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Lebenslagen

Trennung und Mietvertrag: Wer bleibt, wer zahlt – und wie einer rauskommt

Antwort in 20 Sekunden: Wer im Vertrag steht, haftet weiter – Auszug ändert daran nichts. Kündigen können nur beide gemeinsam. Raus kommt einer über die Vertragsentlassung (Vermieter-Zustimmung; Anspruch, wenn der Bleibende solvent ist) oder bei Ehen über § 1568a BGB nach Zuweisung.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Trennung: Wer darf bleiben, wer muss zahlen?

Maßgeblich ist, wer im Mietvertrag steht – nicht, wer auszieht. Beide im Vertrag: Beide haften weiter gesamtschuldnerisch für die volle Miete, auch der Ausgezogene. Nur einer im Vertrag: Der andere hat ohne Vertrag kein eigenes Bleiberecht (Ausnahme Ehe: § 1361b BGB Wohnungszuweisung). Die Trennung selbst ändert am Mietvertrag zunächst nichts.

Der Weg aus dem gemeinsamen Vertrag

WegVoraussetzung
Mietaufhebungs-/Änderungsvertrag: Einer wird entlassenZustimmung aller drei – Vermieter muss mitmachen, hat aber keinen Anspruch darauf, dass beide bleiben, wenn der Verbleibende solvent ist
Gemeinsame Kündigung, einer schließt neu abBeide kündigen (nur gemeinsam möglich!), Vermieter bietet dem Bleibenden einen neuen Vertrag an
Bei Ehegatten: Erklärung nach der Scheidung (§ 1568a BGB)Der Vertrag geht auf den Ehegatten über, dem die Wohnung zugewiesen wird – auch ohne Zustimmung des Vermieters

Wichtig: Einer allein kann den gemeinsamen Vertrag nicht kündigen – die Kündigung wirkt nur von allen Mietern gemeinsam. Verweigert der Ex die Mitwirkung, besteht untereinander ein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung; notfalls einklagbar.

Die Praxis-Reihenfolge nach der Trennung

Erstens klären, wer bleibt (und ob er sich die Miete allein leisten kann – der Vermieter darf Bonität prüfen). Zweitens die Vertragsentlassung schriftlich beim Vermieter anfragen. Drittens Kaution regeln: Sie bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter – der Ausziehende lässt sich seinen Anteil intern vom Bleibenden auszahlen. Viertens: Kontaktdaten-Änderung und Zählerstände beim Auszug dokumentieren.

Häufige Fragen

Ich bin ausgezogen – muss ich weiter Miete zahlen?
Ja, solange du im Mietvertrag stehst: Gesamtschuld heißt, der Vermieter kann die volle Miete von jedem verlangen. Raus kommst du nur über Entlassung aus dem Vertrag oder gemeinsame Kündigung.
Kann mein Ex mich einfach aus der Wohnung werfen?
Stehen beide im Vertrag: nein – gleiches Besitzrecht. Steht nur er im Vertrag, hast du langfristig kein Bleiberecht; bei Ehen kann das Familiengericht die Wohnung aber vorläufig zuweisen (§ 1361b BGB).
Muss der Vermieter einen von uns aus dem Vertrag entlassen?
Grundsätzlich nein – aber die Rechtsprechung bejaht einen Anspruch, wenn der verbleibende Mieter die Miete verlässlich allein tragen kann und keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Schriftlich anfragen, Einkommensnachweis anbieten.
Was passiert mit der Kaution bei der Trennung?
Sie bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter. Der Ausziehende regelt seinen Anteil intern mit dem Bleibenden – am saubersten schriftlich gegen Zahlung bei Vertragsentlassung.
Vertragsentlassung sauber anfragen

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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