Vorlage: Lärmbeschwerde – mit Protokoll statt Bauchgefühl
Ruhe wiederherstellen – dokumentiert
- Lärmbeschwerde mit Protokoll – Abhilfe-Frist inklusive
- Mietminderung ankündigen – wenn der Vermieter nicht handelt
- Erinnerung mit Nachfrist – die Eskalationsstufe dazwischen
- Vorgangsakte – Protokolle und Schreiben chronologisch für den Ernstfall
Die Beschwerde im Wortlaut
Auszug aus der Vorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus [Wohnung/Quelle] kommt es wiederholt zu erheblichen Ruhestörungen ([Zeiten laut Protokoll, z. B. nächtliche Musik 23–2 Uhr an 8 von 14 Tagen]); das Lärmprotokoll füge ich bei.
Ich bitte Sie, bis zum [Datum] für Abhilfe zu sorgen. Bei Fortdauer der Störungen behalte ich mir die Minderung der Miete ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Das Lärmprotokoll – so wird es gerichtsfest
Je Eintrag: Datum, Uhrzeit von–bis, Art des Lärms (Musik, Trittschall, Streit), Zimmer, in dem du ihn wahrnimmst, ggf. Zeuge. Zwei Wochen Protokoll zeigen Muster; vier Wochen überzeugen jedes Gericht. Handy-Audioaufnahmen sind rechtlich heikel – das schriftliche Protokoll mit Zeugen genügt.
Was der Vermieter tun muss – und was du parallel tun kannst
Der Vermieter schuldet dir die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung – er muss den Störer abmahnen und notfalls kündigen. Parallel: Bei nächtlichem Lärm darfst du das Ordnungsamt oder die Polizei rufen; deren Einsätze sind zusätzliche Beweise. Reagiert der Vermieter nicht, greift die Eskalationsleiter.
Häufige Fragen
Wie viel Mietminderung ist bei Lärm möglich?
Gilt Kinderlärm auch als Ruhestörung?
Muss ich zuerst mit dem Nachbarn sprechen?
Was bringt der Anruf beim Ordnungsamt?
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