Inkasso-Brief erhalten: prüfen, widersprechen, Kosten kürzen
Ein Brief vom Inkasso fühlt sich an wie ein Urteil: Fristen, Kosten, der Hinweis auf die Schufa. Atme durch. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsbeschluss, und nicht jede Forderung stimmt: Manche sind falsch, überhöht oder längst verjährt.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Inkasso-Brief erhalten: 5 Prüfschritte
- Ist das Inkasso echt? Inkassounternehmen brauchen eine Registrierung (§ 10 Abs. 1 RDG), seit 2025 beim Bundesamt für Justiz. Prüfe den Namen kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister. Kanzleien stehen stattdessen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Warnzeichen für Fake-Inkasso: Konto im Ausland (IBAN beginnt nicht mit DE), unvollständige Firmenangaben, Kosten ohne Aufschlüsselung, ein runder Gesamtbetrag, Drohung mit Pfändung ohne vorheriges Gerichtsverfahren.
- Stehen die Pflichtangaben drin? Schon das erste Schreiben muss nennen: Auftraggeber mit Anschrift, Forderungsgrund (bei Verträgen Gegenstand und Datum), Zinsen mit Satz und Zeitraum, Art, Höhe und Grund der Kosten, bei Umsatzsteuer den Hinweis, dass der Gläubiger sie nicht abziehen kann, die Aufsichtsbehörde und ob deine Adresse ermittelt wurde (§ 13a Abs. 1 RDG). Auf Anfrage muss es außerdem sagen, bei wem die Forderung entstanden ist und wie der Vertrag zustande kam (§ 13a Abs. 2 RDG). Für Anwälte gilt Entsprechendes (§ 43d BRAO).
- Gibt es die Forderung? Hast du bestellt, schon gezahlt, widerrufen oder gekündigt? Such Kontoauszüge, Bestellmails und Bestätigungen heraus. Kennst du den Gläubiger gar nicht, kann eine Verwechslung oder ein Missbrauch deiner Daten dahinterstecken.
- Stimmen Zinsen und Kosten? Verzugszinsen laufen erst ab Verzug. Inkassokosten musst du nur tragen, wenn du schon in Verzug warst, als das Inkasso beauftragt wurde, und nur bis zu einer Obergrenze (siehe Inkassokosten). Wann Verzug eintritt, steht unter Mahnung schreiben.
- Ist die Forderung verjährt? Normale Forderungen verjähren in drei Jahren ab Ende des Entstehungsjahres (§§ 195, 199 BGB), es sei denn, etwa ein Mahnbescheid oder eine Ratenzahlung hat die Verjährung gehemmt oder neu gestartet. Mit rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid oder Urteil gelten 30 Jahre (§ 197 BGB).
Inkasso-Forderung unberechtigt, zu hoch oder verjährt: Was du tust
Nie bestellt, schon gezahlt oder wirksam widerrufen (Widerruf schreiben): Widersprich schriftlich, begründe kurz, leg Belege in Kopie bei. Zahle nichts, auch keine Teilsumme aus Kulanz. Muster 1.
Du erkennst die Forderung nicht, oder Pflichtangaben fehlen: Verlange erst Auskunft und Nachweise. Muster 2.
Zahl Hauptforderung und berechtigte Zinsen, das stoppt weitere Kosten. Den überhöhten Rest bestreitest du begründet. Muster 3.
Verjährung wirkt nur, wenn du dich darauf berufst (§ 214 BGB). Zahle nichts und unterschreib kein Anerkenntnis: Was du auf eine verjährte Forderung zahlst, bekommst du nicht zurück. Muster 4.
Inkasso Widerspruch: 4 Muster zum Kopieren
Schick deinen Brief mit Aktenzeichen an das Inkassounternehmen, per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per E-Mail, und eine Kopie an den angeblichen Gläubiger. Das Einschreiben ist nur ein Indiz für den Zugang, kein sicherer Beweis; am sichersten ist ein Bote, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugt (Zugang nachweisen). Telefonier nicht, schriftlich ist belegbar.
Muster 1 · Widerspruch: Forderung besteht nicht
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Forderung, Az. [Aktenzeichen des Inkassos]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] fordern Sie mich im Auftrag von [angeblicher Gläubiger] auf, [Betrag] € zu zahlen.
Dieser Forderung widerspreche ich in vollem Umfang. Sie besteht nicht. [Begründung, z. B. Mit Ihrer Auftraggeberin habe ich keinen Vertrag geschlossen. / Die Rechnung Nr. … habe ich am … vollständig bezahlt, Beleg anbei. / Den Vertrag habe ich am … fristgerecht widerrufen, Kopie anbei.]
Ich fordere Sie auf, das Inkassoverfahren einzustellen und mir dies bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich zu bestätigen.
Die Forderung ist bestritten. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien wie die Schufa widerspreche ich; eine Meldung wäre unzulässig. Bitte antworten Sie mir ausschließlich schriftlich.
Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis. Eine Kopie erhält [angeblicher Gläubiger].
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Muster 2 · Auskunft und Nachweise verlangen
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]: Bitte um Auskunft und Nachweise
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Forderung kann ich nicht nachvollziehen. Ich bestreite sie und bitte Sie, mir Folgendes vorzulegen:
1. Ihren Auftraggeber und bei wem die Forderung entstanden ist (§ 13a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 RDG),
2. Gegenstand, Datum und Umstände des Vertragsschlusses (§ 13a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 RDG),
3. Kopien der Rechnung und der Mahnungen, mit denen ich in Verzug gesetzt worden sein soll,
4. eine Aufstellung der Zinsen mit Satz und Zeitraum und der Inkassokosten nach Art, Höhe und Grund (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 bis 5 RDG),
5. bei einer Abtretung: die Abtretungsurkunde (§ 410 BGB).
Bitte senden Sie mir diese Angaben bis zum [Datum, 14 Tage]. Bis dahin leiste ich keine Zahlung. Die Forderung ist bestritten, eine Meldung an Auskunfteien wäre unzulässig.
Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Muster 3 · Hauptforderung gezahlt, Inkassokosten bestritten
Betreff: Az. [Aktenzeichen]: Zahlung der Hauptforderung, Widerspruch gegen die Kosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hauptforderung über [Betrag] € habe ich am [Datum] an [Sie / Ihre Auftraggeberin] gezahlt. [Zusätzlich habe ich Zinsen von … € gezahlt.]
Den verlangten Inkassokosten von [Betrag] € widerspreche ich. [Passendes wählen: Bei Ihrer Beauftragung war ich nicht in Verzug, weil … / Ihr Gebührensatz von … übersteigt die 0,9, die bei einer unbestrittenen Forderung ohne besonderen Umfang höchstens erstattungsfähig ist (Nr. 2300 VV RVG, § 13e RDG); da ich auf Ihr erstes Schreiben gezahlt habe, sind nur 0,5 angemessen. / Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.]
[Den nach meiner Berechnung erstattungsfähigen Betrag von … € habe ich am … überwiesen.] Darüber hinaus erkenne ich keine Kosten an. Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum, 14 Tage], dass die Angelegenheit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Muster 4 · Einrede der Verjährung
Betreff: Az. [Aktenzeichen]: Einrede der Verjährung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verlangen im Auftrag von [Gläubiger] [Betrag] € aus [Forderungsgrund, z. B. Rechnung vom 14.03.2022].
Diese Forderung ist verjährt. Sie ist im Jahr [Jahr] entstanden, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) ist mit Ablauf des 31.12.[Jahr plus 3] abgelaufen. Eine Hemmung, etwa durch einen Mahnbescheid oder eine Klage, ist mir nicht bekannt.
Ich erhebe die Einrede der Verjährung und verweigere die Zahlung (§ 214 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für Zinsen und Kosten (§ 217 BGB).
Sind Sie anderer Ansicht, legen Sie mir bitte bis zum [Datum, 14 Tage] nachvollziehbar dar, wodurch die Verjährung gehemmt oder neu begonnen haben soll. Andernfalls betrachte ich die Sache als erledigt. Einer Meldung an Auskunfteien widerspreche ich.
Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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Brief in 2 Minuten erstellenInkassokosten zu hoch? Das ist erlaubt
Seit Oktober 2021 sind Inkassokosten enger begrenzt. Erstattungsfähig ist höchstens, was ein Anwalt nach dem RVG verlangen dürfte (§ 13e RDG). Bei unbestrittenen Forderungen heißt das: in der Regel höchstens eine 0,9-Gebühr, mehr nur bei besonders umfangreicher oder schwieriger Arbeit. Zahlst du schon auf die erste Zahlungsaufforderung, ist das in der Regel ein einfacher Fall mit 0,5 (Nr. 2300 VV RVG). Für Forderungen bis 50 € gilt eine eigene, niedrigere Stufe (§ 13 Abs. 2 RVG).
| Hauptforderung | 0,5: Zahlung aufs erste Schreiben | 0,9: Obergrenze im Regelfall |
|---|---|---|
| bis 50 € | 18,90 € | 34,02 € |
| über 50 bis 500 € | 30,90 € | 55,62 € |
| über 500 bis 1.000 € | 55,80 € | 100,44 € |
| über 1.000 bis 1.500 € | 80,70 € | 141,05 € |
| über 1.500 bis 2.000 € | 105,60 € | 178,40 € |
Gebühr nach RVG (Stand 1. Juni 2025) plus 20 % Auslagen, höchstens 20 €. Umsatzsteuer darf nur dazukommen, wenn der Gläubiger sie nicht als Vorsteuer abziehen kann.
- Ohne Verzug keine Kosten: Warst du bei Beauftragung des Inkassos nicht in Verzug, musst du dessen Kosten nicht tragen (§§ 280, 286 BGB).
- Inkasso und Anwalt zusammen dürfen nur so viel kosten wie ein Anwalt allein (§ 13f RDG). Ausnahme: Du hast erst nach Beauftragung des Inkassos bestritten, und deshalb kam der Anwalt dazu.
- Ratenzahlung: Für eine Zahlungsvereinbarung darf zusätzlich eine Einigungsgebühr von 0,7 anfallen, berechnet aus der Hälfte der Forderung (Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG). Bei 1.000 € sind das 36,05 €. Darauf muss das Inkasso vorher hinweisen (§ 13a Abs. 3 RDG).
- Bestreiten hat zwei Seiten: Die 0,9-Grenze gilt nur für unbestrittene Forderungen. Erweist sich eine bestrittene Forderung später als berechtigt, können höhere Gebühren anfallen. Bestreite also, was nicht stimmt, aber nicht aus Prinzip.
Droht ein Schufa-Eintrag, wenn ich widerspreche?
Der Hinweis auf die Schufa steht in vielen Inkassobriefen. Ob eine Meldung zulässig ist, richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der BGH hat im Mai 2026 entschieden: Eine Forderung, die der Schuldner vor der Meldung konkret beanstandet hatte und die weder tituliert noch vom Gläubiger plausibel belegt war, sagt nichts Verlässliches über die Zahlungsfähigkeit aus. Ihre Meldung an die Schufa war rechtswidrig und musste widerrufen werden (BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24).
Früher galten vor allem die Kriterien aus § 31 Abs. 2 BDSG (zwei Mahnungen, vier Wochen, Ankündigung, nicht bestritten). Der BGH stellt nun allein auf die DSGVO ab. Für dich heißt das:
- Bestreite konkret, warum die Forderung nicht oder nicht in dieser Höhe besteht. Ein bloßes „Ich zahle nicht“ reicht nicht.
- Berechtigte, unbestrittene Forderungen dürfen in der Regel gemeldet werden. Grundloses Bestreiten schützt dich nicht.
- Trotz Widerspruch gemeldet? Verlange vom Inkasso schriftlich den Widerruf der Meldung und hol dir bei der Schufa eine kostenlose Kopie deiner Daten (Art. 15 DSGVO). Im BGH-Fall bejahte das Gericht auch einen immateriellen Schaden; über die Höhe war noch zu entscheiden.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Jetzt zählen zwei Wochen
Ein echter Mahnbescheid kommt vom Mahngericht, förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag, nie per E-Mail. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung stimmt (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Wenn du nicht reagierst, wird daraus trotzdem ein vollstreckbarer Titel.
- Frist: zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Notier das Zustelldatum vom Umschlag.
- So geht der Widerspruch: Auf dem beigefügten Formular ankreuzen, ob du ganz oder teilweise widersprichst, unterschreiben und an das Mahngericht schicken, nicht an das Inkasso. Eine Begründung ist nicht nötig. Das Formular gibt es auch im Portal online-mahnantrag.de.
- Zu spät dran? Solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist, zählt dein Widerspruch noch (§ 694 Abs. 1 ZPO). Warte trotzdem nicht.
- Vollstreckungsbescheid erhalten: Einspruch innerhalb von zwei Wochen (§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO). Aus dem Bescheid kann sofort vollstreckt werden; ohne Einspruch wird er rechtskräftig, und die Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.
Nach deinem Widerspruch muss der Gläubiger das streitige Verfahren beantragen und seinen Anspruch begründen. Dann prüft ein Gericht die Forderung wirklich, spätestens jetzt lohnt sich Beratung. Schreibt dir statt eines Inkassos eine Kanzlei: Brief vom Anwalt erhalten.
Wenn die Forderung stimmt: Raten und Hilfe
Stimmt die Forderung, zahl die Hauptforderung so schnell wie möglich, das stoppt weitere Zinsen und Kosten. Kannst du nicht auf einmal zahlen, biete Raten an, die du sicher schaffst. Zwei Regeln schützen dich: Vor einer Ratenvereinbarung muss das Inkasso dir die Kosten nennen (§ 13a Abs. 3 RDG). Und verlangt es ein Schuldanerkenntnis, muss es dich darauf hinweisen, dass du damit in der Regel Einwände wie Verjährung oder Erfüllung verlierst (§ 13a Abs. 4 RDG). Unterschreib es nur, wenn die Forderung wirklich stimmt.
Hilfe bekommst du beim kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale im Netz, in ihrer Beratung vor Ort und, bei mehreren Schulden, bei einer Schuldnerberatungsstelle von Kommune oder Wohlfahrtsverband; anerkannte Stellen beraten in der Regel kostenlos. Bei unseriösem Druck kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, die im Schreiben genannt sein muss. Geht es um eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung: Nebenkosten nicht bezahlbar. Wann sich ein Anwalt lohnt und was Beratungshilfe ist: Anwaltsschreiben: Kosten.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Brief aufheben, Eingangsdatum notieren, Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister prüfen. Nicht anrufen, nichts zahlen.
- In den nächsten Tagen: Vertrag, Bestellung, Kontoauszüge, Widerruf oder Kündigung heraussuchen. Entscheiden, welcher der vier Fälle passt.
- Möglichst innerhalb von zwei Wochen: passendes Muster schicken, nachweisbar, mit Kopie an den Gläubiger. Die Frist im Inkassobrief ist keine gerichtliche Frist, antworte aber zügig.
- Gelber Brief vom Mahngericht: sofort widersprechen, Frist zwei Wochen.
- Schufa-Eintrag trotz Widerspruch: Widerruf verlangen, Datenkopie anfordern, Beratung suchen.
Was du nicht tun solltest
- Ignorieren: Aus Schweigen kann ein Vollstreckungsbescheid werden.
- Aus Angst zahlen, bevor du geprüft hast: Bei Fake-Inkasso ist das Geld meist weg, und was du auf eine verjährte Forderung zahlst, bekommst du nicht zurück (§ 214 Abs. 2 BGB).
- Kleine Anzahlungen leisten: Eine Abschlagszahlung gilt als Anerkenntnis und lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Am Telefon etwas zusagen oder ungeprüft ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
- Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ans Inkasso schicken: Er gehört an das Mahngericht.
Häufige Fragen
Muss ich auf einen Inkasso-Brief reagieren?
Wie erkenne ich Fake-Inkasso?
Darf das Inkasso mich bei der Schufa melden, wenn ich widersprochen habe?
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Kann das Inkasso einfach mein Konto pfänden?
Ab wann ist eine Inkasso-Forderung verjährt?
Muss ich meinen Widerspruch gegen das Inkasso begründen?
Muss ich Inkassokosten zahlen, wenn ich nie eine Mahnung bekommen habe?
Grundlagen
§§ 10, 13a, 13e, 13f RDG (Registrierung, Pflichtangaben, Kostengrenzen) · § 43d BRAO · §§ 13, 31b RVG, Nr. 1000, 2300, 7002 VV RVG (Stand 01.06.2025) · §§ 280, 286 BGB (Verzug) · §§ 195, 197, 199, 212, 214, 217 BGB (Verjährung) · § 410 BGB · Art. 6, 15 DSGVO · § 31 BDSG · §§ 339, 692, 694, 700 ZPO · BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24 · Stand: Oktober 2026

