Abofalle: Musterbrief zum Kündigen, Widerrufen und Geld zurückholen
Plötzlich kommt eine Rechnung für ein Abo, das du nie wolltest, etwa nach einem Gewinnspiel oder einem Klick auf dem Handy. Erst Mahnung, dann Inkasso. Zahl nicht, aber antworte einmal schriftlich mit dem richtigen Brief.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Abofalle oder echtes Abo? Vier typische Fälle
Bevor du schreibst, schau nach, wie das angebliche Abo zustande gekommen sein soll. Such nach einer Bestätigungsmail und sieh auf Kontoauszügen und Handyrechnung nach, ob schon abgebucht wurde. Schau auch, ob die Rechnung überhaupt sagt, wofür du zahlen sollst und seit wann.
Du hast nur auf „Weiter“, „Jetzt anmelden“ oder „Gewinn abholen“ geklickt. Dann ist kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen (§ 312j Abs. 4 BGB). Auch Preis und Laufzeit müssen direkt vor der Bestellung klar zu sehen sein.
Nach einem Gewinnspiel-Anruf kommt eine Rechnung. Ein Vertrag am Telefon ist möglich, du kannst ihn aber widerrufen: 14 Tage, ohne korrekte Belehrung bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB). Soll es ein Dienst sein, der dich bei Gewinnspielen anmeldet, reicht ein Ja am Telefon nicht: Dieser Vertrag braucht Textform (§ 675 Abs. 3 BGB). Hat man dich getäuscht, kommt die Anfechtung dazu.
Ein Probeabo läuft automatisch kostenpflichtig weiter. Widerrufen kannst du in der Regel nur einmal, zu Beginn. Ein zweites Mal geht es, wenn dir beim Abschluss nicht klar gesagt wurde, dass es danach kostet (EuGH, 05.10.2023, C-565/22). Kündigen kannst du in jedem Fall, zum nächsten zulässigen Termin; hast du online abgeschlossen, auch über den Kündigungsbutton des Anbieters (§ 312k BGB).
Ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern schließt, wird erst mit ihrer Genehmigung wirksam. Verweigert ihr sie, ist er unwirksam (§ 108 BGB). Schreib das dem Anbieter, am besten mit Muster 1.
Kennst du den Absender gar nicht und hattest nie mit ihm zu tun, kann auch eine gefälschte Rechnung dahinterstecken. Öffne dann weder Links noch Anhänge, und überweis nichts auf ein Konto, das du nicht prüfen kannst.
Abofalle Musterbrief: 4 Muster als PDF und Word
Muster 1 packt alles in einen Brief, weil du nicht weißt, was der Anbieter später behauptet. Bestreitest du nur und er legt doch eine Bestellung vor, ist die Widerrufsfrist vielleicht schon um. Schick den Brief an die Anschrift aus dem Impressum oder von der Rechnung, per Post und zusätzlich per E-Mail, und heb Kopie und Versandbeleg auf (Zugang nachweisen). Word-Datei und PDF findest du direkt unter jedem Muster.
Muster 1 · Vertrag bestreiten, vorsorglich widerrufen, anfechten und kündigen
Betreff: Ihre Rechnung vom [Datum], Kunden- oder Rechnungsnummer [Nummer]: Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie verlangen von mir [Betrag] € für [angebliche Leistung, z. B. ein Abo „Premium-Mitgliedschaft“].
Ich bestreite, mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. [Passendes wählen: Eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung habe ich nicht betätigt; ein Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB). / Ich habe nur an einem Gewinnspiel teilgenommen. / Der Vertrag wurde ohne Einwilligung von meinem minderjährigen Kind geschlossen; die Genehmigung verweigere ich (§ 108 BGB).]
Nur vorsorglich, für den Fall, dass Sie einen Vertragsschluss nachweisen können, erkläre ich:
1. den Widerruf des Vertrags,
2. die Anfechtung meiner etwaigen Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB),
3. die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich fordere Sie auf, die Forderung zurückzunehmen, keine weiteren Beträge einzuziehen und mir das bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] in Textform zu bestätigen. Eine Einzugsermächtigung widerrufe ich. Die Forderung ist bestritten; einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich.
Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere Rechnung, Mahnung oder Inkassobrief. Reklamo prüft ihn nach den Punkten dieser Seite und schreibt das passende Schreiben mit deinen Daten und dem richtigen Datum: bestreiten, widerrufen, anfechten, kündigen. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenDrittanbieter auf der Handyrechnung: beanstanden und Geld zurück
Auf der Mobilfunkrechnung taucht ein Posten eines anderen Anbieters auf, etwa unter „Drittanbieter“ oder „Leistungen anderer Anbieter“. Gebucht wurde er über deinen Handyanschluss, zum Beispiel nach einem Tipp auf ein Werbebanner. Der Mobilfunkanbieter muss auf der Rechnung Name und ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters nennen und darauf hinweisen, dass du Einwendungen gegen einzelne Posten erheben kannst (§ 62 Abs. 2 und 4 TKG). Damit niemand ungewollt etwas über den Anschluss bezahlt, schreibt die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern Schutzverfahren vor (§ 62 Abs. 5 TKG).
- Beanstanden kannst du den Posten beim Mobilfunkanbieter innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung (§ 67 Abs. 2 TKG), am besten mit Muster 2.
- Nur den eigenen Teil zahlen: Überweise den Rechnungsbetrag ohne den Drittanbieter-Posten und schreib dazu, wofür die Zahlung gilt. Ohne diese Bestimmung verteilt der Anbieter Teilzahlungen anteilig auf alle Posten (§ 62 Abs. 3 TKG).
- Wegen der bestrittenen Drittforderung darf dein Anschluss nicht gesperrt werden. Eine Sperre ist erst ab 100 € Verzug nach Ankündigung erlaubt, und bestrittene Forderungen Dritter zählen dabei nicht mit (§ 61 Abs. 4 TKG).
- Drittanbietersperre: Lass die Abrechnung über deinen Anschluss kostenlos sperren (§ 61 Abs. 2 TKG). Das geht auch für die Anschlüsse deiner Kinder.
- Den Drittanbieter selbst schreibst du mit Muster 1 an; Name und Anschrift stehen auf der Rechnung.
Muster 2 · Drittanbieter-Abbuchung beim Mobilfunkanbieter beanstanden
Betreff: Beanstandung der Rechnung vom [Datum], Kundennummer [Nummer], Rufnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Rechnung vom [Datum] berechnen Sie für den Drittanbieter [Name laut Rechnung] einen Betrag von [Betrag] € für [Bezeichnung laut Rechnung]. Diese Leistung habe ich nicht bestellt und nicht bewusst genutzt. Ich beanstande den Posten (§ 67 Abs. 2 TKG).
Ihre eigenen Entgelte von [Betrag] € habe ich [am … überwiesen / zahle ich]. Diese Zahlung bestimme ich ausschließlich für Ihre eigenen Forderungen, nicht für die des Drittanbieters.
Bitte schreiben Sie mir den Drittanbieter-Betrag gut [, auch die bereits gezahlten … € aus den Rechnungen vom …], und richten Sie eine Sperre für Drittanbieterleistungen ein (§ 61 Abs. 2 TKG). Eine Sperre meines Anschlusses wegen dieser bestrittenen Forderung ist unzulässig.
Bitte bestätigen Sie mir beides bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Inkasso und Mahnbescheid: Wann du antworten musst
Hast du einmal sauber widersprochen, musst du nicht auf jede weitere Mahnung neu antworten. Schreibt aber ein Inkassounternehmen oder eine Kanzlei, schick ihnen einmal Muster 3. Dann ist auch dort aktenkundig, dass du die Forderung bestreitest. Eine Forderung, die du konkret bestritten hast und die weder tituliert noch plausibel belegt ist, darf nicht an die Schufa gemeldet werden (BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24). Steht trotzdem etwas bei der Schufa, findest du den passenden Brief unter Schufa-Eintrag löschen. Was Inkassobüros berechnen dürfen und woran du unseriöse erkennst, steht unter Inkasso-Widerspruch.
Muster 3 · Antwort auf Inkasso wegen Abofalle
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]: Forderung bestritten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie fordern im Auftrag von [angeblicher Gläubiger] [Betrag] € für [angebliche Leistung].
Diese Forderung besteht nicht. Einen kostenpflichtigen Vertrag habe ich nicht geschlossen. Vorsorglich habe ich gegenüber Ihrer Auftraggeberin am [Datum] Widerruf, Anfechtung und Kündigung erklärt; eine Kopie liegt bei.
Ich fordere Sie auf, das Inkassoverfahren einzustellen. Halten Sie an der Forderung fest, teilen Sie mir nach [§ 13a RDG / schreibt eine Anwaltskanzlei: § 43d BRAO] mit, wann und wie der Vertrag geschlossen worden sein soll, und legen Sie den Nachweis der Bestellung vor. Inkassokosten erkenne ich nicht an.
Die Forderung ist bestritten. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich; eine Meldung wäre unzulässig. Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Anders ist es beim gerichtlichen Mahnbescheid, der förmlich zugestellt wird. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung stimmt. Du hast zwei Wochen ab Zustellung, um zu widersprechen, und zwar beim Mahngericht, nicht beim Anbieter (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Kreuz auf dem beigefügten Formular den Widerspruch an, eine Begründung brauchst du nicht. Wer den Mahnbescheid ignoriert, bekommt einen Vollstreckungsbescheid; dagegen bleiben wieder nur zwei Wochen für den Einspruch.
Schon gezahlt? So holst du das Geld zurück
- Lastschrift: Eine SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurückholen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Hast du nie ein Lastschriftmandat erteilt, ist die Abbuchung nicht autorisiert; dann hast du bis zu 13 Monate Zeit, sie deiner Bank zu melden (§ 675u und § 676b BGB).
- Kreditkarte: Eine Zahlung, die du nicht autorisiert hast, meldest du wie die Lastschrift ohne Mandat deiner Bank, spätestens 13 Monate nach der Belastung. Hast du selbst bezahlt und wurdest getäuscht, frag nach einer Rückbelastung (Chargeback). Die Bedingungen dafür setzen die Kartenfirmen, melde dich deshalb sofort.
- Überweisung: Hier hilft nur die Rückforderung beim Anbieter, mit Muster 4.
Die Rückbuchung beendet den Streit nicht. Der Anbieter kann weiter fordern und mahnen. Schick ihm deshalb vorher oder gleichzeitig Muster 1, damit er weiß, warum das Geld zurückgeht.
Muster 4 · bereits gezahlte Beträge zurückfordern
Betreff: Rückzahlung, Kunden- oder Vertragsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
von meinem [Konto / meiner Kreditkarte] haben Sie am [Daten] insgesamt [Betrag] € für [angebliche Leistung] eingezogen.
Einen kostenpflichtigen Vertrag habe ich mit Ihnen nicht geschlossen; [Begründung, z. B. eine Bestellschaltfläche nach § 312j Abs. 3 BGB gab es nicht / den Vertrag habe ich am … wirksam widerrufen]. Sie haben das Geld deshalb ohne Rechtsgrund erhalten (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB). [Nach einem Widerruf: Sie hätten es binnen 14 Tagen erstatten müssen (§ 357 Abs. 1 BGB).]
Bitte überweisen Sie [Betrag] € bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] auf mein Konto [IBAN]. Weitere Abbuchungen untersage ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Verbraucherzentrale oder Polizei: Wer dir weiterhilft
- Verbraucherzentrale: Auf ihren Seiten warnt sie vor aktuellen Maschen und bietet kostenlose Musterbriefe gegen unberechtigte Forderungen; beraten lässt du dich dort auch persönlich. Von ihr stammen die Muster auf dieser Seite nicht.
- Polizei: Bei Betrug erstatte Anzeige, etwa wenn die Rechnung gefälscht ist, das Geld auf ein Konto im Ausland ohne erkennbare Firma gehen soll oder jemand deine Daten missbraucht hat. Das geht auch online bei der Polizei deines Bundeslandes.
- Woher haben die meine Daten? Verlang Auskunft nach Art. 15 DSGVO und, sobald der Streit erledigt ist, die Löschung. Wie das geht, steht unter DSGVO-Auskunft und Löschung.
Ein Abo, das du bewusst abgeschlossen hast und das jetzt teurer wird, ist keine Abofalle; dafür gibt es Preiserhöhung widersprechen. Und wer online bestellt hat und nur zurücktreten will, kommt oft mit einem einfachen Widerruf aus.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Rechnung und Mails aufheben, Screenshots machen, Kontoauszüge und Handyrechnung prüfen. Nicht zahlen, nicht anrufen.
- In den nächsten Tagen: Muster 1 an den Anbieter schicken. Bei Drittanbietern Muster 2 an den Mobilfunkanbieter und die Drittanbietersperre einrichten.
- Bei Abbuchungen: Lastschrift binnen acht Wochen zurückholen, ohne Mandat bis zu 13 Monate.
- Wenn Inkasso schreibt: einmal Muster 3, Kopie von Muster 1 beilegen.
- Gelber Brief vom Mahngericht: sofort widersprechen, die Frist beträgt zwei Wochen.
Was du nicht tun solltest
- Aus Angst zahlen: Wer zahlt, muss sein Geld später mühsam zurückholen.
- Am Telefon etwas bestätigen: Ein „Ja“ in einem Rückruf kann als Zustimmung gedeutet werden.
- Nur kündigen: Eine bloße Kündigung kann so verstanden werden, als gäbe es den Vertrag. Bestreite zuerst und kündige vorsorglich.
- Links in Zahlungsaufforderungen anklicken oder Anhänge unbekannter Absender öffnen.
- Den Mahnbescheid ignorieren: Aus einer erfundenen Forderung kann so ein vollstreckbarer Titel werden.
Häufige Fragen
Gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale gegen Abofallen?
Wie kündige ich eine Abofalle richtig?
Kann ich eine Abofalle widerrufen?
Wie fordere ich Geld von einem Drittanbieter zurück?
Netflix: Gibt es einen Musterbrief als PDF, um Geld zurückzubekommen?
Eine Firma, die ich nicht kenne, verlangt Geld für ein Software-Abo. Was schreibe ich?
Wie stoppe ich ein ungewolltes Abo, das schon abgebucht wird?
Online-Casino: Bekomme ich verlorenes Geld mit einem Musterbrief zurück?
Muss ich auf jede Mahnung einer Abofalle antworten?
Grundlagen
§ 312j Abs. 2 bis 4 BGB (Bestellbutton) · §§ 355, 356, 356a, 357 BGB (Widerruf, Widerrufsbutton) · §§ 123, 124 BGB (Anfechtung) · § 108 BGB · § 675 Abs. 3 BGB (Gewinnspieldienste) · § 312k BGB (Kündigungsbutton) · § 812 BGB · §§ 675u, 675x, 676b BGB (Lastschrift) · §§ 61, 62, 67 TKG (Drittanbieter, Sperre, Beanstandung) · § 13a RDG · § 43d BRAO · § 692 ZPO · Art. 15 DSGVO · EuGH, Urteil vom 05.10.2023, C-565/22 · EuGH, Urteil vom 16.04.2026, C-440/23 · BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24 · Stand: Oktober 2026

