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Häufige Fehler

Die 10 häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Antwort in 20 Sekunden: Am häufigsten landen nicht umlagefähige Posten in der Abrechnung: Verwaltungskosten, Reparaturen, Bankgebühren – und seit Juli 2024 auch Kabel-TV. Dazu kommen falsche Verteilerschlüssel, Rechenfehler und Heizkosten ohne Verbrauchsanteil (dann darfst du 15 % kürzen).

1–5: Posten, die du gar nicht zahlen musst

6–8: Verteilungs- und Rechenfehler

9: Heizkosten ohne Verbrauchsanteil – 15 % Kürzung

Heiz- und Warmwasserkosten müssen überwiegend nach Verbrauch verteilt werden (Heizkostenverordnung). Fehlt die verbrauchsabhängige Abrechnung, darfst du deinen Heizkostenanteil pauschal um 15 Prozent kürzen – das sind bei vielen Abrechnungen dreistellige Beträge.

10: Zulässige Posten, aber zu teuer

Auch korrekte Kostenarten können überhöht sein. Vergleiche je Posten mit den Richtwerten des Betriebskostenspiegels (€/m²/Monat). Liegt etwas deutlich darüber, fordere Belegeinsicht – oft stecken dahinter überteuerte Verträge oder umgelegte Fremdleistungen.

Formelle Mindestangaben

Eine Abrechnung muss enthalten: Gesamtkosten je Kostenart, den Verteilerschlüssel, die Berechnung deines Anteils und den Abzug deiner Vorauszahlungen. Fehlt eines davon, ist sie formell unwirksam – die Zahlungsfrist läuft dann gar nicht erst an.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter den Hausmeister umlegen?

Ja – aber nur dessen laufende Tätigkeiten. Verwaltungs- und Reparaturanteile im Hausmeisterlohn sind herauszurechnen.

Was ist mit Wartungskosten?

Wartung (z. B. Heizungswartung) ist umlagefähig, die Reparatur nicht. Mischrechnungen müssen aufgeteilt werden.

Wie erkenne ich einen falschen Verteilerschlüssel?

Vergleiche den Schlüssel in der Abrechnung mit deinem Mietvertrag. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Standard.

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