Trennung und Mietvertrag: Wer bleibt, wer zahlt – und wie einer rauskommt
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Trennung: Wer darf bleiben, wer muss zahlen?
Maßgeblich ist, wer im Mietvertrag steht – nicht, wer auszieht. Beide im Vertrag: Beide haften weiter gesamtschuldnerisch für die volle Miete, auch der Ausgezogene. Nur einer im Vertrag: Der andere hat ohne Vertrag kein eigenes Bleiberecht (Ausnahme Ehe: § 1361b BGB Wohnungszuweisung). Die Trennung selbst ändert am Mietvertrag zunächst nichts.
Der Weg aus dem gemeinsamen Vertrag
| Weg | Voraussetzung |
|---|---|
| Mietaufhebungs-/Änderungsvertrag: Einer wird entlassen | Zustimmung aller drei – Vermieter muss mitmachen, hat aber keinen Anspruch darauf, dass beide bleiben, wenn der Verbleibende solvent ist |
| Gemeinsame Kündigung, einer schließt neu ab | Beide kündigen (nur gemeinsam möglich!), Vermieter bietet dem Bleibenden einen neuen Vertrag an |
| Bei Ehegatten: Erklärung nach der Scheidung (§ 1568a BGB) | Der Vertrag geht auf den Ehegatten über, dem die Wohnung zugewiesen wird – auch ohne Zustimmung des Vermieters |
Wichtig: Einer allein kann den gemeinsamen Vertrag nicht kündigen – die Kündigung wirkt nur von allen Mietern gemeinsam. Verweigert der Ex die Mitwirkung, besteht untereinander ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung; notfalls einklagbar.
Die Praxis-Reihenfolge nach der Trennung
Erstens klären, wer bleibt (und ob er sich die Miete allein leisten kann – der Vermieter darf Bonität prüfen). Zweitens die Vertragsentlassung schriftlich beim Vermieter anfragen. Drittens Kaution regeln: Sie bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter – der Ausziehende lässt sich seinen Anteil intern vom Bleibenden auszahlen. Viertens: Kontaktdaten-Änderung und Zählerstände beim Auszug dokumentieren.
Häufige Fragen
Ich bin ausgezogen – muss ich weiter Miete zahlen?
Kann mein Ex mich einfach aus der Wohnung werfen?
Muss der Vermieter einen von uns aus dem Vertrag entlassen?
Was passiert mit der Kaution bei der Trennung?
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