Nicht umlagefähige Nebenkosten: Die Streichliste – und was die Posten dich kosten
Stand: August 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung
Die Streichliste: 12 Posten, die nicht in deine Abrechnung gehören
Aus der Verwaltungspraxis weiß ich ungefähr, was die einzelnen Posten pro Wohnung und Jahr ausmachen – die Spannen unten sind Erfahrungswerte aus Münchner Mehrfamilienhäusern, damit du einschätzen kannst, worüber wir reden:
| Posten | Warum nicht umlagefähig | Typisch pro Wohnung/Jahr |
|---|---|---|
| Verwaltungskosten (Hausverwaltung) | ausdrücklich ausgeschlossen, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV | 250–450 € |
| Instandhaltung & Reparaturen | § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV – vom tropfenden Hahn bis zur Dachsanierung | stark schwankend, oft dreistellig |
| Reparaturanteil im Aufzug-Vollwartungsvertrag | muss aus dem Wartungspreis herausgerechnet werden | 30–80 € versteckt |
| Bankgebühren, Kontoführung, Porto | Verwaltungsnebenkosten | 10–30 € |
| Instandhaltungsrücklage (bei vermieteter Eigentumswohnung) | Rücklage ist Vermögensbildung des Eigentümers, keine Betriebskosten | 200–600 € |
| Mietausfallwagnis / Leerstand | Kostenanteil leerer Wohnungen trägt der Vermieter | je nach Haus |
| Rechtsanwalt, Rechtsschutz | weder Betriebskosten noch versicherbar auf Mieterkosten | selten, dann teuer |
| Miete für Rauchwarnmelder | BGH VIII ZR 379/20: Gerätemiete nicht umlagefähig (Wartung schon) | 5–10 € je Melder |
| Kabel-TV | Umlage seit 01.07.2024 beendet (Nebenkostenprivileg gestrichen) | 60–120 € |
| Einmalige Ungezieferbekämpfung | nur laufende, regelmäßige Maßnahmen sind Betriebskosten | je nach Einsatz |
| Wach-/Concierge-Dienst | nur als vereinbarte „sonstige Betriebskosten“ und bei echtem Bedarf | im Zweifel hoch |
| Eigenleistungen mit Aufschlag | fiktive Kosten nur netto ohne Umsatzsteuer ansetzbar (§ 1 Abs. 1 BetrKV) | der Aufschlag: 19 % |
Zwei bis drei dieser Posten in einer Abrechnung sind kein Ausreißer, sondern Alltag – zusammen stecken da schnell 150 bis 500 € drin. Die Gegenliste – was umgelegt werden darf – findest du im Hub Betriebskosten A–Z.
Die WEG-Falle: Wenn die Hausgeldabrechnung 1:1 durchgereicht wird
Andersrum überraschend: Was doch umgelegt werden darf
Damit du nicht an der falschen Stelle kämpfst: Baumfällkosten hat der BGH als Teil der Gartenpflege durchgewunken (VIII ZR 107/20) – die Fällung eines morschen Baums ist umlagefähig, die Neuanpflanzung als Ersatz in der Regel auch. Und die Wartung von Rauchmeldern ist umlagefähig – nur die Gerätemiete nicht. Details je Kostenart: Gartenpflege, Hauswart, Aufzug, Kabel-TV.
So streichst du einen Posten richtig
Nicht einfach weniger überweisen. Der saubere Weg: Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen, den Posten schriftlich beanstanden (Einwendungsfrist: 12 Monate ab Zugang), bei Zweifeln Belegeinsicht nehmen. Für das Schreiben gibt es den fertigen Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung.
Foto der Abrechnung genügt – der Check gleicht jede Position mit § 2 BetrKV ab und markiert Streichkandidaten mit Betrag. Die Hälfte aller Funde sofort kostenlos.
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Grundlagen
§§ 1, 2 BetrKV: gesetze-im-internet.de · BGH VIII ZR 379/20 (Rauchmelder-Miete) · BGH VIII ZR 107/20 (Baumfällung) · § 556 Abs. 3 BGB

