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Kautionsabrechnung

Die Kautionsabrechnung: Das muss drinstehen

„Wir rechnen noch ab" kann er nicht ewig sagen. Irgendwann ist Schluss mit Warten – und dieser Zeitpunkt liegt früher, als viele Vermieter glauben.

Antwort in 20 Sekunden: Nach der Prüffrist muss der Vermieter abrechnen: ursprüngliche Kaution plus Zinsen (§ 551 BGB), jeder Abzug einzeln mit Grund und Beleg, dann der Auszahlungsbetrag. Fehlt die Abrechnung: schriftlich mit 14-Tage-Frist anfordern. In der Abrechnung gehört auch die Zinszeile geprüft: Kautionszinsen berechnen.
Mitglieder lösen das so

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Die Pflichtinhalte im Detail

Warum die Zinsen mehr sind als Symbolik

Die getrennte, verzinsliche Anlage ist Pflicht – wer sie nicht nachweisen kann, hat die Kaution womöglich vertragswidrig verwendet. Allein die Nachfrage nach dem Anlagekonto sortiert viele Streitfälle, weil sie den Vermieter zur sauberen Aufstellung zwingt.

Abrechnung anfordern

Auszug aus der Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das am [Datum] beendete Mietverhältnis [Adresse] bitte ich um eine nachvollziehbare Abrechnung der Mietkaution: ursprüngliche Kautionssumme, Anlageform, angefallene Zinsen sowie etwaige Abzüge einzeln mit Belegen. Bitte übersenden Sie die Abrechnung und überweisen Sie den Auszahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

Nach der Abrechnung

Passt alles: erledigt. Enthält sie fragwürdige Posten: einzeln widersprechen und die Auszahlung des unstreitigen Teils sofort verlangen – der darf nie zurückgehalten werden.

Liegt nach sechs Monaten immer noch keine Abrechnung vor, forderst du sie schriftlich an – Muster: Kautionsabrechnung anfordern.

Häufige Fragen

Wie lange darf sich der Vermieter mit der Abrechnung Zeit lassen?
Als Prüffrist gelten drei bis sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Nur für eine noch offene Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag länger einbehalten – bis zu etwa zwölf Monate.
Sind pauschale Abzüge wie „300 € für Renovierung“ zulässig?
Nein. Jeder Abzug muss konkret benannt und belegt sein (Rechnung oder nachvollziehbarer Kostenvoranschlag). Für Schadensersatz gilt zudem die 6-Monats-Verjährung ab Rückgabe (§ 548 BGB).
Es kommt trotz Aufforderung keine Abrechnung – was jetzt?
Setz eine Frist von 14 Tagen zur Abrechnung und Auszahlung. Verstreicht sie, ist die volle Kaution fällig – dann Verzugszinsen ankündigen und notfalls das gerichtliche Mahnverfahren nutzen; das kostet wenig und wirkt.
Gibt es eine Frist für die Kautionsabrechnung?
Nach der angemessenen Prüffrist (bis ca. 6 Monate) ist der Anspruch fällig – deine 14-Tage-Frist macht ihn durchsetzbar.
Was, wenn er die Kaution nie angelegt hat?
Dann schuldet er die Zinsen trotzdem – so, als hätte er ordnungsgemäß angelegt.
Muss der unstreitige Teil sofort fließen?
Ja. Nur der konkret bestrittene bzw. belegte Teil darf vorläufig einbehalten werden.
Schluss mit „wir rechnen noch ab"

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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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