Reisemängel: Reisepreis mindern, auch bei geänderter Kreuzfahrtroute
Der Presslufthammer neben dem Pool, Kakerlaken im Bad, das Schiff, das Dubrovnik einfach ausgelassen hat. Für so etwas bekommst du oft einen Teil des Reisepreises zurück. Ob es klappt, hängt daran, was du vor Ort gemeldet hast und wie du danach forderst. Liegst du dagegen zwei Tage vor Abflug mit Fieber im Bett, geht es um die Stornokosten.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Pauschalreise oder selbst gebucht: Wer muss zahlen?
| So gebucht | Dein Ansprechpartner | Was gilt |
|---|---|---|
| Flug und Hotel zusammen, Kreuzfahrt, Busreise mit Hotel | der Reiseveranstalter, auch für Mängel im Hotel | Reiserecht (§§ 651a ff. BGB), Minderung ohne Verschulden, zwei Jahre Zeit |
| Hotel direkt oder über ein Buchungsportal | das Hotel; das Portal vermittelt meist nur | oft das Recht des Urlaubslandes |
| Ferienwohnung direkt beim Vermieter | der Vermieter | Mietrecht (§ 536 BGB), wenn deutsches Recht gilt |
Bei der Pauschalreise ist das Hotel nicht dein Vertragspartner. An der Rezeption bekommst du vielleicht schneller ein anderes Zimmer, rechtlich zählt die Meldung beim Veranstalter. War der Flug verspätet oder gestrichen, nimm die Muster zur Entschädigung bei Flugverspätung.
Noch im Urlaub: sofort melden und eine Frist setzen
- Sofort melden, bei der Reiseleitung oder der Kontaktstelle aus deinen Reiseunterlagen. Am besten schriftlich mit Muster 2 und Unterschrift der Reiseleitung; ist niemand erreichbar, per E-Mail an den Veranstalter. Wer nicht meldet, verliert die Minderung, soweit der Veranstalter hätte abhelfen können (§ 651o BGB).
- Beweise sichern: Fotos und Videos mit Datum, ein Lärmprotokoll mit Uhrzeiten, Namen und Adressen von Mitreisenden, die bezeugen können.
- Abhilfe verlangen, mit Frist: Lässt der Veranstalter sie verstreichen, darfst du selbst abhelfen, etwa in ein anderes Hotel ziehen, und die nötigen Kosten verlangen (§ 651k Abs. 2 BGB). Bei erheblicher Beeinträchtigung kannst du nach Fristablauf kündigen (§ 651l BGB).
- Hotel überbucht: Der Veranstalter muss dir eine angemessene Ersatzunterkunft anbieten. Ist sie schlechter, muss er den Preis angemessen herabsetzen; ablehnen darfst du sie, wenn sie mit dem Gebuchten nicht vergleichbar oder der angebotene Nachlass nicht angemessen ist (§ 651k Abs. 3 BGB).
Wie viel Minderung? Frankfurter Tabelle und Rechenweg
Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Der Preis sinkt in dem Verhältnis, in dem der Mangel den Wert der Reise drückt, notfalls geschätzt (§ 651m BGB).
Zur Orientierung nutzen Gerichte Tabellen. Die bekannteste hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main Mitte der 1980er-Jahre aufgestellt. Verbindlich ist sie für niemanden; daneben gibt es die Kemptener Reisemängeltabelle und eine Tabelle des ADAC. Sie nennen für typische Mängel Prozentsätze oder Spannen, aus denen das Gericht nach Stärke und Dauer des Mangels wählt. Für Flugverspätungen sagen die Kemptener Tabelle (Stand August 2026) und die ADAC-Tabelle dasselbe: Bis vier Stunden sind hinzunehmen, ab der fünften Stunde gibt es 5 % des Tagesreisepreises je Stunde.
Entgangene Urlaubsfreude: War die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kannst du zusätzlich eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen (§ 651n Abs. 2 BGB). Die Gerichte ziehen die Grenze meist bei einer Minderung um etwa die Hälfte. Auch wer in Rente ist oder nicht arbeitet, bekommt sie; vom Einkommen hängt die Höhe nicht ab. Haben unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände den Mangel verursacht, etwa ein Hurrikan, entfällt dieser Anspruch (§ 651n Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Minderung bleibt, denn sie setzt kein Verschulden voraus (EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-396/21).
Musterbrief Reisemängel: Minderung fordern und Mängelanzeige vor Ort
Muster 1 schickst du nach der Reise an den Veranstalter, mit Fotos, Mängelprotokoll und Zeugen als Anlage. Muster 2 ist für unterwegs. Beide gibt es kostenlos als Word-Datei und als PDF.
Muster 1 · Reisepreisminderung nach der Reise
Betreff: Reisemängel und Minderung des Reisepreises, Buchungsnummer [Nummer], Reise nach [Ziel] vom [Datum] bis [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom [Datum] bis [Datum] war ich mit [Anzahl] Personen auf der bei Ihnen gebuchten Pauschalreise, Hotel [Name], Reisepreis [Betrag] €. Die Reise hatte folgende Mängel:
[z. B. 1. Vom 04. bis 08.10.2026 Baulärm am Pool von 7 bis 18 Uhr. 2. Ab 06.10.2026 Kakerlaken im Bad, Zimmer 214.]
Ich habe die Mängel am [Datum] bei Ihrer Reiseleitung angezeigt [, Mängelprotokoll anbei]. Behoben haben Sie die Mängel [nicht / erst am …]. Fotos und die Anschriften von Zeugen liegen bei.
Nach § 651m BGB mindert sich der Reisepreis für die Dauer der Mängel. Bei einem Tagesreisepreis von [Betrag] € halte ich, orientiert an der Frankfurter Tabelle, für angemessen: [Mangel 1: … % für … Tage = … €; Mangel 2: … % für … Tage = … €], zusammen [Summe] €. [Wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war: Zusätzlich verlange ich nach § 651n Abs. 2 BGB eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit von … €.]
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] auf mein Konto [IBAN, Kontoinhaber].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Muster 2 · Mängelanzeige vor Ort an die Reiseleitung
Betreff: Mängelanzeige nach § 651o BGB, Buchungsnummer [Nummer], Hotel [Name], Zimmer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit [Datum] bin ich mit [Anzahl] Personen in Ihrem Vertragshotel. Ich zeige Ihnen folgende Mängel an: [z. B. Baulärm direkt am Pool von 7 bis 18 Uhr; Schimmel an der Badezimmerdecke; Klimaanlage seit 05.10.2026 defekt].
Bitte beseitigen Sie die Mängel bis [Datum und Uhrzeit, z. B. morgen 12 Uhr], etwa durch [ein Zimmer auf der ruhigen Seite / Reparatur / ein gleichwertiges anderes Hotel]. Sonst schaffe ich selbst Abhilfe und verlange die Kosten von Ihnen (§ 651k Abs. 2 BGB). Minderung und Schadensersatz behalte ich mir vor.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang dieser Anzeige mit Datum und Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Empfang bestätigt am [Datum, Uhrzeit] durch [Name, Unterschrift der Reiseleitung]
Fotografiere die Reisebestätigung oder beschreib kurz, was schiefging. Reklamo rechnet die Minderung nach dieser Seite aus und schreibt den Brief an den Veranstalter, mit deinen Daten und dem passenden Datum. Die Vorschau ist kostenlos.
Brief scannenKreuzfahrt: Hafen ausgelassen, Route geändert
Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, die Häfen in deiner Reisebestätigung sind vereinbart. Fällt ein Hafen aus oder wird die Liegezeit stark verkürzt, ist das ein Reisemangel. Ob Sturm, ein Streik im Hafen oder die Reederei selbst dahintersteckt, spielt für die Minderung keine Rolle. Nur Schadensersatz und Entschädigung entfallen bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen. Der Satz „Routenänderungen vorbehalten“ in den Reisebedingungen deckt nur unerhebliche Änderungen, die dir vor Reisebeginn mitgeteilt werden (§ 651f Abs. 2 BGB).
Einen festen Satz pro ausgefallenem Hafen gibt es nicht. Es zählt, was der Hafen für die Reise bedeutete. Spitzbergen auf einer Spitzbergen-Reise wiegt mehr als ein Zwischenstopp, und ein angebotener Ersatzhafen mindert den Abzug. Zehn Tage kosten zum Beispiel 2.000 € pro Person, also 200 € am Tag. Fällt ein Hafentag aus und setzt man dafür 40 % an, sind das 80 € pro Person. Landausflüge der Reederei, die nicht stattfanden, bekommst du zusätzlich zurück.
Muster 3 · Kreuzfahrt: Minderung wegen Routenänderung
Betreff: Minderung wegen Routenänderung, Buchungsnummer [Nummer], [Schiff], Reise vom [Datum] bis [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihnen habe ich die Kreuzfahrt [Name der Route] gebucht, Reisepreis [Betrag] € für [Anzahl] Personen. Laut Reisebestätigung sollte das Schiff am [Datum] [Hafen] anlaufen. [Passendes wählen: Dieser Hafen wurde ausgelassen. / Statt … wurde … angelaufen. / Die Liegezeit wurde von … auf … Stunden verkürzt.] Als Grund wurde [Grund laut Bordansage] genannt. [Angezeigt habe ich das am … beim Guest Service.]
Die Route mit ihren Häfen gehört zum vereinbarten Reiseverlauf, ihre Änderung ist ein Reisemangel (§ 651i BGB). Die Minderung nach § 651m BGB setzt kein Verschulden voraus. Ein Änderungsvorbehalt deckt nur unerhebliche Änderungen (§ 651f Abs. 2 BGB). [Der Hafen war ein Hauptziel der Reise.]
Für den betroffenen Tag halte ich [Prozentsatz] % des Tagesreisepreises von [Betrag] € für angemessen, also [Betrag] € pro Person. [Den Preis für den ausgefallenen Landausflug … erstatten Sie bitte zusätzlich.] Bitte überweisen Sie insgesamt [Summe] € bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] auf mein Konto [IBAN, Kontoinhaber].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Hotel oder Ferienwohnung selbst gebucht: Geld zurück
Ohne Pauschalreise ist das Hotel oder der Vermieter dein Gegenüber, auch bei einer Buchung über ein Portal; wer dein Vertragspartner ist, steht in der Buchungsbestätigung. Das Portal kannst du zusätzlich informieren. Bei einer Ferienwohnung gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem sie liegt. Deutsches Mietrecht gilt also für Wohnungen in Deutschland, im Ausland nur, wenn du und der Vermieter beide in Deutschland lebt und du höchstens sechs Monate mietest (Art. 4 Abs. 1 Rom-I-Verordnung). Dann mindert sich der Preis bei Mängeln von selbst (§ 536 BGB). Melde sie sofort, sonst verlierst du die Minderung, soweit der Vermieter hätte abhelfen können (§ 536c BGB). Bei Streit mit einem Hotel im EU-Ausland hilft das Europäische Verbraucherzentrum.
Hotel überbucht, Zimmer weg: Lass dir das schriftlich bestätigen, nimm eine gleichwertige Unterkunft und heb die Rechnung auf. Die Mehrkosten forderst du vom gebuchten Hotel.
Muster 4 · Ferienwohnung oder Hotel: Mängel und Geld zurück
Betreff: Mängel der Unterkunft [Name, Adresse], Aufenthalt vom [Datum] bis [Datum], Buchung [Nummer]
[Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Damen und Herren],
vom [Datum] bis [Datum] habe ich [Ihre Ferienwohnung / ein Zimmer in Ihrem Hotel] gemietet und [Betrag] € bezahlt. Die Unterkunft hatte folgende Mängel: [z. B. Heizung defekt bei Nachttemperaturen um 5 Grad, Schimmel im Schlafzimmer, Pool entgegen der Beschreibung gesperrt].
Ich habe Ihnen das am [Datum] [per Nachricht / telefonisch / persönlich] mitgeteilt. Behoben wurden die Mängel [nicht / erst am …]. Fotos und Nachrichtenverlauf liegen bei.
Weil die Unterkunft in dieser Zeit nur eingeschränkt nutzbar war, mindert sich der Preis [bei deutschem Recht: (§ 536 BGB)]. Ich halte [Prozentsatz] % für [Anzahl] Nächte für angemessen, das sind [Betrag] €. [Für die Ersatzunterkunft am … habe ich … € Mehrkosten gehabt.]
Bitte überweisen Sie [Summe] € bis zum [Datum, 14 Tage nach Absendung] auf mein Konto [IBAN, Kontoinhaber].
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Reise stornieren wegen Krankheit
Vor Reisebeginn kannst du jederzeit zurücktreten. Der Veranstalter verliert den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornopauschale, die steigt, je näher der Abflug rückt (§ 651h Abs. 1 und 2 BGB). Kostenlos ist der Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Urlaubsort, etwa einem Hurrikan (§ 651h Abs. 3 BGB), oder wenn der Veranstalter die Reise erheblich ändert oder den Preis um mehr als 8 % erhöht (§ 651g BGB). Deine Krankheit gehört nicht dazu. Was trotzdem hilft:
- Früh stornieren: Jeder Tag kann dich in eine teurere Stufe rutschen lassen. Auf Verlangen muss der Veranstalter die Höhe der Entschädigung begründen; den Rest erstattet er binnen 14 Tagen (§ 651h Abs. 2 und 5 BGB).
- Ersatzperson: Statt zu stornieren, kannst du die Reise auf jemand anderen übertragen. Teil das spätestens sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich oder per E-Mail mit; der Veranstalter darf nur tatsächliche Mehrkosten verlangen (§ 651e BGB).
- Reiserücktrittsversicherung: Sie zahlt die Stornokosten, wenn ein versicherter Grund wie eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt. Meist verlangt sie ein ärztliches Attest und dass du ohne Zögern stornierst. Lehnt sie ab, helfen die Muster unter Versicherung zahlt nicht.
Muster 5 · Rücktritt wegen Krankheit, Bitte um Erstattung
Betreff: Rücktritt von der Pauschalreise, Buchungsnummer [Nummer], Reisebeginn [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit trete ich für [Namen der Reisenden] von der bei Ihnen gebuchten Reise nach [Ziel] vom [Datum] bis [Datum] zurück (§ 651h Abs. 1 BGB). [Freiwillig: Grund ist eine plötzliche Erkrankung, die die Reise unmöglich macht. Ein ärztliches Attest liegt bei.]
Bitte teilen Sie mir mit, welche Entschädigung Sie verlangen, und begründen Sie deren Höhe (§ 651h Abs. 2 Satz 3 BGB). Den Rest des gezahlten Reisepreises erstatten Sie bitte innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto [IBAN, Kontoinhaber] (§ 651h Abs. 5 BGB).
[Wenn gewünscht: Ich bitte Sie, mir aus Kulanz eine Umbuchung auf einen späteren Termin ohne Stornokosten zu ermöglichen.]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Rücktritts.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Veranstalter zahlt nicht: Schlichtung oder Klage
Kommt nach Fristablauf nichts, erinnere mit neuer Frist (Mahnung schreiben) und sorg dafür, dass du den Zugang belegen kannst (Zugang nachweisen). Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr schlichtet auch bei Pauschalreisen, aber nur mit Mitgliedern; auf ihrer Liste vom 1. Juli 2026 stehen nur wenige Veranstalter, TUI Deutschland und DER Touristik nicht. Sonst bleibt die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl, für dich kostenlos, der Veranstalter muss aber mitmachen. Geht es um viel Geld oder um Körperschäden, hol dir einen Anwalt (Anwalt anschreiben). Notier dir, wann die zwei Jahre enden. Bis dahin muss ein Schlichtungsantrag, Mahnbescheid oder eine Klage eingereicht sein.
Was du jetzt tun solltest
- Noch im Urlaub: den Mangel mit Muster 2 bei der Reiseleitung melden und eine Frist zur Abhilfe setzen. Fotos machen, Zeugen notieren.
- In den ersten Wochen nach der Rückkehr: Tagesreisepreis ausrechnen, für jeden Mangel einen Prozentsatz ansetzen und Muster 1 oder 3 mit den Belegen schicken. Setz 14 Tage Frist.
- Krank vor der Reise: sofort stornieren (Muster 5), ein Attest holen und noch am selben Tag die Versicherung informieren.
- Zahlt der Veranstalter nicht oder zu wenig: erinnern, dann Schlichtung oder Klage, bevor die zwei Jahre um sind.
Was du nicht tun solltest
- Nur an der Rezeption klagen. Bei der Pauschalreise ist das Hotel nicht dein Vertragspartner.
- Abreisen, ohne vorher eine Frist zu setzen. Dann riskierst du, die Rückreise selbst zu zahlen.
- Vor Ort unterschreiben, dass mit einem Gutschein für die Bar „alles erledigt“ ist.
- Mit der Stornierung warten, weil du hoffst, rechtzeitig gesund zu werden. Die Stornostaffel wartet nicht.
Häufige Fragen
Gibt es den Musterbrief für Reisemängel kostenlos als PDF oder Word?
Muss ich Reisemängel schon im Urlaub melden?
Wie berechne ich die Reisepreisminderung?
Was ist entgangene Urlaubsfreude, und wie viel gibt es dafür?
Bis wann muss ich Reisemängel nach der Reise geltend machen?
Ich muss ein Hotel wegen Krankheit stornieren. Muss ich zahlen?
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich krank werde?
Grundlagen
§§ 651a, 651e, 651f, 651g, 651h, 651i, 651j, 651k, 651l, 651m, 651n, 651o BGB (Pauschalreise) · §§ 536, 536c, 537 BGB (Miete) · Art. 4 Abs. 1 Rom-I-Verordnung · EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-396/21 · Frankfurter Tabelle (LG Frankfurt am Main, 24. Zivilkammer), Kemptener Reisemängeltabelle (Stand August 2026), ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln · Stand: Oktober 2026

