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Geld zurück

Nebenkosten von der Steuer absetzen: der §-35a-Bonus für Mieter

In deiner Nebenkostenabrechnung steckt Geld vom Finanzamt. Handwerker, Hausmeister, Gartenpflege – einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Antwort in 20 Sekunden: Auch als Mieter setzt du Nebenkosten ab: 20 % der Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 € Bonus) und Handwerker-/Wartungsleistungen (bis 1.200 €) nach § 35a EStG. Die Aufschlüsselung liefert die §-35a-Bescheinigung – auf Anfrage beim Vermieter.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Diese Nebenkosten kannst du absetzen (§ 35a EStG)

Posten aus deiner AbrechnungKategorieSteuerbonus
Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, UngezieferpräventionHaushaltsnahe Dienstleistungen20 % von max. 20.000 € → bis 4.000 €/Jahr
Wartung Heizung/Aufzug/Rauchmelder, Schornsteinfeger, LegionellenprüfungHandwerkerleistungen20 % von max. 6.000 € → bis 1.200 €/Jahr
Verbrauchskosten (Heizöl, Gas, Wasser), Grundsteuer, Versicherungen, MüllNicht absetzbar

Absetzbar ist immer nur der Arbeitslohn-Anteil (plus Fahrt- und Maschinenkosten), nie das Material – und nur dein Mieteranteil laut Abrechnung. Eintrag in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung.

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Bescheinigung nach § 35a EStG: dein Anspruch gegen den Vermieter

Damit das Finanzamt die Beträge anerkennt, brauchst du die Aufschlüsselung der Lohnanteile. Viele Verwaltungen legen die §-35a-Bescheinigung der Abrechnung bei – fehlt sie, kannst du sie verlangen: Der Anspruch folgt aus der Rechenschaftspflicht (§ 259 BGB); eine kostenlose Erstellung ist üblich, spätestens die Belegeinsicht liefert die Zahlen. Formulierung: kurzes Schreiben mit Frist, gern kombiniert mit der Belegeinsicht.

Drei Praxis-Hebel, die Geld bringen

Nachzahlungsjahr zählt: Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung bzw. des Zugangs der Abrechnung – die 2026 erhaltene Abrechnung für 2025 gehört in die Steuererklärung 2026. Auch ohne Bescheinigung schätzen läuft nicht: Das Finanzamt will Belege – fordere sie rechtzeitig an. Umzugsjahr doppelt prüfen: Umzugskosten können zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung oder Werbungskosten laufen – Details im Umzugspaket.

Aus 13 Jahren Verwaltung: Die §-35a-Bescheinigung habe ich nur auf Anfrage erstellt – wie die meisten Verwalter. Geschätzt haben neun von zehn Mietern nie gefragt und damit je nach Haus 50–150 € Steuerbonus pro Jahr liegen lassen. Eine E-Mail. Mehr ist es nicht.

Beim Anfordern hilft der amtliche Wortlaut: Bitte um eine „Bescheinigung nach 35a EStG“ – mit oder ohne Paragrafenzeichen, die Hausverwaltung weiß sofort, was gemeint ist.

Wo trägst du die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung ein?

Die Betriebskostenabrechnung deiner Mietwohnung selbst kommt nicht in die Steuererklärung – sondern die begünstigten Posten daraus. Eintragen musst du sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Hauswart, Winterdienst) mit 20 % von maximal 20.000 € Arbeitskosten – bis zu 4.000 € Steuerabzug – und Handwerkerleistungen (Wartung Heizung/Aufzug, Schornsteinfeger) mit 20 % von maximal 6.000 €, also bis zu 1.200 €. Es zählen nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nie Material.

Kurz zur Wortwahl: „Nebenkosten in der Steuererklärung angeben" heißt für Mieter immer § 35a – steuerlich absetzbar sind die Arbeitskosten-Anteile, nicht die Summe unten rechts. Und für die andere Seite des Mietvertrags: Vermieter setzen bei der Vermietung die kompletten Bewirtschaftungskosten als Werbungskosten in der Anlage V an – die erhaltenen Umlagen sind dort im Gegenzug Einnahmen. Wer beides verwechselt, verschenkt Geld oder provoziert Rückfragen.

Kannst du Nebenkosten „von der Steuer absetzen"? Ja – aber eben nur diese Arbeitskosten-Anteile, nicht die Abrechnung als Ganzes. Grundsteuer, Wasser, Müll und Versicherung bringen nichts. Als Nachweis genügt die Abrechnung mit ausgewiesenen § 35a-Anteilen oder die separate Bescheinigung deines Vermieters (Anspruch darauf hast du – siehe oben). Belege nicht mitschicken, nur aufbewahren.

Abrechnung kommt erst nach der Steuererklärung? So geht die Ermäßigung nicht verloren

Der Dauerbrenner: Die Abrechnung für 2025 kommt im Herbst 2026 – die Steuererklärung 2025 ist längst abgegeben. Die Finanzverwaltung lässt dir zwei saubere Wege (BMF-Schreiben zu § 35a EStG):

Weg 1 – Jahr der Abrechnung (Standard): Du setzt die Posten in dem Jahr an, in dem dir die Abrechnung zugegangen ist. Die 2025er-Kosten wandern also einfach in deine Steuererklärung 2026. Nichts geht verloren, kein Antrag nötig.

Das gilt jahresunabhängig: Liegt die Betriebskostenabrechnung bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 oder 2025 noch nicht vor, setzt du die Posten eben im Folgejahr an – die Formulierung „Abrechnung liegt nicht vor" brauchst du gegenüber dem Finanzamt gar nicht; du wartest schlicht auf den Zugang.

Weg 2 – Bescheid ändern lassen: Ist dir Weg 1 zu spät (etwa im letzten Berufsjahr), kannst du innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat den Bescheid ändern lassen; danach kommt bei nachträglich bekannt gewordenen Aufwendungen eine Änderung nach § 173 AO in Betracht. In der Praxis fährst du mit Weg 1 fast immer einfacher und genauso gut – wichtig ist nur, bei einer Methode zu bleiben.

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?
Die Lohnanteile haushaltsnaher Dienstleistungen (Hauswart, Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst) mit 20 % von bis zu 20.000 € und Handwerkerleistungen (Wartungen, Schornsteinfeger) mit 20 % von bis zu 6.000 €. Verbrauchskosten, Grundsteuer und Versicherungen nicht.
Muss der Vermieter eine Bescheinigung nach § 35a ausstellen?
Er muss dir die nötigen Angaben zugänglich machen – über die Abrechnung, eine Bescheinigung oder die Belegeinsicht. In der Praxis stellen Verwaltungen die §-35a-Bescheinigung auf Anfrage aus.
In welches Steuerjahr gehören die Nebenkosten?
In das Jahr, in dem du die Abrechnung erhalten bzw. gezahlt hast – die 2026 zugegangene Abrechnung für 2025 also in die Erklärung 2026. Alternativ akzeptiert das Finanzamt auch das Jahr der Vorauszahlungen, wenn du es einheitlich handhabst.
Lohnt sich das überhaupt?
Bei einem normalen Mehrfamilienhaus kommen über Hauswart, Reinigung, Gartenpflege und Wartungen schnell 300–800 € Lohnanteile zusammen – das sind 60–160 € direkte Steuerersparnis, Jahr für Jahr.
Kann ich meine Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen?
Die Abrechnung als Ganzes nicht – aber die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker daraus (§ 35a EStG): 20 % direkt von der Steuerschuld, bis zu 4.000 € plus 1.200 € im Jahr.
Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen – haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen getrennt. Grundlage sind die in der Abrechnung ausgewiesenen § 35a-Anteile oder die Vermieter-Bescheinigung.
Die Abrechnung ist noch nicht da – was mache ich in der Steuererklärung?
Nichts erzwingen: Du setzt die Posten einfach im Jahr des Zugangs der Abrechnung an. Die Kosten aus der 2025er-Abrechnung, die 2026 kommt, gehören in die Steuererklärung 2026 – so erkennt es das Finanzamt ohne Rückfragen an.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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