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Kaution einbehalten

Vermieter behält die Kaution: So wehrst du dich

Antwort in 20 Sekunden: Ein Einbehalt ist nur mit konkreter Abrechnung samt Belegen zulässig. Fordere beides schriftlich an, widersprich jedem unberechtigten Abzug einzeln und setze eine letzte Frist von 14 Tagen – danach Mahnbescheid oder Anwalt.

Schritt 1: Abrechnung mit Belegen verlangen

Ohne nachvollziehbare Aufstellung – welcher Betrag, wofür, mit welchem Beleg – gibt es keine Grundlage für den Einbehalt. Setze für die Kautionsabrechnung eine Frist von 14 Tagen.

Schritt 2: Abzüge einzeln prüfen

Schritt 3: Der strukturierte Widerspruch

Nimm die Abrechnung Position für Position auseinander: „Abzug X in Höhe von Y € weise ich zurück, weil …“. Erkenne berechtigte Posten ausdrücklich an – das macht deinen Widerspruch glaubwürdig und den Rest einklagbar. Zum Schluss: Auszahlungsbetrag beziffern, letzte Frist, Ankündigung Mahnbescheid.

Schritt 4: Durchsetzen

Nach Fristablauf ist der gerichtliche Mahnbescheid der günstigste Hebel (online beantragbar); bei Widerspruch des Vermieters übernimmt ein Anwalt – mit deiner dokumentierten Akte meist ein kurzer Vorgang. Verjährung: regelmäßig drei Jahre.

Häufige Fragen

Er behauptet Schäden, die ich nicht verursacht habe.

Verweise auf das Übergabeprotokoll und deine Einzugsfotos. Ohne dortigen Vermerk trägt er die Beweislast.

Darf er fiktive Reparaturkosten abrechnen?

Er muss den Schaden konkret belegen – Kostenvoranschlag oder Rechnung. Fantasiebeträge ohne Nachweis sind nicht durchsetzbar.

Lohnt sich der Streit um ein paar hundert Euro?

Ja – gerade beim Mahnbescheid: geringe Kosten, hoher Effekt. Viele Vermieter zahlen nach der ersten förmlichen Stufe.

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