Der Zähler steht still, die Abrechnung tut es nicht. Bei defekten Wasserzählern wird geschätzt – nach Regeln, nicht nach Fantasie.
Antwort in 20 Sekunden: Bei defektem Zähler darf der Vermieter schätzen – aber nur sachgerecht: nach deinem Vorjahresverbrauch oder dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen (BGH VIII ZR 340/13). Die Reparatur des Zählers zahlt er selbst; nur Eichung und turnusmäßiger Tausch sind umlagefähig.
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Wasserzähler defekt: So wird der Verbrauch geschätzt
Fällt der Zähler aus, darf der Vermieter den Verbrauch schätzen – aber nicht willkürlich. Der BGH verlangt eine sachgerechte Schätzung: vorrangig anhand deines Verbrauchs aus Vorjahren, ersatzweise anhand vergleichbarer Wohnungen im selben Haus (gleiche Größe, ähnliche Personenzahl) im selben Abrechnungszeitraum.
BGH, Urteil vom 16.07.2014 – VIII ZR 340/13: Bei defektem Zähler ist die Schätzung zulässig, muss sich aber am Verbrauch der Vorjahre oder vergleichbarer Wohnungen orientieren. Eine Schätzung ins Blaue hinein kippt die Position.
Wer zahlt Reparatur und Austausch des Wasserzählers?
Vorgang
Umlagefähig?
Warum
Eichung / turnusmäßiger Austausch
Ja
Laufende Kosten nach § 2 Nr. 2 BetrKV (Eichpflicht)
Reparatur eines defekten Zählers
Nein
Instandsetzung – keine Betriebskosten
Austausch außerhalb des Eichzyklus wegen Defekt
Nein
Instandsetzung, Sache des Vermieters
Erstmaliger Einbau von Zählern
Nein
Investition, keine laufenden Kosten
Miete/Leasing der Zähler
Ja
Wenn im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart
Steht ein Posten „Zählertausch“ in deiner Abrechnung: nachfragen, ob er im regulären Eichzyklus erfolgte oder wegen eines Defekts – die Originalrechnung verrät es. Details zum Wasser-Posten insgesamt: Wasserkosten in der Abrechnung.
Eichfrist abgelaufen – was gilt dann?
Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre, Warmwasserzähler alle 5 Jahre geeicht oder getauscht werden (Mess- und Eichrecht). Werte eines ungeeichten Zählers sind nicht automatisch unbrauchbar – der Vermieter muss dann aber darlegen, dass der Zähler richtig gemessen hat. In der Praxis dein Hebel: Belegeinsicht nehmen, Eichdatum prüfen, bei Überschreitung die Position beanstanden.
Aus 13 Jahren Verwaltung: Die häufigste Variante war nicht der kaputte Zähler, sondern der nicht abgelesene – Schätzung „wie Vorjahr“, Jahr für Jahr. Spätestens nach zwei geschätzten Abrechnungen in Folge solltest du die tatsächliche Ablesung verlangen und selbst ein Foto vom Zählerstand machen.
So gehst du konkret vor
Erstens: Zählerstand und Zählernummer fotografieren – sofort, mit Datum. Zweitens: Belegeinsicht anfordern und die Schätzgrundlage nennen lassen. Drittens: Weicht die Schätzung deutlich von deinen Vorjahren ab, Position beanstanden und nur unter Vorbehalt zahlen.
Wasseruhr defekt: Wer zahlt – und was ist mit der Nachzahlung?
Kurz sortiert: Ist die Wasseruhr defekt, wer zahlt? Immer der Vermieter – Austausch, Eichung und Zählermiete sind seine Sache, nie deine. Bleibt die zweite Frage: Wasserzähler defekt, Nachzahlung im Briefkasten – musst du zahlen? Nur, wenn die Schätzung nachvollziehbar ist. Prüf, ob der geschätzte Verbrauch zu deinen Vorjahren passt und ob die Schätzgrundlage in der Abrechnung steht. Fehlt beides, zahl die Nachzahlung nur unter Vorbehalt. Wasserzähler defekt – wie wird abgerechnet? Per Schätzung nach Vorjahreswerten oder Vergleichswohnungen; das ist nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 340/13) zulässig, solange die Grundlage offengelegt wird.
Häufige Fragen
Wasseruhr defekt – wie wird abgerechnet?
Per sachgerechter Schätzung: zuerst dein eigener Verbrauch aus Vorjahren, ersatzweise der Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen im Haus (BGH VIII ZR 340/13). Eine Pauschale ohne Bezugsgröße musst du nicht akzeptieren.
Muss ich jede Schätzung hinnehmen?
Nein. Der Vermieter muss die Schätzgrundlage offenlegen und sie muss plausibel sein. Weicht sie stark von deinen Vorjahren ab, ohne dass sich etwas geändert hat, beanstandest du die Position binnen der 12-Monats-Frist.
Wer zahlt die Prüfung eines vermutlich defekten Zählers?
Beauftragt der Vermieter die Befundprüfung, trägt er die Kosten. Lässt du selbst prüfen und der Defekt bestätigt sich, kannst du die Kosten ersetzt verlangen – bestätigt er sich nicht, bleibst du darauf sitzen.
Ist die ganze Abrechnung ungültig, wenn ein Zähler defekt war?
Nein – fehlerhaft ist zunächst nur die betroffene Position. Nur wenn wesentliche Teile der Abrechnung auf unbrauchbaren Werten beruhen, kippt mehr. Beanstande gezielt die Wasserposition.
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Ben Ambros · Immobilienkaufmann 13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →