Schufa-Eintrag löschen lassen: Fristen 2026 und Musterbriefe
Die Wohnung war so gut wie zugesagt, dann kam die Absage wegen der Schufa. Oder der Kredit scheitert an einer Rechnung, die du längst bezahlt hast. Ob der Eintrag weg muss, hängt an drei Fragen: Stimmt er, durfte er gemeldet werden, und ist die Speicherfrist abgelaufen?
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Wie lange die Schufa speichert: Fristen 2026
Feste Fristen im Gesetz gibt es nicht. Die Auskunfteien haben sich Verhaltensregeln gegeben, die der Hessische Beauftragte für Datenschutz genehmigt hat. Seit 1. Januar 2025 steht darin die 18-Monats-Regel. Gebunden sind die Auskunfteien im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien, die sich den Regeln angeschlossen haben. Zum Verband gehören unter anderem Schufa, CRIF und infoscore.
| Eintrag | Gelöscht wird er |
|---|---|
| Offene, unbestrittene Forderung | drei Jahre nach der Meldung; jede neue Meldung des Gläubigers lässt die Frist neu beginnen |
| Bezahlte Forderung | drei Jahre nach der Erledigung |
| Bezahlt binnen 100 Tagen nach der Meldung | nach 18 Monaten, wenn in dieser Zeit nichts Neues gemeldet wird und keine Daten aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenz vorliegen |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis | wie beim Amtsgericht: drei Jahre nach der Eintragungsanordnung, früher, wenn das Vollstreckungsgericht löscht (§ 882e ZPO) |
| Restschuldbefreiung erteilt | nach sechs Monaten, zusammen mit den erkennbar erfassten Forderungen |
| Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen, Abweisung mangels Masse | nach drei Jahren |
| Anfragen von Banken und Händlern | bis zu drei Jahre, auf deinen Antrag schon nach einem Jahr |
Bezahlt heißt also nicht gelöscht. Der BGH hat im Dezember 2025 entschieden, dass die Schufa erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen muss und die Fristen der Verhaltensregeln als Richtschnur taugen (18.12.2025, I ZR 97/25). Früher löschen muss sie nur, wenn dein Interesse an der Löschung im Einzelfall ein „wesentlich überdurchschnittliches Gewicht“ hat. Die Hürde ist hoch. Im selben Fall hielt das OLG Köln bei der Neuverhandlung im März 2026 drei Jahre für angemessen, und der Kläger nahm die Berufung zurück.
Eine berechtigte Forderung zahlst du deshalb so schnell wie möglich, am besten innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung. Nur so kommst du an die kürzere Frist. Wer das nicht auf einmal schafft, findet Wege unter Ratenzahlung und Stundung.
Erst die Datenkopie: kostenlos, ohne Bezahlprodukt
Bevor du etwas löschen lässt, musst du wissen, was gespeichert ist. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Die Schufa verkauft daneben eigene Produkte, und die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass das kostenlose Angebot oft hinter den bezahlten versteckt ist. Das Formular findest du unter meineschufa.de/de/datenkopie, per Post geht Muster 1. Seit März 2026 kannst du Daten und Score zusätzlich in einem kostenlosen Schufa-Konto ansehen; die Anmeldung lief zum Start über den Personalausweis mit Online-Funktion.
Prüf dann jeden Eintrag: Kennst du den Gläubiger? Stimmen Betrag und Datum? Steht bei bezahlten Forderungen „erledigt“ mit Datum? Was nicht stimmt, kommt in Muster 2 oder 3. Die allgemeinen Regeln zur Auskunft, mit Monatsfrist und Erinnerung, stehen unter DSGVO-Auskunft und Löschung.
Falscher oder unzulässig gemeldeter Eintrag
Einen falschen Eintrag muss die Schufa unverzüglich berichtigen oder löschen (Art. 16, 17 DSGVO). Typische Fälle: die Forderung war schon vor der Meldung bezahlt, eine Verwechslung mit jemandem gleichen Namens, ein Vertrag, den Betrüger in deinem Namen geschlossen haben, ein falscher Betrag. Stecken in der gemeldeten Summe Gebühren, die deine Bank gar nicht verlangen durfte, kannst du diese Bankgebühren zurückfordern. Solange die Schufa prüft, kannst du verlangen, dass sie den Eintrag sperrt (Art. 18 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Ob eine Meldung überhaupt erlaubt war, richtet sich nach der DSGVO, nicht nach § 31 BDSG. Der BGH verlangt, dass die gemeldete Forderung etwas Verlässliches über deine Zahlungsfähigkeit oder deinen Zahlungswillen aussagt. Das tut sie nicht, wenn du sie vor der Meldung konkret beanstandet hast und sie weder tituliert noch vom Gläubiger plausibel belegt ist. Das Inkassounternehmen musste die Meldung in diesem Fall widerrufen, und schon der gesunkene Score kann einen Schadensersatzanspruch begründen (BGH, 12.05.2026, VI ZR 375/24).
Beim Prüfen hilft die frühere Messlatte aus § 31 Abs. 2 BDSG. Danach durfte vor allem gemeldet werden, wenn es ein Urteil oder einen anderen Titel gab oder du die Forderung ausdrücklich anerkannt hattest. Sonst brauchte es mindestens zwei schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit, vier Wochen zwischen erster Mahnung und Meldung und vorher einen Hinweis auf die mögliche Meldung, und du hattest die Forderung nicht bestritten. Fehlt etwas davon, ist das ein Ansatz für deinen Brief an den Gläubiger. Widerrufen muss, wer gemeldet hat (Muster 3). Parallel schreibst du der Schufa (Muster 2). Kam die Meldung von einem Inkassobüro, dessen Forderung du bestreitest, kommt der Inkasso-Widerspruch dazu.
Schufa-Eintrag löschen: 4 Musterbriefe als Word und PDF
Leg jedem Brief Kopien deiner Belege bei, nie Originale. Für Muster 3 an den Gläubiger brauchst du einen Nachweis, dass es angekommen ist (Zugang nachweisen). Alle vier lassen sich als Word-Datei oder PDF laden oder direkt kopieren. Für Creditreform, infoscore oder CRIF tauschst du nur Namen und Anschrift der Auskunftei aus.
Muster 1 · Kostenlose Datenkopie und Score-Erklärung anfordern
Betreff: Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir eine Kopie aller personenbezogenen Daten, die Sie über mich speichern, mit den Angaben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Bitte nennen Sie dabei für jeden Eintrag die Herkunft und die Empfänger, denen Sie Auskünfte über mich erteilt haben.
Bitte teilen Sie mir außerdem meine aktuellen Score-Werte mit und erläutern Sie, welche Daten und Kriterien eingeflossen sind, wie stark sie gewichtet wurden und wie sich Änderungen dieser Daten auf den Wert auswirken würden (Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO).
Zur Identifizierung: [Vor- und Nachname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, frühere Anschriften].
Die Datenkopie ist kostenlos (Art. 12 Abs. 5, Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Ein kostenpflichtiges Produkt bestelle ich nicht. Bitte antworten Sie innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Antrag auf Löschung: falscher oder abgelaufener Eintrag
Betreff: Antrag auf Löschung eines Eintrags, Gläubiger [Name des Gläubigers], gemeldet am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Datenkopie vom [Datum] ist folgender Eintrag gespeichert: [Gläubiger, Betrag, Datum, Status, z. B. Beispiel Telekom GmbH, 312,40 €, gemeldet am 04.03.2025, erledigt am 20.05.2025].
[Wenn der Eintrag falsch ist: Dieser Eintrag ist unrichtig. Ich hatte die Forderung schon vor der Meldung, am …, vollständig bezahlt / vor der Meldung, am …, schriftlich und begründet bestritten, einen Titel gibt es nicht. Belege liegen bei. Ich verlange die Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO, hilfsweise die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Bis zur Klärung sperren Sie den Eintrag bitte (Art. 18 Abs. 1 lit. a DSGVO).]
[Wenn die Frist abgelaufen ist: Die Forderung ist seit dem … erledigt. Die Speicherfrist nach Ihren Verhaltensregeln ist abgelaufen: drei Jahre seit der Erledigung / 18 Monate, weil ich innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung gezahlt habe und weder weitere Negativdaten noch Einträge aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenz vorliegen. Ich verlange die Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO.]
[Optional, wenn die Frist noch läuft: Ich bitte um vorzeitige Löschung, weil mein Interesse hier besonders schwer wiegt: …]
Bitte teilen Sie die Löschung den Empfängern mit, denen Sie den Eintrag übermittelt haben, und nennen Sie mir diese (Art. 19 DSGVO). Bestätigen Sie mir die Erledigung bitte schriftlich bis zum [Datum, ein Monat nach Eingang].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Geburtsdatum]
Muster 3 · An den Gläubiger: Meldung widerrufen
Betreff: Ihre Meldung an die SCHUFA, [Kundennummer oder Aktenzeichen]: Aufforderung zum Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben eine Forderung über [Betrag] € aus [Vertrag oder Rechnung vom …] an die SCHUFA Holding AG gemeldet. Diese Meldung war unzulässig. [Begründung, z. B. Ich hatte die Forderung am … schriftlich und begründet bestritten, Kopie anbei; einen Titel gibt es nicht, Belege haben Sie mir nicht vorgelegt. / Die Forderung war bei der Meldung bereits bezahlt, Beleg anbei. / Einen Vertrag mit Ihnen habe ich nie geschlossen; Anzeige wegen Identitätsdiebstahls ist erstattet, Vorgangsnummer ….]
[Bei bestrittener Forderung: Eine Forderung, die vor der Meldung konkret bestritten wurde und weder tituliert noch plausibel belegt ist, darf nicht an eine Auskunftei übermittelt werden (BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24).]
Ich fordere Sie auf, die Meldung gegenüber der SCHUFA und gegebenenfalls weiteren Auskunfteien bis zum [Datum, 14 Tage] zu widerrufen und mir das schriftlich zu bestätigen. Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bleiben vorbehalten.
Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 4 · Löschung nach Restschuldbefreiung
Betreff: Löschung nach erteilter Restschuldbefreiung, Amtsgericht [Ort], Az. [Aktenzeichen, z. B. 12 IK 345/19]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss des Amtsgerichts [Ort] vom [Datum] wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Der Beschluss ist seit dem [Datum der Rechtskraft] rechtskräftig, eine Kopie liegt bei. Seitdem sind mehr als sechs Monate vergangen.
Länger als das öffentliche Insolvenzregister darf eine Auskunftei die Information über die Restschuldbefreiung nicht speichern (EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22). Nach Ihren Verhaltensregeln endet mit ihr auch die Speicherung der Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
In meiner Datenkopie vom [Datum] sind trotzdem gespeichert: [z. B. Restschuldbefreiung erteilt am …; Forderung der Beispiel Bank AG über … €, gemeldet am …].
Ich verlange die Löschung dieser Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) und die Mitteilung an die Empfänger (Art. 19 DSGVO). Bitte bestätigen Sie mir die Löschung bis zum [Datum, ein Monat nach Eingang] und senden Sie mir danach eine aktuelle Datenkopie.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Geburtsdatum]
Fotografiere deine Schufa-Datenkopie oder den Brief des Gläubigers. Reklamo gleicht den Eintrag mit den Fristen und Regeln dieser Seite ab und schreibt den passenden Antrag mit deinen Daten und dem richtigen Datum. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenNach der Restschuldbefreiung: sechs Monate, dann muss es raus
Im öffentlichen Insolvenzregister steht die Restschuldbefreiung höchstens sechs Monate, gerechnet ab der Rechtskraft der Entscheidung (§ 3 Abs. 2 InsBekV). Länger darf sie auch die Schufa nicht speichern, so der EuGH am 7. Dezember 2023. Die Schufa hatte ihre Frist schon im Frühjahr 2023 von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt und nach eigenen Angaben Einträge von rund 250.000 Menschen gelöscht. Nach den Verhaltensregeln verschwinden mit der Information auch die Forderungen, die erkennbar von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Bleiben dürfen Schulden, die nicht darunter fallen: alles, was nach der Eröffnung des Verfahrens neu entstanden ist, und die Ausnahmen aus § 302 InsO, etwa Geldstrafen oder Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie so angemeldet hat. Wurde die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen, gelten drei Jahre.
Für Muster 4 brauchst du den Beschluss mit dem Datum der Rechtskraft. Fehlt der Vermerk auf deiner Kopie, frag beim Insolvenzgericht nach.
Der Score: Was zählt und was du erfahren darfst
Seit dem 17. März 2026 rechnet die Schufa mit einem neuen Score: 100 bis 999 Punkte, je höher, desto besser, berechnet aus zwölf Kriterien. Dazu gehören Zahlungsstörungen, das Alter deines ältesten Bankvertrags und deiner ältesten Kreditkarte, die Wohndauer an der aktuellen Adresse, Anfragen und neue Ratenkredite der letzten zwölf Monate und die längste Restlaufzeit deiner Ratenkredite.
Ein schlechter Score ist kein Löschgrund. Er erholt sich aber, sobald falsche oder abgelaufene Einträge verschwinden. Und du hast Anspruch auf eine Erklärung. Der EuGH sieht im Score eine automatisierte Entscheidung, wenn die Bank sich entscheidend danach richtet (07.12.2023, C-634/21). Das VG Wiesbaden hat daraus abgeleitet, dass die Schufa im Einzelfall erklären muss, welche Daten den Wert bestimmt haben, wie stark und wie er sich bei anderen Daten ändern würde. Den Algorithmus selbst muss sie nicht offenlegen (19.11.2025, 6 K 788/20.WI).
Creditreform, infoscore, CRIF: jede Auskunftei einzeln fragen
Nicht jede Absage geht auf die Schufa zurück. Viele Unternehmen fragen bei anderen Auskunfteien an, und jede hat ihren eigenen Datenbestand. Was bei der Schufa gelöscht ist, kann woanders noch stehen. Deine Rechte sind überall dieselben, Muster 1 bis 4 passen mit geänderter Anschrift. Für die Selbstauskunft nennen die Auskunfteien selbst diese Anschriften (Stand Oktober 2026):
- infoscore Consumer Data GmbH (Experian), Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Auch Anfragen zu Creditreform gehen hierhin, denn deren Verbraucherauskunftei Creditreform Boniversum wurde 2025 an Experian verkauft und ist in infoscore aufgegangen.
- CRIF GmbH, Team Selbstauskunft, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Wenn die Schufa nicht löscht: wer dann hilft
- Ombudsfrau der Schufa: Sie schlichtet Streit zwischen Verbrauchern und der Schufa, neutral und kostenlos. Antrag online, per Mail an ombudsfrau@schufa.de oder an Postfach 5280, 65042 Wiesbaden.
- Datenschutzaufsicht: Für die Schufa ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Die Beschwerde ist kostenlos.
- Beratung: Verbraucherzentrale, bei mehreren Schulden eine Schuldnerberatung. Geht es um Beitragsschulden bei der Krankenkasse, lies Schuldenerlass bei der Krankenkasse.
Von Diensten, die gegen Gebühr Löschungen versprechen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg ab. Einen richtigen Eintrag muss die Schufa vor Ablauf der Frist auch dann nicht löschen, wenn ein bezahlter Dienst für dich schreibt.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: kostenlose Datenkopie bei der Schufa anfordern, nach einer Absage ohne erkennbaren Grund auch bei den anderen Auskunfteien.
- Wenn die Kopie da ist: jeden Eintrag mit Kontoauszügen und Briefen vergleichen, Gläubiger, Betrag, Meldedatum und Erledigt-Datum notieren.
- Eintrag falsch gemeldet: Muster 3 an den Gläubiger und Muster 2 an die Schufa, am selben Tag.
- Frist abgelaufen oder Restschuldbefreiung älter als sechs Monate: Muster 2 oder 4.
- Nach einem Monat ohne Lösung: Ombudsfrau oder Beschwerde bei der hessischen Datenschutzaufsicht.
Was du nicht tun solltest
- Für Auskunft oder Löschung bezahlen oder bei der Datenkopie ein Abo abschließen. Was ein Löschdienst schreiben kann, kannst du mit diesen Mustern selbst.
- Eine berechtigte offene Forderung liegen lassen. Solange sie offen ist, bleibt sie gespeichert, und die 18-Monats-Regel verpasst du.
- Ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, um Ruhe zu haben. Schon nach der Messlatte des § 31 BDSG reicht ein ausdrückliches Anerkenntnis für eine Meldung.
- Originale verschicken. Beschluss, Kontoauszüge und Mahnungen nur in Kopie.
Häufige Fragen
Gibt es einen kostenlosen Musterbrief, um die Schufa löschen zu lassen?
Wie stelle ich einen Antrag auf Löschung bei der Schufa?
Wann löscht die Schufa nach der Restschuldbefreiung?
Wird ein bezahlter Schufa-Eintrag sofort gelöscht?
Wie lasse ich einen Eintrag bei Creditreform, infoscore oder CRIF löschen?
Kann ich die Schufa-Löschung über die DSGVO verlangen?
Muss ich einen Löschantrag stellen, wenn die Frist abläuft?
Hilft mir die Ombudsfrau der Schufa?
Grundlagen
Art. 12, 15, 16, 17, 18, 19, 82 DSGVO · § 31 BDSG · § 882e ZPO · § 3 InsBekV · §§ 301, 302 InsO · Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien für Prüf- und Löschfristen · EuGH, Urteile vom 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22 sowie C-634/21 · BGH, Urteil vom 18.12.2025, I ZR 97/25 · BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24 · VG Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2025, 6 K 788/20.WI · Stand: Oktober 2026

