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Musterschreiben

Vorlage: Reparatur verlangen – Instandsetzung nach § 535 BGB

Antwort in 20 Sekunden: Alles, was zur Mietsache gehört und kaputt geht, muss der Vermieter auf eigene Kosten instand setzen (§ 535 Abs. 1 BGB) – auch ohne dein Verschulden, auch bei Verschleiß. Dieses Schreiben benennt den Defekt, setzt eine Frist und behält weitere Rechte vor.
Mitglieder lösen das so

Vom Defekt zur erledigten Reparatur

  • Reparatur/Instandsetzung verlangen – das Basis-Schreiben mit Frist
  • Erinnerung mit Nachfrist – die Eskalationsstufe, falls nichts passiert
  • Mietvertrag-Röntgen – prüft, ob deine Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist
  • Fristen-Erinnerung in der Vorgangsakte – automatisch 3 Tage vor Ablauf
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So formulierst du es

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender zur Mietsache gehörender Gegenstand ist defekt: [Gegenstand, kurze Beschreibung des Defekts].

Ich bitte um Instandsetzung bis zum [Datum] (§ 535 BGB). Weitere Rechte, insbesondere Mietminderung und Ersatzvornahme, behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Kleinreparaturklausel: Wann du doch selbst zahlst – und wann nicht

Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält: Obergrenze pro Reparatur (Rechtsprechung meist bis ca. 100–120 €) plus Jahresobergrenze, und nur für Teile, die du häufig berührst (Griffe, Schalter, Ventile). Fehlt eine der Grenzen oder liegt die Rechnung darüber, zahlt der Vermieter – dann komplett, nicht anteilig. Klausel unsicher? Mietvertrag-Röntgen.

Angemessene Frist je nach Defekt

Normale Reparaturen: 7–14 Tage. Sicherheitsrelevantes (Haustürschloss, Elektrik) oder Wasserschaden: deutlich kürzer. Immer ein konkretes Datum nennen – „umgehend“ setzt keine Frist in Gang.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter auch bei normalem Verschleiß reparieren?
Ja – Instandhaltung ist seine Kernpflicht aus § 535 BGB. Auf Verschulden kommt es nicht an. Nur selbst verursachte Schäden zahlst du.
Gehört die Einbauküche dazu?
Wenn sie mitvermietet ist (im Vertrag oder Übergabeprotokoll erwähnt): ja, inklusive Geräte. Deine eigene Küche: nein.
Darf ich die Miete mindern, solange nichts repariert wird?
Bei erheblicher Beeinträchtigung ja, ab Zugang dieser Anzeige. Bei Bagatellen (tropfender Hahn) ist die Minderung minimal – dann ist die Nachfrist-Eskalation der bessere Hebel.
Der Vermieter schickt niemanden – was jetzt?
Nachfrist setzen, dann Ersatzvornahme: selbst beauftragen und die Kosten nach § 536a Abs. 2 BGB zurückholen.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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