Schornsteinfeger: Kleine Position, typischer Doppelabrechnungs-Fehler
Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung
§ 2 Nr. 12 BetrKV erfasst die Kosten der Schornsteinreinigung: die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4a (Betrieb der zentralen Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage) berücksichtigt sind.
Schornsteinfeger: Was dazugehört – und was nicht
Der Schornsteinfeger rechnet Kehrungen, Überprüfungen und Abgasmessungen ab – bei Häusern mit Zentralheizung landen diese Kosten korrekt im Heizkostenblock, weil § 2 Nr. 4 BetrKV die Abgasanlage ausdrücklich einschließt. Eine separate Position „Schornsteinfeger" ergibt daher vor allem bei Einzelöfen oder Gasetagenheizungen Sinn. Genau daraus entsteht der häufigste Fehler dieser Position: Die Messdienstabrechnung enthält die Schornsteinfegerrechnung bereits – und in der Betriebskostenabrechnung steht sie ein zweites Mal als Einzelposten.
| Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|
| Kehr- und Überprüfungsgebühren laut Gebührenordnung | Dieselben Gebühren ein zweites Mal in der Heizkostenabrechnung |
| Immissionsschutz-/Abgasmessungen | Mängelbeseitigung nach Feuerstättenschau (Instandsetzung) |
| Feuerstättenschau als wiederkehrende Prüfung | Neubau, Sanierung oder Versetzen des Schornsteins |
Schornsteinfeger in der Abrechnung: die häufigsten Fehler
Bei dieser Position ist es fast immer einer dieser drei Fehler:
1. Doppelabrechnung mit den Heizkosten: Die Position taucht in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes und zusätzlich als Einzelposition auf – der Abgleich beider Dokumente deckt es sofort auf.
2. Reparaturen nach der Schau: Der Bescheid des Bezirksschornsteinfegers verlangt eine Mängelbeseitigung – deren Kosten sind Instandsetzung und nicht umlagefähig.
3. Fantasiebeträge ohne Gebührenbezug: Die Kehrgebühren sind amtlich geregelt; ein Blick in die Originalrechnung zeigt, ob mehr berechnet wurde als der Schornsteinfeger verlangt hat.
Rund 36 € im Jahr bei 75 m² – jede deutlich größere Zahl braucht eine Erklärung. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht Dezember 2025). Örtliche Abweichungen sind normal, deutliche Ausreißer ein Prüfsignal.
Schnellcheck: 60 m² ≈ 29 €/Jahr · 75 m² ≈ 36 €/Jahr · 90 m² ≈ 43 €/Jahr – dein Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 ergibt deinen Vergleichswert.
Beide Abrechnungen hochladen – der Check gleicht Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung ab und findet doppelte Schornsteinfegergebühren. Kostenlos, ohne Konto.
Beide Positionen prüfen lassenSchornsteinfeger prüfen: drei Schritte
1. Heizkostenabrechnung querlesen: Steht der Schornsteinfeger dort schon drin, darf es keine zweite Position geben. 2. Originalrechnung anfordern: Über die Belegeinsicht die Schornsteinfegerrechnung mit dem umgelegten Betrag abgleichen. 3. Doppelte Beträge zurückfordern: Mit dem Widerspruch innerhalb von 12 Monaten – zu viel Gezahltes gibt es zurück.
Häufige Fragen zur Position „Schornsteinfeger"
Warum stehen Schornsteinfegerkosten manchmal in den Heizkosten?
Weil § 2 Nr. 4 BetrKV die Abgasanlage der Zentralheizung einschließt – der Messdienst nimmt die Schornsteinfegerrechnung dann in die Heizkostenabrechnung auf. Das ist korrekt; falsch wird es erst, wenn dieselben Gebühren zusätzlich als eigene Position auftauchen.
Ist die Feuerstättenschau umlagefähig?
Die wiederkehrende Schau selbst ja, sie gehört zu den regelmäßigen Prüfungen. Nicht umlagefähig sind Arbeiten, die der Schornsteinfeger als Mangel beanstandet – deren Beseitigung ist Sache des Vermieters.
Ich heize mit Gasetagenheizung – was zahle ich?
Bei dezentraler Heizung trägst du die Schornsteinfeger-/Abgasmessungskosten deiner Therme meist direkt oder über die Betriebskostenposition Nr. 12 – dann aber nur die auf deine Anlage entfallenden Gebühren.
Wie oft darf der Schornsteinfeger überhaupt abrechnen?
So oft, wie es die Kehr- und Überprüfungsordnung für deine Feuerstätte vorsieht – je nach Anlage ein- bis mehrmals jährlich, die Feuerstättenschau in mehrjährigem Turnus. Deutlich häufigere Einsätze deuten auf Mängelbeseitigung oder Zusatzaufträge, die nicht in die Betriebskosten gehören.
Doppelabrechnung rügen – Schreiben fertig in zwei Minuten
- Widerspruch zur Position „Schornsteinfeger" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
- Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
- Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
- Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist) · DMB-Betriebskostenspiegel
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