Anwaltsschreiben: Was kostet ein Brief vom Anwalt?
Die andere Seite reagiert seit Wochen nicht, und du denkst: Jetzt soll ein Anwalt schreiben. Sofort kommt die Sorge, was das kostet und ob es sich lohnt. Hier stehen die echten Zahlen, nachvollziehbar gerechnet, und die Fälle, in denen dein eigener Brief genauso viel bewirkt.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Was ist ein Anwaltsschreiben und was bewirkt es?
Ein Anwaltsschreiben, oft Anwaltsbrief genannt, ist ein Brief, den ein Anwalt in deinem Namen an die Gegenseite schickt. Rechtlich wirkt eine Mahnung vom Anwalt nicht stärker als deine eigene: Beide setzen den Schuldner in Verzug. Der Unterschied liegt woanders.
- Prüfung und Haftung: Der Anwalt klärt vorher, ob dein Anspruch besteht. Für Fehler haftet er, eine Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht (§ 51 BRAO).
- Signal: Die Gegenseite sieht, dass du notfalls vor Gericht gehst.
- Unterlassungserklärung: Soll jemand etwas dauerhaft lassen, verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung, meist mit Vertragsstrafe. Sie wasserdicht zu formulieren ist Fachsache.
Was es nicht kann: Es ist kein Urteil, die Frist darin ist keine gerichtliche Frist, und es hemmt die Verjährung nicht. Das tun erst ernsthafte Verhandlungen, ein Mahnbescheid oder eine Klage (§§ 203, 204 BGB).
Brief vom Anwalt schreiben lassen: so läuft es ab
- Kurze Anfrage mit den wichtigsten Unterlagen schicken (Anwalt anschreiben).
- Kosten klären. Rechnet die Kanzlei nach Gegenstandswert ab, muss sie dich vorher darauf hinweisen (§ 49b Abs. 5 BRAO). Einen Vorschuss darf sie verlangen (§ 9 RVG).
- Vollmacht unterschreiben. Bei einer Kündigung legt der Anwalt sie im Original bei, sonst kann die Gegenseite die Erklärung zurückweisen (§ 174 BGB).
- Der Anwalt schreibt mit Frist. Reagiert niemand, besprecht ihr den nächsten Schritt.
Anwaltsschreiben Kosten: was ein Brief vom Anwalt kostet
Ohne besondere Vereinbarung rechnen Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Den Preis bestimmen drei Dinge:
- Gegenstandswert: bei Geld der geforderte Betrag, bei Unterlassung oder Herausgabe ein nach deinem Interesse geschätzter Wert. Frag, von welchem Wert der Anwalt ausgeht.
- Gebührensatz: Die Geschäftsgebühr für die Vertretung außerhalb des Gerichts liegt bei 0,5 bis 2,5 (Nr. 2300 VV RVG). Mehr als 1,3 darf der Anwalt nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Für ein Schreiben einfacher Art, ohne schwierige rechtliche Ausführungen und ohne größere sachliche Auseinandersetzung, sind es 0,3 (Nr. 2301 VV RVG).
- Auslagen und Steuer: Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 € (Nr. 7002 VV RVG), dazu 19 % Umsatzsteuer.
Die volle Gebühr (1,0) beträgt seit dem 1. Juni 2025 bei einem Gegenstandswert bis 500 € 51,50 € und steigt dann in Stufen (§ 13 RVG). Das ergibt diese Gesamtbeträge:
| Gegenstandswert | Einfaches Schreiben (0,3) | Übliche Geschäftsgebühr (1,3) |
|---|---|---|
| 500 € | 22,06 € | 95,60 € |
| 1.000 € | 39,84 € | 167,67 € |
| 1.500 € | 57,62 € | 231,87 € |
| 2.000 € | 75,40 € | 296,07 € |
| 3.000 € | 100,89 € | 388,12 € |
| 5.000 € | 150,36 € | 572,21 € |
| 10.000 € | 256,56 € | 1.032,44 € |
Alle Beträge mit Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Jeder Wert gilt bis zur genannten Grenze: Eine Forderung von 1.800 € kostet genauso viel wie eine von 2.000 €.
So rechnest du nach: Beispiel 1.000 €
- 1,3-Gebühr: 1,3 × 93,00 € (volle Gebühr bei 1.000 €) = 120,90 €, plus 20,00 € Pauschale (20 % wären 24,18 €, gedeckelt) und 26,77 € Umsatzsteuer: 167,67 €.
- 0,3-Gebühr: 0,3 × 93,00 € = 27,90 €, plus 5,58 € Pauschale und 6,36 € Umsatzsteuer: 39,84 €.
Einfaches Schreiben vom Anwalt: Wann gilt die 0,3?
Entscheidend ist dein Auftrag, nicht die Länge des Briefs. Bestellst du nur ein schlichtes Schreiben, etwa eine kurze Mahnung ohne Prüfung, kommt die 0,3 in Betracht. Soll der Anwalt deinen Anspruch prüfen und durchsetzen, entsteht die Geschäftsgebühr, auch für einen kurzen Brief. Sag deshalb vorher klar, was du willst.
Treibt der Anwalt eine unbestrittene Geldforderung ein, gilt ein engerer Rahmen: mehr als 0,9 nur bei besonders umfangreicher oder schwieriger Arbeit, in einfachen Fällen nur 0,5 (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG). Bei 1.000 € sind das 119,52 € oder 66,40 €.
Für deinen eigenen Betrag: Der Rechner zeigt dir zu Gegenstandswert und Gebührensatz die Gebühr, Auslagen, Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag nach der aktuellen RVG-Tabelle.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG (Tabelle seit 1. Juni 2025) mit Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) und 19 % Umsatzsteuer. Ohne Gerichtskosten. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann die Kanzlei anders abrechnen, etwa nach Stunden.
Erstberatung beim Anwalt: Was darf sie kosten?
Für eine erste Einschätzung reicht oft ein Beratungsgespräch. Hast du als Verbraucher keine Gebühr vereinbart, gelten Obergrenzen (§ 34 Abs. 1 RVG):
- Erstes Beratungsgespräch: höchstens 190 € plus Umsatzsteuer, also 226,10 €, auch am Telefon oder per Video. Abgedeckt ist nur dieses Gespräch, nicht spätere Rückfragen oder eine schriftliche Zusammenfassung.
- Beratung über das erste Gespräch hinaus oder schriftliches Gutachten: jeweils höchstens 250 € plus Umsatzsteuer, also 297,50 €.
Die Grenzen gelten für die Gebühr; Auslagen, etwa für Post und Telefon, können hinzukommen. Die RVG-Erhöhung zum 1. Juni 2025 hat diese Grenzen nicht verändert. Eine Kanzlei kann vorab einen anderen Preis mit dir vereinbaren, auch formlos (§ 3a Abs. 1 Satz 4 RVG). Beauftragst du den Anwalt danach mit dem Brief, wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG).
Pauschalpreis oder Stundenhonorar: Geht das?
Ja. Außerhalb des Gerichts darf ein Anwalt weniger als die gesetzliche Gebühr nehmen, etwa einen angemessenen Pauschalpreis für einen Brief (§ 4 Abs. 1 RVG). Mehr, zum Beispiel ein Stundenhonorar, braucht eine Vergütungsvereinbarung in Textform, ausdrücklich so bezeichnet und nicht in der Vollmacht versteckt (§ 3a RVG). Darin muss auch stehen, dass die Gegenseite regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren erstattet. Den Rest zahlst du. Feste Stundensätze schreibt kein Gesetz vor, lass dir Satz und geschätzte Stunden nennen. Ein Erfolgshonorar ist nur ausnahmsweise erlaubt, etwa bei Geldforderungen bis 2.000 € (§ 4a RVG).
Beratungshilfeschein: Anwalt für höchstens 15 €
Mit einem Beratungshilfeschein berät dich ein Anwalt und vertritt dich, wenn nötig, auch außergerichtlich, etwa mit einem Brief an die Gegenseite. Du zahlst ihm höchstens 15 € (Nr. 2500 VV RVG), und auch die kann er dir erlassen. Den Rest trägt die Staatskasse.
- Voraussetzungen (§ 1 BerHG): Du würdest Prozesskostenhilfe ohne Raten bekommen, es gibt keine andere zumutbare Hilfe, und dein Anliegen ist nicht mutwillig.
- Antrag: beim Amtsgericht an deinem Wohnsitz (§ 4 BerHG), mit Einkommensnachweisen, Mietvertrag, Kontoauszügen und den Schreiben der Gegenseite.
- Direkt zum Anwalt: Den Antrag kannst du bis vier Wochen nach Beginn der Beratung nachreichen (§ 6 Abs. 2 BerHG). Wird er abgelehnt, darf der Anwalt normal abrechnen, wenn er dich vorher darauf hingewiesen hat (§ 8a Abs. 4 BerHG).
- Hamburg und Bremen haben statt Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung, in Berlin hast du die Wahl (§ 12 BerHG).
Ablehnen darf ein Anwalt Beratungshilfe nur aus wichtigem Grund (§ 49a BRAO). Vor Gericht gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.
Wer zahlt den Anwaltsbrief am Ende?
Zuerst du: Der Anwalt rechnet mit dir als Auftraggeber ab. Ob du das Geld zurückbekommst, hängt vom Fall ab.
| Situation | Wer trägt deine Anwaltskosten? |
|---|---|
| Der Gegner war schon im Verzug, als du den Anwalt beauftragt hast | Gegner, als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB), wenn der Anwalt erforderlich und zweckmäßig war |
| Der Anwaltsbrief ist die erste Mahnung | Du. Die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, muss der Schuldner nicht bezahlen |
| Berechtigte Abmahnung im Urheber- oder Wettbewerbsrecht | Abgemahnter (§ 97a Abs. 3 UrhG, § 13 Abs. 3 UWG), bei Privatleuten im Urheberrecht grundsätzlich nur nach einem Wert von 1.000 € |
| Unterlassung in anderen Fällen, etwa im Nachbarstreit | Einzelfall. Rechne damit, die Kosten außergerichtlich selbst zu tragen |
| Arbeitsrecht | Du. Außergerichtlich und in der ersten Instanz zahlt jede Seite selbst (§ 12a ArbGG; BAG, Urteil vom 28.11.2019, 8 AZR 293/18) |
| Es kommt zum Prozess | Wer verliert, zahlt grundsätzlich beide Anwälte (§ 91 ZPO). Die halbe Geschäftsgebühr, höchstens 0,75, wird angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG) |
| Du hast Rechtsschutz oder Beratungshilfe | Versicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) oder Staatskasse |
Rechtsschutzversicherung: erst fragen, dann beauftragen
Die Versicherung zahlt, wenn das Rechtsgebiet versichert ist und der Streit nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist (meist drei Monate, teils sechs, im Verkehrsrecht in der Regel keine). Hol vor dem Auftrag ihre Deckungszusage ein, dann hast du Gewissheit. Die Selbstbeteiligung trägst du. Den Anwalt wählst du frei (§ 127 VVG). Ein Muster für die Deckungsanfrage steht unter Anwalt anschreiben.
Anwaltsbrief oder eigener Brief: Wann lohnt sich was?
Ehrlich gesagt: In vielen Alltagsfällen ist ein eigener, klarer Brief mit Frist der richtige erste Schritt. Er kostet nur Porto, setzt den Gegner genauso in Verzug und schafft so die Grundlage dafür, dass er einen späteren Anwalt bezahlen muss. Ein Anwalt lohnt sich, wenn viel auf dem Spiel steht, die Rechtslage unklar ist oder eine Frist läuft.
| Deine Situation | Eigener Brief zuerst? | Anwalt, wenn … |
|---|---|---|
| Jemand schuldet dir Geld | Ja. Mahnung mit Frist (Mahnung schreiben) | er nach Fristablauf nicht zahlt oder Einwände bringt |
| Die Kaution kommt nicht zurück | Ja. Aufforderung mit Frist (Kaution zurückfordern) | der Vermieter Gegenforderungen behauptet; vorher Mieterverein fragen |
| Nachbar: Lärm, Hecke, Parken | Ja. Erst freundlich, dann bestimmt (Brief an Nachbarn) | du eine Unterlassungserklärung brauchst oder klagen willst |
| Schlechtes Arbeitszeugnis | Ja. Berichtigung verlangen (Muster) | der Arbeitgeber ablehnt; Kosten trägst du selbst, Gewerkschaft fragen |
| Kündigung vom Arbeitgeber | Nein. | sofort: Klage nur innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) |
| Abmahnung oder Unterlassungserklärung erhalten | Nein. Nichts ungeprüft unterschreiben | immer, vor Fristablauf (Brief vom Anwalt erhalten) |
| Die Gegenseite hat schon einen Anwalt | Sachlich antworten, nichts anerkennen | es um mehr als eine Kleinigkeit geht |
| Verjährung droht zum Jahresende | Nein. Ein Brief hemmt sie nicht | sofort, oder du beantragst selbst einen Mahnbescheid |
Eigener Brief und Anwaltsbrief im Vergleich
| Punkt | Eigener Brief | Anwaltsbrief |
|---|---|---|
| Kosten | Porto, eventuell Einschreiben | ab 22,06 €, siehe Tabelle oben |
| Setzt in Verzug | Ja | Ja |
| Rechtliche Prüfung | Nein, das Risiko trägst du | Ja, mit Haftung des Anwalts |
| Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe | möglich, aber fehleranfällig | Standard |
| Hemmt die Verjährung | Nein | Nein |
Günstiger als ein Anwalt: Diese Stellen helfen auch
Berät Mitglieder rund um die Miete, oft mit Mietrechtsschutz im Beitrag. Den Beitrag legt jeder Verein selbst fest.
Kostenpflichtige Rechtsberatung durch Anwälte zu Verbraucherthemen, teils mit Schreiben an die Gegenseite. Angebot und Preise je nach Bundesland.
Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht für Mitglieder, meist erst nach einer Mindestmitgliedschaft (IG Metall: drei Monate).
Streit mit Unternehmen: Verbraucherschlichtungsstellen wie die Universalschlichtungsstelle des Bundes, für dich kostenlos, für das Unternehmen meist freiwillig. Nachbarstreit: Schiedsamt oder Schiedsperson.
Aufforderungsschreiben mit Frist: Musterbriefe statt Anwaltsbrief
Diese beiden Muster sind die günstige erste Stufe: Sie wirken wie eine Mahnung, setzen eine klare Frist und kündigen den nächsten Schritt an. Muster 1 ist für Geld, Muster 2 dafür, dass jemand etwas tun oder lassen soll.
Muster 1 · Zahlungsaufforderung mit Frist (Geldforderung)
Betreff: Zahlungsaufforderung: [Forderung, z. B. Kaufpreis für das gebrauchte E-Bike vom 02.08.2026]
[Anrede, z. B. Sehr geehrte Frau Schulz],
aus [Grund der Forderung, z. B. unserem Kaufvertrag vom 02.08.2026] schulden Sie mir [Betrag, z. B. 850,00 €]. Der Betrag war am [Fälligkeitsdatum] fällig. Trotz meiner Erinnerung vom [Datum] ist bis heute keine Zahlung eingegangen.
Ich fordere Sie auf, [Betrag] bis zum [Datum, z. B. 30.10.2026, gut 10–14 Tage ab Zugang] auf mein Konto [IBAN, Kontoinhaber] zu überweisen.
Spätestens mit Ablauf dieser Frist befinden Sie sich im Verzug. Ab dann kann ich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) und den Ersatz weiterer Verzugsschäden verlangen, auch der Kosten eines Rechtsanwalts.
Geht der Betrag nicht fristgerecht ein, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt beauftragen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, begründen Sie das bitte bis dahin schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Aufforderung zum Handeln oder Unterlassen mit Frist
Betreff: Aufforderung mit Frist bis [Datum]: [Thema, z. B. Ihr Anhänger auf meinem Stellplatz]
[Anrede, z. B. Sehr geehrter Herr Becker],
ich komme auf [Bezug, z. B. unser Gespräch vom 03.10.2026] zurück. [Sachverhalt in 2–4 Sätzen mit Datum, Ort und Folgen, z. B. Seit dem 20.09.2026 steht Ihr Anhänger auf meinem gemieteten Stellplatz 4. Ich kann dort mein Auto nicht abstellen.]
Ich fordere Sie auf, bis zum [Datum, z. B. 31.10.2026] [konkrete Handlung, z. B. den Anhänger von meinem Stellplatz zu entfernen]. [Bei wiederholtem Verhalten:] Außerdem fordere ich Sie auf, [Verhalten, z. B. das Abstellen von Fahrzeugen auf meinem Stellplatz] künftig zu unterlassen. Bitte bestätigen Sie mir das bis zu diesem Datum schriftlich.
Geschieht bis dahin nichts, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und meine Rechte notfalls gerichtlich durchsetzen. Die Kosten dafür kann ich unter Umständen von Ihnen ersetzt verlangen.
Mir ist an einer einvernehmlichen Lösung gelegen. Sie erreichen mich unter [Telefon oder E-Mail].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Reklamo macht aus deinen Angaben den fertigen Brief, mit Datum, Frist und den richtigen Paragrafen, und erinnert dich vor Fristablauf; die Vorschau ist kostenlos. Reklamo ist keine Kanzlei und ersetzt keinen Anwalt.
Alle Musterbriefe ansehenWas du jetzt tun solltest
- Heute: Unterlagen sammeln (Vertrag, Rechnung, Schriftverkehr, Fotos) und Fristen notieren, etwa eine Klagefrist oder die Verjährung zum Jahresende.
- Diese Woche: Selbst mit klarer Frist schreiben (Muster 1 oder 2), wenn nichts drängt. Den Zugang beweisbar machen (Zugang nachweisen).
- Parallel: Kosten klären. Rechtsschutz? Deckungsanfrage. Wenig Einkommen? Beratungshilfeschein. Mitglied im Mieterverein oder in der Gewerkschaft? Dort zuerst fragen.
- Vor dem Auftrag: die drei Kostenfragen von oben stellen.
- Nach Fristablauf: Anwalt beauftragen oder bei Geldforderungen selbst den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Was du nicht tun solltest
- Ohne Kostenfrage beauftragen.
- Den Anwalt die allererste Mahnung schreiben lassen, wenn der Schuldner noch nicht im Verzug ist. Diese Kosten bekommst du in der Regel nicht erstattet.
- Im Arbeitsrecht auf Kostenerstattung hoffen.
- Auf die Deckungszusage warten und dabei Fristen verpassen. Die Klagefrist nach einer Kündigung läuft trotzdem.
- Deinen Brief wie einen Anwaltsbrief aussehen lassen. Wer sich unbefugt Rechtsanwalt nennt, macht sich strafbar (§ 132a StGB).
- Mit Schritten drohen, die du nicht gehen willst.
Häufige Fragen
Was kostet ein einfaches Schreiben vom Anwalt?
Was kostet ein Brief beim Anwalt bei 1.000 Euro?
Muss die Gegenseite meine Anwaltskosten zahlen?
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Wie bekomme ich einen Beratungshilfeschein?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Anwaltsbrief?
Lohnt sich ein Anwaltsbrief bei kleinen Beträgen?
Grundlagen
§ 13 RVG (Gebührentabelle seit 01.06.2025) · Nr. 2300, 2301, 2500, 7002, 7008 VV RVG · Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG (Anrechnung) · §§ 3a, 4, 4a, 9, 34 RVG · §§ 49a, 49b, 51 BRAO · §§ 1, 4, 6, 8a, 12 BerHG (Beratungshilfe) · §§ 174, 203, 204, 280, 286, 288 BGB · § 12a ArbGG, BAG, Urteil vom 28.11.2019, 8 AZR 293/18 · § 91 ZPO · § 97a UrhG · § 13 UWG · § 127 VVG · § 4 KSchG · § 132a StGB · Stand: Oktober 2026

