Kündigung vom Vermieter: Prüfen, widersprechen, Zeit gewinnen
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Wann darf der Vermieter überhaupt kündigen?
Anders als du braucht er ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB). Die drei anerkannten Gründe: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. „Ich möchte höhere Miete“ oder „ich verkaufe“ sind keine Kündigungsgründe – Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB).
| Kündigungsart | Frist | Deine Abwehr |
|---|---|---|
| Ordentlich mit Eigenbedarf | 3 Monate; nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 Monate | Begründung prüfen (wer, warum, welche Wohnung), Widerspruch § 574 |
| Fristlos wegen Zahlungsverzugs (2 Monatsmieten Rückstand) | sofort | Schonfristzahlung: kompletter Ausgleich binnen 2 Monaten nach Klagezustellung heilt die fristlose Kündigung |
| Fristlos wegen Vertragsverletzung | sofort, meist nach Abmahnung | Abmahnung fehlt? Verstoß bestritten? Schriftlich widersprechen |
Der Widerspruch nach § 574 BGB: die Sozialklausel
Gegen die ordentliche Kündigung kannst du widersprechen, wenn sie für dich eine unzumutbare Härte bedeutet: hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, lange Verwurzelung, fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen. Frist: spätestens zwei Monate vor Vertragsende, schriftlich. Der Widerspruch zwingt zur Abwägung – häufigstes Ergebnis vor Gericht: Fortsetzung auf Zeit oder ein Auszugsvergleich mit Abfindung.
Eigenbedarf: die vier Prüffragen
Ist die Person benannt und gehört sie zum privilegierten Kreis (Vermieter, Familien-, Haushaltsangehörige)? Ist der Nutzungswunsch konkret und nachvollziehbar begründet – nicht nur floskelhaft? Ist die Wohnung für den Zweck plausibel (die 30-m²-Wohnung für die vierköpfige Familie ist es nicht)? Gab es eine freie Alternativwohnung im selben Haus, die er hätte anbieten müssen? Jede Schwäche ist ein Ansatzpunkt – und vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig (Umzugskosten, Mietdifferenz), wenn die Person nie einzieht.
Wichtig bei jeder Kündigung: Nicht einfach ausziehen. Frist prüfen, Begründung prüfen, Widerspruchsfrist notieren – und bei Eigenbedarf oder Härtefall frühzeitig mietrechtliche Beratung holen; hier geht es um deine Wohnung, nicht um eine Abrechnungsposition. Die Dokumentation (Vorgangsakte, Fristen) nimmt dir Reklamo ab.
Häufige Fragen
Wann darf ein Vermieter kündigen?
Welche Kündigungsfrist gilt für den Vermieter?
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden noch abwenden?
Wie lange habe ich für den Widerspruch nach § 574 BGB Zeit?
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
✦ Reklamo formuliert das passende Schreiben förmlich korrekt – mit Frist, Anschrift und den richtigen Paragrafen.

