Vorlage: Untervermietung anfragen – mit Anspruch statt Bittstellerei
Untervermietung richtig anfragen
- Untervermietung – Erlaubnis anfragen mit berechtigtem Interesse
- Antwort-Analyse – Ablehnung hochladen, Einschätzung der Erfolgsaussichten erhalten
- Zahlung unter Vorbehalt – falls ein Untermietzuschlag verlangt wird
- Direktversand mit Zugangsnachweis – die Frist läuft ab Zugang
Die Anfrage im Wortlaut
Auszug aus der Vorlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Erlaubnis, ab dem [Datum] einen Teil meiner Wohnung an [Name, Beruf] unterzuvermieten.
Mein berechtigtes Interesse: [z. B. gestiegene Lebenshaltungskosten / Einzug des Lebensgefährten / berufliche Abwesenheit] (§ 553 BGB). Bitte antworten Sie bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Was als berechtigtes Interesse zählt
Die Hürde ist niedrig: wirtschaftliche Gründe (höhere Kosten, geringeres Einkommen), persönliche Gründe (Partner, Familienangehöriger) oder berufliche Abwesenheit genügen – das Interesse muss nur nach Vertragsschluss entstanden sein. Ganz wichtig: Es geht um die Untervermietung eines Teils; für die komplette Wohnung besteht kein Anspruch.
Ablehnung – und was sie dich kosten kann
Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne wichtigen Grund in der Person des Untermieters, macht er sich schadensersatzpflichtig – in Höhe der entgangenen Untermiete. Alternativ steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Beides Argumente, die eine zügige, sachliche Antwort fördern.
Häufige Fragen
Darf ich ohne Erlaubnis untervermieten?
Gilt das auch für Airbnb-Kurzvermietung?
Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?
Muss ich den Untermieter namentlich nennen?
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