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In meiner Wohnung stimmt etwas nicht

Mangel in der Wohnung? So meldest du ihn richtig

Antwort in 20 Sekunden: Melde jeden Mangel sofort schriftlich: konkrete Beschreibung, Fotos mit Datum, angemessene Frist (Notfall 24–72 h, sonst 7–14 Tage) und der Vorbehalt der Mietminderung. Erst die Anzeige sichert deine Rechte aus §§ 535, 536 BGB.

Warum ohne Anzeige nichts geht

Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand halten (§ 535 BGB) – aber erst ab Kenntnis des Mangels. Ohne Anzeige läuft weder seine Pflicht zur Beseitigung noch deine Mietminderung; verschlimmert sich ein nicht gemeldeter Mangel, haftest du unter Umständen sogar selbst.

Das gehört in die Mängelanzeige

Mietminderung läuft automatisch

Bei erheblichen Mängeln ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB) – ab dem Moment der Anzeige, ohne dass du sie „beantragen“ musst. Kürze aber mit Augenmaß und kündige die Minderung an; bei Unsicherheit zahle unter Vorbehalt und fordere später zurück.

Typische Fälle und Fristen

Wenn nichts passiert

Bleibt die Frist ohne Ergebnis, geht es strukturiert weiter: Erinnerung mit Nachfrist, Minderung, Zurückbehaltung, Ersatzvornahme. Jede Stufe braucht die dokumentierte vorherige – deshalb zählt die saubere erste Anzeige doppelt.

Häufige Fragen

Reicht eine WhatsApp an den Vermieter?

Als Erstinfo ja, als Beweis kaum. Schicke die Anzeige zusätzlich per E-Mail und Einwurf-Einschreiben.

Wie hoch darf ich mindern?

Je nach Beeinträchtigung – von wenigen Prozent bis zur vollen Miete bei Unbewohnbarkeit. Orientiere dich an vergleichbaren Urteilen und kündige die Quote an.

Muss ich Handwerkern Zutritt geben?

Ja, zur Mangelbeseitigung nach Ankündigung in zumutbarem Rahmen – sonst riskierst du deine Rechte.

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