Vorlage: Tierhaltung anfragen – und wissen, wann Nein nicht gilt
Der Hund ist so gut wie ausgesucht, fehlt nur das Ja vom Vermieter. So fragst du, dass ein Nein schwerfällt – und begründet werden muss.
Antwort in 20 Sekunden:Kleintiere (Hamster, Vögel, Zierfische) sind immer erlaubt – ohne Anfrage. Bei Hund und Katze braucht es eine Einzelfallabwägung; ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Dieses Schreiben fragt sauber an und nennt die Fakten, die für dich sprechen.
Mitglieder lösen das so
Vom Wunsch zum erlaubten Mitbewohner
Tierhaltung anfragen – mit Tierart, Größe und Haftungszusage
Mietvertrag-Röntgen – prüft, ob deine Tierhaltungs-Klausel überhaupt wirksam ist
ich beabsichtige die Haltung von [Tierart, Größe/Rasse] in meiner Wohnung und bitte um Ihre Zustimmung bis zum [Datum].
Beeinträchtigungen des Hausfriedens sind nicht zu erwarten; für etwaige Schäden komme ich selbstverständlich auf.
Mit freundlichen Grüßen [Name]
Die Rechtslage in drei Sätzen
Kleintiere darf niemand verbieten. Für Hunde und Katzen gilt: Der BGH hat pauschale Verbotsklauseln gekippt (VIII ZR 168/12) – es zählt die Abwägung im Einzelfall: Größe der Wohnung, Art und Anzahl der Tiere, bisheriges Verhalten, Interessen der Nachbarn. Ein begründungsloses Nein hält dieser Abwägung selten stand.
So erhöhst du deine Chancen
Nenne konkrete Fakten: ruhige Rasse, Haftpflichtversicherung, Erfahrung mit Tieren, Zustimmung direkter Nachbarn falls vorhanden. Wer dem Vermieter die Abwägung leicht macht, bekommt schneller ein Ja – und schafft die Grundlage, ein Nein später anzugreifen.
Häufige Fragen
Mein Mietvertrag verbietet Tiere komplett – gilt das?
Ein formularvertragliches Totalverbot für Hunde und Katzen ist unwirksam. Es bleibt bei der Einzelfallabwägung – die Anfrage lohnt sich also trotzdem.
Brauche ich für ein Aquarium eine Erlaubnis?
Nein – Zierfische sind Kleintiere. Bei sehr großen Becken kann wegen Gewicht und Wasserschadenrisiko eine Information sinnvoll sein, eine Erlaubnis ist es nicht.
Darf der Vermieter die Zustimmung später widerrufen?
Nur bei konkreten Störungen – etwa anhaltendem Lärm oder Schäden. Ein grundloser Widerruf einer erteilten Erlaubnis ist nicht möglich.
Was ist mit sogenannten Listenhunden?
Hier haben Vermieter mehr Spielraum, und es gelten zusätzlich landesrechtliche Auflagen (Halteerlaubnis, Maulkorbpflicht). Kläre zuerst die behördliche Seite, dann die mietrechtliche.
Anfrage mit Zustimmungs-Chance stellen
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Ben Ambros · Immobilienkaufmann 13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →