Kautionszinsen: Was dir nach Jahren wirklich zusteht
Dein Geld hat drei, fünf, acht Jahre auf einem Konto gelegen. Die Zinsen daraus gehören dir – auch wenn sie in keiner Kautionsabrechnung von selbst auftauchen.
Antwort in 20 Sekunden: Deine Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinst angelegt werden – zum üblichen Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen gehören dir, nicht dem Vermieter. Bei der Rückzahlung gibt es also Kaution plus Zinsen – und wurde gar nicht angelegt, schuldet der Vermieter dir die entgangenen Zinsen als Schadensersatz.
Stand: August 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung
Kautionszinsen berechnen
Der Bundesbank-Referenzzins (Spareckzins) lag jahrelang praktisch bei null und ist erst seit 2023 wieder messbar – 2025 im Schnitt bei 0,69 %. Reale Kautionskonten zahlen je nach Bank zwischen 0 und rund 2,5 %. Rechne mit deinem Wert:
Zinseszins-Rechner
Näherung mit jährlichem Zinseszins und konstantem Satz. Exakt zählt der jeweils marktliche Satz je Jahr – als Untergrenze für deine Forderung reicht die Rechnung.
Zur Einordnung, was realistisch zusammenkommt:
1.500 € Kaution über …
bei 0,1 %
bei 0,5 %
bei 1,5 %
3 Jahre
ca. 4,50 €
ca. 22,60 €
ca. 68,50 €
6 Jahre
ca. 9,00 €
ca. 45,60 €
ca. 140,20 €
10 Jahre
ca. 15,10 €
ca. 76,70 €
ca. 240,80 €
Ehrlich eingeordnet: Nach der Nullzinsphase 2010–2022 sind das selten Vermögen. Aber es ist dein Geld – und die Zinsfrage ist vor allem ein Hebel: Wer die Zinsabrechnung verlangt, zwingt den Vermieter zu zeigen, ob und wie die Kaution überhaupt angelegt war.
Getrennt angelegt? So findest du es heraus
Du hast jederzeit Anspruch auf den Nachweis der insolvenzsicheren Anlage – nicht erst beim Auszug. Verlang schriftlich die Bank, Kontoart und den bisherigen Zinsverlauf. Kommt nichts, darfst du nach der Rechtsprechung sogar die laufende Miete in Höhe der Kaution zurückbehalten, bis der Nachweis da ist.
Aus 13 Jahren VerwaltungDer klassische Moment, in dem Zinsen verloren gehen, ist der Verwalter- oder Eigentümerwechsel. Ich habe Bestände übernommen, bei denen für ein halbes Haus schlicht kein Kautionskonto auffindbar war – das Geld lag irgendwo beim Vorverwalter oder war beim Verkauf „vergessen“ worden. Für dich heißt das: Bei jedem Eigentümerwechsel einmal freundlich den aktuellen Anlagenachweis anfordern und abheften. Der neue Eigentümer haftet dir für die Kaution auch dann, wenn er sie vom Verkäufer nie bekommen hat (§ 566a BGB) – aber mit Nachweis in der Hand sparst du dir im Ernstfall Monate Schriftverkehr.
Steuern: Wem gehören die Zinsen – und was will das Finanzamt?
Die Zinsen sind deine Kapitalerträge, auch wenn das Konto auf den Vermieter läuft. Die Bank behält Abgeltungsteuer (25 % plus Soli) ein, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt – bei den üblichen Beträgen bleibt das unter dem Sparerpauschbetrag, du kannst dir Einbehaltenes über die Steuererklärung zurückholen. Verlang bei der Abrechnung die Steuerbescheinigung mit.
Nicht angelegt oder nicht verzinst: Deine Ansprüche
Hat der Vermieter die Kaution auf dem Girokonto „geparkt“ oder bar im Schrank liegen lassen, macht er sich schadensersatzpflichtig: Er schuldet dir die Zinsen, die bei ordnungsgemäßer Anlage entstanden wären – dafür liefert der Rechner oben deine Zahl. Der BGH hat zudem klargestellt, dass der Anspruch auf Kaution samt Zinsen nicht einfach dadurch verfällt, dass du nach dem Auszug eine Weile nichts forderst.
BGH, Urteil vom 20.07.2017 – VIII ZR 92/17: Der Rückzahlungsanspruch umfasst die Kaution samt aufgelaufener Zinsen. Bloßes Zuwarten des Mieters führt nicht zur Verwirkung – maßgeblich bleibt die regelmäßige Verjährung.
Wie du nach dem Auszug konkret vorgehst – Fristsetzung, Abrechnungsanspruch, Musterschreiben – steht auf Kaution zurückfordern; was der Vermieter einbehalten darf und wie lange, auf Vermieter behält Kaution.
Mitglieder lösen das so
Kaution samt Zinsen zurückholen
Anlagenachweis anfordern – fertiges Schreiben mit Frist
Kaution zurückfordern mit 14-Tage-Frist und Zinsforderung
Antwort-Analyse: Aufrechnung des Vermieters berechtigt oder nicht?
§§ 551, 566a BGB: gesetze-im-internet.de · Referenzzins: Deutsche Bundesbank, Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist · BGH VIII ZR 92/17
Die Anlagepflicht: getrennt, verzinst, insolvenzfest
Der Vermieter muss die Kaution anlegen – getrennt von seinem Vermögen, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 551 Abs. 3 BGB). „Kaution anlegen" heißt praktisch: Mietkautionskonto oder verpfändetes Sparbuch; das Geld ist damit insolvenzfest. Legt er sie gar nicht oder auf dem Privatkonto an, verletzt das seine Pflicht – die Zinsen schuldet er dir trotzdem in voller Höhe, und du darfst die Anlage nachweisen lassen.
Häufige Fragen
Wem gehören die Zinsen aus der Mietkaution?
Immer dir als Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen erhöhen während der Mietzeit die Sicherheit und werden bei der Rückzahlung mit ausgezahlt – der Vermieter darf sie nicht behalten.
Mit welchem Zinssatz muss die Kaution verzinst werden?
Mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Satz. Der Bundesbank-Referenzwert lag 2025 im Schnitt bei 0,69 %; reale Kautionskonten zahlen je nach Bank 0 bis rund 2,5 %. Eine höhere Anlageform (z. B. Depot) ist nur mit Vereinbarung zulässig.
Was ist, wenn der Vermieter die Kaution nie angelegt hat?
Dann schuldet er dir Schadensersatz in Höhe der entgangenen Zinsen und muss die Kaution nachträglich insolvenzsicher anlegen. Bis zum Nachweis darfst du nach der Rechtsprechung sogar laufende Miete in Höhe der Kaution zurückbehalten.
Kann ich den Anlagenachweis schon während der Mietzeit verlangen?
Ja, jederzeit – nicht erst beim Auszug. Der Vermieter muss Bank, Kontoart und Zinsverlauf offenlegen. Besonders sinnvoll ist die Anfrage nach einem Eigentümer- oder Verwalterwechsel, weil dort am häufigsten Nachweise verloren gehen.
Was passiert mit Kaution und Zinsen, wenn das Haus verkauft wird?
Der neue Eigentümer tritt in die Pflichten ein und haftet für die Rückzahlung samt Zinsen – auch dann, wenn er die Kaution vom Verkäufer nie erhalten hat (§ 566a BGB).
Muss ich die Kautionszinsen versteuern?
Die Zinsen sind deine Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer – bei den üblichen Beträgen bleibt es unter dem Sparerpauschbetrag. Hat die Bank Steuer einbehalten, holst du sie dir mit der Steuerbescheinigung über die Erklärung zurück.
Ben Ambros · Immobilienkaufmann 13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →