StartBetriebskosten von A bis Z › Entwässerung
Betriebskosten

Entwässerung: Welche Abwasserkosten sind umlagefähig?

Antwort in 20 Sekunden: Umlagefähig sind die städtischen Kanal- und Sielgebühren, die Gebühren für Niederschlags- und Oberflächenwasser sowie die laufenden Kosten einer eigenen Kläranlage oder das Abfahren einer Sickergrube (§ 2 Nr. 3 BetrKV). Nicht umlagefähig: Reparatur oder Sanierung von Abwasserleitungen und die einmalige Kanal-Dichtheitsprüfung als Instandhaltungsmaßnahme.

Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 3 BetrKV

§ 2 Nr. 3 BetrKV erfasst „die Kosten der Entwässerung": Gebühren für Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.

Entwässerung: Was dazugehört – und was nicht

Der größte Block sind die kommunalen Abwassergebühren, die meist an den Frischwasserverbrauch gekoppelt sind. Dazu kommt vielerorts eine separate Niederschlagswassergebühr, bemessen nach versiegelter Fläche. Bei Häusern ohne Kanalanschluss zählen die laufenden Kosten der eigenen Klär- oder Sickergrube – also Entleerung und Abfuhr – zur Position. Wichtig ist die Trennlinie: Der Betrieb ist umlagefähig, die Substanz nicht. Eine neue Hebeanlage, die Sanierung der Grundleitung oder die Beseitigung einer Verstopfung, die auf einen Baumangel zurückgeht, bleiben Vermietersache.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Kommunale Abwasser-/KanalgebührenReparatur oder Erneuerung von Abwasserleitungen
Niederschlags- und OberflächenwassergebührKanal-Dichtheitsprüfung als einmalige Pflichtmaßnahme
Laufende Entleerung von Klär- oder Sickergrube, Betriebsstrom der HebeanlageBeseitigung baubedingter Verstopfungen und Rückstauschäden

Entwässerung in der Abrechnung: die häufigsten Fehler

Drei Punkte gehen bei der Entwässerung regelmäßig schief:

1. Rohrreinigung als Betriebskosten: Eine akute Verstopfungsbeseitigung ist regelmäßig Instandhaltung. Nur eine vertraglich vereinbarte, turnusmäßige Rohrreinigung kann als sonstige Betriebskosten laufen – dann muss sie aber im Mietvertrag benannt sein.

2. Doppelte Erfassung mit den Wasserkosten: Manche Abrechnungen führen „Wasser/Abwasser" zusammen und zusätzlich eine Position „Entwässerung". Gleiche Gebühren dürfen nur einmal auftauchen.

3. Niederschlagswasser trotz Splitting falsch verteilt: Wird die Regenwassergebühr nach versiegelter Fläche erhoben, ist eine Umlage rein nach Wohnfläche zumindest erklärungsbedürftig – Belege zeigen, wie die Kommune tatsächlich abrechnet.

Richtwert

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (Abrechnungsjahr 2024) weist Entwässerung nicht separat aus, sondern zusammen mit der Wasserversorgung: 0,29 €/m² im Monat für beide Positionen. Liegt allein deine Abwasserposition darüber, ist das ein deutliches Prüfsignal.

Abwasserposition unklar oder doppelt?

Lade die Abrechnung hoch – der Check gleicht Wasser- und Abwasserposition gegeneinander ab und findet Doppelungen automatisch. Kostenlos, ohne Konto.

Abrechnung kostenlos prüfen

Entwässerung prüfen: drei Schritte

1. Positionen abgleichen: Tauchen Wasser, Abwasser und Entwässerung getrennt auf, prüfe auf Doppelungen mit dem Gebührenbescheid. 2. Belege ansehen: Über die Belegeinsicht bekommst du den kommunalen Bescheid – dort stehen Schmutzwasser- und Regenwassergebühr getrennt. 3. Beanstanden mit Frist: Fehler innerhalb der 12-Monats-Frist per Widerspruch rügen und strittige Beträge nur unter Vorbehalt zahlen.

Häufige Fragen zur Position „Entwässerung"

Ist die Beseitigung einer Rohrverstopfung umlagefähig?

In der Regel nein: Die akute Beseitigung ist Instandhaltung und Sache des Vermieters. Anders kann es bei einer regelmäßig wiederkehrenden, vorbeugenden Rohrreinigung aussehen – die muss dann aber als sonstige Betriebskosten ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein.

Darf die Niederschlagswassergebühr auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Gebühren für Regen- und Oberflächenwasser gehören zu den Entwässerungskosten nach § 2 Nr. 3 BetrKV. Prüfenswert ist die Verteilung, wenn die Kommune nach versiegelter Fläche abrechnet, die Umlage aber pauschal erfolgt.

Wir haben eine Sickergrube – was zahle ich davon?

Die laufenden Kosten von Abfuhr und Reinigung der Grube sind umlagefähig. Bauliche Maßnahmen an der Grube selbst – Abdichtung, Erneuerung, Stilllegung – sind Instandsetzung und nicht dein Thema.

Mitglieder lösen das so

Entwässerung beanstanden – in zwei Minuten versandfertig

  • Widerspruch zur Position „Entwässerung" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
  • Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
  • Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
  • Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
10 €/Monat, monatlich kündbar · Lifetime 99 € einmalig, nur bis 27. August 2026
Konto in 30 Sekunden · Zahlung sicher über Stripe · Alle Leistungen ansehen

Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist)

Verwandte Kostenarten: Wasserkosten · Müllabfuhr & Straßenreinigung · Alle 17 Kostenarten im Überblick

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
12 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
✦ Abrechnung kostenlos prüfen