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Etagenheizung

Gastherme-Wartung: Was Mieter zahlen müssen – und was nicht

Antwort in 20 Sekunden: Die Wartungskosten (üblich 80–150 €/Jahr) darfst du bei wirksamer Vereinbarung zahlen müssen – die Beauftragung bleibt immer Vermietersache, Reparatur und Austausch sowieso. Klauseln ohne Kostengrenze oder mit Beauftragungspflicht sind unwirksam.

Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung

Gastherme in der Mietwohnung: Wer zahlt die Wartung?

Die Instandhaltung der Therme ist Vermietersache (§ 535 BGB). Die Kosten der jährlichen Wartung darf er aber auf dich umlegen – entweder als Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) oder per Wartungsklausel im Mietvertrag. Zwei Grenzen: Die Klausel muss die Kostenhöhe begrenzen oder bezifferbar machen, und sie darf dir nie die Pflicht aufbürden, die Wartung selbst zu beauftragen – organisieren muss der Vermieter.

PostenZahlst du?
Jährliche Wartung (Reinigung, Prüfung)Ja – bei wirksamer Vereinbarung, üblich 80–150 €/Jahr
Reparaturen an der ThermeNein – höchstens über eine wirksame Kleinreparaturklausel bis ~100–120 €
Austausch der ThermeNein – Instandsetzung/Modernisierung
Schornsteinfeger für die EtagenheizungJa – über die Betriebskosten

Wartung im Verzug: Deine Rechte bei der vernachlässigten Therme

Wird jahrelang nicht gewartet und die Therme fällt aus, gilt der normale Mängel-Fahrplan: dringende Anzeige, kurze Frist, Minderung nach Tabelle. Zahlst du Wartungskosten, ohne dass nachweislich gewartet wird, kannst du die Position in der Abrechnung beanstanden – Wartungsprotokolle per Belegeinsicht anfordern.

Aus 13 Jahren Verwaltung: Bei Etagenheizungen habe ich Wartungsverträge zentral abgeschlossen – das war für beide Seiten billiger als Einzelbeauftragung. Wenn dein Vermieter dir die Beauftragung zuschiebt: unwirksam, freundlich zurückgeben. Wenn er 200 €+ für eine Standardwartung abrechnet: Rechnung zeigen lassen, dort steckt oft eine Reparatur mit drin.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter die Wartung der Gastherme bezahlen?
Die Kosten ja – wenn Mietvertrag oder Betriebskostenvereinbarung das vorsehen; üblich sind 80–150 € im Jahr. Die Organisation und Beauftragung bleibt immer Vermietersache.
Was kostet die Wartung einer Gastherme?
Standardwartung je nach Region meist 80–150 €. Deutlich höhere Beträge enthalten oft Reparaturanteile – die zahlst du nicht; Rechnung aufschlüsseln lassen.
Wer zahlt, wenn die Gastherme kaputtgeht?
Der Vermieter – Reparatur und Austausch sind Instandhaltung. Nur Kleinreparaturen an häufig berührten Teilen können bis zur Grenze einer wirksamen Kleinreparaturklausel bei dir landen.
Wie oft muss die Gastherme gewartet werden?
Herstellerempfehlung und Praxis: jährlich. Eine starre gesetzliche Pflichtfrequenz gibt es nicht – unterlässt der Vermieter die Wartung aber dauerhaft, haftet er für die Folgen.
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Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
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