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Vorauszahlung

Nebenkosten-Erhöhung: Wann der Vermieter die Vorauszahlung anheben darf – und wann nicht

„Ab nächstem Monat 80 € mehr Nebenkosten": Ob so eine Nebenkostenerhöhung gilt, entscheidet § 560 BGB – und der ist streng. Hier steht, ab wann erhöht werden darf, wie hoch, und wie du eine überzogene Anpassung kippst, ohne die Miete zu riskieren.

Die Spielregeln des § 560 BGB

Der Vermieter darf die Nebenkosten erhöhen – genauer: die Vorauszahlung anpassen – nur unter drei Bedingungen: Erstens muss eine Abrechnung vorausgegangen sein; die Anpassung ist ihr Ergebnis, kein freies Gestaltungsrecht. Mitten im Abrechnungsjahr „wegen gestiegener Energiepreise" erhöhen geht nicht. Zweitens braucht es eine Erklärung in Textform mit nachvollziehbarem Rechenweg. Drittens wirkt die neue Vorauszahlung erst ab dem übernächsten Monat nach der Erklärung. Übrigens ein Recht in beide Richtungen: Nach einem satten Guthaben kannst du die Herabsetzung der Vorauszahlung verlangen – gleicher Paragraf, gleicher Rechenweg.

Wie hoch ist „angemessen"?

Der Maßstab ist das letzte Abrechnungsergebnis: Nachzahlung ÷ 12 = zulässiger Aufschlag pro Monat. Beispiel: 360 € Nachzahlung → 30 € mehr Vorauszahlung. Pauschale Sicherheitszuschläge („plus 10 % für steigende Preise") hat der BGH verworfen (VIII ZR 294/10) – nur konkret belegbare, bereits feststehende Kostensteigerungen (etwa der neue Fernwärme-Vertrag) dürfen zusätzlich einfließen. Verlangt das Schreiben mehr, ist nicht alles nichtig: Du kannst die Anpassung auf den rechnerisch korrekten Teil kürzen und genau diesen zahlen – mit kurzem Widerspruch, warum der Rest unwirksam ist.

Erhöhung erhalten? Der 3-Punkte-Check

1. Grundlage: Liegt eine Abrechnung vor – und stimmt sie? Eine Anpassung auf Basis einer fehlerhaften Abrechnung steht auf Sand: Kippen die Posten, kippt der Rechenweg. 2. Rechenweg: Ergebnis ÷ 12 nachrechnen, Zuschläge hinterfragen. 3. Form & Zeitpunkt: Textform, Wirkung erst ab übernächstem Monat. Fällt einer der Punkte durch, widersprich schriftlich und zahle den alten (oder korrekt gekürzten) Betrag weiter – das ist kein Mietrückstand, solange deine Einwände tragen. Ein Musterbrief gegen die Nebenkosten-Erhöhung ist in zwei Minuten gebaut: Nimm die Widerspruchs-Vorlage und benenne statt der Abrechnungsposten den Anpassungs-Fehler. Nicht verwechseln: Die Erhöhung der Miete selbst läuft über ganz andere Regeln – die stehen im Mieterhöhungs-Ratgeber.

Häufige Fragen

Ab wann darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
Die Vorauszahlung: erst nach einer Abrechnung, mit Erklärung in Textform, wirksam ab dem übernächsten Monat. Eine Erhöhung „auf Zuruf" mitten im Jahr ohne Abrechnung ist unwirksam – du zahlst einfach den alten Betrag weiter.
Wie hoch darf die Erhöhung der Vorauszahlung sein?
Angemessen ist ein Zwölftel des letzten Abrechnungsergebnisses – also Nachzahlung geteilt durch 12 obendrauf. Pauschale „Sicherheitszuschläge" für erwartete Preissteigerungen hat der BGH gekippt (VIII ZR 294/10); konkret absehbare Erhöhungen darf der Vermieter aber einrechnen, wenn er sie belegt.
Kann auch eine Nebenkostenpauschale erhöht werden?
Nur, wenn der Mietvertrag sich das ausdrücklich vorbehält (§ 560 Abs. 1 BGB) – dann in Textform mit Erläuterung der Kostensteigerung. Ohne diesen Vorbehalt bleibt die Pauschale, wie sie ist; das Kostenrisiko trägt der Vermieter.
Muss ich einer Nebenkosten-Erhöhung zustimmen?
Nein – die Anpassung nach § 560 wirkt kraft Erklärung, ohne Zustimmung. Dafür kannst du sie voll überprüfen: Stimmen Abrechnung und Rechenweg nicht, ist die Erhöhung unwirksam, und du zahlst den alten Betrag weiter – am besten mit kurzem Widerspruch.

Grundlagen

§ 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten) · BGH VIII ZR 294/10 (keine abstrakten Zuschläge) · Stand: August 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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