Preiserhöhung bekommen: widersprechen, kündigen oder beschweren
Post vom Stromanbieter, eine SMS vom Handyanbieter: Ab nächstem Monat wird es teurer. Ob du das schlucken musst, hängt vom Vertrag ab.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Welcher Vertrag, welches Recht
| Vertrag | Ankündigung | Dein Recht |
|---|---|---|
| Strom, Gas (Sondervertrag) | mindestens einen Monat vorher, mit Anlass, Voraussetzungen, Umfang und Hinweis auf dein Kündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG) | in der Regel Kündigung ohne Frist zum Tag der Erhöhung |
| Strom, Gas (Grundversorgung) | öffentlich mindestens sechs Wochen vorher, gleichzeitig Brief an dich (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV) | Kündigung ohne Frist zum Tag der Erhöhung, sonst jederzeit mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV/GasGVV) |
| Handy, Internet, Festnetz | ein bis zwei Monate vorher, auf einem dauerhaften Datenträger wie Brief oder Mail, mit Hinweis auf dein Kündigungsrecht (§ 57 Abs. 2 TKG) | Kündigung ohne Frist und Kosten, innerhalb von drei Monaten nach Zugang |
| Streaming, Zeitung, Fitnessstudio, Dienstleistung | keine gesetzliche Sonderregel | Erhöhung nur mit wirksamer Klausel oder deiner Zustimmung; ordentlich kündigen zum nächsten regulären Termin geht immer |
Schau zuerst in die Mitteilung: Wann kam sie an, ab wann gilt der neue Preis, steht dein Kündigungsrecht drin? Dann in den Vertrag: Läuft eine Preisgarantie, darf der Preis nur so weit steigen, wie die Garantie es erlaubt.
Strom und Gas: Preiserhöhung prüfen und sonderkündigen
Angenommen, der Brief deines Stromanbieters kommt am 20. Oktober und der neue Arbeitspreis soll ab 1. Dezember gelten. Dann kannst du ohne Kündigungsfrist zum 1. Dezember kündigen und wechseln (§ 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG). Kündige vor dem Stichtag. Die Bestätigung muss außerhalb der Grundversorgung binnen einer Woche kommen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Kündigt der neue Anbieter für dich, achte darauf, dass er die Sonderkündigung zum Stichtag erklärt.
- Grundversorgung: Weist du innerhalb eines Monats nach deiner Kündigung einen neuen Liefervertrag nach, gilt die Erhöhung für dich gar nicht (§ 5 Abs. 3 Satz 2 StromGVV/GasGVV).
- Nur die Umsatzsteuer steigt: Gibt der Versorger eine Steuererhöhung unverändert weiter, entsteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 6 EnWG).
- Strom mit Festpreis: Stromanbieter mit mehr als 200.000 Kunden müssen einen Festpreisvertrag mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Darin darf der Preis während der Garantie nur steigen, wenn sich Steuern, Umlagen, Netzentgelte oder die Konzessionsabgabe ändern, und für solche Erhöhungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht (§ 41a Abs. 4 EnWG).
- Der Strom fließt weiter: Klappt der Anschlussvertrag nicht rechtzeitig, beliefert dich der Grundversorger übergangsweise in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate und zu eigenen Preisen, die höher sein dürfen (§ 38 EnWG).
Ein Widerspruch hält die Erhöhung nicht automatisch auf. Sinnvoll ist er, wenn die Mitteilung zu spät kam, Anlass und Umfang fehlen oder du die Preisklausel deines Sondervertrags für unwirksam hältst. Bei langjährigen Verträgen hast du dafür drei Jahre ab Zugang der Jahresabrechnung, in der die Erhöhung zum ersten Mal berechnet wurde. Danach kannst du dich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen (BGH, Urteil vom 14.03.2012, VIII ZR 113/11).
Handy und Internet: Kündigung wegen Vertragsänderung
Erhöht dein Mobilfunk- oder Internetanbieter einseitig den Preis, kannst du ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG). Du hast dafür drei Monate ab Zugang der Mitteilung. Der Vertrag endet frühestens zum Tag der Erhöhung. Beispiel: SMS am 15. Oktober, teurer ab 1. Dezember. Kündigen kannst du bis zum 15. Januar; tust du es vor dem 1. Dezember, zahlst du keinen Cent mehr.
Das Kündigungsrecht entfällt bei Änderungen, die nur zu deinem Vorteil sind, rein verwaltungstechnisch oder gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten ist ein stillschweigend verlängerter Vertrag ohnehin mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Hakt es, hilft die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur ohne Gebühren (§§ 68, 225 TKG). Bei Netzausfällen hilft die Seite Internetausfall: Entschädigung.
Streaming, Zeitung, Fitnessstudio: Darf der Anbieter einfach erhöhen?
Nur, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält oder du zustimmst. Wie streng die Gerichte sind, zeigt Amazon Prime. Der Bundesgerichtshof hat Amazons Klauseln zur Erhöhung von 2022 gekippt, weil Kunden nicht erkennen konnten, ob ein Widerspruch reicht oder nur die Kündigung (Urteil vom 01.10.2026, III ZR 205/25; mehr unter Amazon Prime: Geld zurück). Banken dürfen bloßes Schweigen nicht als Zustimmung zu höheren Entgelten werten (BGH, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20). Ob die Klausel deines Anbieters hält, hängt von ihrem Wortlaut ab. Hält sie, bringt ein Widerspruch allein meist nichts. Dann bleibt dir die Kündigung.
Fragt der Anbieter nach deiner Zustimmung, darfst du ablehnen. Er kann dann aber in der Regel ordentlich kündigen; ein Abo zum alten Preis auf ewig gibt es nicht. Zieht er den höheren Betrag trotzdem ein, widersprich und zahl den Mehrbetrag nur unter Vorbehalt. Denn wer wissentlich zahlt, was er nicht schuldet, kann es später nicht zurückverlangen (§ 814 BGB).
Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, binden dich höchstens zwei Jahre; danach kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Mehr als Textform darf der Anbieter für die Kündigung nicht verlangen; eine E-Mail genügt (§ 309 Nr. 13 BGB). Kann man online abschließen, muss es auch einen Kündigungsbutton geben (§ 312k BGB). Erst vor ein paar Tagen abgeschlossen? Dann ist ein Widerruf oft der schnellere Weg. Wer nie bewusst abgeschlossen hat, ist womöglich in eine Abofalle getappt.
Musterbrief Preiserhöhung als PDF und Word: Widerspruch und Kündigung
Sechs Muster stehen auf dieser Seite, die Beschwerde beim Stromanbieter und die Kündigung im Todesfall weiter unten, jedes als Word-Datei und PDF. Bei Kündigung und Widerspruch musst du den Eingang beweisen können (Zugang nachweisen); beim Kündigungsbutton speicherst du die Bestätigung.
Muster 1 · Widerspruch gegen eine Preiserhöhung (Abo, Streaming, Zeitung, Fitnessstudio)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Preiserhöhung, Kunden- oder Vertragsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit [Schreiben / E-Mail] vom [Datum] haben Sie angekündigt, den Preis für [Vertrag, z. B. mein Zeitungsabo / meine Mitgliedschaft] ab dem [Datum] von [alter Preis] auf [neuer Preis] zu erhöhen.
Dieser Preiserhöhung widerspreche ich. Ich stimme ihr nicht zu, auch nicht durch Schweigen, weitere Zahlungen oder weitere Nutzung. Eine wirksame vertragliche Grundlage für eine einseitige Erhöhung kann ich nicht erkennen.
Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum, zwei Wochen nach Absendung] in Textform, dass der Vertrag zum bisherigen Preis weiterläuft. Ziehen Sie den höheren Betrag dennoch ein, zahle ich den Mehrbetrag nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung. [Optional: Die seit dem … zu viel gezahlten … € fordere ich zurück.]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Sonderkündigung Strom oder Gas wegen Preiserhöhung
Betreff: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, Kundennummer [Nummer], Zählernummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mir eine Preiserhöhung zum [Datum] mitgeteilt. Ich kündige meinen Vertrag über die Belieferung mit [Strom / Gas] für die Lieferstelle [Anschrift] ohne Einhaltung einer Frist zum [Datum], an dem die Preisänderung wirksam wird ([§ 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG / in der Grundversorgung: § 5 Abs. 3 StromGVV bzw. GasGVV]), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit dem Vertragsende in Textform. Den Zählerstand teile ich Ihnen zum Vertragsende mit. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung überweisen Sie bitte auf mein Konto [IBAN]; die Einzugsermächtigung endet mit dem Vertrag. [Nur Grundversorgung: Den Abschluss eines neuen Liefervertrags weise ich Ihnen innerhalb eines Monats nach; die Preisänderung wird mir gegenüber dann nicht wirksam.]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 3 · Kündigung Handy oder Internet wegen Vertragsänderung
Betreff: Kündigung nach § 57 Abs. 1 TKG, Kundennummer [Nummer], Rufnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Mitteilung vom [Datum], bei mir eingegangen am [Datum], haben Sie angekündigt, [den monatlichen Preis von … € auf … € zu erhöhen / die Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern: …], wirksam ab dem [Datum].
Ich kündige meinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum [Datum], an dem die Änderung wirksam werden soll (§ 57 Abs. 1 TKG), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Kosten für diese Kündigung dürfen Sie nicht berechnen.
Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende in Textform. [Meine Rufnummer nehme ich zu einem anderen Anbieter mit. / Bitte teilen Sie mir mit, wohin ich den Router zurückschicken soll.]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Für den normalen Ausstieg, etwa aus dem Zeitungsabo oder dem Handyvertrag nach der Mindestlaufzeit, genügt Muster 4:
Muster 4 · ordentliche Kündigung (Zeitungsabo, Handyvertrag, Mitgliedschaft)
Betreff: Kündigung, Kunden- oder Vertragsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige meinen Vertrag über [z. B. das Abonnement der Tageszeitung / den Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer … / meine Mitgliedschaft] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das genaue Vertragsende in Textform. Für Rückfragen oder Angebote erreichen Sie mich bitte nur schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Fotografiere die Mitteilung deines Anbieters. Reklamo prüft, um welchen Vertrag es geht, ob die Ankündigung rechtzeitig kam und bis wann du kündigen kannst, und schreibt Widerspruch oder Kündigung mit deinen Daten und dem richtigen Datum. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenBeschwerde beim Stromanbieter: So muss er reagieren
Deine Beschwerde muss der Strom- oder Gasversorger innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten. Hilft er nicht ab, muss er dir die Gründe in Textform nennen und auf die Schlichtungsstelle hinweisen (§ 111a EnWG). Worauf du dich dabei berufen kannst:
- Kündigung nicht bestätigt: Bestätigung binnen einer Woche (§ 41b Abs. 1 EnWG).
- Abschlag zu hoch: Er muss sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren; glaubhaft erheblich weniger Verbrauch ist zu berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG).
- Rechnung kommt nicht: spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, die Schlussrechnung sechs Wochen nach Vertragsende (§ 40c Abs. 2 EnWG).
- Guthaben nicht ausgezahlt: mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen, aus der Schlussrechnung immer binnen zwei Wochen (§ 40c Abs. 3 EnWG).
Antwortet der Versorger nicht oder lehnt er ab, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Antrag auch online). Der Versorger muss teilnehmen, für dich ist das Verfahren kostenlos, solange der Antrag nicht offensichtlich missbräuchlich ist (§ 111b EnWG).
Muster 5 · Beschwerde beim Strom- oder Gasanbieter
Betreff: Beschwerde nach § 111a EnWG, Kundennummer [Nummer], Zählernummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich über [z. B. Ihre Jahresabrechnung vom … mit geschätztem Verbrauch, obwohl ich den Zählerstand am … gemeldet habe / den neuen Abschlag von … € / das Guthaben von … € aus der Schlussrechnung vom …, das Sie bis heute nicht ausgezahlt haben / meine Kündigung vom …, die Sie nicht bestätigt haben]. [Belege, z. B. Foto des Zählerstands, Kopie der Kündigung] liegen bei.
Ich bitte Sie, [die Rechnung mit dem tatsächlichen Zählerstand von … kWh zu korrigieren / den Abschlag auf … € anzupassen / das Guthaben auf mein Konto … zu überweisen / die Kündigung mit Vertragsende zu bestätigen].
Nach § 111a EnWG haben Sie meine Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Helfen Sie ihr nicht ab, wende ich mich an die Schlichtungsstelle Energie.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Nach einem Todesfall: Telekom und Abos kündigen
Mit dem Tod gehen Verträge nicht automatisch unter, die Erben treten in sie ein (§ 1922 BGB). Ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht für Erben enthält das Telekommunikationsgesetz nicht, und auch für Abos sieht das Gesetz keins vor. Bitte den Anbieter deshalb ausdrücklich, den Vertrag gegen eine Kopie der Sterbeurkunde vorzeitig zu beenden. Tut er es nicht, gilt die normale Frist; ob der Tod ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist, hängt vom Einzelfall ab (§ 314 BGB).
Für die Wohnung gelten eigene Regeln (Mietvertrag im Todesfall). Überlegst du noch, das Erbe auszuschlagen, lass dich beraten, bevor du als Erbe Erklärungen abgibst.
Muster 6 · Kündigung nach Todesfall (Telekom, Handy, Internet, Abo)
Betreff: Kündigung wegen Todesfalls, Kundennummer [Nummer], Vertragsinhaber [Name], verstorben am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[Ihr Kunde / Ihre Kundin] [Name, Geburtsdatum] ist am [Datum] verstorben. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt bei. Ich schreibe Ihnen als [Erbe / Erbin / Bevollmächtigte der Erben, Vollmacht anbei].
Ich kündige [alle Verträge unter der Kundennummer … / den Vertrag über …] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Da die Leistungen nicht mehr genutzt werden, bitte ich Sie, den Vertrag vorzeitig zum [Datum, z. B. Ende dieses Monats] zu beenden.
Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende in Textform, schicken Sie die Schlussrechnung an meine Anschrift und teilen Sie mir mit, ob und wohin Geräte wie Router oder Receiver zurückgeschickt werden sollen. Lastschriften vom Konto des Verstorbenen stellen Sie bitte zum Vertragsende ein.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]
Was du jetzt tun solltest
- Heute: Mitteilung mit Eingangsdatum aufheben, Stichtag und Preisgarantie prüfen.
- Diese Woche: Preise vergleichen, dann widersprechen, kündigen und wechseln oder bleiben.
- Vor dem Stichtag: Kündigung oder Widerspruch nachweisbar abschicken, bei Strom und Gas den neuen Vertrag abschließen und den Zählerstand am Wechseltag fotografieren.
- Vier Wochen nach der Beschwerde: Keine Antwort oder eine Ablehnung? Dann Schlichtungsstelle Energie.
Was du nicht tun solltest
- Einfach weniger zahlen oder die Lastschrift zurückgeben: Du gerätst womöglich in Verzug, bei einer zurückgegebenen Lastschrift sogar mit dem unstreitigen Betrag. Beim Handy darf der Anbieter ab 100 € Rückstand nach Ankündigung sperren (§ 61 Abs. 4 TKG).
- Im Kundenportal „Neuen Preis bestätigen“ klicken, nur weil ein Pop-up es verlangt.
- Ohne Anschlussvertrag kündigen: Die Ersatzversorgung darf teurer sein.
- Vorschnell kündigen, wenn du eigentlich bleiben willst: Zurücknehmen kannst du eine angekommene Kündigung nur mit Zustimmung des Anbieters (Kündigung zurücknehmen).
Häufige Fragen
Gibt es den Musterbrief zur Preiserhöhung als PDF?
Wie schreibe ich eine Beschwerde an meinen Stromanbieter?
Kann ich meinen Handyvertrag wegen einer Preiserhöhung kündigen?
Wie kündige ich einen Telekom-Vertrag?
Was brauche ich, um nach einem Todesfall den Telefonvertrag zu kündigen?
Wie kündige ich ein Zeitungsabo?
Gilt das auch für eine Preiserhöhung bei einer Dienstleistung?
Die Preiserhöhung war 2023. Kann ich noch widersprechen?
Grundlagen
§§ 38, 40c, 41 Abs. 5 und 6, 41a Abs. 4, 41b, 111a, 111b EnWG · §§ 5, 20 StromGVV und GasGVV · §§ 56, 57, 61, 68, 225 TKG · §§ 195, 199, 307, 309 Nr. 9 und 13, 312k, 314, 814, 1922 BGB · BGH, Urteil vom 14.03.2012, VIII ZR 113/11 (Dreijahresfrist) · BGH, Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 52/12 (Verjährung ab Jahresabrechnung) · BGH, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20 (Zustimmungsfiktion) · BGH, Urteil vom 01.10.2026, III ZR 205/25 (Amazon Prime) · Stand: Oktober 2026

