StartRatgeber › Todesfall
Lebenslagen

Mietvertrag im Todesfall: Eintrittsrecht, Erbenhaftung, Sonderkündigung

Wenn ein Mensch stirbt, ist der Mietvertrag das Letzte, woran man denken möchte. Er regelt sich trotzdem nicht von allein – aber er lässt dir mehr Zeit und mehr Wege, als du gerade vermutest.

Antwort in 20 Sekunden: Der Mietvertrag endet nicht automatisch: Mitwohnende Partner treten ein (§ 563 BGB), sonst erben ihn die Erben (§ 564 BGB) – mit Sonderkündigungsrecht: binnen eines Monats ab Kenntnis kündigen, dann drei Monate Frist. Die Monatsfrist zu verpassen kostet real Monatsmieten.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Todesfall: Was mit dem Mietvertrag passiert

KonstellationFolge
Ehe-/Lebenspartner wohnte mitEr tritt automatisch in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB) – kann den Eintritt binnen eines Monats ablehnen
Kinder/Angehörige im gemeinsamen HaushaltEintrittsrecht nachrangig zum Partner (§ 563 BGB)
Mitmieter im VertragDas Mietverhältnis läuft mit ihm allein weiter (§ 563a BGB)
Niemand tritt einDer Vertrag geht auf die Erben über (§ 564 BGB) – mit Sonderkündigungsrecht
Reklamo-MitgliedschaftDein Schreiben in 2 Minuten – förmlich korrekt
  • 21 Generatoren: Mängelanzeige, Minderung, Fristsetzung, Widerspruch
  • Versand an den Vermieter per Klick, Kopie als Zugangsnachweis
  • Fristen-Erinnerung per Mail, 3 Tage vor Ablauf
10 €pro Monat, jederzeit kündbar
99 €Lifetime, einmalig

Das Sonderkündigungsrecht: ein Monat Zeit, drei Monate Frist

Erben (und eintretende Angehörige) können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Mietverhältnis wissen, außerordentlich kündigen – mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§§ 564, 573d BGB). Die Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist: verpasst = normaler Mietvertrag mit allen Pflichten. Auch der Vermieter hat gegenüber Erben ein Sonderkündigungsrecht.

Praktische Abwicklung für Erben

Sterbeurkunde an den Vermieter, Kündigung schriftlich von allen Erben unterschrieben (oder mit Vollmacht), Bestätigung anfordern, Übergabetermin mit Protokoll vereinbaren. Miete läuft bis Vertragsende aus dem Nachlass weiter; die Kaution wird nach Übergabe an die Erbengemeinschaft abgerechnet – inklusive der letzten Nebenkostenabrechnung, die noch bis zu einem Jahr später kommen darf.

Aus 13 Jahren Verwaltung: Der häufigste Fehler von Erben: die Wohnung wochenlang „erst mal so lassen“ – und die Monatsfrist fürs Sonderkündigungsrecht verstreicht. Danach hieß es drei Monate kündigen wie jeder andere, mit voller Miete aus dem Nachlass. Die Kündigung in der ersten Woche spart real ein bis zwei Monatsmieten.

Sonderkündigungsrecht Wohnung Todesfall: wer kündigen darf

Drei Parteien können kündigen, und alle drei haben denselben Monat Zeit: wer nach § 563 BGB in den Vertrag eintritt und das nicht will, die Erben nach § 564 BGB – und der Vermieter. Gekündigt wird außerordentlich mit gesetzlicher Frist, also drei Monate zum Monatsende.

Sonderkündigung Wohnung bei Tod heißt in der Praxis: ein Schreiben, unterschrieben von allen, die eingetreten sind oder erben. Fehlt eine Unterschrift, läuft der Vertrag weiter. Mietvertrag erben – BGB §§ 563 bis 564 regeln, wer nachrückt – bedeutet auch, dass Miete und Nebenkosten bis zum Vertragsende weiterlaufen. Die letzte Abrechnung solltest du deshalb nicht ungeprüft zahlen: Abrechnung prüfen.

Zur Einordnung, der Reihe nach: Das Sonderkündigungsrecht bei Todesfall (Wohnung wie Mietvertrag insgesamt) steht Erben, eingetretenen Angehörigen und dem Vermieter zu. Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis erklärt werden; gekündigt wird dann mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Grundlage ist der Paragraph 564 BGB – für das Sonderkündigungsrecht (Mietvertrag-Todesfall-Konstellation ohne Eintritt) die zentrale Norm.

Der zweite große Sonderfall im Mietrecht – Trennung und Scheidung mit gemeinsamem Mietvertrag – hat ebenfalls eigene Regeln: Mietvertrag bei Trennung.

Der Todesfall ist einer von fünf Fällen mit außerordentlicher Kündigung – alle Fälle, Fristen und ein Muster in einem Überblick: Sonderkündigungsrecht Wohnung: Todesfall, Mieterhöhung, Modernisierung, Untermiete.

Die Wohnung im Todesfall kündigen: außerordentlich, mit oder ohne Erbschein

Für die Kündigung der Wohnung wegen eines Todesfalls gilt § 564 BGB: Erben (und nach § 563a verbleibende Mieter) können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Mietverhältnis erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen – auch bei Zeitmietverträgen und Kündigungsverzicht. Ein Erbschein ist für die Kündigung selbst nicht zwingend: Die Erbenstellung lässt sich auch mit Testament samt Eröffnungsprotokoll oder notfalls später nachweisen; verlangt der Vermieter stur einen Erbschein, kündige fristwahrend und reiche den Nachweis nach. Gibt es keine Erben (oder schlagen alle aus), endet die Zahlungspflicht der Ausschlagenden – der Vermieter muss sich an den Nachlass bzw. das Nachlassgericht halten. Eine fertige Formulierung findest du über die Kündigungs-Seite mit Muster.

Häufige Fragen

Endet der Mietvertrag automatisch mit dem Tod des Mieters?
Nein – er geht auf mitwohnende Angehörige (§ 563 BGB), Mitmieter (§ 563a) oder die Erben (§ 564 BGB) über. Beendet wird er nur durch Kündigung.
Welche Kündigungsfrist gilt für Erben?
Drei Monate – aber nur, wenn die außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats ab Kenntnis von Tod und Mietverhältnis erklärt wird. Danach gelten die normalen Vertragsregeln.
Müssen Erben die Wohnung renovieren?
Sie treten in alle Pflichten des Verstorbenen ein – es gelten dieselben Klausel-Regeln wie sonst auch: unwirksame Schönheitsreparaturklauseln binden auch Erben nicht.
Wer bekommt die Kaution?
Die Erbengemeinschaft – nach Übergabe, Prüffrist und ggf. der letzten Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter darf dafür einen angemessenen Teil zeitweise zurückbehalten.
Wer hat beim Todesfall das Sonderkündigungsrecht für die Wohnung?
Eintretende Angehörige nach § 563 BGB, Erben nach § 564 BGB und der Vermieter – jeweils innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall, mit dreimonatiger gesetzlicher Frist.
Kann ich die Wohnung im Todesfall ohne Erbschein kündigen?
Ja – kündige fristwahrend innerhalb der Monatsfrist und weise die Erbenstellung mit Testament und Eröffnungsprotokoll nach; der Erbschein kann nachgereicht werden. Wichtig ist nur, dass alle Erben gemeinsam kündigen.
Kündigung & Übergabe für Erben regeln

✦ Reklamo formuliert das passende Schreiben förmlich korrekt – mit Frist, Anschrift und den richtigen Paragrafen.

Bestätigung anfordernAlle Ratgeber
Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
✦ Dein Schreiben in 2 Minuten