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Minderungs-Tabelle

Mietminderung bei Wasserschaden: Quoten, Trockner, Stromkosten

Antwort in 20 Sekunden: Bei Trocknungsgeräten in der Wohnung sind 30–60 % Minderung üblich, bei Unbewohnbarkeit bis 100 % – plus Stromersatz für die Bautrockner (Zählerstand fotografieren!). Gemindert wird ab Anzeige, tagesgenau, beim Vermieter – auch wenn der Nachbar schuld ist.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Mietminderung bei Wasserschaden: die Tabelle

Situationübliche Minderungsquote
Wohnung unbewohnbar (Durchfeuchtung, Trocknungsgeräte überall)80–100 %
Trocknungsgeräte in mehreren Räumen, Lärm + Stromverbrauch30–60 %
Ein Raum unbenutzbar (z. B. Bad oder Schlafzimmer)15–30 %
Feuchte Wände/Flecken ohne Nutzungsausfall5–15 %
Folge-Schimmel nach dem Wasserschadensiehe Schimmel-Quoten

Trocknungsgeräte: Minderung plus Stromersatz

Bautrockner laufen wochenlang durch und ziehen je Gerät oft 15–25 kWh am Tag – das sind schnell über 100 € Strom im Monat. Diese Kosten trägt der Vermieter bzw. dessen Versicherung: Zählerstand bei Aufstellung und Abbau fotografieren, Differenz in Rechnung stellen. Die Minderung wegen Lärm und Nutzungseinschränkung kommt on top.

Wer zahlt was? Die Versicherungs-Sortierung

Gebäudeschäden (Wände, Böden, Trocknung) laufen über die Gebäudeversicherung des Vermieters. Deine beschädigten Möbel und Geräte ersetzt deine Hausratversicherung – bzw. der Verursacher. Wichtig: Auch wenn der Nachbar den Schaden verursacht hat, bleibt dein Minderungsgegner der Vermieter; er holt sich das Geld beim Verursacher zurück.

Vorgehen in vier Schritten

Sofort dokumentieren (Fotos, Videos, betroffene Gegenstände), Schaden per Mängelanzeige melden (bei laufendem Wasser: sofort anrufen, schriftlich nachziehen), Minderung ankündigen, Stromkosten der Trockner beziffern. Tagesgenaue Rechnung: Minderungs-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden mit Trocknungsgeräten?
Meist 30–60 %, je nach Zahl der Geräte, Lärm und betroffenen Räumen – bei unbewohnbarer Wohnung bis 100 %. Zusätzlich muss der Vermieter die Stromkosten der Trockner erstatten.
Muss ich in der Wohnung bleiben, während getrocknet wird?
Bei Unbewohnbarkeit nein – dann kommen neben 100 % Minderung auch Hotel- bzw. Unterbringungskosten als Schadensersatz in Betracht, sofern der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder in Verzug ist.
Der Nachbar über mir hat den Schaden verursacht – gegen wen gehe ich vor?
Für Minderung und Instandsetzung bleibt der Vermieter zuständig – dein Mietvertrag besteht mit ihm. Deine beschädigten Sachen forderst du beim Verursacher bzw. über die Versicherungen ein.
Mindert sich die Miete auch rückwirkend?
Ab Anzeige des Schadens, tagesgenau bis zur vollständigen Beseitigung inklusive Trocknung. Zu viel gezahlte Miete forderst du zurück, wenn du unter Vorbehalt gezahlt hast.
Schaden melden & Minderung ankündigen

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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