Vermieter behält die Kaution: So wehrst du dich
Schritt 1: Abrechnung mit Belegen verlangen
Ohne nachvollziehbare Aufstellung – welcher Betrag, wofür, mit welchem Beleg – gibt es keine Grundlage für den Einbehalt. Setze für die Kautionsabrechnung eine Frist von 14 Tagen.
Schritt 2: Abzüge einzeln prüfen
- Normale Abnutzung ist dein gutes Recht: Dübellöcher, abgewohnter Boden, matte Wände – kein Schaden
- Schönheitsreparaturen: Viele Klauseln (starre Fristen, „bei Auszug renoviert“) sind unwirksam – dann schuldest du gar nichts
- Ohne Beleg kein Abzug: Pauschalen und Schätzungen musst du nicht akzeptieren
- Übergabeprotokoll schlägt Behauptung: Was dort nicht steht, lässt sich dir kaum zurechnen
Schritt 3: Der strukturierte Widerspruch
Nimm die Abrechnung Position für Position auseinander: „Abzug X in Höhe von Y € weise ich zurück, weil …“. Erkenne berechtigte Posten ausdrücklich an – das macht deinen Widerspruch glaubwürdig und den Rest einklagbar. Zum Schluss: Auszahlungsbetrag beziffern, letzte Frist, Ankündigung Mahnbescheid.
Schritt 4: Durchsetzen
Nach Fristablauf ist der gerichtliche Mahnbescheid der günstigste Hebel (online beantragbar); bei Widerspruch des Vermieters übernimmt ein Anwalt – mit deiner dokumentierten Akte meist ein kurzer Vorgang. Verjährung: regelmäßig drei Jahre.
Häufige Fragen
Er behauptet Schäden, die ich nicht verursacht habe.
Verweise auf das Übergabeprotokoll und deine Einzugsfotos. Ohne dortigen Vermerk trägt er die Beweislast.
Darf er fiktive Reparaturkosten abrechnen?
Er muss den Schaden konkret belegen – Kostenvoranschlag oder Rechnung. Fantasiebeträge ohne Nachweis sind nicht durchsetzbar.
Lohnt sich der Streit um ein paar hundert Euro?
Ja – gerade beim Mahnbescheid: geringe Kosten, hoher Effekt. Viele Vermieter zahlen nach der ersten förmlichen Stufe.
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