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Musterschreiben

Vorlage: Untervermietung anfragen – mit Anspruch statt Bittstellerei

Antwort in 20 Sekunden: Bei einem berechtigten Interesse (Kosten, Partner zieht ein, längere Abwesenheit) hast du einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung (§ 553 BGB). Das Schreiben nennt Person, Grund und Startdatum – mehr braucht es nicht.
Mitglieder lösen das so

Untervermietung richtig anfragen

  • Untervermietung – Erlaubnis anfragen mit berechtigtem Interesse
  • Antwort-Analyse – Ablehnung hochladen, Einschätzung der Erfolgsaussichten erhalten
  • Zahlung unter Vorbehalt – falls ein Untermietzuschlag verlangt wird
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Die Anfrage im Wortlaut

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihre Erlaubnis, ab dem [Datum] einen Teil meiner Wohnung an [Name, Beruf] unterzuvermieten.

Mein berechtigtes Interesse: [z. B. gestiegene Lebenshaltungskosten / Einzug des Lebensgefährten / berufliche Abwesenheit] (§ 553 BGB). Bitte antworten Sie bis zum [Datum].

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Was als berechtigtes Interesse zählt

Die Hürde ist niedrig: wirtschaftliche Gründe (höhere Kosten, geringeres Einkommen), persönliche Gründe (Partner, Familienangehöriger) oder berufliche Abwesenheit genügen – das Interesse muss nur nach Vertragsschluss entstanden sein. Ganz wichtig: Es geht um die Untervermietung eines Teils; für die komplette Wohnung besteht kein Anspruch.

Ablehnung – und was sie dich kosten kann

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne wichtigen Grund in der Person des Untermieters, macht er sich schadensersatzpflichtig – in Höhe der entgangenen Untermiete. Alternativ steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Beides Argumente, die eine zügige, sachliche Antwort fördern.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Erlaubnis untervermieten?
Nein – unerlaubte Untervermietung ist ein Abmahnungs- und im Wiederholungsfall Kündigungsgrund. Erst fragen, dann vermieten; bei berechtigtem Interesse bekommst du die Erlaubnis ohnehin.
Gilt das auch für Airbnb-Kurzvermietung?
Nein. Die tageweise Vermietung an Touristen ist von § 553 BGB nicht gedeckt und in vielen Städten zusätzlich zweckentfremdungsrechtlich verboten.
Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?
Nur wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zumutbar wäre, etwa bei stärkerer Abnutzung – und dann in maßvoller Höhe. Pauschale Zuschläge ohne Begründung musst du nicht akzeptieren.
Muss ich den Untermieter namentlich nennen?
Ja – der Vermieter darf prüfen, wer einzieht. Name und ein Satz zur Person (Beruf) genügen; Gehaltsnachweise des Untermieters kann er nicht verlangen.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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