Entwässerung: Welche Abwasserkosten sind umlagefähig?
Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung
§ 2 Nr. 3 BetrKV erfasst „die Kosten der Entwässerung": Gebühren für Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
Entwässerung: Was dazugehört – und was nicht
Der größte Block sind die kommunalen Abwassergebühren, die meist an den Frischwasserverbrauch gekoppelt sind. Dazu kommt vielerorts eine separate Niederschlagswassergebühr, bemessen nach versiegelter Fläche. Bei Häusern ohne Kanalanschluss zählen die laufenden Kosten der eigenen Klär- oder Sickergrube – also Entleerung und Abfuhr – zur Position. Wichtig ist die Trennlinie: Der Betrieb ist umlagefähig, die Substanz nicht. Eine neue Hebeanlage, die Sanierung der Grundleitung oder die Beseitigung einer Verstopfung, die auf einen Baumangel zurückgeht, bleiben Vermietersache.
| Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|
| Kommunale Abwasser-/Kanalgebühren | Reparatur oder Erneuerung von Abwasserleitungen |
| Niederschlags- und Oberflächenwassergebühr | Kanal-Dichtheitsprüfung als einmalige Pflichtmaßnahme |
| Laufende Entleerung von Klär- oder Sickergrube, Betriebsstrom der Hebeanlage | Beseitigung baubedingter Verstopfungen und Rückstauschäden |
Entwässerung in der Abrechnung: die häufigsten Fehler
Drei Punkte gehen bei der Entwässerung regelmäßig schief:
1. Rohrreinigung als Betriebskosten: Eine akute Verstopfungsbeseitigung ist regelmäßig Instandhaltung. Nur eine vertraglich vereinbarte, turnusmäßige Rohrreinigung kann als sonstige Betriebskosten laufen – dann muss sie aber im Mietvertrag benannt sein.
2. Doppelte Erfassung mit den Wasserkosten: Manche Abrechnungen führen „Wasser/Abwasser" zusammen und zusätzlich eine Position „Entwässerung". Gleiche Gebühren dürfen nur einmal auftauchen.
3. Niederschlagswasser trotz Splitting falsch verteilt: Wird die Regenwassergebühr nach versiegelter Fläche erhoben, ist eine Umlage rein nach Wohnfläche zumindest erklärungsbedürftig – Belege zeigen, wie die Kommune tatsächlich abrechnet.
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (Abrechnungsjahr 2024) weist Entwässerung nicht separat aus, sondern zusammen mit der Wasserversorgung: 0,29 €/m² im Monat für beide Positionen. Liegt allein deine Abwasserposition darüber, ist das ein deutliches Prüfsignal.
Lade die Abrechnung hoch – der Check gleicht Wasser- und Abwasserposition gegeneinander ab und findet Doppelungen automatisch. Kostenlos, ohne Konto.
Abrechnung kostenlos prüfenEntwässerung prüfen: drei Schritte
1. Positionen abgleichen: Tauchen Wasser, Abwasser und Entwässerung getrennt auf, prüfe auf Doppelungen mit dem Gebührenbescheid. 2. Belege ansehen: Über die Belegeinsicht bekommst du den kommunalen Bescheid – dort stehen Schmutzwasser- und Regenwassergebühr getrennt. 3. Beanstanden mit Frist: Fehler innerhalb der 12-Monats-Frist per Widerspruch rügen und strittige Beträge nur unter Vorbehalt zahlen.
Häufige Fragen zur Position „Entwässerung"
Ist die Beseitigung einer Rohrverstopfung umlagefähig?
In der Regel nein: Die akute Beseitigung ist Instandhaltung und Sache des Vermieters. Anders kann es bei einer regelmäßig wiederkehrenden, vorbeugenden Rohrreinigung aussehen – die muss dann aber als sonstige Betriebskosten ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein.
Darf die Niederschlagswassergebühr auf Mieter umgelegt werden?
Ja, Gebühren für Regen- und Oberflächenwasser gehören zu den Entwässerungskosten nach § 2 Nr. 3 BetrKV. Prüfenswert ist die Verteilung, wenn die Kommune nach versiegelter Fläche abrechnet, die Umlage aber pauschal erfolgt.
Wir haben eine Sickergrube – was zahle ich davon?
Die laufenden Kosten von Abfuhr und Reinigung der Grube sind umlagefähig. Bauliche Maßnahmen an der Grube selbst – Abdichtung, Erneuerung, Stilllegung – sind Instandsetzung und nicht dein Thema.
Entwässerung beanstanden – in zwei Minuten versandfertig
- Widerspruch zur Position „Entwässerung" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
- Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
- Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
- Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist)
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