StartBetriebskosten von A bis Z › Versicherungen
Betriebskosten

Versicherungskosten: Diese Policen darfst du zahlen – diese nicht

Antwort in 20 Sekunden: Umlagefähig sind Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes: Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Elementarschadenversicherung, Glasversicherung sowie Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Nicht umlagefähig sind Rechtsschutz-, Hausrat-, Mietausfall- und Reparaturkostenversicherungen des Vermieters.

Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV erfasst die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung: namentlich die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung sowie die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Versicherungen: Was dazugehört – und was nicht

Der große Block ist die Wohngebäudeversicherung – oft als verbundene Police, die Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel abdeckt. Zunehmend kommt die Elementarschadendeckung (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau) hinzu; auch sie ist umlagefähig. Dazu treten Glasversicherung und die Haftpflichtpolicen rund ums Gebäude. Die Grenze ist scharf: Alles, was das Vermögensrisiko des Vermieters absichert – Rechtsschutz, Mietausfall, sein Hausrat in der vermieteten Einliegerwohnung – bleibt privat. Bei einer Sammelpolice über mehrere Objekte muss zudem der Anteil deines Hauses nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel)Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Elementarschaden- und GlasversicherungHausrat- und Mietausfallversicherung
Haus-, Öltank- und AufzugshaftpflichtReparaturkosten-/Bauleistungsversicherung, Selbstbehalte im Schadensfall

Versicherungen in der Abrechnung: die häufigsten Fehler

Bei den Versicherungen lohnt der Blick auf diese drei Konstellationen:

1. Mischpolicen ungetrennt umgelegt: Eine Kombi-Police enthält Gebäude- und Mietausfalldeckung – der nicht umlagefähige Anteil muss herausgerechnet und der Abzug in der Abrechnung erkennbar sein.

2. Sprunghafte Prämienerhöhung ohne Beleg: Nach Schäden oder Neuabschluss verdoppelt sich die Position. Das kann korrekt sein – aber der Versicherungsschein gehört dann in die Belegeinsicht, und das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch hier.

3. Selbstbehalte und Schadenskosten in der Position: Zahlt der Vermieter im Schadensfall einen Selbstbehalt, ist das keine Versicherungsprämie und nicht umlagefähig.

Richtwert
0,31 €/m² im Monat

Rund 279 € im Jahr bei 75 m² – nach Elementarschäden regional auch deutlich mehr. Der Wert stammt aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für das Abrechnungsjahr 2024 (Stand Dezember 2025). Er ist ein Richtwert – auffällige Abweichungen nach oben solltest du hinterfragen.

Schnellcheck: 60 m² ≈ 223 €/Jahr · 75 m² ≈ 279 €/Jahr · 90 m² ≈ 335 €/Jahr – dein Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 ergibt deinen Vergleichswert.

Versicherungsposition plötzlich verdoppelt?

Abrechnung fotografieren – der Check prüft die Versicherungsposition gegen den DMB-Wert und fragt die richtigen Belege für Sammelpolicen ab. Kostenlos, ohne Konto.

Abrechnung kostenlos prüfen

Versicherungen prüfen: drei Schritte

1. Policen benennen lassen: Die Abrechnung sollte erkennen lassen, welche Versicherungen umgelegt werden – „Versicherungen pauschal" reicht auf Nachfrage nicht. 2. Versicherungsscheine einsehen: Über die Belegeinsicht prüfst du Deckung, Prämie und Objektbezug – gerade bei Sammelpolicen. 3. Unzulässiges rügen: Rechtsschutz- oder Mietausfallanteile binnen 12 Monaten per Widerspruch beanstanden.

Häufige Fragen zur Position „Versicherungen"

Ist die Elementarschadenversicherung umlagefähig?

Ja, die Versicherung des Gebäudes gegen Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau gehört zu den Sachversicherungen nach § 2 Nr. 13 BetrKV – auch wenn sie neu abgeschlossen wird und die Position dadurch steigt.

Darf der Vermieter seine Rechtsschutzversicherung umlegen?

Nein. Rechtsschutz sichert das persönliche Prozessrisiko des Vermieters ab und ist ebenso wenig umlagefähig wie Hausrat- oder Mietausfallversicherungen. Solche Anteile kannst du vollständig streichen lassen.

Die Prämie ist stark gestiegen – muss ich das akzeptieren?

Tatsächliche Prämienerhöhungen ja, denn abgerechnet wird, was angefallen ist. Aber: Der Vermieter unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot, und du darfst den Versicherungsschein einsehen. Deckt die Police nicht umlagefähige Risiken mit ab, muss getrennt werden.

Wie erkenne ich eine Sammelpolice über mehrere Häuser?

Am Versicherungsschein: Er nennt die versicherten Objekte. Bei Sammelpolicen muss der auf dein Gebäude entfallende Prämienanteil nachvollziehbar aufgeteilt sein – eine freie Schätzung genügt nicht.

Mitglieder lösen das so

Versicherungsposition beanstanden – präzise begründet

  • Widerspruch zur Position „Versicherungen" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
  • Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
  • Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
  • Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
10 €/Monat, monatlich kündbar · Lifetime 99 € einmalig, nur bis 27. August 2026
Konto in 30 Sekunden · Zahlung sicher über Stripe · Alle Leistungen ansehen

Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist) · DMB-Betriebskostenspiegel

Verwandte Kostenarten: Grundsteuer · Hauswart · Alle 17 Kostenarten im Überblick

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
12 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
✦ Abrechnung kostenlos prüfen