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Deine Rechte

Kündigung vom Vermieter: Prüfen, widersprechen, Zeit gewinnen

Antwort in 20 Sekunden: Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB) – meist Eigenbedarf, konkret begründet. Fristen: 3/6/9 Monate je nach Wohndauer. Deine Hebel: Begründung prüfen, Widerspruch nach § 574 (bis 2 Monate vor Vertragsende), bei Mietschulden die Schonfristzahlung. Nicht einfach ausziehen.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Wann darf der Vermieter überhaupt kündigen?

Anders als du braucht er ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB). Die drei anerkannten Gründe: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. „Ich möchte höhere Miete“ oder „ich verkaufe“ sind keine Kündigungsgründe – Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB).

KündigungsartFristDeine Abwehr
Ordentlich mit Eigenbedarf3 Monate; nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 MonateBegründung prüfen (wer, warum, welche Wohnung), Widerspruch § 574
Fristlos wegen Zahlungsverzugs (2 Monatsmieten Rückstand)sofortSchonfristzahlung: kompletter Ausgleich binnen 2 Monaten nach Klagezustellung heilt die fristlose Kündigung
Fristlos wegen Vertragsverletzungsofort, meist nach AbmahnungAbmahnung fehlt? Verstoß bestritten? Schriftlich widersprechen

Der Widerspruch nach § 574 BGB: die Sozialklausel

Gegen die ordentliche Kündigung kannst du widersprechen, wenn sie für dich eine unzumutbare Härte bedeutet: hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, lange Verwurzelung, fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen. Frist: spätestens zwei Monate vor Vertragsende, schriftlich. Der Widerspruch zwingt zur Abwägung – häufigstes Ergebnis vor Gericht: Fortsetzung auf Zeit oder ein Auszugsvergleich mit Abfindung.

Eigenbedarf: die vier Prüffragen

Ist die Person benannt und gehört sie zum privilegierten Kreis (Vermieter, Familien-, Haushaltsangehörige)? Ist der Nutzungswunsch konkret und nachvollziehbar begründet – nicht nur floskelhaft? Ist die Wohnung für den Zweck plausibel (die 30-m²-Wohnung für die vierköpfige Familie ist es nicht)? Gab es eine freie Alternativwohnung im selben Haus, die er hätte anbieten müssen? Jede Schwäche ist ein Ansatzpunkt – und vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig (Umzugskosten, Mietdifferenz), wenn die Person nie einzieht.

Wichtig bei jeder Kündigung: Nicht einfach ausziehen. Frist prüfen, Begründung prüfen, Widerspruchsfrist notieren – und bei Eigenbedarf oder Härtefall frühzeitig mietrechtliche Beratung holen; hier geht es um deine Wohnung, nicht um eine Abrechnungsposition. Die Dokumentation (Vorgangsakte, Fristen) nimmt dir Reklamo ab.

Häufige Fragen

Wann darf ein Vermieter kündigen?
Nur mit berechtigtem Interesse nach § 573 BGB: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung oder Verwertungshinderung – jeweils konkret begründet im Kündigungsschreiben. Mieterhöhungswunsch und Verkauf zählen nicht.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Vermieter?
Drei Monate, ab fünf Jahren Mietdauer sechs, ab acht Jahren neun Monate (§ 573c BGB). Die Staffel gilt nur für die Vermieterkündigung.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden noch abwenden?
Ja – durch vollständige Zahlung binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage wird die fristlose Kündigung unwirksam (Schonfristzahlung). Achtung: Eine parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung heilt sie nach BGH-Rechtsprechung nicht automatisch mit.
Wie lange habe ich für den Widerspruch nach § 574 BGB Zeit?
Bis spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, schriftlich mit Begründung der Härte. Später nur, wenn der Vermieter nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Zieht die benannte Person ohne nachvollziehbaren Grund nie ein, kannst du Schadensersatz verlangen: Umzugskosten, Maklerkosten, Mietdifferenz über Jahre. Beweise sichern – etwa Neuvermietungsanzeigen der alten Wohnung.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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