Gartenpflege: Welche Kosten darf der Vermieter auf dich umlegen?
Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung
§ 2 Nr. 10 BetrKV erfasst die Kosten der Gartenpflege: die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
Gartenpflege: Was dazugehört – und was nicht
Alles, was die Grünanlage in ihrem Zustand erhält, ist laufende Pflege: Mähen, Schneiden, Wässern, Düngen, Laub, das Auswechseln abgestorbener Pflanzen, die Spielplatzpflege samt neuem Sand. Auch Flächen, die du gar nicht nutzt – der Ziergarten vor dem Nachbaraufgang – zählen mit, solange sie zum Grundstück gehören und nicht exklusiv einer Partei vorbehalten sind. Die Grenze: Wird der Garten neu gestaltet, erstmals angelegt oder werden Maschinen wie ein Aufsitzmäher gekauft, ist das keine Pflege mehr, sondern Investition des Eigentümers.
| Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|
| Rasenmähen, Hecken- und Gehölzschnitt, Laubbeseitigung | Erstanlage oder komplette Neugestaltung des Gartens |
| Ersatz abgestorbener Pflanzen, Spielplatzpflege inkl. Sand | Anschaffung von Gartengeräten und Maschinen |
| Fällung morscher, nicht mehr standsicherer Bäume (BGH) | Pflege von Flächen, die exklusiv dem Vermieter oder einzelnen Mietern vorbehalten sind |
Gartenpflege in der Abrechnung: die häufigsten Fehler
Wenn die Gartenposition Ärger macht, dann meistens so:
1. Neugestaltung als Pflege getarnt: Neue Beete, Wege oder eine Umgestaltung laufen als „Gartenpflege" durch – Belege zeigen, ob gepflegt oder gebaut wurde.
2. Baumfällung ohne Anlass-Nachweis: Umlagefähig ist die Fällung abgängiger Bäume. Wird ein gesunder Baum aus Gestaltungsgründen entfernt, sieht die Rechtslage anders aus – der Zustand des Baums gehört in den Beleg.
3. Gerätekauf in der Position: Motorsense, Rasenmäher oder deren Reparatur sind Anschaffungs- bzw. Instandhaltungskosten, keine Pflege.
4. Eigenleistung mit Umsatzsteuer: Pflegt der Vermieter selbst, darf er den Preis einer Fachfirma ansetzen – aber netto, ohne Mehrwertsteuer (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Der Brutto-Ansatz ist ein stiller Aufschlag.
Rund 135 € im Jahr bei 75 m²; in Anlagen mit großen Grünflächen entsprechend mehr. Datenbasis: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024 (Dezember 2025). Regionale Unterschiede sind üblich; ein Vielfaches des Werts ist ein klares Prüfsignal.
Schnellcheck: 60 m² ≈ 108 €/Jahr · 75 m² ≈ 135 €/Jahr · 90 m² ≈ 162 €/Jahr – dein Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 ergibt deinen Vergleichswert.
Abrechnung hochladen – der Check vergleicht die Gartenposition mit dem Vorjahr und schlägt bei ungewöhnlichen Sprüngen (Stichwort Baumarbeiten) an. Kostenlos, ohne Konto.
Abrechnung jetzt prüfenGartenpflege prüfen: drei Schritte
1. Vorjahresvergleich: Ein Sprung von 200 auf 2.000 € deutet auf Baumarbeiten oder Umgestaltung – beides muss belegt und rechtlich sauber eingeordnet sein. 2. Belege prüfen: Über die Belegeinsicht die Gärtnerrechnungen anfordern: Pflege, Fällung mit Zustandsangabe oder Neubau? 3. Widerspruch mit Frist: Unzulässige Anteile binnen 12 Monaten per Widerspruch beanstanden.
Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind umlagefähige Kosten der Gartenpflege. Der BGH stellte klar: Auch Kosten in mehrjährigem Turnus sind „laufend". Im entschiedenen Fall ging es um eine über 40 Jahre alte Birke mit Fällkosten von rund 2.500 €.
Häufige Fragen zur Position „Gartenpflege"
Muss ich eine Baumfällung wirklich mitbezahlen?
Wenn der Baum morsch oder nicht mehr standsicher war: ja. Der BGH ordnet solche Fällkosten der laufenden Gartenpflege zu (VIII ZR 107/20). Bei gesunden Bäumen, die aus Gestaltungsgründen weichen, ist die Umlage dagegen angreifbar – verlange den Nachweis des Baumzustands.
Ich nutze den Garten gar nicht – muss ich trotzdem zahlen?
Ja, auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Umlagefähig ist die Pflege der zum Grundstück gehörenden Grünflächen für alle Bewohner. Nur Flächen, die exklusiv dem Vermieter oder einzelnen Parteien vorbehalten sind, bleiben außen vor.
Sind neue Pflanzen umlagefähig?
Der Ersatz von Pflanzen und Gehölzen, die durch Alter, Witterung oder Umwelteinflüsse abgängig sind, ja – das nennt § 2 Nr. 10 BetrKV ausdrücklich. Eine komplette Neubepflanzung im Zuge einer Umgestaltung ist dagegen keine Pflege.
Zählt der Winterdienst zur Gartenpflege?
Nein, Räumen und Streuen gehören zur Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Wichtig ist nur, dass die Leistung nicht in beiden Positionen gleichzeitig berechnet wird.
Gartenkosten beanstanden – mit BGH-Argumenten
- Widerspruch zur Position „Gartenpflege" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
- Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
- Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
- Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist) · DMB-Betriebskostenspiegel · BGH 10.11.2021 – VIII ZR 107/20
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