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Heizkosten

Heizkostenabrechnung prüfen: Hier verstecken sich die teuren Fehler

Antwort in 20 Sekunden: Bei der Heizkostenabrechnung kannst du an drei Stellen ansetzen: Wurde nicht nach Verbrauch abgerechnet, darfst du den Betrag pauschal um 15 % kürzen (§ 12 HeizKV). Fehlt die CO₂-Kostenaufteilung (Pflicht seit 2023), zahlst du den Vermieteranteil mit. Und liegt dein Preis deutlich über dem Heizspiegel-Richtwert – für eine 70-m²-Gaswohnung rund 1.180 € im Jahr – lohnt der Blick in die Belege.

Stand: August 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung

Mitglieder lösen das so

Heizkosten zu hoch – in 2 Minuten reagiert

  • Kürzungsschreiben 15 % nach § 12 HeizKV – fertig formuliert
  • Belegeinsicht anfordern: Brennstoffrechnungen & Ablesewerte prüfen
  • Widerspruch Heizkostenabrechnung mit Fristwächter
  • Antwort-Analyse: was die Reaktion des Vermieters wert ist

Sind meine Heizkosten normal? Die Richtwerte 2025

Der jährliche Heizspiegel (co2online mit dem Deutschen Mieterbund) wertet rund 90.000 Gebäudedatensätze aus. Für das Abrechnungsjahr 2024 sehen die Durchschnittswerte einer 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus so aus:

EnergieträgerØ Kosten/Jahr (70 m²)Einordnung
Erdgasca. 1.180 €Ø 16,86 €/m² im Jahr – häufigster Energieträger
Fernwärmeca. 1.245 €große Spanne: 545 bis über 2.000 €
Heizölca. 1.055 €Spanne 720–1.540 €
Wärmepumpeca. 715 €seit 2022 günstiger als Gas und Öl

Rechne dein Ergebnis selbst: Heizkosten geteilt durch Wohnfläche. Beim Gas-Durchschnitt von rund 17 €/m² im Jahr ist ab etwa 25 €/m² Skepsis angebracht – dann steckt entweder ein unsanierter Altbau dahinter oder ein Fehler in der Abrechnung.

Schnellcheck: € pro m² und Jahr

Die 70/30-Falle: Wie viel nach Verbrauch abgerechnet werden muss

§ 7 HeizKV schreibt vor, dass 50 bis 70 % der Heizkosten nach deinem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden müssen – der Rest läuft als Grundkosten über die Wohnfläche. Steht in deiner Abrechnung ein anderer Schlüssel oder wurde komplett nach Fläche verteilt, ist das kein Schönheitsfehler, sondern der Hebel für die 15-%-Kürzung.

15 % kürzen – wann § 12 HeizKV greift

Wurde nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl es möglich gewesen wäre, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen – einfach vom Gesamtbetrag deiner Heiz- und Warmwasserkosten. Seit der HeizKV-Novelle gibt es zusätzlich ein 3-%-Kürzungsrecht, wenn der Vermieter trotz fernablesbarer Zähler keine monatlichen Verbrauchsinformationen liefert. Den passenden Rechner findest du auf unserer Fehler-Seite – dort rechnest du den Kürzungsbetrag in Euro aus.

CO₂-Kostenaufteilung: Der Posten, der 2023 kam und oft fehlt

Seit dem 1. Januar 2023 muss der Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten tragen – gestaffelt nach dem Zustand des Gebäudes. Das Zehn-Stufen-Modell reicht von 0 % Vermieteranteil (sehr effizientes Haus unter 12 kg CO₂/m² im Jahr) bis 95 % Vermieteranteil beim schlechtesten Stand (ab 52 kg). Je schlechter gedämmt, desto mehr zahlt der Vermieter – die Logik: Du kannst nichts für die alte Fassade.

Aus 13 Jahren VerwaltungIn den ersten beiden Jahren nach Einführung habe ich kaum eine Messdienst-Abrechnung gesehen, bei der die CO₂-Aufteilung von selbst richtig ankam – mal fehlte sie ganz, mal stand das Gebäude in Stufe 1, obwohl es ein unsanierter 60er-Jahre-Bau war. Der Grund ist banal: Die Stufe berechnet sich aus Brennstoffverbrauch und Fläche, und wenn beim Dienstleister eine falsche Gesamtfläche hinterlegt ist, rutscht das ganze Haus in die falsche Stufe. Prüf als Erstes, ob der Abschnitt „Kohlendioxidkostenaufteilung“ überhaupt existiert – fehlt er bei Gas oder Öl, fehlt dir Geld.

Der Einkaufspreis: Wirtschaftlichkeitsgebot ernst nehmen

Der Vermieter darf Energie nicht zu Mondpreisen einkaufen und durchreichen (§ 556 Abs. 3 BGB i. V. m. dem Wirtschaftlichkeitsgebot). Eine Stichprobe von co2online und Finanztip fand in Abrechnungen Gaspreise zwischen 3,7 und 15,8 Cent pro Kilowattstunde – mehr als das Vierfache Unterschied. Zum Vergleich: Ende 2025 lag der Marktpreis um 12 Cent/kWh. Steht auf deiner Abrechnung deutlich mehr, fordere mit der Belegeinsicht die Brennstoffrechnung an.

Die drei Posten, die ich am häufigsten korrigieren musste

Erstens die Nutzerwechselgebühr: Zieht jemand aus, berechnet der Messdienst eine Zwischenablesung – die gehört zum ausziehenden Mieter oder zum Vermieter, landet aber gern anteilig bei allen. Zweitens die Schätzung ohne Grund: Verbrauch darf nur geschätzt werden, wenn die Ablesung nachweislich nicht möglich war; „Termin nicht zustande gekommen“ reicht auf Dauer nicht. Drittens der Warmwasser-Trennwert: Bei verbundenen Anlagen muss die Wärmemenge fürs Warmwasser gemessen oder nach der Formel der HeizKV getrennt werden – wird stattdessen frei geschätzt, stimmt die ganze Verteilung nicht. Details dazu auf den Seiten Heizkosten, Warmwasser und verbundene Anlage.

Heiz- und Nebenkostenabrechnung in einem Rutsch prüfen

Foto oder PDF genügt – der Check rechnet Verteilerschlüssel nach, prüft die 70/30-Regel, sucht die CO₂-Aufteilung und vergleicht deine Kosten mit den Richtwerten. Die Hälfte aller Funde sofort kostenlos.

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Grundlagen

Heizkostenverordnung (§§ 7, 9, 12): gesetze-im-internet.de · CO2KostAufG: gesetze-im-internet.de · Heizspiegel 2025: heizspiegel.de (co2online/DMB, Abrechnungsjahr 2024)

Häufige Fragen

Wann darf ich die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen?
Wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde, obwohl es möglich gewesen wäre (§ 12 HeizKV) – etwa bei fehlenden Zählern oder reiner Flächenverteilung. Die 15 % ziehst du pauschal von deinem Heiz- und Warmwasseranteil ab; den Betrag liefert der Rechner auf der Fehler-Seite.
Woher weiß ich, in welcher CO₂-Stufe mein Haus ist?
Die Stufe muss in der Abrechnung stehen (Abschnitt „Kohlendioxidkostenaufteilung“) und berechnet sich aus dem CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr: unter 12 kg trägt der Vermieter 0 %, ab 52 kg bis zu 95 %. Fehlt der Abschnitt bei Gas oder Öl komplett, ist die Abrechnung an dieser Stelle fehlerhaft.
Darf der Verbrauch einfach geschätzt werden?
Nur ausnahmsweise, wenn die Ablesung aus zwingenden Gründen nicht möglich war – dann nach Vorjahresverbrauch oder vergleichbaren Räumen. Steht zwei Jahre in Folge „geschätzt“ auf deiner Abrechnung, fordere die Begründung und die Ablesehistorie an.
Sind 25 € pro m² Heizkosten im Jahr noch normal?
Für Gas liegt der Durchschnitt bei rund 17 €/m² im Jahr (Heizspiegel 2025). 25 €/m² sind nur in schlecht gedämmten Altbauten plausibel – sonst lohnt der Blick auf Einkaufspreis, Verteilerschlüssel und CO₂-Aufteilung.
Gilt für die Heizkostenabrechnung dieselbe 12-Monats-Frist?
Ja. Die Heizkosten sind Teil der Betriebskostenabrechnung: Zugang binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums, deine Einwendungen binnen 12 Monaten ab Zugang. Alle Fristen mit Stichtag-Tabelle.
Kann ich die Heizkostenabrechnung kostenlos prüfen lassen?
Ja – direkt hier: Abrechnung fotografieren oder hochladen, der Check prüft Verteilerschlüssel, 70/30-Regel, CO₂-Aufteilung und Richtwerte. Die Hälfte aller Funde siehst du sofort und kostenlos.
Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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