Gastherme-Wartung: Was Mieter zahlen müssen – und was nicht
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Gastherme in der Mietwohnung: Wer zahlt die Wartung?
Die Instandhaltung der Therme ist Vermietersache (§ 535 BGB). Die Kosten der jährlichen Wartung darf er aber auf dich umlegen – entweder als Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) oder per Wartungsklausel im Mietvertrag. Zwei Grenzen: Die Klausel muss die Kostenhöhe begrenzen oder bezifferbar machen, und sie darf dir nie die Pflicht aufbürden, die Wartung selbst zu beauftragen – organisieren muss der Vermieter.
| Posten | Zahlst du? |
|---|---|
| Jährliche Wartung (Reinigung, Prüfung) | Ja – bei wirksamer Vereinbarung, üblich 80–150 €/Jahr |
| Reparaturen an der Therme | Nein – höchstens über eine wirksame Kleinreparaturklausel bis ~100–120 € |
| Austausch der Therme | Nein – Instandsetzung/Modernisierung |
| Schornsteinfeger für die Etagenheizung | Ja – über die Betriebskosten |
Wartung im Verzug: Deine Rechte bei der vernachlässigten Therme
Wird jahrelang nicht gewartet und die Therme fällt aus, gilt der normale Mängel-Fahrplan: dringende Anzeige, kurze Frist, Minderung nach Tabelle. Zahlst du Wartungskosten, ohne dass nachweislich gewartet wird, kannst du die Position in der Abrechnung beanstanden – Wartungsprotokolle per Belegeinsicht anfordern.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter die Wartung der Gastherme bezahlen?
Was kostet die Wartung einer Gastherme?
Wer zahlt, wenn die Gastherme kaputtgeht?
Wie oft muss die Gastherme gewartet werden?
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