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Alltag · Parken

Unerlaubtes Parken auf dem Privatparkplatz: was du darfst und was du schreibst

Schon wieder steht ein fremdes Auto auf deinem Stellplatz, und du kreist mit den Einkäufen um den Block. Oder umgekehrt: Im Briefkasten liegt Post einer Parkraumfirma, die Geld will, weil du auf dem Supermarktparkplatz zu lange gestanden haben sollst. In beiden Fällen geht es um Zivilrecht, nicht um Bußgelder.

Antwort in 20 Sekunden: Wer unerlaubt auf deinem Privatgrund parkt, begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Du darfst abschleppen lassen. Die Kosten trägt der Fahrer. Vom Halter kannst du Unterlassung verlangen, wenn er den Fahrer nicht nennt. Polizei und Ordnungsamt helfen auf Privatgrund meist nicht. Post von einer Parkraumfirma wie Fair Parken ist kein Bußgeld, sondern eine Forderung aus einem Parkvertrag. Als Halter haftest du nicht automatisch, aber wer nur pauschal bestreitet, Fahrer gewesen zu sein, kann vor Gericht wie der Fahrer behandelt werden (BGH, XII ZR 13/19).

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Infografik: Falschparker auf dem Privatparkplatz abschleppen lassen, Unterlassung verlangen und Halter ermitteln, aber keine Selbstjustiz am Auto
Post von einer Parkraumfirma ist kein Bußgeld, sondern eine Forderung aus einem Parkvertrag, und als Halter haftest du nicht automatisch. Grafik: reklamo.ai

Fremdes Auto auf deinem Stellplatz: Was darfst du?

Wer ohne Erlaubnis auf deinem Grundstück, deinem Stellplatz oder in deiner Einfahrt parkt, nimmt dir den Platz weg. Juristisch ist das verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB). Das gilt auch auf Parkplätzen, die jeder nutzen darf, wenn jemand die Bedingungen nicht einhält, etwa keinen Parkschein zieht (BGH, Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14). Du darfst dich dagegen wehren, indem du abschleppen lässt (§ 859 BGB), und verlangen, dass es nicht wieder vorkommt (§ 862 BGB, als Eigentümer auch § 1004 BGB). Diese Rechte hat jeder Besitzer, also auch, wer den Stellplatz nur gemietet hat.

Polizei und Ordnungsamt sind auf deinem Privatgrund in der Regel die falsche Adresse, denn es geht um dein Besitzrecht, nicht um die Straßenverkehrsordnung. Anders auf der Straße: Wer vor deiner Einfahrt parkt, verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO. Dann ruf das Ordnungsamt oder die Polizei.

Beim ersten Mal ist ein Zettel unter dem Scheibenwischer der freundlichste Weg (Muster 1). Am Auto selbst machst du nichts, auch wenn es in den Fingern juckt: kein Aufkleber, der Rückstände hinterlässt, keine Luft aus den Reifen, nicht zuparken. Damit machst du dich angreifbar, und aus deinem Ärger wird ein Streit, in dem du dich verteidigen musst.

Abschleppen lassen: Wer zahlt, und was muss er zahlen?

Lässt du ein unbefugt abgestelltes Auto abschleppen, muss der Fahrer die Kosten als Schadensersatz tragen (BGH, Urteil vom 05.06.2009, V ZR 144/08). Dazu gehören das Abschleppen selbst und die Vorbereitung, etwa die Halterermittlung und das Bestellen eines passenden Wagens. Den Aufwand für die Überwachung deines Parkplatzes und die Bearbeitung deiner Forderung trägst du selbst (BGH, Urteil vom 02.12.2011, V ZR 30/11).

Trittst du dem Abschleppdienst deinen Anspruch ab, holt er sich das Geld direkt beim Fahrer und darf das Auto zurückhalten, bis bezahlt ist, solange das verhältnismäßig bleibt (V ZR 30/11). Frag vorher, ob er so arbeitet. Sonst zahlst du zuerst und forderst das Geld dann vom Fahrer zurück.

Vor dem Abschleppen: Beweise sichernFotografiere Auto, Kennzeichen, Standort und Schild, mit Datum und Uhrzeit. Und frag dich kurz, ob jemand eine Erlaubnis haben könnte: der Pflegedienst der Nachbarin, ein Handwerker des Vermieters, jemand mit Wegerecht. Lässt du ein Auto abschleppen, das dort stehen durfte, bleibst du auf den Kosten sitzen und musst womöglich den Schaden des anderen ersetzen.

Steht immer wieder dasselbe Auto da? Halter ermitteln, Unterlassung verlangen

Den Halter erfährst du über eine Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt oder der Zulassungsstelle. Du nennst das Kennzeichen und legst dar, dass du die Daten brauchst, um einen Rechtsanspruch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr durchzusetzen (§ 39 Abs. 1 StVG). Die Auskunft kostet eine Gebühr.

Vom Halter kannst du Unterlassung verlangen, auch wenn er nicht selbst gefahren ist: Schweigt er auf deine Aufforderung, den Fahrer zu nennen, haftet er als sogenannter Zustandsstörer. Schon einmaliges Falschparken begründet die Vermutung, dass es wieder passiert (BGH, V ZR 160/14). Die Kosten der Halterabfrage muss dir der Halter laut demselben Urteil aber nicht ersetzen. Reagiert er gar nicht, bleibt die Unterlassungsklage; dafür holst du dir besser einen Anwalt (Anwalt anschreiben, was ein Anwaltsschreiben kostet).

Ist der Falschparker ein Nachbar, versuch es zuerst im Gespräch oder mit einem freundlichen Brief. Wie man das angeht, ohne den Streit anzuheizen, steht beim Brief an Nachbarn.

Musterbriefe gegen Falschparker: Zettel, Halter, Schild (Word und PDF)

Muster 1 ist für die Windschutzscheibe, Muster 2 für den Halter, wenn es sich wiederholt, Muster 3 für das Schild an deinem Platz. Jedes Muster speicherst du mit einem Klick als Word-Datei oder PDF. Den Brief an den Halter wirfst du am besten mit einem Zeugen ein oder lässt ihn per Bote zustellen (Zugang nachweisen).

Muster 1 · Hinweis an den Falschparker (Zettel)

Bitte nicht auf diesem Stellplatz parken

Guten Tag,

Sie haben Ihr Auto am [Datum, Uhrzeit] auf meinem privaten Stellplatz abgestellt [z. B. Nr. 4 im Hof / in meiner Einfahrt]. Der Platz gehört zu [meiner Wohnung / meinem Haus], und ich brauche ihn täglich.

Bitte parken Sie hier nicht mehr. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrers abgeschleppt werden.

Danke für Ihr Verständnis.

[Name oder Wohnung, z. B. Familie Beispiel, Haus 12]

Muster 2 · Aufforderung an den Halter: Unterlassung und Kosten

Betreff: Unberechtigtes Parken auf meinem Grundstück [Anschrift], Fahrzeug [Kennzeichen]

[Anrede, z. B. Sehr geehrter Herr Beispiel],

nach Auskunft des [Kraftfahrt-Bundesamts / der Zulassungsstelle] sind Sie Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen [Kennzeichen]. Dieses Fahrzeug stand am [Daten und Uhrzeiten] ohne meine Erlaubnis auf meinem privaten Stellplatz [genaue Lage]. Fotos liegen bei.

Das unberechtigte Abstellen ist verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB). Ich fordere Sie auf, es künftig zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass auch andere Fahrer Ihres Fahrzeugs dort nicht mehr parken (§§ 862, 1004 BGB). Haben Sie das Fahrzeug nicht selbst abgestellt, nennen Sie mir bitte bis zum [Datum, 14 Tage] den Fahrer.

[Wahlweise: Am … habe ich das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten von … € (Rechnung anbei) schuldet der Fahrer als Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 858 BGB). Waren Sie der Fahrer, überweisen Sie den Betrag bitte bis zum … auf mein Konto ….]

Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum, 14 Tage] schriftlich, dass das Fahrzeug dort künftig nicht mehr abgestellt wird. Sonst behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Muster 3 · Schild: Privatparkplatz, Parken verboten

Privatparkplatz

Parken nur für [Berechtigte, z. B. Mieter des Hauses Beispielstraße 12 / Stellplatz Nr. 4].

Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

[Eigentümer oder Verwaltung mit Kontakt, z. B. Hausverwaltung Beispiel, Tel. …]

Parkärger? Dein Brief mit den richtigen Paragrafen

Fotografiere die Zahlungsaufforderung der Parkraumfirma oder beschreib kurz, wer wie oft auf deinem Stellplatz steht. Reklamo prüft Halterhaftung, Schilder und Kosten nach den Punkten dieser Seite und schreibt den Brief an Halter, Firma oder Vermieter mit deinen Daten. Die Vorschau ist kostenlos.

Brief scannen

Post von Fair Parken & Co.: der Vertragsstrafe widersprechen

Parkraumfirmen wie Fair Parken überwachen private Parkplätze im Auftrag der Eigentümer. Vergisst jemand die Parkscheibe oder bleibt länger als erlaubt, bekommt der Halter eine Zahlungsaufforderung über ein „erhöhtes Parkentgelt“ oder eine „Vertragsstrafe“. Das sieht aus wie ein Knöllchen, ist aber keins: Eine private Firma kann kein Bußgeld verhängen und keine Punkte eintragen lassen. Sie stützt sich auf einen Vertrag, der schon dadurch zustande kommt, dass jemand auf dem Platz parkt (BGH, Urteil vom 18.12.2019, XII ZR 13/19). Die Parkbedingungen werden aber nur Vertragsinhalt, wenn sie deutlich sichtbar aushängen (§ 305 Abs. 2 BGB).

Bleibt die Firma bei ihrer Forderung, kann ein Inkassobrief folgen (Inkasso-Widerspruch) und am Ende eine Klage. Und wenn du wirklich zu lange gestanden hast und die Bedingungen klar ausgeschildert waren, ist Zahlen meist billiger als ein Prozess.

Muster 4 · Widerspruch gegen die Vertragsstrafe einer Parkraumfirma

Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung vom [Datum], Vorgang [Nummer], Kennzeichen [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verlangen von mir als Halter des Fahrzeugs [Kennzeichen] [Betrag] € als [Vertragsstrafe / erhöhtes Parkentgelt] für das Parken am [Datum] auf dem Parkplatz [Ort, z. B. Beispiel-Markt, Musterstraße 1]. Dieser Forderung widerspreche ich.

[Passendes wählen: Ich war zu dieser Zeit nicht der Fahrer. Das Fahrzeug nutzen außer mir … / Das Fahrzeug war am … in der Werkstatt / verliehen an …] [Ich habe die Parkbedingungen eingehalten: Ankunft …, Abfahrt …, Parkscheibe lag sichtbar aus; Kassenbon anbei.] [Am Eingang des Parkplatzes hingen die Bedingungen nicht deutlich sichtbar aus (§ 305 Abs. 2 BGB); Fotos anbei.] [Die Höhe der Forderung halte ich für unangemessen (§ 307 BGB).]

Bitte senden Sie mir die Fotos mit Zeitstempel und die Parkbedingungen, auf die Sie sich stützen. Nach Art. 15 DSGVO verlange ich Auskunft über alle zu mir gespeicherten Daten und darüber, woher Sie meine Anschrift haben.

Bis zur Klärung zahle ich nicht. Bitte geben Sie die Sache nicht an ein Inkassounternehmen ab, solange Sie meinen Widerspruch nicht beantwortet haben. Dieses Schreiben ist kein Anerkenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Mieter: Stellplatz ständig belegt? Vermieter einschalten

Hast du den Stellplatz gemietet, darfst du als Besitzer selbst abschleppen lassen und Unterlassung verlangen. Dein Vermieter muss dir den Platz aber auch nutzbar halten (§ 535 Abs. 1 BGB). Steht dort regelmäßig ein anderer Mieter oder dessen Besuch, ist der Vermieter der richtige Ansprechpartner: Er kann den Mieter abmahnen, ein Schild aufstellen oder einen Sperrbügel anbringen lassen. Was du tust, wenn er nicht antwortet, steht unter Vermieter reagiert nicht.

Muster 5 · Mieter: Bitte an den Vermieter um Abhilfe

Betreff: Mietvertrag [Wohnung, Anschrift], Stellplatz [Nr.]: wiederholt fremd belegt

[Anrede, z. B. Sehr geehrte Damen und Herren der Hausverwaltung Beispiel],

mit dem Mietvertrag vom [Datum] habe ich den Stellplatz [Nr.] gemietet. Seit [Zeitraum] ist er immer wieder von fremden Fahrzeugen belegt, zuletzt am [Daten]. [Wahlweise: Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen … gehört nach meiner Beobachtung zu …] Fotos liegen bei. An diesen Tagen konnte ich den Stellplatz nicht nutzen.

Als Vermieter haben Sie mir den Stellplatz in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Ich bitte Sie, bis zum [Datum, 14 Tage] Abhilfe zu schaffen, etwa durch [ein Schild / eine Markierung / einen Sperrbügel / eine Ansprache des betreffenden Mieters], und mir mitzuteilen, was Sie veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Was du jetzt tun solltest

Was du nicht tun solltest

Häufige Fragen

Darf ich einen Falschparker auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?
Ja. Unbefugtes Parken auf deinem Privatgrund ist verbotene Eigenmacht, und dagegen darfst du dich wehren, auch durch Abschleppen (§§ 858, 859 BGB). Sichere vorher Fotos und prüf, ob niemand eine Erlaubnis hatte.
Wer zahlt das Abschleppen vom Privatparkplatz?
Der Fahrer, als Schadensersatz. Ersetzt werden das Abschleppen und die Vorbereitung, nicht aber die Überwachung deines Parkplatzes. Hast du deinen Anspruch an den Abschleppdienst abgetreten, darf er das Auto bis zur Zahlung zurückhalten, solange das verhältnismäßig ist.
Hilft die Polizei, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht?
Auf Privatgrund normalerweise nicht, dort geht es um dein Besitzrecht. Steht das Auto aber auf der Straße vor deiner Einfahrt, ist das ein Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, und Ordnungsamt oder Polizei sind zuständig.
Wie finde ich heraus, wem das Auto gehört?
Über eine Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt oder der Zulassungsstelle. Du gibst das Kennzeichen an und erklärst, wofür du die Daten brauchst (§ 39 Abs. 1 StVG). Die Auskunft kostet eine Gebühr, die du vom Halter nicht zurückbekommst, wenn du nur Unterlassung verlangst.
Muss ich als Halter zahlen, wenn Fair Parken mir schreibt?
Nicht automatisch. Die Firma muss belegen, dass ein Parkvertrag mit wirksamen, sichtbar ausgehängten Bedingungen zustande kam und gebrochen wurde. Warst du nicht der Fahrer, sag das und nenne, wer das Auto genutzt haben kann; pauschales Bestreiten reicht vor Gericht nicht.
Wie widerspreche ich einer Vertragsstrafe für das Parken?
Schriftlich und innerhalb der genannten Frist, mit Vorgangsnummer und Kennzeichen. Begründe kurz: nicht gefahren, Bedingungen eingehalten, kein sichtbares Schild oder Betrag zu hoch. Fordere Fotos und Bedingungen an und verlange Auskunft über deine Daten (Muster 4).
Gibt es eine Vorlage für ein Parkverbotsschild?
Ja, Muster 3. Druck es groß aus, am besten wetterfest, und häng es so auf, dass man es vor dem Einparken sieht. Ein Schild nimmt Falschparkern die Ausrede, sie hätten nicht gewusst, dass der Platz privat ist.
Was kann ich als Mieter tun, wenn mein Stellplatz zugeparkt wird?
Du darfst selbst abschleppen lassen und Unterlassung verlangen, weil du Besitzer des Platzes bist. Zusätzlich muss dein Vermieter dafür sorgen, dass du den gemieteten Platz nutzen kannst. Schreib ihm mit Daten und Fotos (Muster 5).

Grundlagen

§§ 858, 859, 862, 1004 BGB (Besitzschutz) · § 823 Abs. 2 BGB · §§ 305, 307 BGB · § 535 BGB · § 39 StVG · § 12 StVO · Art. 15 DSGVO · BGH, Urteile vom 05.06.2009, V ZR 144/08; 02.12.2011, V ZR 30/11; 18.12.2015, V ZR 160/14; 18.12.2019, XII ZR 13/19 · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Bekannt aus: Verbraucherschutz.tv
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