Vorlage: Mietminderung ankündigen – ohne Kündigungsrisiko
Mindern mit Sicherheitsnetz
- Mietminderung ankündigen – Quote, Startdatum, Vorbehalt in einem Schreiben
- Foto-Einordnung der Minderungsquote – KI gleicht deinen Mangel mit Urteilen ab
- Mängelanzeige mit Frist – falls die Anzeige noch fehlt (Pflicht-Voraussetzung!)
- Vermieter-Simulator – die drei wahrscheinlichen Reaktionen und deine Antwort darauf
Der Kern des Schreibens
Auszug aus der Vorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen des am [Datum] angezeigten Mangels „[Kurzbezeichnung]“ ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB).
Ich setze die Minderung mit [Quote] % ab dem [Datum der Anzeige] um und zahle den Differenzbetrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Die richtige Quote finden – und warum zu hoch gefährlich ist
Wer zu viel mindert, gerät mit dem überschießenden Teil in Zahlungsverzug – ab zwei Monatsmieten Rückstand droht die fristlose Kündigung. Orientiere dich an vergleichbaren Urteilen und bleib im Zweifel eine Stufe darunter: Minderungsquoten-Tabelle mit Rechner. Die sicherste Variante ist ohnehin, die volle Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen und später zurückzufordern.
Voraussetzung Nummer eins: die Mängelanzeige
Ohne angezeigten Mangel keine Minderung – für Zeiträume vor der Anzeige gibt es kein Geld zurück. Falls du noch nicht angezeigt hast: erst die Mängelanzeige, dann dieses Schreiben.
Häufige Fragen
Ab wann darf ich mindern?
Kann mir wegen der Minderung gekündigt werden?
Brutto- oder Kaltmiete mindern?
Wie lange darf ich mindern?
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