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Für Vermieter

Nebenkostenabrechnung erstellen: Schritt für Schritt zur wasserdichten Abrechnung

Als Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen – selbst oder erstellen lassen? Beides ist erlaubt. Hier ist der komplette Ablauf mit Frist, Pflichtangaben und den Fehlern, an denen Abrechnungen vor Gericht scheitern. Geschrieben von jemandem, der 13 Jahre lang über 1.000 Wohnungen abgerechnet hat – und heute die Gegenseite prüft.

Wer darf die Abrechnung erstellen?

Wer eine Betriebskostenabrechnung erstellen darf, ist simpel: jeder. Als Vermieter kannst du sie selbst erstellen – ohne Zertifikat, ohne vorgeschriebene Software; Excel oder Papier genügen, solange die Pflichtangaben stimmen. Genauso kann die Hausverwaltung oder ein Abrechnungsdienst die Nebenkostenabrechnung erstellen; verantwortlich bleibt gegenüber dem Mieter immer der Vermieter. Einzige Teil-Ausnahme ist die Heizkostenabrechnung: Erstellen darfst du auch sie selbst, aber nach den Regeln der Heizkostenverordnung (50–70 % nach Verbrauch, CO2-Aufteilung) – weshalb hier meist ein Messdienst die Verbrauchswerte liefert. Achtung WEG-Eigentümer: Die Hausgeldabrechnung des WEG-Verwalters ist keine Mieter-Abrechnung – sie enthält Rücklagen und Verwaltungskosten, die du herausrechnen musst.

Bis wann? Die Frist, die alles entscheidet

Wann du die Nebenkostenabrechnung erstellen musst, gibt § 556 Abs. 3 BGB vor: Sie muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – bei Kalenderjahr-Abrechnung für 2025 also bis zum 31.12.2026, und zwar im Briefkasten, nicht auf deinem Schreibtisch. Verpasst du den Stichtag, ist jede Nachforderung unwiederbringlich verloren; ein Guthaben des Mieters musst du trotzdem auszahlen. Plane rückwärts: Die letzten Versorger-Rechnungen (Heizkosten!) kommen oft erst im Frühjahr – wer im Herbst erstellt, hat Puffer für Korrekturen.

Wie du die Abrechnung erstellst: die sechs Schritte

1. Zeitraum festlegen: zwölf Monate, meist das Kalenderjahr – derselbe Zeitraum wie im Vorjahr. 2. Kosten sammeln: alle Belege des Zeitraums, sortiert nach den 17 umlagefähigen Kostenarten des § 2 BetrKV. Nicht hinein gehören Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren und Rücklagen – die Streichliste gilt für dich spiegelbildlich. 3. Verteilerschlüssel anwenden: wie im Mietvertrag vereinbart, sonst nach Wohnfläche; verbrauchsabhängige Kosten nach Verbrauch. 4. Heizkosten nach Heizkostenverordnung aufteilen (50–70 % Verbrauch, CO2-Stufenmodell). 5. Pflichtangaben einbauen: Gesamtkosten je Kostenart, Schlüssel, Anteil des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen – fehlt eine, ist die Abrechnung formell unwirksam und die Nachforderung nicht fällig. 6. Zustellen und Zugang sichern (Einwurf mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben) – der Zugang, nicht das Erstellen, wahrt die Frist.

Erstellen lassen: wann sich das rechnet

Ab drei, vier Einheiten oder bei zentraler Heizung lohnt das Erstellen lassen oft: Abrechnungsdienste und Verwalter nehmen etwa 30–80 € pro Wohnung und Jahr und haften für Rechenfehler. Zwei Dinge bleiben trotzdem bei dir: Die Kosten der Erstellung darfst du nicht umlegen (Verwaltungskosten) – und die Verantwortung für Frist und Inhalt bleibt deine. Auch die schönste Dienstleister-Abrechnung schützt nicht, wenn sie am 2. Januar zugeht.

Der Profi-Move: aus Mietersicht gegenprüfen, bevor du verschickst

Etwa jede zweite Abrechnung enthält Fehler – und Mieter prüfen heute in zwei Minuten nach. Dreh den Spieß um: Lass deine fertige Abrechnung einmal durch den Nebenkosten-Check laufen, bevor sie rausgeht. Er markiert genau die Positionen, die dir ein Mieter (oder sein Anwalt) um die Ohren hauen würde – nicht umlagefähige Posten, Schlüssel-Fehler, fehlende Pflichtangaben. Eine Korrektur vor dem Versand kostet fünf Minuten; ein Widerspruch danach kostet Nerven, Porto und im Zweifel die Nachforderung.

Muster, Vorlage, Excel oder Software?

Ein brauchbares Muster für die Nebenkostenabrechnung ist keine Designfrage, sondern eine Struktur: Kopf (Mieter, Wohnung, Abrechnungszeitraum, Erstellungsdatum), darunter eine Tabelle mit den Kostenarten nach § 2 BetrKV – je Zeile Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, dein Anteil –, dann Heizkosten nach HeizkostenV, Summe, abzüglich Vorauszahlungen, Ergebnis. Dieses Grundgerüst baust du kostenlos in Excel in einer Stunde – für ein bis drei Einheiten völlig ausreichend, solange die Formeln stimmen. Software (oder der Abrechnungsdienst) lohnt ab mehreren Einheiten, bei zentraler Heizung und für die Zugangs-Dokumentation. Der eigentliche Fehlerquell ist nie das Werkzeug, sondern der Inhalt: falsche Kostenarten, falscher Schlüssel, fehlende Pflichtangaben – deshalb gilt Excel oder Software, am Ende immer: einmal aus Mietersicht gegenprüfen.

Häufige Fragen

Wer darf eine Nebenkostenabrechnung erstellen?
Jeder Vermieter selbst – eine besondere Qualifikation oder Software ist nicht vorgeschrieben. Genauso dürfen Hausverwaltung oder ein Abrechnungsdienst sie erstellen; verantwortlich gegenüber dem Mieter bleibt immer der Vermieter.
Bis wann muss ich die Nebenkostenabrechnung erstellen?
Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB) – für das Kalenderjahr 2025 also bis 31.12.2026. Danach ist jede Nachforderung verloren; nur Guthaben musst du weiterhin auszahlen.
Was kostet es, die Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
Abrechnungsdienste und Verwalter nehmen üblicherweise rund 30–80 € pro Wohnung und Jahr, je nach Objektgröße und Heizkostenanteil. Wichtig: Diese Erstellungskosten sind Verwaltungskosten – sie dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Darf ich als Vermieter die Heizkostenabrechnung selbst erstellen?
Ja – aber nach den Regeln der Heizkostenverordnung: 50 bis 70 % verbrauchsabhängig, mit Ablesewerten und seit 2023 mit CO2-Kostenaufteilung. Bei zentraler Heizung übernehmen das meist Messdienstleister; rechnest du frei geschätzt ab, darf der Mieter 15 % kürzen.

Grundlagen

§ 556 Abs. 3 BGB (Frist, Zugang) · § 2 BetrKV (umlagefähige Kostenarten) · §§ 6–9 HeizkostenV, CO2KostAufG · Stand: August 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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