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Schimmel

Schimmel in der Wohnung: So gehst du vor

Antwort in 20 Sekunden: Schimmel sofort schriftlich melden und großflächig mit Datum fotografieren – nicht erst wegwischen. Die Ursachenklärung ist zunächst Sache des Vermieters (Bausubstanz), erst danach zählt dein Lüftungsverhalten. Bei erheblichem Befall: Mietminderung ab Anzeige.

Beweise sichern – vor allem anderen

Wer muss was beweisen?

Der Vermieter muss zuerst darlegen, dass die Bausubstanz mangelfrei ist – keine Wärmebrücken, keine Feuchtigkeit von außen, funktionierende Abdichtung. Erst wenn ihm das gelingt, kommt dein Wohnverhalten auf den Tisch. Lass dich also nicht mit dem Pauschalvorwurf „falsch gelüftet“ abspeisen; verlange die bauseitige Prüfung.

Mietminderung bei Schimmel

Anerkannt sind – je nach Raum und Ausmaß – Minderungen von wenigen Prozent (kleine Stelle im Abstellraum) bis über 20 Prozent (Schlafzimmer stark befallen); bei Gesundheitsgefahr und Unbewohnbarkeit auch deutlich mehr. Die Minderung wirkt ab deiner Anzeige – ein Grund mehr, keinen Tag zu warten.

Gesundheit geht vor

Bei großflächigem Befall oder Atemwegsbeschwerden: Arztbesuch dokumentieren, befallene Räume meiden, kurze Beseitigungsfrist setzen. Sporenbelastung ist ein erheblicher Mangel – entsprechend deutlich darf dein Schreiben ausfallen.

Dein Fahrplan

1. Dokumentieren → 2. Mängelanzeige mit 7–14-Tage-Frist → 3. Minderung ankündigen → 4. bei Schweigen die Eskalationsleiter.

Häufige Fragen

Darf ich den Schimmel selbst entfernen?

Kleine Stellen nach der Dokumentation ja. Bei größerem Befall erst Ursache klären lassen – sonst kommt er wieder und du zerstörst Beweise.

Zählt ein Hygrometer-Protokoll?

Ja, sehr. Raumtemperatur und Luftfeuchte über 1–2 Wochen notiert entkräften den Lüftungsvorwurf wirksam.

Kann mir wegen Schimmelstreit gekündigt werden?

Berechtigte Mängelrechte auszuüben ist kein Kündigungsgrund. Bleib bei dokumentierten Fakten und angekündigten Quoten.

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