Nebenkosten-Erhöhung: Wann der Vermieter die Vorauszahlung anheben darf – und wann nicht
„Ab nächstem Monat 80 € mehr Nebenkosten": Ob so eine Nebenkostenerhöhung gilt, entscheidet § 560 BGB – und der ist streng. Hier steht, ab wann erhöht werden darf, wie hoch, und wie du eine überzogene Anpassung kippst, ohne die Miete zu riskieren.
Die Spielregeln des § 560 BGB
Der Vermieter darf die Nebenkosten erhöhen – genauer: die Vorauszahlung anpassen – nur unter drei Bedingungen: Erstens muss eine Abrechnung vorausgegangen sein; die Anpassung ist ihr Ergebnis, kein freies Gestaltungsrecht. Mitten im Abrechnungsjahr „wegen gestiegener Energiepreise" erhöhen geht nicht. Zweitens braucht es eine Erklärung in Textform mit nachvollziehbarem Rechenweg. Drittens wirkt die neue Vorauszahlung erst ab dem übernächsten Monat nach der Erklärung. Übrigens ein Recht in beide Richtungen: Nach einem satten Guthaben kannst du die Herabsetzung der Vorauszahlung verlangen – gleicher Paragraf, gleicher Rechenweg.
Wie hoch ist „angemessen"?
Der Maßstab ist das letzte Abrechnungsergebnis: Nachzahlung ÷ 12 = zulässiger Aufschlag pro Monat. Beispiel: 360 € Nachzahlung → 30 € mehr Vorauszahlung. Pauschale Sicherheitszuschläge („plus 10 % für steigende Preise") hat der BGH verworfen (VIII ZR 294/10) – nur konkret belegbare, bereits feststehende Kostensteigerungen (etwa der neue Fernwärme-Vertrag) dürfen zusätzlich einfließen. Verlangt das Schreiben mehr, ist nicht alles nichtig: Du kannst die Anpassung auf den rechnerisch korrekten Teil kürzen und genau diesen zahlen – mit kurzem Widerspruch, warum der Rest unwirksam ist.
Erhöhung erhalten? Der 3-Punkte-Check
1. Grundlage: Liegt eine Abrechnung vor – und stimmt sie? Eine Anpassung auf Basis einer fehlerhaften Abrechnung steht auf Sand: Kippen die Posten, kippt der Rechenweg. 2. Rechenweg: Ergebnis ÷ 12 nachrechnen, Zuschläge hinterfragen. 3. Form & Zeitpunkt: Textform, Wirkung erst ab übernächstem Monat. Fällt einer der Punkte durch, widersprich schriftlich und zahle den alten (oder korrekt gekürzten) Betrag weiter – das ist kein Mietrückstand, solange deine Einwände tragen. Ein Musterbrief gegen die Nebenkosten-Erhöhung ist in zwei Minuten gebaut: Nimm die Widerspruchs-Vorlage und benenne statt der Abrechnungsposten den Anpassungs-Fehler. Nicht verwechseln: Die Erhöhung der Miete selbst läuft über ganz andere Regeln – die stehen im Mieterhöhungs-Ratgeber.
Häufige Fragen
Ab wann darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
Wie hoch darf die Erhöhung der Vorauszahlung sein?
Kann auch eine Nebenkostenpauschale erhöht werden?
Muss ich einer Nebenkosten-Erhöhung zustimmen?
Grundlagen
§ 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten) · BGH VIII ZR 294/10 (keine abstrakten Zuschläge) · Stand: August 2026

