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Minderungs-Tabelle

Mietminderung bei Baulärm: Tabelle & Sonderregeln

Antwort in 20 Sekunden: Sanierungslärm im eigenen Haus: 20–50 %; Gerüst + Lärm: 15–30 %; Baustelle nebenan: 10–25 %, aber rechtlich umstritten (BGH VIII ZR 197/14). Bei energetischer Modernisierung sind die ersten 3 Monate von der Minderung ausgenommen. Ohne Lärmprotokoll keine belastbare Quote.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Mietminderung bei Baulärm: die Tabelle

Situationübliche Minderungsquote
Kernsanierung im eigenen Haus, tagelanger Bohr-/Stemmlärm20–50 %
Gerüst + Baulärm + verdunkelte Fenster15–30 %
Großbaustelle direkt nebenan (Neubau, Abriss)10–25 %
Straßenbauarbeiten vor dem Haus5–15 %
Gelegentlicher Handwerkslärm, kurze Maßnahmen0–5 %

Der Sonderfall Nachbargrundstück: die Bolzplatz-Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 29.04.2015 – VIII ZR 197/14: Lärm von außerhalb (Nachbargrundstück) berechtigt nur dann zur Minderung, wenn der Vermieter ihn selbst abwehren könnte oder ihn bei Vertragsschluss kannte. Bei einer neuen Baustelle nebenan ist die Minderung deshalb umstritten – dokumentiere besonders sorgfältig und kündige die Minderung nur maßvoll an.

Klar minderbar bleibt Lärm aus Maßnahmen des eigenen Vermieters – Sanierung, Dachausbau, Strangsanierung im Haus. Bei angekündigter Modernisierung gilt zusätzlich: In den ersten drei Monaten ist die Minderung wegen energetischer Modernisierung ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB) – danach nicht mehr.

Das Lärmprotokoll entscheidet die Quote

Je Eintrag: Datum, Uhrzeit von–bis, Art (Bohren, Stemmen, Abriss), betroffene Räume. Zwei Wochen Protokoll zeigen das Muster. Dazu: Fotos von Gerüst und Baustelle, die Modernisierungsankündigung aufheben. Dann anzeigen, Quote ankündigen, Differenz unter Vorbehalt. Tagesgenau rechnen: Minderungs-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Mietminderung bei Baulärm im Haus?
Bei Sanierungslärm im eigenen Haus sind 20–50 % üblich, mit Gerüst und verhängten Fenstern 15–30 %. Maßgeblich sind Dauer, Lautstärke und betroffene Tageszeiten laut Protokoll.
Kann ich bei einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück mindern?
Umstritten seit der BGH-Bolzplatz-Entscheidung (VIII ZR 197/14): sicher nur, wenn der Vermieter den Lärm abwehren kann oder die Baustelle bei Vertragsschluss absehbar war. Protokolliere und kündige eine moderate Quote unter Vorbehalt an.
Gilt die Minderung auch tagsüber, wenn ich arbeiten bin?
Ja – die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist objektiv gemindert, unabhängig davon, ob du den Lärm persönlich hörst. Homeoffice-Nutzung kann die Quote zusätzlich erhöhen.
Muss ich Modernisierungslärm einfach hinnehmen?
Dulden ja, entschädigungslos nein: Nur bei energetischer Modernisierung ist die Minderung für die ersten drei Monate ausgeschlossen – danach und bei allen anderen Maßnahmen gilt die normale Minderung.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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