Mietminderung bei Baulärm: Tabelle & Sonderregeln
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Mietminderung bei Baulärm: die Tabelle
| Situation | übliche Minderungsquote |
|---|---|
| Kernsanierung im eigenen Haus, tagelanger Bohr-/Stemmlärm | 20–50 % |
| Gerüst + Baulärm + verdunkelte Fenster | 15–30 % |
| Großbaustelle direkt nebenan (Neubau, Abriss) | 10–25 % |
| Straßenbauarbeiten vor dem Haus | 5–15 % |
| Gelegentlicher Handwerkslärm, kurze Maßnahmen | 0–5 % |
Der Sonderfall Nachbargrundstück: die Bolzplatz-Rechtsprechung
Klar minderbar bleibt Lärm aus Maßnahmen des eigenen Vermieters – Sanierung, Dachausbau, Strangsanierung im Haus. Bei angekündigter Modernisierung gilt zusätzlich: In den ersten drei Monaten ist die Minderung wegen energetischer Modernisierung ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB) – danach nicht mehr.
Das Lärmprotokoll entscheidet die Quote
Je Eintrag: Datum, Uhrzeit von–bis, Art (Bohren, Stemmen, Abriss), betroffene Räume. Zwei Wochen Protokoll zeigen das Muster. Dazu: Fotos von Gerüst und Baustelle, die Modernisierungsankündigung aufheben. Dann anzeigen, Quote ankündigen, Differenz unter Vorbehalt. Tagesgenau rechnen: Minderungs-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel Mietminderung bei Baulärm im Haus?
Kann ich bei einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück mindern?
Gilt die Minderung auch tagsüber, wenn ich arbeiten bin?
Muss ich Modernisierungslärm einfach hinnehmen?
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