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Nebenkosten-Guthaben: So bekommst du dein Geld – mit Zinsen

Antwort in 20 Sekunden: Dein Guthaben ist mit Zugang der Abrechnung fällig; nach 30 Tagen ist der Vermieter automatisch in Verzug und schuldet Zinsen. Verrechnen darf er nur mit fälligen Forderungen – nicht mit künftigen Vorauszahlungen. Zahlt er nicht: Aufrechnung mit der nächsten Miete erklären.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung: Wann muss ausgezahlt werden?

Mit Zugang der Abrechnung wird dein Guthaben sofort fällig. Spätestens 30 Tage danach ist der Vermieter automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB) – ab dann schuldet er Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszins) und du kannst mahnen. Eine „Auszahlung mit der nächsten Abrechnung“ musst du nicht akzeptieren.

Darf der Vermieter das Guthaben verrechnen?

Verrechnung mit …Zulässig?
Rückständiger Miete oder offenen ForderungenJa – Aufrechnung ist erlaubt, muss aber erklärt werden
Künftigen, noch nicht fälligen VorauszahlungenNein – nicht ohne deine Zustimmung
Streitigen, unbewiesenen GegenforderungenNein

Keine Abrechnung, kein Guthaben? Der 12-Monats-Hebel

Rechnet der Vermieter nicht bis zum Stichtag ab (für 2025: 31.12.2026), verliert er die Nachforderung – dein Guthaben bleibt. Nach Fristablauf kannst du sogar die kompletten Vorauszahlungen zurückbehalten, bis abgerechnet wird – im laufenden Mietverhältnis das wirksamste Druckmittel. Nach dem Auszug: Abrechnung anfordern, Frist setzen, dann Zahlungsklage oder Mahnbescheid.

So forderst du dein Guthaben ein

Kurzes Schreiben: Abrechnung vom [Datum], ausgewiesenes Guthaben [Betrag], Zahlungsfrist 14 Tage, Kontoverbindung. Bleibt es aus: Aufrechnung mit der nächsten Miete erklären ist im laufenden Mietverhältnis meist schneller als jedes Mahnverfahren. Vorher lohnt der Gegen-Check: Ist das Guthaben überhaupt richtig berechnet – oder müsste es höher sein? Zwei Minuten, kostenlos.

Häufige Fragen

Wie lange darf sich der Vermieter mit der Rückzahlung Zeit lassen?
Das Guthaben ist mit Zugang der Abrechnung fällig; spätestens nach 30 Tagen ist er automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB) – dann kommen Verzugszinsen dazu.
Darf ich das Guthaben einfach von der Miete abziehen?
Ja – per erklärter Aufrechnung: Schreibe, dass du das ausgewiesene Guthaben mit der Miete für [Monat] verrechnest. Nicht kommentarlos kürzen, sondern die Aufrechnung ausdrücklich erklären.
Ich bin ausgezogen und höre nichts mehr – was tun?
Abrechnung schriftlich anfordern mit Frist; nach dem Stichtag kannst du bei ausbleibender Abrechnung die Vorauszahlungen des betreffenden Jahres zurückfordern, soweit kein Verbrauch nachgewiesen wird. Der Anspruch verjährt in drei Jahren.
Verfällt mein Guthaben, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Nein – die 12-Monats-Frist schützt nur dich: Der Vermieter verliert seine Nachforderung, dein Guthaben bleibt bestehen und muss ausgezahlt werden.
Erst prüfen, ob das Guthaben höher sein müsste

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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