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Musterschreiben

Vorlage: Kautionsabrechnung anfordern – jeden Abzug belegt sehen

Antwort in 20 Sekunden: Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist (Faustregel: 3–6 Monate), dann muss er abrechnen und auszahlen. Dieses Schreiben fordert die Abrechnung mit Einzelbelegen an – und die sofortige Auszahlung des unstreitigen Teils.
Mitglieder lösen das so

Kaution zurück – Schritt für Schritt

  • Kautionsabrechnung anfordern – Summe, Anlageform, Zinsen, Abzüge einzeln
  • Kaution zurückfordern – das Folge-Schreiben mit Zahlungsfrist und IBAN
  • Antwort-Analyse – Abzugsliste hochladen, Einschätzung je Position erhalten
  • Kautions-Zins-Rechner – prüft, ob die Verzinsung überhaupt stimmt
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Das Schreiben im Wortlaut

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das zum [Datum] beendete Mietverhältnis bitte ich bis zum [Datum] um eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung: Kautionssumme, Anlageform, aufgelaufene Zinsen sowie etwaige Abzüge – jeweils einzeln und mit Belegen.

Den unstreitigen Betrag zahlen Sie bitte umgehend auf mein Konto aus.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Warum die Anlageform und die Zinsen in die Abrechnung gehören

Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB) – die Zinsen stehen dir zu und erhöhen den Rückzahlungsbetrag. Fehlt beides in der Abrechnung, ist das dein erster Beanstandungspunkt. Wie viel zusammenkommt: Kautionszins-Rechner.

Der unstreitige Teil – dein schneller Hebel

Selbst wenn der Vermieter einzelne Abzüge prüft: Den Rest muss er nicht zurückhalten. Wer die komplette Kaution wegen eines strittigen Kratzers einbehält, handelt rechtswidrig – dann folgt die nächste Eskalationsstufe.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Für die Prüfung gelten 3–6 Monate als angemessen. Nur für die letzte Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag länger zurückbehalten – nicht die ganze Kaution.
Verjährt mein Anspruch auf die Kaution?
Ja, in drei Jahren ab Fälligkeit (§ 195 BGB) – also nicht jahrelang warten. Dieses Schreiben dokumentiert, dass du den Anspruch geltend gemacht hast.
Was, wenn gar keine Reaktion kommt?
Frist ablaufen lassen, dann Kaution zurückfordern mit Zahlungsfrist – danach bleibt der Mahnbescheid. Jede Stufe hat bei Reklamo ihr eigenes Schreiben.
Darf er für normale Abnutzung abziehen?
Nein. Abgewohnte Teppiche, vergilbte Wände, Bohrlöcher in üblichem Umfang sind vertragsgemäßer Gebrauch – dafür gibt es keinen Abzug.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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