Patientenakte anfordern: Kopien vom Arzt und vom Krankenhaus
Du willst den Arzt wechseln, eine zweite Meinung einholen oder prüfen lassen, ob bei der Operation etwas schiefgelaufen ist. Oder ein Angehöriger ist gestorben, und du willst verstehen, was in der Klinik passiert ist. Dafür brauchst du die Akte. Darauf hast du ein Recht. Für deine eigene Akte musst du keinen Grund nennen, Erben und nahe Angehörige müssen kurz sagen, wozu sie die Akte brauchen.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Was zur Patientenakte gehört
In § 630g BGB heißt sie seit Februar 2026 Behandlungsakte, gemeint ist dasselbe. Hinein gehört alles, was für die Behandlung wesentlich ist: Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und Befunde, Therapien, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefe (§ 630f Abs. 2 BGB). Du hast Anspruch auf die vollständige Akte, nicht auf eine Auswahl (§ 630g Abs. 1 BGB).
| Unterlage | Liegt meist bei | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| OP-Bericht | Klinik oder ambulant operierender Praxis | Narkoseprotokoll und Aufklärungsbogen gleich mit anfordern |
| Entlassbrief, Arztbriefe | Klinik, Hausarzt, Facharzt | Briefe anderer Ärzte gehören in die Akte des Empfängers |
| Röntgen, CT, MRT | Radiologie, Klinik | Bilddateien auf CD oder DVD verlangen, nicht nur den Befundtext |
| Pflegedokumentation | Krankenhaus | wichtig bei Stürzen, Druckgeschwüren, Infektionen |
| Laborwerte | Praxis, Klinik | mit Datum, damit man Verläufe sieht |
Einsehen kannst du die Akte vor Ort in der Praxis (§ 630g Abs. 1 BGB mit § 811 BGB). Meist sind Kopien praktischer, auf Papier oder als Datei. Die Originale bleiben beim Arzt; wer die „Herausgabe der Patientenakte“ verlangt, bekommt also eine vollständige Kopie. Für einen Widerspruch sind Arztbriefe und Befunde oft die wichtigsten Belege, ob beim Pflegegrad, bei einer abgelehnten Reha oder gegenüber der Krankenkasse.
Was die Kopie kostet und wie schnell sie kommen muss
- Erste Kopie kostenlos: Das steht seit dem 6. Februar 2026 in § 630g Abs. 1 BGB. Schon 2023 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Patienten die erste Kopie nach der DSGVO unentgeltlich bekommen, auch wenn sie damit etwa einen Behandlungsfehler prüfen wollen (Urteil vom 26.10.2023, C-307/22). Wofür du die Akte brauchst, musst du nicht erklären.
- Für weitere Kopien darf die Praxis ein angemessenes Entgelt nach ihren Verwaltungskosten verlangen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
- Frist: unverzüglich, spätestens einen Monat nach Eingang deiner Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Um zwei Monate verlängern darf die Praxis nur bei vielen oder komplizierten Anfragen, und sie muss dir das im ersten Monat mit Gründen mitteilen.
- Als Datei: Elektronische Abschriften kannst du ausdrücklich verlangen (§ 630g Abs. 1 BGB). Fragst du per E-Mail, bekommst du die Antwort in der Regel elektronisch (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
- Ausweis: Eine Ausweiskopie musst du nur schicken, wenn die Praxis begründete Zweifel hat, wer du bist (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).
Willst du wissen, welche Daten andere Stellen über dich speichern, etwa eine Versicherung oder eine Auskunftei, hilft die allgemeine DSGVO-Auskunft.
Patientenakte anfordern: Musterbriefe für Arzt und Krankenhaus
Jedes Muster gibt es zum Herunterladen als Word-Datei und PDF. Für jede Praxis und jede Klinik schickst du eine eigene Anfrage, per Fax, E-Mail oder Brief. Notier dir das Datum, denn ab Eingang läuft der Monat. Wie du den Eingang belegst, steht unter Zugang nachweisen. Forderst du die Akte für einen lebenden Angehörigen an, leg seine Vollmacht mit Entbindung von der Schweigepflicht bei.
Muster 1 · Patientenakte beim Arzt anfordern
Betreff: Kopie meiner Behandlungsakte, [Vor- und Nachname], geboren am [Datum]
[Sehr geehrte Frau Dr. Beispiel,]
ich [bin seit 2019 / war von 2019 bis 2026] bei Ihnen in Behandlung. Nach § 630g Abs. 1 BGB und Art. 15 Abs. 3 DSGVO bitte ich Sie um eine vollständige Kopie meiner Behandlungsakte [für die Zeit vom … bis … / für die gesamte Behandlung], einschließlich aller Befunde, Laborwerte, Arztbriefe und Bilder.
Bitte senden Sie mir die Unterlagen [als PDF an meine E-Mail-Adresse … / per Post an meine Anschrift], Bilder als Bilddateien, etwa auf CD.
Die erste Kopie ist nach § 630g Abs. 1 Satz 4 BGB unentgeltlich. Ich erwarte die Unterlagen unverzüglich, spätestens bis zum [Datum, ein Monat nach Eingang] (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Krankenhaus: Akte mit OP-Bericht und Bildern
Betreff: Kopie meiner Behandlungsakte, Aufenthalt vom [Datum] bis [Datum], Fallnummer [Nummer aus dem Entlassbrief, falls bekannt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom [Datum] bis [Datum] war ich in Ihrem Haus in Behandlung, Abteilung [z. B. Unfallchirurgie]. Am [Datum] wurde ich [z. B. am rechten Knie] operiert.
Nach § 630g Abs. 1 BGB und Art. 15 Abs. 3 DSGVO bitte ich um eine vollständige Kopie meiner Behandlungsakte, insbesondere:
1. OP-Bericht und Narkoseprotokoll,
2. Aufklärungs- und Einwilligungsbögen,
3. Pflegedokumentation und Verlaufskurven,
4. Laborbefunde und Befundberichte,
5. Entlassbrief und Arztbriefe,
6. Röntgen-, CT- und MRT-Aufnahmen als Bilddateien auf CD, DVD oder zum Download.
Die erste Kopie ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB). Bitte senden Sie mir die Unterlagen unverzüglich, spätestens bis zum [Datum, ein Monat nach Eingang]. Sollten Sie Teile der Akte nicht herausgeben, bitte ich um eine schriftliche Begründung (§ 630g Abs. 2 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Geburtsdatum]
Beschreib kurz, welche Unterlagen du von welcher Praxis oder Klinik brauchst. Reklamo prüft den Fall nach den Punkten dieser Seite und schreibt die fertige Anforderung mit deinen Daten und dem richtigen Datum. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief erstellenPatientenakte eines Verstorbenen: Wer Einsicht bekommt
Die Schweigepflicht des Arztes endet nicht mit dem Tod (§ 203 Abs. 5 StGB). Das Gesetz gibt aber zwei Gruppen ein eigenes Recht auf Einsicht und Kopien (§ 630g Abs. 3 BGB):
- Erben, soweit es um Vermögen geht, etwa um Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers oder um Zweifel an der Testierfähigkeit. Nachweis: Erbschein oder eröffnetes Testament.
- Nächste Angehörige, etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern, soweit es um immaterielle Interessen geht: verstehen, woran jemand gestorben ist, oder klären, ob eine erbliche Krankheit vorlag.
Ausgeschlossen ist die Einsicht, soweit der Verstorbene sie ausdrücklich nicht wollte oder sie seinem mutmaßlichen Willen widerspricht. Das prüft der Arzt, und eine Ablehnung muss er begründen. Schreib deshalb kurz dazu, warum der Verstorbene einverstanden gewesen wäre. Die erste Kopie ist hier nicht kostenlos: Erben müssen die entstandenen Kosten erstatten, und für Angehörige gilt nach dem Wortlaut dasselbe. Streit ums Erbe ist ein eigenes Thema (Pflichtteil einfordern).
Muster 3 · Einsicht als Erbe oder Angehöriger eines Verstorbenen
Betreff: Einsicht in die Behandlungsakte von [Name], geboren am [Datum], verstorben am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
[mein Vater / meine Ehefrau], [Name], war [vom … bis … in Ihrem Haus / seit … bei Ihnen] in Behandlung und ist am [Datum] verstorben.
[Als Erbe brauche ich die Unterlagen für vermögensrechtliche Interessen, z. B. um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. / Als Ehefrau möchte ich die Umstände des Todes verstehen.] Nach § 630g Abs. 3 BGB bitte ich daher um Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und um eine Kopie, einschließlich [OP-Berichte, Befunde, Pflegedokumentation, Bilder].
Ein Wille [meines Vaters], der dem entgegensteht, ist mir nicht bekannt. [z. B. Er hat mich zu allen Arztterminen mitgenommen und mit mir über seine Behandlung gesprochen.]
Als Nachweis lege ich bei: Sterbeurkunde, [Erbschein / eröffnetes Testament / Geburts- oder Heiratsurkunde], Kopie meines Ausweises.
Die Kopierkosten übernehme ich. Sollten sie [50] € übersteigen, bitte ich vorab um Nachricht. Bitte senden Sie mir die Unterlagen unverzüglich, möglichst bis zum [Datum, vier Wochen].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Darf der Arzt etwas zurückhalten?
Nur in zwei Fällen und nur, soweit nötig (§ 630g Abs. 2 BGB): wenn erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen, was vor allem in Psychiatrie und Psychotherapie vorkommen kann, oder wenn erhebliche Rechte Dritter betroffen sind, etwa Angaben von Angehörigen. Die Ablehnung muss der Arzt begründen. Diese Grenzen gelten seit Februar 2026 auch, wenn du dich auf die DSGVO berufst (§ 630g Abs. 4 Satz 3 BGB); Rechte anderer schützt dort zusätzlich Art. 15 Abs. 4 DSGVO.
Aufbewahren muss der Arzt die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB). Röntgenaufnahmen von Erwachsenen müssen ebenfalls zehn Jahre aufbewahrt werden, die von Minderjährigen bis zum 28. Geburtstag, Aufzeichnungen einer Strahlentherapie 30 Jahre (§ 85 StrlSchG). Ist die Praxis geschlossen, frag bei der Nachfolgepraxis oder der Ärztekammer nach, wo die Akten liegen.
Keine Antwort nach einem Monat: Erinnerung und Beschwerde
Erst kommt eine Erinnerung mit kurzer Frist (Muster 4). Bleibt es still, kommt nur ein Teil oder verlangt die Praxis Geld für die erste Kopie, kannst du dich beschweren:
- Datenschutzaufsicht deines Bundeslands (Art. 77 DSGVO); für Kliniken in kirchlicher Trägerschaft ist die kirchliche Datenschutzaufsicht zuständig (Art. 91 DSGVO). Die Beschwerde kostet dich nichts (Art. 57 Abs. 3 DSGVO).
- Ärztekammer: Sie geht Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte nach; bei Zahnärzten ist die Zahnärztekammer zuständig, bei Psychologischen Psychotherapeuten die Psychotherapeutenkammer. Bei Akten Verstorbener wendest du dich am besten dorthin, weil die DSGVO für Daten Verstorbener nicht gilt (Erwägungsgrund 27 DSGVO).
- Krankenhaus: zuerst an das Beschwerdemanagement, das jedes zugelassene Krankenhaus haben muss (§ 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V).
- Klage: Den Anspruch kannst du auch einklagen. Lass dich vorher beraten (Anwalt anschreiben).
Muster 4 · Erinnerung mit Ankündigung der Beschwerde
Betreff: Erinnerung: Kopie meiner Behandlungsakte, meine Anfrage vom [Datum]
[Sehr geehrte Frau Dr. Beispiel, / Sehr geehrte Damen und Herren,]
am [Datum] habe ich Sie um eine vollständige Kopie meiner Behandlungsakte gebeten (§ 630g BGB, Art. 15 DSGVO). Bis heute habe ich [keine Antwort / nur einen Teil der Unterlagen / eine Rechnung über … € für die erste Kopie] erhalten.
Die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO ist am [Datum] abgelaufen. Die erste Kopie ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB).
Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen bis zum [Datum, 14 Tage]. Sonst wende ich mich an [die Datenschutzaufsicht / die Ärztekammer / die Zahnärzte- oder Psychotherapeutenkammer] wenden.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Geburtsdatum]
Muster 5 · Beschwerde bei Ärztekammer oder Datenschutzaufsicht
Betreff: Beschwerde wegen nicht herausgegebener Behandlungsakte, [Name und Anschrift der Praxis oder Klinik]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich über [Name und Anschrift der Praxis oder Klinik]. Am [Datum] habe ich dort eine vollständige Kopie meiner Behandlungsakte angefordert und am [Datum] erinnert. [Bis heute habe ich nichts erhalten. / Für die erste Kopie werden … € verlangt. / Die Herausgabe wurde ohne Begründung abgelehnt.]
Nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO steht mir die erste Kopie unentgeltlich und innerhalb eines Monats zu. Ich bitte Sie, den Vorgang zu prüfen und auf die Herausgabe hinzuwirken.
Anbei: meine Anfrage, die Erinnerung [und die Antwort der Praxis] in Kopie.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Anschrift]
Verdacht auf Behandlungsfehler: Wie es mit der Akte weitergeht
Bist du gesetzlich versichert, soll dich deine Krankenkasse bei Behandlungsfehlern unterstützen; sie kann ein Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlassen (§ 66 SGB V). Schick ihr die Kopien mit einer kurzen Schilderung, was passiert ist. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem du von Schaden und Verursacher erfahren hast (§§ 195, 199 BGB). Geht es um Schadensersatz, ist eine Fachanwältin für Medizinrecht die richtige Adresse.
Was du jetzt tun solltest
- Heute: klären, welche Unterlagen du brauchst und wo sie liegen: Hausarzt, Facharzt, Klinik, Radiologie.
- Diese Woche: je Stelle eine Anfrage schicken (Muster 1 oder 2), Datum notieren, Fristende in den Kalender schreiben.
- Nach einem Monat: Erinnerung mit 14 Tagen Frist (Muster 4).
- Wenn die Unterlagen kommen: auf Vollständigkeit prüfen. Fehlen OP-Bericht, Bilder oder Pflegedokumentation, forderst du sie gezielt nach.
- Bei Verdacht auf einen Fehler: Kopien an die Krankenkasse schicken, dich beraten lassen und notieren, wann die Verjährung endet.
Was du nicht tun solltest
- Die erste Kopie bezahlen, nur weil eine Rechnung kommt. Verweise auf § 630g Abs. 1 Satz 4 BGB.
- Vorwürfe in die Anfrage schreiben. Du musst nichts begründen, und ein sachlicher Brief bringt die Akte schneller.
- Nur anrufen. Ein Anruf zählt zwar auch als Anfrage, beweisen kannst du ihn später aber kaum. Schriftlich hast du einen Beleg, ab wann die Frist läuft.
- Ungefragt eine Ausweiskopie beilegen. Für deine eigene Akte ist sie nur bei begründeten Zweifeln nötig.
- Bei Verdacht auf einen Fehler jahrelang warten. Die Verjährung läuft auch ohne Akte.
Häufige Fragen
Wie fordere ich meine Patientenakte beim Arzt an?
Muss ich sagen, wofür ich die Patientenakte brauche?
Was kostet eine Kopie der Patientenakte?
Wie bekomme ich den OP-Bericht?
Darf ich die Patientenakte meiner verstorbenen Mutter einsehen?
Kann ich die Herausgabe der Originalakte verlangen?
Wie lange muss der Arzt meine Akte aufbewahren?
Steht nicht alles in meiner elektronischen Patientenakte?
Wo beschwere ich mich, wenn der Arzt die Akte nicht herausgibt?
Grundlagen
§ 630f BGB · § 630g BGB (Fassung seit 06.02.2026) · § 811 BGB · §§ 195, 199 BGB · Art. 12, 15, 57, 77, 91 und Erwägungsgrund 27 DSGVO · EuGH, Urteil vom 26.10.2023, C-307/22 · § 203 Abs. 5 StGB · § 85 StrlSchG · §§ 66, 135a, 347 SGB V · Stand: Oktober 2026

