Zahlungsfrist 14 Tage: Musst du die Nachzahlung wirklich so schnell zahlen?
„Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen.“ Darunter eine Zahl, mit der du nicht gerechnet hast. Durchatmen: Die 14 Tage stehen in keinem Gesetz.
Stand: Oktober 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung
Drei Fristen, die oft verwechselt werden
In jeder Abrechnung laufen drei Uhren. Nur eine davon hat dein Vermieter selbst gestellt, und ausgerechnet die ist die schwächste.
| Frist | Wer sie setzt | Wie lang | Was passiert, wenn sie abläuft |
|---|---|---|---|
| Zahlungsfrist („zahlbar binnen 14 Tagen“) | Der Vermieter, freiwillig | Meist 14 oder 30 Tage, manchmal 7 | Allein noch nichts. Verzug erst nach Mahnung oder nach 30 Tagen mit Hinweis |
| Einwendungsfrist | Das Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB) | 12 Monate ab Zugang | Danach kannst du Fehler kaum noch geltend machen |
| Abrechnungsfrist | Das Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB) | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | Kommt die Abrechnung später, darf der Vermieter nichts mehr nachfordern |
Die Abrechnungsfrist im Detail, mit Stichtag für jedes Jahr, steht in der Fristen-Übersicht. Diese Seite dreht sich nur um die Frage: Wann musst du zahlen?
Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen zulässig?
Setzen darf der Vermieter sie, verbindlich ist sie nicht. Ein Gesetz, das Mietern eine Zahlungsfrist für die Nachzahlung vorgibt, gibt es nicht. Fällig wird die Nachforderung mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung (BGH, VIII ZR 261/07), also einer, die Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, deinen Anteil und den Abzug deiner Vorauszahlungen nachvollziehbar zeigt. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Forderung noch gar nicht fällig.
Fällig heißt nicht in Verzug. Erst der Verzug kostet dich Geld: Verzugszinsen und Kosten für spätere Mahnungen. In Verzug kommst du auf einem von zwei Wegen (§ 286 BGB):
- Mahnung: Der Vermieter fordert dich nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auf. Ab Zugang der Mahnung bist du in Verzug.
- 30 Tage: Ohne Mahnung frühestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung. Als Verbraucher nur, wenn die Abrechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.
Ein Zahlungsziel im Anschreiben ist nach überwiegender Ansicht noch keine Mahnung. Ganz sicher ist das nicht: Ist die Aufforderung mit einem festen Datum sehr deutlich formuliert, werten manche Gerichte sie schon als Mahnung. Praktisch heißt das: Wer nach den 14 Tagen weder zahlt noch reagiert, riskiert Verzugszinsen. Wer innerhalb der Frist kurz schriftlich reagiert (Belege angefordert, unter Vorbehalt gezahlt, Raten angeboten), ist auf der sicheren Seite.
7 Tage, sofort, 30 Tage: was die Angabe im Brief bedeutet
| Im Brief steht | Was das rechtlich bedeutet | Was du tust |
|---|---|---|
| „zahlbar sofort“ oder „innerhalb von 3, 5, 7 Tagen“ | Erlaubt, aber nicht bindend. Kurze Fristen erzeugen Druck, keinen Verzug | Nicht hetzen lassen. Prüfen, dann zahlen oder schriftlich reagieren |
| „innerhalb von 14 Tagen“ | Übliches Zahlungsziel, eine Bitte | Ist alles plausibel: zahlen. Bei Zweifeln innerhalb der 14 Tage reagieren |
| „14 Tage netto“ oder „30 Tage netto“ | Kaufmännische Formel: Betrag ohne Abzug (kein Skonto) bis zum Tag X | Wie oben, „netto“ ändert für dich nichts |
| „Bei Nichtzahlung binnen 30 Tagen geraten Sie in Verzug“ | Der Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB. Nach 30 Tagen ab Zugang bist du in Verzug | Innerhalb der 30 Tage zahlen, notfalls unter Vorbehalt |
| „Wir buchen den Betrag am … ab“ | Nur zulässig, wenn dein SEPA-Mandat auch Nachzahlungen abdeckt | Prüfen, was du unterschrieben hast. Siehe Lastschrift |
| Gar keine Frist | Fällig mit Zugang, Verzug erst nach Mahnung | Innerhalb von etwa 30 Tagen zahlen oder reagieren |
Zugang ist der Tag, an dem die Abrechnung in deinem Briefkasten oder Postfach lag und du sie normalerweise lesen konntest, nicht der Tag, an dem du sie geöffnet hast. Urlaub verschiebt den Zugang nicht.
Was du innerhalb der 14 Tage tun solltest
Vier Situationen, vier Wege. Jeder davon schützt dich vor Verzug.
Kosten pro m² im üblichen Rahmen, keine neuen Posten, Vorjahr ähnlich.
Zahlen, gern zum Zahlungsziel. Einwendungen bleiben dir trotzdem 12 Monate lang möglich.
Verwaltungskosten, Reparaturen, ein Posten hat sich verdoppelt.
Unter Vorbehalt zahlen und parallel Einwendungen erheben.
Die Summen kannst du ohne Belege nicht nachvollziehen.
Belegeinsicht verlangen. Bis du sie bekommst, darfst du die Nachzahlung zurückhalten (BGH, VIII ZR 189/17).
Der Betrag stimmt vielleicht, aber nicht in 14 Tagen.
Vor Ablauf der Frist Raten anbieten. Was sonst hilft: Nachzahlung nicht bezahlbar.
Abrechnung fotografieren. Der Check findet unzulässige Posten, Frist- und Rechenfehler und sagt dir, ob du zahlen, unter Vorbehalt zahlen oder widersprechen solltest. Funde mit Betrag und Paragraf, dazu das fertige Schreiben: 3 Prüfungen für 29 €.
Vor dem Überweisen prüfenFrist verpasst: Was jetzt passiert
Wer die 14 Tage verstreichen lässt, hat in der Regel noch nichts verloren. Was ab dem Verzug auf dich zukommen kann:
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei 600 € Nachzahlung und rund 6 % Zinsen sind das etwa 3 € im Monat. Ärgerlich, aber kein Grund zur Panik.
- Mahnkosten: Die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, zahlt der Vermieter selbst. Für spätere Mahnungen darf er nur seine tatsächlichen, geringen Kosten verlangen. Die 40-€-Pauschale aus § 288 Abs. 5 BGB gilt gegenüber Verbrauchern nicht.
- Mahnbescheid: Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, hast du zwei Wochen für den Widerspruch. Das ist die Frist, die du nie verpassen darfst.
Eine Kündigung droht wegen einer verspäteten Nachzahlung praktisch nicht, solange du die laufende Miete und die monatlichen Vorauszahlungen weiter zahlst. Was gilt, wenn du gar nicht zahlen kannst, steht auf der Seite Nachzahlung kann ich nicht bezahlen.
Der Vermieter bucht die Nachzahlung einfach ab
Das darf er nur, wenn dein SEPA-Lastschriftmandat ausdrücklich auch Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen umfasst. Ein Mandat „für die monatliche Miete“ reicht dafür nicht. Eine Basislastschrift kannst du innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen über deine Bank zurückgeben. Die Forderung selbst verschwindet damit nicht. Gib die Lastschrift deshalb nur zurück, wenn du die Abrechnung tatsächlich bestreitest oder die Belege sehen willst, und sag deinem Vermieter schriftlich, warum.
Und andersherum: Wann muss der Vermieter dein Guthaben zahlen?
Auch für den Vermieter gibt es keine gesetzliche Zahlungsfrist. Dein Guthaben ist mit Zugang der Abrechnung fällig. Zahlt er nicht, setzt du ihm eine Frist, danach schuldet er dir Zinsen. Das Vorgehen mit Muster: Nebenkosten-Guthaben einfordern.
Häufige Fragen
Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen bei der Nebenkostenabrechnung zulässig?
Ist eine Zahlungsfrist von 7 Tagen oder „sofort“ zulässig?
Wie lange habe ich Zeit, die Nachzahlung zu bezahlen?
Was bedeutet „zahlbar 14 Tage netto“?
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist verpasse?
Muss ich zahlen, wenn ich der Abrechnung widersprochen habe?
Kann der Vermieter die Zahlungsfrist nachträglich verkürzen?
Gilt das auch für die Heizkostenabrechnung?
Grundlagen
§ 556 Abs. 3 BGB (Abrechnungs- und Einwendungsfrist) · § 286 BGB (Verzug) · § 288 BGB (Verzugszinsen) · § 259 BGB (Belegeinsicht) · BGH, VIII ZR 261/07 (Fälligkeit) · BGH, VIII ZR 189/17 (Zurückbehaltung bei verweigerter Belegeinsicht) · Stand: Oktober 2026

