Vorlage: Reparatur verlangen – Instandsetzung nach § 535 BGB
Vom Defekt zur erledigten Reparatur
- Reparatur/Instandsetzung verlangen – das Basis-Schreiben mit Frist
- Erinnerung mit Nachfrist – die Eskalationsstufe, falls nichts passiert
- Mietvertrag-Röntgen – prüft, ob deine Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist
- Fristen-Erinnerung in der Vorgangsakte – automatisch 3 Tage vor Ablauf
So formulierst du es
Auszug aus der Vorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender zur Mietsache gehörender Gegenstand ist defekt: [Gegenstand, kurze Beschreibung des Defekts].
Ich bitte um Instandsetzung bis zum [Datum] (§ 535 BGB). Weitere Rechte, insbesondere Mietminderung und Ersatzvornahme, behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Kleinreparaturklausel: Wann du doch selbst zahlst – und wann nicht
Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält: Obergrenze pro Reparatur (Rechtsprechung meist bis ca. 100–120 €) plus Jahresobergrenze, und nur für Teile, die du häufig berührst (Griffe, Schalter, Ventile). Fehlt eine der Grenzen oder liegt die Rechnung darüber, zahlt der Vermieter – dann komplett, nicht anteilig. Klausel unsicher? Mietvertrag-Röntgen.
Angemessene Frist je nach Defekt
Normale Reparaturen: 7–14 Tage. Sicherheitsrelevantes (Haustürschloss, Elektrik) oder Wasserschaden: deutlich kürzer. Immer ein konkretes Datum nennen – „umgehend“ setzt keine Frist in Gang.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter auch bei normalem Verschleiß reparieren?
Gehört die Einbauküche dazu?
Darf ich die Miete mindern, solange nichts repariert wird?
Der Vermieter schickt niemanden – was jetzt?
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