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Schimmel

Schimmel in der Wohnung: So gehst du vor

Du rückst den Schrank ab, und da ist er: schwarzer Rand, feuchte Tapete, dieser Geruch. Der erste Impuls ist wegwischen. Genau der kostet dich nachher die Beweise.

Antwort in 20 Sekunden: Schimmel sofort schriftlich melden und großflächig mit Datum fotografieren – nicht erst wegwischen. Die Ursachenklärung ist zunächst Sache des Vermieters (Bausubstanz), erst danach zählt dein Lüftungsverhalten. Bei erheblichem Befall: Mietminderung ab Anzeige. Streitpunkt Heizen: Welche Temperaturen die Wohnung halten muss, steht in den Mindesttemperatur-Richtwerten.
Mitglieder lösen das so

Schimmel melden – und Beseitigung durchsetzen

  • Schimmel anzeigen – Räume, Zeitraum, Fotos, Frist
  • Mietminderung ankündigen (§ 536 BGB) – mit sauberem Rechtsvorbehalt
  • Erinnerung mit Nachfrist – wenn nichts passiert
  • Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung 3 Tage vor Ablauf
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Beweise sichern – vor allem anderen

Wer muss was beweisen?

Der Vermieter muss zuerst darlegen, dass die Bausubstanz mangelfrei ist – keine Wärmebrücken, keine Feuchtigkeit von außen, funktionierende Abdichtung. Erst wenn ihm das gelingt, kommt dein Wohnverhalten auf den Tisch. Lass dich also nicht mit dem Pauschalvorwurf „falsch gelüftet“ abspeisen; verlange die bauseitige Prüfung.

So ist die Beweislast verteiltErst muss der Vermieter beweisen, dass die Bausubstanz als Ursache ausscheidet (Dach, Wände, Fenster, Wärmebrücken). Gelingt ihm das, bist du dran zu zeigen, dass du normal gelüftet und geheizt hast. Ein Lüftungsprotokoll entscheidet solche Fälle.
Ständige BGH-Rechtsprechung zur Beweislast bei Feuchtigkeitsschäden

Mietminderung bei Schimmel

Anerkannt sind – je nach Raum und Ausmaß – Minderungen von wenigen Prozent (kleine Stelle im Abstellraum) bis über 20 Prozent (Schlafzimmer stark befallen); bei Gesundheitsgefahr und Unbewohnbarkeit auch deutlich mehr. Die Minderung wirkt ab deiner Anzeige – ein Grund mehr, keinen Tag zu warten.

Gesundheit geht vor

Bei großflächigem Befall oder Atemwegsbeschwerden: Arztbesuch dokumentieren, befallene Räume meiden, kurze Beseitigungsfrist setzen. Sporenbelastung ist ein erheblicher Mangel – entsprechend deutlich darf dein Schreiben ausfallen.

Dein Fahrplan

1. Dokumentieren → 2. Mängelanzeige mit 7–14-Tage-Frist → 3. Minderung ankündigen → 4. bei Schweigen die Eskalationsleiter.

Fürs Melden selbst: Schimmel-Mängelanzeige als Muster – mit Frist, Minderungsvorbehalt und Foto-Verweis.

Häufige Fragen

Wie viel Mietminderung ist bei Schimmel realistisch?
Typisch sind je nach Umfang und Raum etwa 10–20 %; bei großflächigem Befall in Schlafräumen oder mehreren Zimmern auch deutlich mehr. Entscheidend sind Ausmaß, Dauer und Gesundheitsrelevanz – tagesgenau ab Anzeige.
Darf ich den Schimmel selbst entfernen?
Nur kleinflächig (Faustregel: unter etwa einem halben Quadratmeter) und erst nach Foto-Dokumentation. Bei größerem Befall nicht selbst überstreichen – Ursache klären lassen und eine Fachfirma vom Vermieter fordern, sonst zerstörst du Beweise.
Kann ich wegen Schimmel fristlos kündigen?
Nur bei erheblicher Gesundheitsgefährdung (§ 569 Abs. 1 BGB) und in der Regel erst nach Anzeige mit fruchtloser Frist. Die Hürden sind hoch – sichere vorher Gutachten oder ärztliche Atteste.
Zählt ein Hygrometer-Protokoll?
Ja, sehr. Raumtemperatur und Luftfeuchte über 1–2 Wochen notiert entkräften den Lüftungsvorwurf wirksam.
Kann mir wegen Schimmelstreit gekündigt werden?
Berechtigte Mängelrechte auszuüben ist kein Kündigungsgrund. Bleib bei dokumentierten Fakten und angekündigten Quoten.
Melde ihn heute – schriftlich, mit Frist

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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