Nebenkosten von der Steuer absetzen: der §-35a-Bonus für Mieter
In deiner Nebenkostenabrechnung steckt Geld vom Finanzamt. Handwerker, Hausmeister, Gartenpflege – einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück.
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Diese Nebenkosten kannst du absetzen (§ 35a EStG)
| Posten aus deiner Abrechnung | Kategorie | Steuerbonus |
|---|---|---|
| Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Ungezieferprävention | Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % von max. 20.000 € → bis 4.000 €/Jahr |
| Wartung Heizung/Aufzug/Rauchmelder, Schornsteinfeger, Legionellenprüfung | Handwerkerleistungen | 20 % von max. 6.000 € → bis 1.200 €/Jahr |
| Verbrauchskosten (Heizöl, Gas, Wasser), Grundsteuer, Versicherungen, Müll | Nicht absetzbar | – |
Absetzbar ist immer nur der Arbeitslohn-Anteil (plus Fahrt- und Maschinenkosten), nie das Material – und nur dein Mieteranteil laut Abrechnung. Eintrag in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung.
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Bescheinigung nach § 35a EStG: dein Anspruch gegen den Vermieter
Damit das Finanzamt die Beträge anerkennt, brauchst du die Aufschlüsselung der Lohnanteile. Viele Verwaltungen legen die §-35a-Bescheinigung der Abrechnung bei – fehlt sie, kannst du sie verlangen: Der Anspruch folgt aus der Rechenschaftspflicht (§ 259 BGB); eine kostenlose Erstellung ist üblich, spätestens die Belegeinsicht liefert die Zahlen. Formulierung: kurzes Schreiben mit Frist, gern kombiniert mit der Belegeinsicht.
Drei Praxis-Hebel, die Geld bringen
Nachzahlungsjahr zählt: Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung bzw. des Zugangs der Abrechnung – die 2026 erhaltene Abrechnung für 2025 gehört in die Steuererklärung 2026. Auch ohne Bescheinigung schätzen läuft nicht: Das Finanzamt will Belege – fordere sie rechtzeitig an. Umzugsjahr doppelt prüfen: Umzugskosten können zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung oder Werbungskosten laufen – Details im Umzugspaket.
Beim Anfordern hilft der amtliche Wortlaut: Bitte um eine „Bescheinigung nach 35a EStG“ – mit oder ohne Paragrafenzeichen, die Hausverwaltung weiß sofort, was gemeint ist.
Wo trägst du die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung ein?
Die Betriebskostenabrechnung deiner Mietwohnung selbst kommt nicht in die Steuererklärung – sondern die begünstigten Posten daraus. Eintragen musst du sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Hauswart, Winterdienst) mit 20 % von maximal 20.000 € Arbeitskosten – bis zu 4.000 € Steuerabzug – und Handwerkerleistungen (Wartung Heizung/Aufzug, Schornsteinfeger) mit 20 % von maximal 6.000 €, also bis zu 1.200 €. Es zählen nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nie Material.
Kurz zur Wortwahl: „Nebenkosten in der Steuererklärung angeben" heißt für Mieter immer § 35a – steuerlich absetzbar sind die Arbeitskosten-Anteile, nicht die Summe unten rechts. Und für die andere Seite des Mietvertrags: Vermieter setzen bei der Vermietung die kompletten Bewirtschaftungskosten als Werbungskosten in der Anlage V an – die erhaltenen Umlagen sind dort im Gegenzug Einnahmen. Wer beides verwechselt, verschenkt Geld oder provoziert Rückfragen.
Kannst du Nebenkosten „von der Steuer absetzen"? Ja – aber eben nur diese Arbeitskosten-Anteile, nicht die Abrechnung als Ganzes. Grundsteuer, Wasser, Müll und Versicherung bringen nichts. Als Nachweis genügt die Abrechnung mit ausgewiesenen § 35a-Anteilen oder die separate Bescheinigung deines Vermieters (Anspruch darauf hast du – siehe oben). Belege nicht mitschicken, nur aufbewahren.
Abrechnung kommt erst nach der Steuererklärung? So geht die Ermäßigung nicht verloren
Der Dauerbrenner: Die Abrechnung für 2025 kommt im Herbst 2026 – die Steuererklärung 2025 ist längst abgegeben. Die Finanzverwaltung lässt dir zwei saubere Wege (BMF-Schreiben zu § 35a EStG):
Weg 1 – Jahr der Abrechnung (Standard): Du setzt die Posten in dem Jahr an, in dem dir die Abrechnung zugegangen ist. Die 2025er-Kosten wandern also einfach in deine Steuererklärung 2026. Nichts geht verloren, kein Antrag nötig.
Das gilt jahresunabhängig: Liegt die Betriebskostenabrechnung bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 oder 2025 noch nicht vor, setzt du die Posten eben im Folgejahr an – die Formulierung „Abrechnung liegt nicht vor" brauchst du gegenüber dem Finanzamt gar nicht; du wartest schlicht auf den Zugang.
Weg 2 – Bescheid ändern lassen: Ist dir Weg 1 zu spät (etwa im letzten Berufsjahr), kannst du innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat den Bescheid ändern lassen; danach kommt bei nachträglich bekannt gewordenen Aufwendungen eine Änderung nach § 173 AO in Betracht. In der Praxis fährst du mit Weg 1 fast immer einfacher und genauso gut – wichtig ist nur, bei einer Methode zu bleiben.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?
Muss der Vermieter eine Bescheinigung nach § 35a ausstellen?
In welches Steuerjahr gehören die Nebenkosten?
Lohnt sich das überhaupt?
Kann ich meine Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen?
Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
Die Abrechnung ist noch nicht da – was mache ich in der Steuererklärung?
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