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Dein gutes Recht

Belegeinsicht: Du darfst jede Rechnung sehen

Antwort in 20 Sekunden: Als Mieter hast du Anspruch auf Einsicht in alle Originalbelege der Abrechnung – Rechnungen, Verträge, Ablesewerte (§ 259 BGB). Bis zur zumutbaren Einsicht darfst du die Nachzahlung zurückhalten. Anfordern: schriftlich, mit Terminvorschlag und 14-Tage-Frist.

Was du einsehen darfst

Alles, worauf die Abrechnung beruht: Handwerker- und Versorgerrechnungen, Wartungs- und Dienstleistungsverträge, Versicherungspolicen, den Verteilerschlüssel samt Gesamtflächen sowie bei Heizkosten die Ablesewerte aller Einheiten. Notizen und Fotos während der Einsicht sind zulässig; Kopien kannst du gegen Erstattung der Kosten verlangen.

So läuft die Belegeinsicht ab

Warum sich die Einsicht fast immer lohnt

Erst die Belege zeigen, was hinter Sammelposten wie „Sonstige Kosten“ oder auffällig hohen Positionen steckt: umgelegte Reparaturen, Verwaltungsanteile, überteuerte Verträge. Wer prüft, findet häufig konkrete Streichposten – und verhandelt danach aus einer starken Position.

Vermieter mauert?

Verweigert er die Einsicht, fehlt seiner Nachforderung die Grundlage: Du darfst weiter zurückhalten und solltest deine Einwendungsfrist mit einem vorsorglichen Widerspruch sichern. Dokumentiere Anfrage und Nachfrist – diese Akte trägt dich durch jede spätere Auseinandersetzung.

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung vom [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] mache ich von meinem Recht auf Belegeinsicht gemäß § 259 BGB Gebrauch. Bitte nennen Sie mir innerhalb von 14 Tagen zwei bis drei Terminvorschläge zur Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen. Bis zur erfolgten Einsicht behalte ich mir die Zurückbehaltung der Nachforderung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Häufige Fragen

Muss ich für die Belegeinsicht etwas bezahlen?

Die Einsicht selbst ist kostenlos. Für Kopien darf der Vermieter angemessenen Kostenersatz verlangen.

Kann ich die Nachzahlung komplett verweigern?

Bis zur zumutbaren Belegeinsicht steht dir ein Zurückbehaltungsrecht zu. Nach der Einsicht wird der berechtigte Teil fällig.

Reichen mir zugesandte Scans?

Ja – wenn der Vermieter vollständige, lesbare Kopien oder Scans schickt, erfüllt er den Anspruch in der Regel damit.

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