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Kaution einbehalten

Vermieter behält die Kaution: So wehrst du dich

Drei Monatsmieten. Dein Geld, jahrelang auf seinem Konto – und nach dem Auszug erst mal Funkstille. Dann der Satz: „Wir behalten davon etwas ein." Ob er das darf, entscheidet nicht er. Sondern seine Abrechnung.

Antwort in 20 Sekunden: Ein Einbehalt ist nur mit konkreter Abrechnung samt Belegen zulässig. Fordere beides schriftlich an, widersprich jedem unberechtigten Abzug einzeln und setze eine letzte Frist von 14 Tagen – danach Mahnbescheid oder Anwalt. Denk an die Zinsen: Bei der Rückzahlung steht dir die Kaution samt aufgelaufener Zinsen zu.
Mitglieder lösen das so

Kaution einbehalten? So holst du sie zurück

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  • Kautionsabrechnung anfordern – Aufschlüsselung verlangen statt raten
  • Erinnerung mit Nachfrist – die letzte Stufe vor dem Mahnverfahren
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Kautions-Fristen-Rechner
Rückgabedatum der Wohnung eingeben – deine drei wichtigsten Termine kommen raus.
Die 6-Monats-Prüffrist ist gefestigte Rechtsprechung (keine starre Gesetzesfrist); für eine offene Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Teil länger einbehalten werden. Keine Rechtsberatung.

Schritt 1: Abrechnung mit Belegen verlangen

Ohne nachvollziehbare Aufstellung – welcher Betrag, wofür, mit welchem Beleg – gibt es keine Grundlage für den Einbehalt. Setze für die Kautionsabrechnung eine Frist von 14 Tagen.

Schritt 2: Abzüge einzeln prüfen

Schritt 3: Der strukturierte Widerspruch

Nimm die Abrechnung Position für Position auseinander: „Abzug X in Höhe von Y € weise ich zurück, weil …“. Erkenne berechtigte Posten ausdrücklich an – das macht deinen Widerspruch glaubwürdig und den Rest einklagbar. Zum Schluss: Auszahlungsbetrag beziffern, letzte Frist, Ankündigung Mahnbescheid.

Schritt 4: Durchsetzen

Nach Fristablauf ist der gerichtliche Mahnbescheid der günstigste Hebel (online beantragbar); bei Widerspruch des Vermieters übernimmt ein Anwalt – mit deiner dokumentierten Akte meist ein kurzer Vorgang. Verjährung: regelmäßig drei Jahre.

Abzug wegen Renovierung? Ob du überhaupt streichen musstest – der 3-Stufen-Check.

Der erste Hebel ist fast immer derselbe: eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen – Anforderungs-Muster hier.

Häufige Fragen

„Ich behalte die Kaution für eventuelle Ansprüche“ – zulässig?
Nein. Ein pauschales oder vorsorgliches Einbehalten ist unzulässig – der Vermieter muss konkrete, bezifferte Forderungen benennen und belegen. Sonst wird die volle Kaution fällig.
Er meldet Schäden erst sieben Monate nach dem Auszug – zählt das noch?
In der Regel nicht mehr: Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB). Erhebe die Einrede der Verjährung schriftlich.
Lohnt sich der Rechtsweg bei ein paar hundert Euro?
Ja – das gerichtliche Mahnverfahren kostet wenig, geht online, und viele Vermieter zahlen schon auf den Mahnbescheid. Ab Verzug laufen außerdem Verzugszinsen für dich.
Er behauptet Schäden, die ich nicht verursacht habe.
Verweise auf das Übergabeprotokoll und deine Einzugsfotos. Ohne dortigen Vermerk trägt er die Beweislast.
Darf er fiktive Reparaturkosten abrechnen?
Er muss den Schaden konkret belegen – Kostenvoranschlag oder Rechnung. Fantasiebeträge ohne Nachweis sind nicht durchsetzbar.
Lohnt sich der Streit um ein paar hundert Euro?
Ja – gerade beim Mahnbescheid: geringe Kosten, hoher Effekt. Viele Vermieter zahlen nach der ersten förmlichen Stufe.
Er sitzt auf deinem Geld – hol es schriftlich zurück

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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