CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung: So viel muss der Vermieter zahlen
Seit 2023 teilt sich dein Vermieter die CO₂-Abgabe fürs Heizen mit dir – je schlechter das Haus gedämmt ist, desto mehr trägt er. In vielen Abrechnungen fehlt der Abzug aber, oder das Haus landet in der falschen Stufe.
Heizkosten zu hoch – in 2 Minuten reagiert
- Kürzungsschreiben 15 % nach § 12 HeizKV – fertig formuliert
- Belegeinsicht anfordern: Brennstoffrechnungen & Ablesewerte prüfen
- Widerspruch Heizkostenabrechnung mit Fristwächter
- Antwort-Analyse: was die Reaktion des Vermieters wert ist
Das Stufenmodell: alle 10 Stufen auf einen Blick
Das Gesetz ordnet jedes Wohngebäude nach seinem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr in eine von zehn Stufen ein (Anlage zum CO2KostAufG). Je höher der Ausstoß, desto größer der Anteil des Vermieters:
| Stufe | CO₂-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Die Einstufung gilt für das ganze Gebäude und das jeweilige Abrechnungsjahr. Den Mieteranteil verteilt der Vermieter anschließend wie die übrigen Heizkosten nach der Heizkostenverordnung – also größtenteils nach deinem Verbrauch. Wie eine Messdienst-Abrechnung aufgebaut ist, erklärt Heizkostenabrechnung verstehen.
Rechner: Wie viel muss dein Vermieter übernehmen?
Die Werte stehen in der Heizkostenabrechnung im Abschnitt zur Kohlendioxidkostenaufteilung oder auf der Rechnung des Brennstofflieferanten. Der Rechner prüft die Einstufung des ganzen Hauses; wie dein persönlicher Anteil danach verteilt wird, regelt die Heizkostenverordnung.
So findest du die Angaben in deiner Abrechnung
Der Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Such nach einem Abschnitt wie „Kohlendioxidkostenaufteilung“ oder „CO₂-Kosten“. Dort gehören hin: der CO₂-Ausstoß des Gebäudes im Abrechnungszeitraum, der Wert pro Quadratmeter Wohnfläche, die Einstufung mit beiden Prozentsätzen, die CO₂-Kosten des Gebäudes und der Betrag, den der Vermieter selbst trägt.
Die Rohdaten liefern Gas-, Öl- und Fernwärmeversorger: Sie müssen CO₂-Ausstoß und CO₂-Kosten auf ihren Rechnungen angeben. Diese Brennstoffrechnung kannst du mit der Belegeinsicht anfordern und damit die Einstufung selbst nachrechnen.
Die häufigsten Fehler – und was du tun kannst
- Die Aufteilung fehlt ganz. Bei Gas, Öl oder fossiler Fernwärme ist sie für Abrechnungszeiträume ab 2023 Pflicht. Fehlt sie oder fehlen die vorgeschriebenen Angaben, kürzt du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 %.
- Das Haus steht in der falschen Stufe. Die Stufe hängt allein an CO₂-Ausstoß und Wohnfläche. Rechnet der Messdienst mit einer zu großen Fläche – etwa mit Kellern, Garagen oder Gewerbeflächen –, sinkt der Wert pro Quadratmeter und damit der Vermieteranteil. Rechne die Einstufung mit dem Rechner oben nach.
- Der Anteil ist ausgewiesen, aber nicht abgezogen. Prüf, ob der Betrag, den der Vermieter trägt, tatsächlich von den umgelegten Heizkosten abgezogen wurde.
- Halbierung ohne Grund. Der Vermieter darf seinen Anteil nur halbieren, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben eine energetische Sanierung verhindern – etwa Denkmalschutz, eine Erhaltungssatzung oder ein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme (§ 9 CO2KostAufG). Lass dir den Grund belegen.
- Klausel im Mietvertrag. Vereinbarungen, nach denen du mehr als deinen gesetzlichen Anteil trägst, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG).
Gasetagenheizung: Den Vermieteranteil holst du dir selbst
Hast du einen eigenen Gasvertrag, etwa für eine Gasetagenheizung, läuft die Aufteilung nicht über die Nebenkostenabrechnung. Dann rechnest du selbst: CO₂-Ausstoß laut deiner Gasrechnung geteilt durch die Wohnfläche deiner Wohnung, Stufe in der Tabelle ablesen, Vermieteranteil ausrechnen. Den Betrag forderst du innerhalb von zwölf Monaten nach der Rechnung deines Versorgers in Textform beim Vermieter an – eine E-Mail reicht (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Der Vermieter verrechnet ihn mit der nächsten Betriebskostenabrechnung oder zahlt ihn spätestens zwölf Monate nach deiner Anzeige aus. Kochst du auch mit Gas, verringert sich der Anspruch um 5 % (§ 6 Abs. 3).
Was eine Tonne CO₂ kostet – mit Rechenbeispiel
Der CO₂-Preis für Erdgas und Heizöl ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegt: 30 € pro Tonne im Jahr 2023, 45 € im Jahr 2024 und 55 € im Jahr 2025; seit 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 €. Als grobe Faustregel entstehen bei Erdgas rund 0,2 kg CO₂ pro Kilowattstunde.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 600 m² Wohnfläche verbraucht 90.000 kWh Erdgas. Das sind rund 18.000 kg CO₂, also 30 kg pro Quadratmeter – Stufe 5, der Vermieter trägt 40 %. Bei 55 € pro Tonne kostet das CO₂ rund 990 €; davon übernimmt der Vermieter 396 €, die übrigen 594 € verteilen sich auf die Mieter.
So gehst du vor
1. Such in der Heizkostenabrechnung den Abschnitt zur Kohlendioxidkostenaufteilung. 2. Rechne die Einstufung mit dem Rechner oben nach. 3. Fehlt die Aufteilung, kürze deinen Anteil um 3 % und widersprich schriftlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung – mit dem Muster für den Widerspruch. 4. Stimmt die Stufe nicht, fordere Brennstoffrechnung und Flächenangaben per Belegeinsicht an. 5. Eine strittige Nachzahlung zahlst du bis zur Klärung unter Vorbehalt. Alle weiteren Prüfpunkte der Heizkosten stehen unter Heizkostenabrechnung prüfen.
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Jetzt kostenlos prüfenHäufige Fragen
Gilt die CO₂-Aufteilung auch für Fernwärme?
Und bei einer Wärmepumpe?
Ab welcher Abrechnung gilt die Aufteilung?
Wie viel bringt die 3-%-Kürzung?
Darf der Vermieter mir die CO₂-Kosten per Vertrag ganz auferlegen?
Grundlagen
CO2KostAufG §§ 5–7, 9, 11 und Anlage (Stufenmodell): gesetze-im-internet.de · Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO₂-Preis) · Heizkostenverordnung · Stand: August 2026

