Bitte um Arbeitszeugnis: So forderst du dein Zeugnis richtig an
Die Bewerbung ist fertig, nur das Zeugnis fehlt. Die Personalabteilung vertröstet dich seit Wochen, oder du weißt nicht, wie du fragen sollst, ohne fordernd zu klingen. Du hast einen klaren Anspruch, und meistens reicht ein kurzer, freundlicher Brief.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 Abs. 1 GewO). Das gilt auch im Minijob, in Teilzeit und in der Probezeit, egal wie kurz du dort warst. Für Auszubildende gilt § 16 BBiG, für Dienstverpflichtete, die keine Arbeitnehmer sind, etwa Geschäftsführer oder freie Mitarbeiter in einem dauernden Dienstverhältnis, § 630 BGB.
| Zeugnis | Was drinsteht | Wann du es bekommst |
|---|---|---|
| Einfaches Zeugnis | Nur Art und Dauer der Tätigkeit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 GewO) | Bei Beendigung, wenn du nichts anderes verlangst |
| Qualifiziertes Zeugnis | Zusätzlich Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO) | Nur auf dein Verlangen. Für Bewerbungen das richtige |
| Vorläufiges Zeugnis | Wie ein Endzeugnis, Stand bis heute | Nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag, solange du noch arbeitest |
| Zwischenzeugnis | Wie ein qualifiziertes Zeugnis, in der Gegenwartsform | Im laufenden Arbeitsverhältnis bei einem triftigen Grund |
| Ausbildungszeugnis | Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, erworbene Fertigkeiten; Leistung und Verhalten auf Verlangen (§ 16 Abs. 2 BBiG) | Am Ende der Ausbildung, ohne dass du fragen musst |
Ab wann? Fällig ist das Zeugnis bei Beendigung. Nach verbreiteter Ansicht kannst du es schon ab Zugang der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags verlangen, damit du dich rechtzeitig bewerben kannst. Den Ausgang einer Kündigungsschutzklage musst du nicht abwarten.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit? Eine Frist in Tagen steht nicht im Gesetz. Als Orientierung nennt die IHK Frankfurt ein bis drei Tage für ein einfaches und etwa zwei bis drei Wochen für ein qualifiziertes Zeugnis. Im öffentlichen Dienst sind Zeugnisse „unverzüglich“ auszustellen (§ 35 Abs. 4 TVöD).
Wie muss es aussehen? Auf Papier, mit Überschrift, Ausstellungsdatum und eigenhändiger Unterschrift einer ranghöheren Person, deren Funktion erkennbar ist. Nutzt der Arbeitgeber im Geschäftsverkehr Firmenbögen, gehört auch das Zeugnis darauf; ein Firmenstempel neben der Unterschrift genügt dann nicht (BAG, 03.03.1993, 5 AZR 182/92). Zweimal gefaltet für den Versand ist erlaubt, wenn es kopierfähig bleibt (BAG, 21.09.1999, 9 AZR 893/98). Seit 1. Januar 2025 darf das Zeugnis mit deiner Einwilligung auch elektronisch erteilt werden, dann aber mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 109 Abs. 3 GewO, § 126a BGB). Ein eingescanntes PDF per E-Mail genügt nicht; auf Wunsch bekommst du weiter Papier.
Abholen oder schicken? Das Zeugnis ist grundsätzlich eine Holschuld: Du holst es ab oder schickst einen Boten (BAG, 08.03.1995, 5 AZR 848/93). Zuschicken muss der Arbeitgeber es, wenn dir die Abholung nicht zumutbar ist, etwa nach einem Umzug in eine andere Stadt, oder wenn er mit dem Zeugnis in Verzug ist. Fragen darfst du immer.
Zwischenzeugnis anfordern: Welcher Grund reicht?
Ein Gesetz für das Zwischenzeugnis gibt es nicht. Die Rechtsprechung leitet den Anspruch aus der Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers ab, wenn du einen triftigen Grund hast. Viele Tarifverträge regeln das ausdrücklich, etwa § 35 Abs. 2 TVöD. Die Hürde ist nicht hoch. Anerkannt sind vor allem:
- Wechsel des Vorgesetzten, der deine Arbeit kennt
- Versetzung oder deutlich neue Aufgaben
- Betriebsübergang, Umstrukturierung oder drohende Insolvenz
- Elternzeit, Sabbatical oder eine andere längere Unterbrechung
- eine in Aussicht gestellte Kündigung
- der Nachweis für eine Weiterbildung, nach manchen Ratgebern auch ein Kreditantrag
Der bloße Wunsch nach einem Zeugnis für die eigenen Unterlagen reicht nach verbreiteter Ansicht nicht. Eine geplante Bewerbung musst du nicht offenlegen; nenne einen der Gründe oben, wenn er zutrifft.
Arbeitszeugnis Frist: Wann verfällt mein Anspruch?
Den Anspruch kannst du verlieren, lange bevor er verjährt. Diese Fristen zählen:
| Frist | Was sie bedeutet | Was du tust |
|---|---|---|
| Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag | Häufig drei Monate ab Fälligkeit. Wer den Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verliert ihn, auch den Anspruch auf das Zeugnis | Vertrag nach „Ausschlussfrist“ oder „Verfall“ durchsuchen, Zeugnis schriftlich verlangen |
| Ausschlussfrist im Tarifvertrag | Im TVöD sechs Monate ab Fälligkeit, in Textform (§ 37 TVöD); andere Tarifverträge haben teils kürzere Fristen. Dass tarifliche Fristen auch das Zeugnis erfassen, hat das BAG entschieden (04.10.2005, 9 AZR 507/04) | Bei Tarifbindung den Tarifvertrag prüfen oder den Betriebsrat fragen |
| Zweite Stufe | Manche Klauseln verlangen nach Ablehnung oder Schweigen des Arbeitgebers eine Klage innerhalb einer weiteren Frist | Daten notieren, rechtzeitig Hilfe holen |
| Verwirkung | Wer lange nichts tut, kann den Anspruch auch vor der Verjährung verlieren. Das BAG ließ im Einzelfall zehn Monate Untätigkeit genügen (17.02.1988, 5 AZR 638/86) | Innerhalb weniger Wochen nach dem Ende handeln |
| Verjährung | Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Ende am 30.06.2026: verjährt mit Ablauf des 31.12.2029 | Spielt selten eine Rolle, weil die anderen Fristen früher greifen |
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage wahrt die Ausschlussfrist für das Zeugnis nicht. Fordere es deshalb immer gesondert an, auch wenn du gegen die Kündigung klagst. Deine schriftliche Bitte ist zugleich die Geltendmachung. Eine E-Mail genügt meist, ein Brief mit Zugangsnachweis ist sicherer: So weist du den Zugang nach.
Bitte um Arbeitszeugnis: 3 Muster zum Kopieren
Muster 1 ist der förmliche Brief zum Ende des Arbeitsverhältnisses, Muster 2 die E-Mail für ein Zwischenzeugnis, Muster 3 die Erinnerung, wenn nichts kommt. Ersetze alles in eckigen Klammern.
Muster 1 · Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit dem [Eintrittsdatum, z. B. 01.04.2019] als [Position, z. B. Sachbearbeiterin in der Buchhaltung] bei Ihnen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet am [Datum, z. B. 31.12.2026] [durch meine Kündigung vom …, durch Aufhebungsvertrag vom … oder durch Ihre Kündigung vom …]. [Falls du gegen die Kündigung klagst: Mit dieser Bitte erkenne ich die Kündigung nicht an; meine Kündigungsschutzklage bleibt unberührt.]
Hiermit bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich neben Art und Dauer meiner Tätigkeit auch auf meine Leistung und mein Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO). Bitte stellen Sie das Zeugnis auf Ihrem Geschäftspapier aus, mit Ausstellungsdatum und Unterschrift. [Optional: Mit einer Erteilung in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bin ich einverstanden.]
Ich benötige das Zeugnis für Bewerbungen. Bitte senden Sie es mir bis zum [Datum, z. B. 14 Tage ab heute] per Post zu oder teilen Sie mir mit, wann ich es abholen kann. [Falls zutreffend: Da ich inzwischen in Ort wohne, ist mir eine Abholung nicht möglich.]
Dieses Schreiben gilt zugleich als Geltendmachung meines Zeugnisanspruchs. Für Rückfragen zu meinen Aufgaben und Projekten stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Muster 2 · Zwischenzeugnis anfordern per E-Mail
Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis
[Sehr geehrte Frau Name],
ich bin seit dem [Eintrittsdatum] als [Position] in der Abteilung [Abteilung] tätig. [Grund, z. B. Mein Vorgesetzter, Herr Name, wechselt zum 30.11.2026 in einen anderen Bereich. Oder: Zum 01.01.2027 werde ich in die Abteilung … versetzt. Oder: Ab dem … gehe ich in Elternzeit.]
Aus diesem Anlass bitte ich Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, das meine Aufgaben sowie meine Leistung und mein Verhalten bis heute beschreibt. [Bei Chefwechsel: Da Herr Name meine Arbeit am besten kennt, wäre es schön, wenn das Zeugnis noch vor seinem Wechsel fertig wird.]
Über das Zwischenzeugnis bis zum [Datum, z. B. in zwei Wochen] würde ich mich freuen. Wenn es Ihnen hilft, stelle ich Ihnen gern eine aktuelle Übersicht meiner Aufgaben und Projekte zusammen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
[Dein Name, Abteilung, Personalnummer]
Muster 3 · Erinnerung mit Frist, wenn nichts kommt
Betreff: Erinnerung: Arbeitszeugnis, Frist bis [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der ersten Bitte] habe ich Sie [schriftlich oder per E-Mail] gebeten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen endete am [Datum]. Bis heute habe ich das Zeugnis nicht erhalten.
Nach § 109 GewO habe ich Anspruch auf ein schriftliches, qualifiziertes Zeugnis. Ich mache diesen Anspruch hiermit nochmals ausdrücklich geltend und bitte Sie, mir das Zeugnis bis spätestens [Datum, z. B. 10 Tage ab Zugang] zuzusenden. Da das Zeugnis seit dem [Datum] fällig ist, bitte ich um Zusendung per Post an meine Anschrift.
Sollte das Zeugnis bis dahin nicht bei mir eingehen, werde ich meinen Anspruch beim Arbeitsgericht geltend machen. Das möchte ich gern vermeiden und freue mich über eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Ist das Zeugnis da, aber schlecht oder fehlerhaft? Dafür gibt es eigene Muster mit der Gegenüberstellung „bisher, bitte ändern in“: Schlechtes Arbeitszeugnis berichtigen lassen. Bietet dein Chef an, dass du das Zeugnis selbst entwirfst: Arbeitszeugnis selbst schreiben, mit Beispielzeugnis.
Reklamo macht aus deinen Angaben die fertige Bitte um ein qualifiziertes Endzeugnis oder Zwischenzeugnis, mit Datum, Frist und dem passenden Paragrafen, und erinnert dich vor Fristablauf. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief in 2 Minuten erstellenArbeitgeber stellt kein Zeugnis aus: Was jetzt?
Erst freundlich, dann bestimmt, dann förmlich. So gehst du vor, wenn deine Bitte ins Leere läuft:
- Erinnerung mit Frist (Muster 3), zehn bis vierzehn Tage. Ist der Arbeitgeber in Verzug, muss er das Zeugnis schicken.
- Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten. Der Betriebsrat kann vermitteln. Als Mitglied bekommst du bei deiner Gewerkschaft in der Regel Rechtsberatung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
- Klage beim Arbeitsgericht. In der ersten Instanz brauchst du keinen Anwalt. Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts nimmt deine Klage auf, berät dich aber nicht. Einen Kostenvorschuss verlangt das Arbeitsgericht nicht, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren.
- Zwangsgeld nach dem Urteil. Stellt der Arbeitgeber trotz Urteil nichts aus, setzt das Gericht auf Antrag ein Zwangsgeld fest, jedes einzelne bis 25.000 € (§ 888 ZPO).
Was das kostet: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG); nach der Rechtsprechung gilt das auch für Anwaltskosten vor dem Prozess. Als Gegenstandswert setzen Gerichte für ein qualifiziertes Zeugnis in der Regel ein Bruttomonatsgehalt an. Bei 3.000 € brutto kostet ein Anwaltsschreiben mit der üblichen 1,3-Geschäftsgebühr 388,12 € einschließlich Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Mehr dazu unter Was kostet ein Anwaltsschreiben? Prüfe auch, ob deine Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht abdeckt, und schreib die Kanzlei gezielt an: Anwalt richtig anschreiben.
Schadensersatz wegen eines verspäteten Zeugnisses ist möglich, wenn dir deswegen nachweislich eine Stelle entgangen ist. Diesen Nachweis zu führen, ist schwer. Wirksamer ist es, früh und schriftlich zu fordern. Hast du selbst gekündigt und es dir anders überlegt: Kündigung zurücknehmen.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag nach einer Ausschlussfrist durchsuchen. Notiere, wann dein Arbeitsverhältnis endet.
- Mit der Kündigung, spätestens am letzten Arbeitstag: Qualifiziertes Zeugnis schriftlich verlangen (Muster 1), Frist zwei Wochen. Kopie und Versandnachweis aufheben.
- Während der Frist: Eine Liste deiner Aufgaben, Projekte und Erfolge anbieten. Das beschleunigt das Zeugnis und macht es konkreter.
- Nach Fristablauf: Erinnerung mit kurzer Frist (Muster 3), parallel Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen.
- Vor Ablauf der Ausschlussfrist: Klage über die Rechtsantragstelle oder anwaltliche Hilfe, wenn weiter nichts kommt.
- Wenn das Zeugnis da ist: Sofort prüfen. Gegen schlechte Formulierungen gehst du genauso zügig vor.
Was du nicht tun solltest
- Nur mündlich fragen. Ohne schriftliche Geltendmachung kann eine Ausschlussfrist ablaufen.
- Auf das Ende der Kündigungsschutzklage warten. Die Klage wahrt die Frist für das Zeugnis nicht.
- „Ein Zeugnis“ verlangen, ohne „qualifiziert“ zu sagen. Dann darf der Arbeitgeber dir ein einfaches Zeugnis ohne Beurteilung geben.
- Dich mit einem eingescannten PDF abspeisen lassen. Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist das kein wirksames Zeugnis.
- Das Zeugnis zum Druckmittel werden lassen. Der Arbeitgeber darf es nicht zurückhalten, weil noch über Laptop, Resturlaub oder Überstunden gestritten wird.
- Monatelang warten. Neben Ausschlussfristen droht Verwirkung, und die Erinnerung deines Vorgesetzten verblasst.
Häufige Fragen
Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Muss mir der Arbeitgeber das Zeugnis zuschicken?
Kann ich schon nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?
Habe ich in der Probezeit oder im Minijob Anspruch auf ein Zeugnis?
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis nachträglich anfordern?
Reicht ein Arbeitszeugnis als PDF per E-Mail?
Darf mein Arbeitgeber das Zeugnis zurückhalten, bis ich den Firmenlaptop abgegeben habe?
Muss ich sagen, warum ich ein Zwischenzeugnis möchte?
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber gar nicht reagiert?
Grundlagen
§ 109 GewO (Anspruch, einfaches und qualifiziertes Zeugnis, elektronische Form) · § 630 BGB (dauernde Dienstverhältnisse) · § 16 BBiG (Ausbildungszeugnis) · § 126a BGB (elektronische Form) · §§ 195, 199 BGB (Verjährung) · § 35 Abs. 2 und 4, § 37 TVöD (Zwischenzeugnis, Ausschlussfrist) · § 12a ArbGG (Kosten erster Instanz) · § 888 ZPO (Zwangsgeld) · BAG, 17.02.1988, 5 AZR 638/86 (Verwirkung) · BAG, 03.03.1993, 5 AZR 182/92 (Firmenbogen) · BAG, 08.03.1995, 5 AZR 848/93 (Holschuld) · BAG, 21.09.1999, 9 AZR 893/98 (Falten) · BAG, 04.10.2005, 9 AZR 507/04 (Ausschlussfristen) · BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07 (Bindung an das Zwischenzeugnis) · Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Zeugnis) · Stand: Oktober 2026

