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Betriebskosten

Kabel-TV in der Abrechnung? Seit dem 1. Juli 2024 ein Streichposten

Antwort in 20 Sekunden: Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden – das Nebenkostenprivileg ist mit der TKG-Reform ausgelaufen. Taucht die Position in einer Abrechnung für Zeiträume ab Juli 2024 auf, kannst du sie streichen lassen. Zulässig bleibt das separat geregelte Glasfaserbereitstellungsentgelt sowie der Betriebsstrom einer hauseigenen Antennenanlage.

Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 15 BetrKV

§ 2 Nr. 15 BetrKV erfasste die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne bzw. des Breitbandnetzes. Durch die TKG-Novelle endete die Umlagefähigkeit laufender Kabelentgelte zum 30. Juni 2024 – Mieter wählen ihren TV-Anbieter seitdem selbst. Für gebäudeinterne Glasfasernetze sieht das TKG ein eigenes, begrenztes Bereitstellungsentgelt vor.

Kabel & Antenne: Was dazugehört – und was nicht

Jahrzehntelang lief der Sammel-Kabelanschluss automatisch über die Nebenkosten – ob du ihn genutzt hast oder nicht. Damit ist seit Mitte 2024 Schluss: Der DMB beziffert den Restwert der Position im Abrechnungsjahr 2024 nur noch auf 0,07 €/m², weil lediglich das erste Halbjahr umlagefähig war. Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Juli 2024 gehört die Position komplett gestrichen. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber für den Glasfaserausbau geschaffen: Hat der Eigentümer das Haus mit Glasfaser bis in die Wohnungen ausgestattet, darf er ein Glasfaserbereitstellungsentgelt von bis zu 5 € im Monat (maximal 60 € im Jahr) über die Betriebskosten erheben – zeitlich begrenzt und nur für die Netzinfrastruktur, nicht für TV-Inhalte.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Kabelgebühren anteilig bis 30.06.2024 (Abrechnungsjahr 2024)Kabel-TV-Gebühren für Zeiträume ab dem 01.07.2024
Glasfaserbereitstellungsentgelt: max. 5 €/Monat bzw. 60 €/JahrTV-Abo- oder Streamingkosten jeder Art
Betriebsstrom und Wartung einer hauseigenen AntennenanlageAufbau oder Modernisierung der Empfangsanlage

Kabel & Antenne in der Abrechnung: die häufigsten Fehler

Seit der TKG-Reform passieren hier vor allem drei Dinge:

1. Kabel läuft einfach weiter: Die Abrechnung für 2024 oder 2025 enthält die volle alte Kabelposition, als hätte es die Gesetzesänderung nie gegeben – der häufigste Fehler dieser Position seit der Reform.

2. Glasfaserentgelt über dem Deckel: Mehr als 5 € im Monat bzw. 60 € im Jahr sind für das Bereitstellungsentgelt nicht vorgesehen – jeder Cent darüber ist angreifbar.

3. Alte Sammelverträge ohne Abgrenzung: Für das Übergangsjahr 2024 wird nicht anteilig bis Juni gerechnet, sondern der volle Jahresbetrag umgelegt.

Richtwert
0,07 €/m² im Monat (nur Abrechnungsjahr 2024, anteilig bis Juni)

Ab dem Abrechnungsjahr 2025 gehört die klassische Kabelposition auf 0 – der DMB weist den Rückgang bereits mit rund 42 Prozent aus. Ermittelt vom Deutschen Mieterbund im Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (erschienen Dezember 2025). Nutze ihn als Vergleichsmaßstab, nicht als harte Grenze.

Schnellcheck: 60 m² ≈ 50 €/Jahr · 75 m² ≈ 63 €/Jahr · 90 m² ≈ 76 €/Jahr – dein Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 ergibt deinen Vergleichswert.

Kabelgebühren trotz Gesetzesänderung berechnet?

Abrechnung hochladen – der Check erkennt Kabelpositionen in Zeiträumen nach Juni 2024 und formuliert die Streichung gleich mit. Kostenlos, ohne Konto.

Abrechnung kostenlos prüfen

Kabel & Antenne prüfen: drei Schritte

1. Zeitraum prüfen: Für Abrechnungszeiträume ab Juli 2024 ist jede klassische Kabelposition unzulässig; 2024 nur anteilig bis Juni. 2. Glasfaserentgelt deckeln: Maximal 5 €/Monat, nur bei echtem Glasfaseranschluss bis in die Wohnung – per Belegeinsicht nachweisen lassen. 3. Rückforderung sichern: Zu Unrecht umgelegte Beträge binnen 12 Monaten per Widerspruch zurückverlangen.

Häufige Fragen zur Position „Kabel & Antenne"

Darf mein Vermieter 2025 noch Kabelgebühren abrechnen?

Nein, für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Das Nebenkostenprivileg ist ausgelaufen; deinen TV-Empfang regelst du seitdem direkt mit einem Anbieter deiner Wahl. In der Abrechnung für 2024 ist nur der Anteil Januar bis Juni zulässig.

Was ist das Glasfaserbereitstellungsentgelt?

Ein gesetzlich gedeckeltes Entgelt für Häuser, die mit Glasfaser bis in die Wohnungen ausgebaut wurden: bis zu 5 € im Monat, höchstens 60 € im Jahr, zeitlich befristet. Es bezahlt die Netzinfrastruktur im Gebäude – nicht dein Internet- oder TV-Abo, das du weiter selbst abschließt.

Ich habe den Kabelanschluss nie genutzt – bekomme ich altes Geld zurück?

Für Zeiträume bis Juni 2024 war die Umlage trotz Nichtnutzung grundsätzlich zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart war. Rückforderungen lohnen vor allem für alles ab Juli 2024 – da fehlt der Umlage schlicht die Rechtsgrundlage.

Mitglieder lösen das so

Kabelposition streichen lassen – Schreiben in zwei Minuten

  • Widerspruch zur Position „Kabel & Antenne" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
  • Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
  • Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
  • Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
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Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist) · DMB-Betriebskostenspiegel

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
12 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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