Kündigung vom Vermieter: Prüfen, widersprechen, Zeit gewinnen
Der Brief verändert erst einmal alles. Aber zwischen „gekündigt" und „ausziehen" liegt mehr Weg, als drinsteht: Widerspruch, Fristen, Härtefall – der Reihe nach.
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Wann darf der Vermieter überhaupt kündigen?
Anders als du braucht er ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB). Die drei anerkannten Gründe: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. „Ich möchte höhere Miete“ oder „ich verkaufe“ sind keine Kündigungsgründe – Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB).
| Kündigungsart | Frist | Deine Abwehr |
|---|---|---|
| Ordentlich mit Eigenbedarf | 3 Monate; nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 Monate | Begründung prüfen (wer, warum, welche Wohnung), Widerspruch § 574 |
| Fristlos wegen Zahlungsverzugs (2 Monatsmieten Rückstand) | sofort | Schonfristzahlung: kompletter Ausgleich binnen 2 Monaten nach Klagezustellung heilt die fristlose Kündigung |
| Fristlos wegen Vertragsverletzung | sofort, meist nach Abmahnung | Abmahnung fehlt? Verstoß bestritten? Schriftlich widersprechen |
Der Widerspruch nach § 574 BGB: die Sozialklausel
Gegen die ordentliche Kündigung kannst du widersprechen, wenn sie für dich eine unzumutbare Härte bedeutet: hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, lange Verwurzelung, fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen. Frist: spätestens zwei Monate vor Vertragsende, schriftlich. Der Widerspruch zwingt zur Abwägung – häufigstes Ergebnis vor Gericht: Fortsetzung auf Zeit oder ein Auszugsvergleich mit Abfindung.
Eigenbedarf: die vier Prüffragen
Ist die Person benannt und gehört sie zum privilegierten Kreis (Vermieter, Familien-, Haushaltsangehörige)? Ist der Nutzungswunsch konkret und nachvollziehbar begründet – nicht nur floskelhaft? Ist die Wohnung für den Zweck plausibel (die 30-m²-Wohnung für die vierköpfige Familie ist es nicht)? Gab es eine freie Alternativwohnung im selben Haus, die er hätte anbieten müssen? Jede Schwäche ist ein Ansatzpunkt – und vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig (Umzugskosten, Mietdifferenz), wenn die Person nie einzieht.
Wichtig bei jeder Kündigung: Nicht einfach ausziehen. Frist prüfen, Begründung prüfen, Widerspruchsfrist notieren – und bei Eigenbedarf oder Härtefall frühzeitig mietrechtliche Beratung holen; hier geht es um deine Wohnung, nicht um eine Abrechnungsposition. Die Dokumentation (Vorgangsakte, Fristen) nimmt dir Reklamo ab.
Zwei Nebenschauplätze, die in dieser Lage oft mitlaufen: das Sonderkündigungsrecht im Todesfall mit eigener Monatsfrist – und die Frage, wann der Vermieter zur Besichtigung in die Wohnung darf: Besichtigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf ein Vermieter kündigen?
Welche Kündigungsfrist gilt für den Vermieter?
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden noch abwenden?
Wie lange habe ich für den Widerspruch nach § 574 BGB Zeit?
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
✦ Reklamo formuliert das passende Schreiben förmlich korrekt – mit Frist, Anschrift und den richtigen Paragrafen.

