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Kautionsabrechnung

Die Kautionsabrechnung: Das muss drinstehen

Antwort in 20 Sekunden: Nach der Prüffrist muss der Vermieter abrechnen: ursprüngliche Kaution plus Zinsen (§ 551 BGB), jeder Abzug einzeln mit Grund und Beleg, dann der Auszahlungsbetrag. Fehlt die Abrechnung: schriftlich mit 14-Tage-Frist anfordern.

Die Pflichtinhalte im Detail

Warum die Zinsen mehr sind als Symbolik

Die getrennte, verzinsliche Anlage ist Pflicht – wer sie nicht nachweisen kann, hat die Kaution womöglich vertragswidrig verwendet. Allein die Nachfrage nach dem Anlagekonto sortiert viele Streitfälle, weil sie den Vermieter zur sauberen Aufstellung zwingt.

Abrechnung anfordern

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das am [Datum] beendete Mietverhältnis [Adresse] bitte ich um eine nachvollziehbare Abrechnung der Mietkaution: ursprüngliche Kautionssumme, Anlageform, angefallene Zinsen sowie etwaige Abzüge einzeln mit Belegen. Bitte übersenden Sie die Abrechnung und überweisen Sie den Auszahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

Nach der Abrechnung

Passt alles: erledigt. Enthält sie fragwürdige Posten: einzeln widersprechen und die Auszahlung des unstreitigen Teils sofort verlangen – der darf nie zurückgehalten werden.

Häufige Fragen

Gibt es eine Frist für die Kautionsabrechnung?

Nach der angemessenen Prüffrist (bis ca. 6 Monate) ist der Anspruch fällig – deine 14-Tage-Frist macht ihn durchsetzbar.

Was, wenn er die Kaution nie angelegt hat?

Dann schuldet er die Zinsen trotzdem – so, als hätte er ordnungsgemäß angelegt.

Muss der unstreitige Teil sofort fließen?

Ja. Nur der konkret bestrittene bzw. belegte Teil darf vorläufig einbehalten werden.

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