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Betriebskosten

Waschküche im Haus: Welche Kosten dürfen umgelegt werden?

Antwort in 20 Sekunden: Stellt der Vermieter Gemeinschafts-Waschmaschinen oder Trockner, sind Betriebsstrom, Überwachung, Pflege, Reinigung, regelmäßige Prüfung und die Wasserkosten der Geräte umlagefähig (§ 2 Nr. 16 BetrKV). Nicht umlagefähig: Anschaffung und Reparatur der Maschinen. Wirft die Waschküche Münz- oder Kartenerlöse ab, müssen diese Einnahmen gegengerechnet werden.

Stand: Juli 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 12 Jahre Hausverwaltung

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 16 BetrKV

§ 2 Nr. 16 BetrKV erfasst die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege: Betriebsstrom, Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, die regelmäßige Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nr. 2, soweit nicht dort bereits berücksichtigt.

Wäschepflege: Was dazugehört – und was nicht

Die Position betrifft nur Häuser mit vermieterseitig gestellten Waschgeräten – klassisch die Waschküche im Keller. Umlagefähig ist der laufende Betrieb: Strom und Wasser der Maschinen, Reinigung des Raums, die sicherheitstechnische Prüfung der Geräte. Zwei Dinge machen die Position prüfwürdig. Erstens die Abgrenzung: Kauf, Austausch und Reparatur der Maschinen sind Investitionen des Vermieters. Zweitens die Einnahmenseite: Läuft die Nutzung über Münzen, Wertkarten oder App-Guthaben, erzielt der Vermieter Erlöse – die Betriebskosten dürfen nur in der Höhe umgelegt werden, in der sie diese Einnahmen tatsächlich übersteigen. Wer zahlt, ohne die Waschküche je zu nutzen, sollte zudem prüfen, ob der Raum überhaupt allen zur Verfügung steht.

UmlagefähigNicht umlagefähig
Betriebsstrom und Wasser der GemeinschaftsgeräteAnschaffung oder Austausch von Waschmaschine und Trockner
Reinigung und Pflege der WaschkücheReparaturen an den Geräten (Instandsetzung)
Regelmäßige Sicherheits-/Funktionsprüfung der GeräteKosten, die bereits durch Münz- oder Karteneinnahmen gedeckt sind

Wäschepflege in der Abrechnung: die häufigsten Fehler

Bei der Waschküche sind es typischerweise diese drei Punkte:

1. Münzerlöse verschwinden: Die Nutzer zahlen pro Waschgang, trotzdem wird der volle Strom- und Wasserverbrauch zusätzlich über die Nebenkosten umgelegt – doppelt kassiert.

2. Neue Maschine als Betriebskosten: Der Austausch eines defekten Trockners taucht in der Position auf – das ist Anschaffung, nicht Betrieb.

3. Wasser doppelt erfasst: Das Wasser der Waschküche steckt schon in der allgemeinen Wasserposition und wird hier ein zweites Mal berechnet.

Richtwert

Für diese Position weist der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes keinen eigenen Durchschnittswert aus – sie fällt nur in Häusern mit Gemeinschaftswaschküche an. Maßstab ist deshalb der Vorjahresvergleich und die Frage, ob Einnahmen gegengerechnet wurden.

Waschküche berechnet, obwohl du pro Waschgang zahlst?

Foto genügt – der Check prüft, ob Münz- oder Karteneinnahmen gegengerechnet wurden und ob Gerätekäufe in der Position stecken. Kostenlos, ohne Konto.

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Wäschepflege prüfen: drei Schritte

1. Zahlmodell klären: Münzen oder Karte? Dann müssen die Einnahmen in der Abrechnung gegengerechnet sein. 2. Belege ansehen: Über die Belegeinsicht Strom-/Wasserabrechnung der Geräte und die Erlösaufstellung anfordern. 3. Doppelte oder investive Posten rügen: Binnen 12 Monaten per Widerspruch – Gerätekauf und gedeckte Kosten fliegen raus.

Häufige Fragen zur Position „Wäschepflege"

Ich nutze die Waschküche nie – muss ich trotzdem zahlen?

Grundsätzlich ja, wenn die Einrichtung allen Mietern zur Verfügung steht und die Umlage vereinbart ist – auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Zahlst du aber ohnehin pro Waschgang, dürfen die laufenden Kosten nicht zusätzlich voll über die Nebenkosten laufen.

Müssen Münzeinnahmen wirklich angerechnet werden?

Ja. Betriebskosten sind nur die Kosten, die dem Vermieter tatsächlich verbleiben. Erlöse aus Münz-, Karten- oder App-Zahlung mindern die umlagefähigen Kosten der Position – die Abrechnung muss das erkennen lassen.

Sind Reparaturen an der Gemeinschaftswaschmaschine umlagefähig?

Nein. Umlagefähig ist die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit; Reparatur und Austausch defekter Geräte sind Instandsetzung und damit Vermietersache.

Mitglieder lösen das so

Waschküchen-Position beanstanden – fertig formuliert

  • Widerspruch zur Position „Wäschepflege" – sauber begründet, per Klick an den Vermieter
  • Belegeinsicht anfordern (§ 259 BGB) – die Originalrechnungen hinter dieser Position sehen
  • Zahlung unter Vorbehalt erklären – zahlen ohne Anerkenntnis, Rückforderung bleibt offen
  • Vorgangsakte mit Fristen-Erinnerung + Direktversand mit Zugangsnachweis
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Grundlagen: § 2 BetrKV im Wortlaut · § 556 BGB (Frist)

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
12 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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