Muster 2.

Forderung stimmt, Kosten zu hoch

Zahl Hauptforderung und berechtigte Zinsen, das stoppt weitere Kosten. Den überhöhten Rest bestreitest du begründet. Muster 3.

Forderung ist verjährt

Verjährung wirkt nur, wenn du dich darauf berufst (§ 214 BGB). Zahle nichts und unterschreib kein Anerkenntnis: Was du auf eine verjährte Forderung zahlst, bekommst du nicht zurück. Muster 4.

Inkasso Widerspruch: 4 Muster zum Kopieren

Schick deinen Brief mit Aktenzeichen an das Inkassounternehmen, per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per E-Mail, und eine Kopie an den angeblichen Gläubiger. Das Einschreiben ist nur ein Indiz für den Zugang, kein sicherer Beweis; am sichersten ist ein Bote, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugt (Zugang nachweisen). Telefonier nicht, schriftlich ist belegbar.

Muster 1 · Widerspruch: Forderung besteht nicht

Betreff: Widerspruch gegen Ihre Forderung, Az. [Aktenzeichen des Inkassos]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] fordern Sie mich im Auftrag von [angeblicher Gläubiger] auf, [Betrag] € zu zahlen.

Dieser Forderung widerspreche ich in vollem Umfang. Sie besteht nicht. [Begründung, z. B. Mit Ihrer Auftraggeberin habe ich keinen Vertrag geschlossen. / Die Rechnung Nr. … habe ich am … vollständig bezahlt, Beleg anbei. / Den Vertrag habe ich am … fristgerecht widerrufen, Kopie anbei.]

Ich fordere Sie auf, das Inkassoverfahren einzustellen und mir dies bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich zu bestätigen.

Die Forderung ist bestritten. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien wie die Schufa widerspreche ich; eine Meldung wäre unzulässig. Bitte antworten Sie mir ausschließlich schriftlich.

Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis. Eine Kopie erhält [angeblicher Gläubiger].

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Muster 2 · Auskunft und Nachweise verlangen

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]: Bitte um Auskunft und Nachweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Forderung kann ich nicht nachvollziehen. Ich bestreite sie und bitte Sie, mir Folgendes vorzulegen:

1. Ihren Auftraggeber und bei wem die Forderung entstanden ist (§ 13a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 RDG),
2. Gegenstand, Datum und Umstände des Vertragsschlusses (§ 13a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 RDG),
3. Kopien der Rechnung und der Mahnungen, mit denen ich in Verzug gesetzt worden sein soll,
4. eine Aufstellung der Zinsen mit Satz und Zeitraum und der Inkassokosten nach Art, Höhe und Grund (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 bis 5 RDG),
5. bei einer Abtretung: die Abtretungsurkunde (§ 410 BGB).

Bitte senden Sie mir diese Angaben bis zum [Datum, 14 Tage]. Bis dahin leiste ich keine Zahlung. Die Forderung ist bestritten, eine Meldung an Auskunfteien wäre unzulässig.

Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Muster 3 · Hauptforderung gezahlt, Inkassokosten bestritten

Betreff: Az. [Aktenzeichen]: Zahlung der Hauptforderung, Widerspruch gegen die Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hauptforderung über [Betrag] € habe ich am [Datum] an [Sie / Ihre Auftraggeberin] gezahlt. [Zusätzlich habe ich Zinsen von … € gezahlt.]

Den verlangten Inkassokosten von [Betrag] € widerspreche ich. [Passendes wählen: Bei Ihrer Beauftragung war ich nicht in Verzug, weil … / Ihr Gebührensatz von … übersteigt die 0,9, die bei einer unbestrittenen Forderung ohne besonderen Umfang höchstens erstattungsfähig ist (Nr. 2300 VV RVG, § 13e RDG); da ich auf Ihr erstes Schreiben gezahlt habe, sind nur 0,5 angemessen. / Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.]

[Den nach meiner Berechnung erstattungsfähigen Betrag von … € habe ich am … überwiesen.] Darüber hinaus erkenne ich keine Kosten an. Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum, 14 Tage], dass die Angelegenheit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Muster 4 · Einrede der Verjährung

Betreff: Az. [Aktenzeichen]: Einrede der Verjährung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verlangen im Auftrag von [Gläubiger] [Betrag] € aus [Forderungsgrund, z. B. Rechnung vom 14.03.2022].

Diese Forderung ist verjährt. Sie ist im Jahr [Jahr] entstanden, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) ist mit Ablauf des 31.12.[Jahr plus 3] abgelaufen. Eine Hemmung, etwa durch einen Mahnbescheid oder eine Klage, ist mir nicht bekannt.

Ich erhebe die Einrede der Verjährung und verweigere die Zahlung (§ 214 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für Zinsen und Kosten (§ 217 BGB).

Sind Sie anderer Ansicht, legen Sie mir bitte bis zum [Datum, 14 Tage] nachvollziehbar dar, wodurch die Verjährung gehemmt oder neu begonnen haben soll. Andernfalls betrachte ich die Sache als erledigt. Einer Meldung an Auskunfteien widerspreche ich.

Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Widerspruch ans Inkasso, sauber begründet

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Brief in 2 Minuten erstellen

Inkassokosten zu hoch? Das ist erlaubt

Seit Oktober 2021 sind Inkassokosten enger begrenzt. Erstattungsfähig ist höchstens, was ein Anwalt nach dem RVG verlangen dürfte (§ 13e RDG). Bei unbestrittenen Forderungen heißt das: in der Regel höchstens eine 0,9-Gebühr, mehr nur bei besonders umfangreicher oder schwieriger Arbeit. Zahlst du schon auf die erste Zahlungsaufforderung, ist das in der Regel ein einfacher Fall mit 0,5 (Nr. 2300 VV RVG). Für Forderungen bis 50 € gilt eine eigene, niedrigere Stufe (§ 13 Abs. 2 RVG).

Hauptforderung0,5: Zahlung aufs erste Schreiben0,9: Obergrenze im Regelfall
bis 50 €18,90 €34,02 €
über 50 bis 500 €30,90 €55,62 €
über 500 bis 1.000 €55,80 €100,44 €
über 1.000 bis 1.500 €80,70 €141,05 €
über 1.500 bis 2.000 €105,60 €178,40 €

Gebühr nach RVG (Stand 1. Juni 2025) plus 20 % Auslagen, höchstens 20 €. Umsatzsteuer darf nur dazukommen, wenn der Gläubiger sie nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Droht ein Schufa-Eintrag, wenn ich widerspreche?

Der Hinweis auf die Schufa steht in vielen Inkassobriefen. Ob eine Meldung zulässig ist, richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der BGH hat im Mai 2026 entschieden: Eine Forderung, die der Schuldner vor der Meldung konkret beanstandet hatte und die weder tituliert noch vom Gläubiger plausibel belegt war, sagt nichts Verlässliches über die Zahlungsfähigkeit aus. Ihre Meldung an die Schufa war rechtswidrig und musste widerrufen werden (BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24).

Früher galten vor allem die Kriterien aus § 31 Abs. 2 BDSG (zwei Mahnungen, vier Wochen, Ankündigung, nicht bestritten). Der BGH stellt nun allein auf die DSGVO ab. Für dich heißt das:

Gerichtlicher Mahnbescheid: Jetzt zählen zwei Wochen

Ein echter Mahnbescheid kommt vom Mahngericht, förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag, nie per E-Mail. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung stimmt (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Wenn du nicht reagierst, wird daraus trotzdem ein vollstreckbarer Titel.

Nach deinem Widerspruch muss der Gläubiger das streitige Verfahren beantragen und seinen Anspruch begründen. Dann prüft ein Gericht die Forderung wirklich, spätestens jetzt lohnt sich Beratung. Schreibt dir statt eines Inkassos eine Kanzlei: Brief vom Anwalt erhalten.

Wenn die Forderung stimmt: Raten und Hilfe

Stimmt die Forderung, zahl die Hauptforderung so schnell wie möglich, das stoppt weitere Zinsen und Kosten. Kannst du nicht auf einmal zahlen, biete Raten an, die du sicher schaffst. Zwei Regeln schützen dich: Vor einer Ratenvereinbarung muss das Inkasso dir die Kosten nennen (§ 13a Abs. 3 RDG). Und verlangt es ein Schuldanerkenntnis, muss es dich darauf hinweisen, dass du damit in der Regel Einwände wie Verjährung oder Erfüllung verlierst (§ 13a Abs. 4 RDG). Unterschreib es nur, wenn die Forderung wirklich stimmt.

Hilfe bekommst du beim kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale im Netz, in ihrer Beratung vor Ort und, bei mehreren Schulden, bei einer Schuldnerberatungsstelle von Kommune oder Wohlfahrtsverband; anerkannte Stellen beraten in der Regel kostenlos. Bei unseriösem Druck kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, die im Schreiben genannt sein muss. Geht es um eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung: Nebenkosten nicht bezahlbar. Wann sich ein Anwalt lohnt und was Beratungshilfe ist: Anwaltsschreiben: Kosten.

Was du jetzt tun solltest

Was du nicht tun solltest

Häufige Fragen

Muss ich auf einen Inkasso-Brief reagieren?
Ja. Ignorieren ist die schlechteste Lösung, denn als Nächstes kann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Reagieren heißt aber nicht zahlen: Prüfe zuerst und antworte dann schriftlich, mit Widerspruch, Auskunftsverlangen oder Zahlung.
Wie erkenne ich Fake-Inkasso?
Typisch sind ein Konto im Ausland, fehlende Firmenangaben, keine Aufsichtsbehörde im Brief, eine unbekannte Forderung und massiver Druck. Prüfe den Namen im Rechtsdienstleistungsregister. Bei Fake: nicht zahlen, nicht anrufen und eine Anzeige bei der Polizei erwägen.
Darf das Inkasso mich bei der Schufa melden, wenn ich widersprochen habe?
Hast du die Forderung konkret bestritten und ist sie weder tituliert noch plausibel belegt, ist eine Meldung nach dem BGH rechtswidrig (Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24). Wurdest du trotzdem gemeldet, verlange den Widerruf. Ein bloßes „Ich zahle nicht“ ist allerdings kein Bestreiten.
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Höchstens so hoch wie die Anwaltsgebühren nach RVG. Bei unbestrittenen Forderungen in der Regel höchstens 0,9, bei Zahlung auf das erste Schreiben 0,5. Bei 500 € Hauptforderung sind das 55,62 € beziehungsweise 30,90 € einschließlich Auslagen, ohne Umsatzsteuer.
Kann das Inkasso einfach mein Konto pfänden?
Nein. Pfänden lassen kann ein Gläubiger erst mit einem Titel, etwa einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil, und die Kontopfändung ordnet das Vollstreckungsgericht an. Droht ein Schreiben mit sofortiger Pfändung, obwohl es nie ein Gerichtsverfahren gab, ist das ein Warnsignal.
Ab wann ist eine Inkasso-Forderung verjährt?
Normale Forderungen nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Eine Rechnung aus 2022 ist seit 1.1.2026 verjährt, wenn die Verjährung nicht gehemmt oder neu gestartet wurde. Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.
Muss ich meinen Widerspruch gegen das Inkasso begründen?
Vorgeschrieben ist es nicht, aber eine kurze Begründung hilft dir: Sie zeigt, dass du die Forderung ernsthaft bestreitest, und stärkt so deine Position gegen eine Schufa-Meldung. Beim gerichtlichen Mahnbescheid ist es anders, dort genügt das Kreuz auf dem Formular.
Muss ich Inkassokosten zahlen, wenn ich nie eine Mahnung bekommen habe?
Möglicherweise nicht. Inkassokosten muss nur ersetzen, wer bei Beauftragung des Inkassos schon in Verzug war. Ohne Mahnung tritt Verzug vor allem bei einem festen Zahlungstermin ein oder 30 Tage nach einer Rechnung, die Verbraucher auf diese Folge hinweist (§ 286 BGB). Verlange den Nachweis, wann du in Verzug gekommen sein sollst.

Grundlagen

§§ 10, 13a, 13e, 13f RDG (Registrierung, Pflichtangaben, Kostengrenzen) · § 43d BRAO · §§ 13, 31b RVG, Nr. 1000, 2300, 7002 VV RVG (Stand 01.06.2025) · §§ 280, 286 BGB (Verzug) · §§ 195, 197, 199, 212, 214, 217 BGB (Verjährung) · § 410 BGB · Art. 6, 15 DSGVO · § 31 BDSG · §§ 339, 692, 694, 700 ZPO · BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Bekannt aus: Verbraucherschutz.tv
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