Mietminderung bei Heizungsausfall: Tabelle & Rechenweg
Stand: August 2026 · Geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann · 13 Jahre Hausverwaltung
Mietminderung bei Heizungsausfall: die Tabelle
| Situation | übliche Minderungsquote |
|---|---|
| Totalausfall im Winter, Wohnung unbewohnbar kalt | 70–100 % |
| Heizung fällt komplett aus, Temperaturen 15–18 °C | 20–50 % |
| Wohnung wird nur mäßig warm (18–20 °C tagsüber) | 10–20 % |
| Einzelne Räume ohne Heizung | 5–15 % |
| Ausfall nur nachts / Warmwasser mitbetroffen | je nach Ausmaß 5–20 % zusätzlich |
| Ausfall im Sommer ohne spürbare Beeinträchtigung | 0–5 % |
Die Spannen stammen aus der Rechtsprechung; maßgeblich sind immer gemessene Temperaturen, Dauer und Jahreszeit. Einordnung für deinen Fall mit tagesgenauer Rechnung: Minderungsquoten-Rechner.
Die drei Pflicht-Schritte vor der Minderung
Erstens: dringende Mängelanzeige mit 24–72-h-Frist – ohne Anzeige keine Minderung. Zweitens: Temperaturprotokoll (morgens/abends je Raum, Foto vom Thermometer) – es trägt später deine Quote. Drittens: Minderung ankündigen und den Differenzbetrag unter Vorbehalt zahlen. Geschuldete Temperaturen im Detail: Mindesttemperatur-Tabelle.
Ab wann und wie lange gemindert wird
Rückwirkend ab dem Tag der Mängelanzeige, tagesgenau bis zur Reparatur. Beispiel: 1.200 € Bruttomiete, 30 % Quote, 10 Tage Ausfall = 1.200 × 0,30 × 10/30 = 120 €. Zusätzlich ersatzfähig: Stromkosten für Heizlüfter als Mangelfolgeschaden – der komplette Fahrplan inklusive Notdienst-Option steht unter Heizung kaputt.
Häufige Fragen
Wie viel Mietminderung bei komplettem Heizungsausfall im Winter?
Darf ich die Miete sofort kürzen?
Gilt die Tabelle auch für die Gastherme in der Wohnung?
Heizung geht, wird aber nicht richtig warm – mindern?
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