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Mieterhöhung erhalten

Mieterhöhung ablehnen oder widersprechen: Was dann wirklich passiert

Zustimmen, schweigen, widersprechen – drei Wege, drei völlig verschiedene Enden. Einer davon kostet dich Geld, das du gar nicht schuldest.

Antwort in 20 Sekunden: Du kannst zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen – auch Schweigen gilt als Ablehnung. Kündigen darf dir der Vermieter deswegen nicht. Sein einziger Weg ist die Zustimmungsklage binnen drei Monaten nach deiner Frist. Vorsicht vor der stillen Falle: Wer die höhere Miete einfach überweist, stimmt damit zu. Laut Mieterbund ist rund jede dritte Erhöhung fehlerhaft – prüfen lohnt sich fast immer.

Stand: August 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung

Deine drei Optionen – und was jeweils passiert

Du …FolgeWann sinnvoll
stimmst zu (schriftlich oder durch Zahlung)Neue Miete gilt ab dem 3. Monat nach Zugang – endgültig, auch wenn sie zu hoch warNur wenn Begründung, Kappungsgrenze und Einordnung wirklich stimmen
stimmst teilweise zuBis zur berechtigten Höhe gilt die Erhöhung; den Rest muss der Vermieter einklagenWenn die Erhöhung dem Grunde nach okay, aber zu hoch ist – der unterschätzte Mittelweg
lehnst ab / schweigstAlte Miete läuft weiter; Vermieter kann binnen 3 Monaten auf Zustimmung klagen – sonst ist das Verlangen erledigtBei Formfehlern oder wenn die Vergleichsmiete nicht erreicht wird

Droht mir die Kündigung, wenn ich nicht zustimme?

Nein. Die Ablehnung einer Vergleichsmieten-Erhöhung ist dein gutes Recht und kein Kündigungsgrund – der Vermieter kann ausschließlich auf Zustimmung klagen, nicht auf Räumung. Vor Gericht prüft das Amtsgericht dann nur, ob die verlangte Miete sachlich und formal berechtigt war. Verliert der Mieter, zahlt er die Erhöhung rückwirkend plus Verfahrenskosten – gewinnt er, bleibt alles beim Alten.

Die Teilzustimmung: Der Weg, den kaum jemand kennt

Liegt die verlangte Miete über der Kappungsgrenze oder über dem Mietspiegelwert, musst du nicht alles-oder-nichts spielen: Du stimmst bis zur berechtigten Höhe zu und lehnst den Rest ab. Formulierung: „Ihrer Mieterhöhung stimme ich bis zu einem Betrag von X € zu – das entspricht der zulässigen Höhe nach Mietspiegel/Kappungsgrenze. Darüber hinaus stimme ich nicht zu.“ Damit bist du aus der Klage-Schusslinie für den berechtigten Teil und zwingst den Vermieter, für den Rest zu rechnen.

Aus 13 Jahren VerwaltungAus der Gegenperspektive kann ich sagen: Auf eine sauber begründete Teilzustimmung folgt fast nie eine Klage. Für die Eigentümer, die ich betreut habe, war der Restbetrag den Prozess schlicht nicht wert – Anwalt, Gericht, Monate Wartezeit für 20 oder 30 € im Monat Differenz, mit offenem Ausgang. Genau deshalb ist die Teilzustimmung so stark: Sie beendet die Sache meistens sofort, zu deinem Betrag. Wichtig ist nur, dass deine Zahl belastbar hergeleitet ist – aus dem Mietspiegel oder der Kappungsgrenze, nicht aus dem Bauch.

Die Zustimmungs-Falle: einfach zahlen

Eine Zustimmung braucht keine Unterschrift – wer die erhöhte Miete vorbehaltlos überweist (oder den Dauerauftrag anpasst), stimmt konkludent zu. Danach ist die neue Miete bindend, auch wenn sie angreifbar gewesen wäre. Wenn du noch prüfst: alte Miete weiterzahlen oder ausdrücklich „unter Vorbehalt“ erhöhen.

Dein Sonderkündigungsrecht

Willst du die Erhöhung nicht mittragen, kannst du stattdessen außerordentlich kündigen (§ 561 BGB): bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang, zum Ablauf des übernächsten Monats – die Erhöhung tritt dann gar nicht erst ein. Für die meisten ist das Plan B, aber in überhitzten Erhöhungsrunden ein echtes Druckmittel.

Mitglieder lösen das so

Mieterhöhung im Briefkasten – in 2 Minuten reagiert

  • Schreiben fotografieren – der Scan erkennt den Fall und schreibt die Antwort
  • Widerspruch oder Teilzustimmung – fertig formuliert mit Begründung
  • Fristen-Wächter für Zustimmungs- und Klagefrist
  • Antwort-Analyse: hält die Begründung des Vermieters?

Grundlagen

§§ 558b, 561 BGB: gesetze-im-internet.de · Fehlerquote: Deutscher Mieterbund · Zulässige Höhe: Kappungsgrenzen-Rechner

Zum Umsetzen: Die Widerspruchs-Vorlage zum Ausfüllen setzt die Punkte aus diesem Ratgeber in ein fertiges Schreiben um.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Mieterhöhung einfach ignoriere?
Schweigen gilt als Ablehnung – die alte Miete läuft weiter. Der Vermieter muss dann binnen drei Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen; tut er es nicht, ist sein Verlangen endgültig erledigt. Ignorieren ersetzt aber keine Prüfung: Bei berechtigten Erhöhungen verlierst du den Prozess samt Kosten.
Kann mir gekündigt werden, weil ich der Mieterhöhung nicht zustimme?
Nein. Die Ablehnung einer Vergleichsmieten-Erhöhung ist kein Kündigungsgrund – der Vermieter kann ausschließlich auf Zustimmung klagen, nicht kündigen oder räumen lassen.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (§ 558b BGB) – Zugang im März heißt also Frist bis 31. Mai. Den taggenauen Verlauf liefert der Fristen-Rechner.
Gilt das Überweisen der höheren Miete schon als Zustimmung?
Ja – die vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete (auch per angepasstem Dauerauftrag) gilt als konkludente Zustimmung und macht die Erhöhung bindend. Solange du prüfst: alte Miete weiterzahlen oder ausdrücklich unter Vorbehalt.
Was ist eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung?
Die Zustimmung nur bis zur berechtigten Höhe – etwa bis zur Kappungsgrenze oder zum Mietspiegelwert. Für den übersteigenden Rest müsste der Vermieter klagen, was sich bei kleinen Differenzen selten lohnt. In der Praxis beendet eine gut begründete Teilzustimmung den Streit meist sofort.
Was kostet es, wenn der Vermieter auf Zustimmung klagt und ich verliere?
Bei einer Niederlage zahlst du die Erhöhung rückwirkend plus Verfahrenskosten. Der Streitwert ist der Jahresbetrag der strittigen Differenz – bei 40 €/Monat also 480 €, die Kosten bleiben entsprechend überschaubar. Genau deshalb prüfen: Bei guten Karten ist das Risiko klein, bei schlechten stimmst du besser vorher zu.
Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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