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Nachzahlung

Zahlungsfrist 14 Tage: Musst du die Nachzahlung wirklich so schnell zahlen?

„Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen.“ Darunter eine Zahl, mit der du nicht gerechnet hast. Durchatmen: Die 14 Tage stehen in keinem Gesetz.

Antwort in 20 Sekunden: Nein, du musst nicht in 14 Tagen zahlen. Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig, in Verzug kommst du aber erst durch eine Mahnung oder ohne Mahnung frühestens 30 Tage nach Zugang, und das nur, wenn die Abrechnung auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Zweifelst du an Posten, zahlst du unter Vorbehalt oder verlangst erst die Belege. Prüfen darfst du 12 Monate lang.

Stand: Oktober 2026 · geprüft von Ben Ambros, Immobilienkaufmann, 13 Jahre Hausverwaltung

Drei Fristen, die oft verwechselt werden

In jeder Abrechnung laufen drei Uhren. Nur eine davon hat dein Vermieter selbst gestellt, und ausgerechnet die ist die schwächste.

FristWer sie setztWie langWas passiert, wenn sie abläuft
Zahlungsfrist („zahlbar binnen 14 Tagen“)Der Vermieter, freiwilligMeist 14 oder 30 Tage, manchmal 7Allein noch nichts. Verzug erst nach Mahnung oder nach 30 Tagen mit Hinweis
EinwendungsfristDas Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB)12 Monate ab ZugangDanach kannst du Fehler kaum noch geltend machen
AbrechnungsfristDas Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB)12 Monate nach Ende des AbrechnungszeitraumsKommt die Abrechnung später, darf der Vermieter nichts mehr nachfordern

Die Abrechnungsfrist im Detail, mit Stichtag für jedes Jahr, steht in der Fristen-Übersicht. Diese Seite dreht sich nur um die Frage: Wann musst du zahlen?

Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen zulässig?

Setzen darf der Vermieter sie, verbindlich ist sie nicht. Ein Gesetz, das Mietern eine Zahlungsfrist für die Nachzahlung vorgibt, gibt es nicht. Fällig wird die Nachforderung mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung (BGH, VIII ZR 261/07), also einer, die Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, deinen Anteil und den Abzug deiner Vorauszahlungen nachvollziehbar zeigt. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Forderung noch gar nicht fällig.

Fällig heißt nicht in Verzug. Erst der Verzug kostet dich Geld: Verzugszinsen und Kosten für spätere Mahnungen. In Verzug kommst du auf einem von zwei Wegen (§ 286 BGB):

Ein Zahlungsziel im Anschreiben ist nach überwiegender Ansicht noch keine Mahnung. Ganz sicher ist das nicht: Ist die Aufforderung mit einem festen Datum sehr deutlich formuliert, werten manche Gerichte sie schon als Mahnung. Praktisch heißt das: Wer nach den 14 Tagen weder zahlt noch reagiert, riskiert Verzugszinsen. Wer innerhalb der Frist kurz schriftlich reagiert (Belege angefordert, unter Vorbehalt gezahlt, Raten angeboten), ist auf der sicheren Seite.

7 Tage, sofort, 30 Tage: was die Angabe im Brief bedeutet

Im Brief stehtWas das rechtlich bedeutetWas du tust
„zahlbar sofort“ oder „innerhalb von 3, 5, 7 Tagen“Erlaubt, aber nicht bindend. Kurze Fristen erzeugen Druck, keinen VerzugNicht hetzen lassen. Prüfen, dann zahlen oder schriftlich reagieren
„innerhalb von 14 Tagen“Übliches Zahlungsziel, eine BitteIst alles plausibel: zahlen. Bei Zweifeln innerhalb der 14 Tage reagieren
„14 Tage netto“ oder „30 Tage netto“Kaufmännische Formel: Betrag ohne Abzug (kein Skonto) bis zum Tag XWie oben, „netto“ ändert für dich nichts
„Bei Nichtzahlung binnen 30 Tagen geraten Sie in Verzug“Der Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB. Nach 30 Tagen ab Zugang bist du in VerzugInnerhalb der 30 Tage zahlen, notfalls unter Vorbehalt
„Wir buchen den Betrag am … ab“Nur zulässig, wenn dein SEPA-Mandat auch Nachzahlungen abdecktPrüfen, was du unterschrieben hast. Siehe Lastschrift
Gar keine FristFällig mit Zugang, Verzug erst nach MahnungInnerhalb von etwa 30 Tagen zahlen oder reagieren
Rechner: Deine Fristen ab Zugang
Datum wählen. Der Rechner zeigt, bis wann der Vermieter um Zahlung bittet, ab wann du ohne Mahnung in Verzug kämst und bis wann du Einwendungen erheben kannst.

Zugang ist der Tag, an dem die Abrechnung in deinem Briefkasten oder Postfach lag und du sie normalerweise lesen konntest, nicht der Tag, an dem du sie geöffnet hast. Urlaub verschiebt den Zugang nicht.

Was du innerhalb der 14 Tage tun solltest

Vier Situationen, vier Wege. Jeder davon schützt dich vor Verzug.

Abrechnung wirkt plausibel

Kosten pro m² im üblichen Rahmen, keine neuen Posten, Vorjahr ähnlich.

Zahlen, gern zum Zahlungsziel. Einwendungen bleiben dir trotzdem 12 Monate lang möglich.

Einzelne Posten kommen dir komisch vor

Verwaltungskosten, Reparaturen, ein Posten hat sich verdoppelt.

Unter Vorbehalt zahlen und parallel Einwendungen erheben.

Du willst erst die Rechnungen sehen

Die Summen kannst du ohne Belege nicht nachvollziehen.

Belegeinsicht verlangen. Bis du sie bekommst, darfst du die Nachzahlung zurückhalten (BGH, VIII ZR 189/17).

Das Geld ist gerade nicht da

Der Betrag stimmt vielleicht, aber nicht in 14 Tagen.

Vor Ablauf der Frist Raten anbieten. Was sonst hilft: Nachzahlung nicht bezahlbar.

14 Tage Zeit? Du brauchst zwei Minuten

Abrechnung fotografieren. Der Check findet unzulässige Posten, Frist- und Rechenfehler und sagt dir, ob du zahlen, unter Vorbehalt zahlen oder widersprechen solltest. Funde mit Betrag und Paragraf, dazu das fertige Schreiben: 3 Prüfungen für 29 €.

Vor dem Überweisen prüfen

Frist verpasst: Was jetzt passiert

Wer die 14 Tage verstreichen lässt, hat in der Regel noch nichts verloren. Was ab dem Verzug auf dich zukommen kann:

Eine Kündigung droht wegen einer verspäteten Nachzahlung praktisch nicht, solange du die laufende Miete und die monatlichen Vorauszahlungen weiter zahlst. Was gilt, wenn du gar nicht zahlen kannst, steht auf der Seite Nachzahlung kann ich nicht bezahlen.

Der Vermieter bucht die Nachzahlung einfach ab

Das darf er nur, wenn dein SEPA-Lastschriftmandat ausdrücklich auch Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen umfasst. Ein Mandat „für die monatliche Miete“ reicht dafür nicht. Eine Basislastschrift kannst du innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen über deine Bank zurückgeben. Die Forderung selbst verschwindet damit nicht. Gib die Lastschrift deshalb nur zurück, wenn du die Abrechnung tatsächlich bestreitest oder die Belege sehen willst, und sag deinem Vermieter schriftlich, warum.

Und andersherum: Wann muss der Vermieter dein Guthaben zahlen?

Auch für den Vermieter gibt es keine gesetzliche Zahlungsfrist. Dein Guthaben ist mit Zugang der Abrechnung fällig. Zahlt er nicht, setzt du ihm eine Frist, danach schuldet er dir Zinsen. Das Vorgehen mit Muster: Nebenkosten-Guthaben einfordern.

Häufige Fragen

Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen bei der Nebenkostenabrechnung zulässig?
Ja, der Vermieter darf sie setzen, verbindlich ist sie aber nicht. Die Nachforderung wird mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. In Verzug kommst du erst durch eine Mahnung oder, wenn die Abrechnung darauf hinweist, 30 Tage nach Zugang (§ 286 Abs. 3 BGB).
Ist eine Zahlungsfrist von 7 Tagen oder „sofort“ zulässig?
Der Vermieter darf jede Frist hineinschreiben, auch 3 oder 7 Tage. Eine kürzere Frist bringt dich aber nicht schneller in Verzug. Reagiere innerhalb der Frist kurz schriftlich, wenn du noch prüfen willst, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wie lange habe ich Zeit, die Nachzahlung zu bezahlen?
Ohne Mahnung und ohne Hinweis in der Abrechnung kommst du nicht automatisch in Verzug. Weist die Abrechnung auf die 30-Tage-Regel hin, solltest du innerhalb von 30 Tagen ab Zugang zahlen, bei Zweifeln unter Vorbehalt. Unabhängig davon kannst du 12 Monate lang Einwendungen erheben.
Was bedeutet „zahlbar 14 Tage netto“?
Das ist eine kaufmännische Formel: Der volle Betrag ohne Abzug von Skonto soll innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Für die rechtliche Lage ändert das Wort „netto“ nichts.
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist verpasse?
Meist erst einmal nichts. Ab Verzug schuldest du Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und für spätere Mahnungen geringe tatsächliche Kosten. Wichtig ist nur: Einen gerichtlichen Mahnbescheid nie liegen lassen, dort hast du zwei Wochen für den Widerspruch.
Muss ich zahlen, wenn ich der Abrechnung widersprochen habe?
In der Regel ja, denn der Widerspruch stoppt die Fälligkeit nicht. Zahle unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung, dann kommst du nicht in Verzug und holst zu viel gezahltes Geld später zurück. Ausnahme: Du hast Belegeinsicht verlangt und der Vermieter gewährt sie nicht. Dann darfst du zurückhalten.
Kann der Vermieter die Zahlungsfrist nachträglich verkürzen?
Er kann dich jederzeit mahnen, sobald die Nachzahlung fällig ist. Eine „neue, kürzere Frist“ hat aber keine eigene Wirkung. Entscheidend bleibt, ob und wann eine Mahnung bei dir angekommen ist.
Gilt das auch für die Heizkostenabrechnung?
Ja. Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung, auch wenn sie von ista, Techem oder Brunata erstellt wurde. Es gelten dieselben Regeln für Fälligkeit, Verzug und die 12-monatige Einwendungsfrist.

Grundlagen

§ 556 Abs. 3 BGB (Abrechnungs- und Einwendungsfrist) · § 286 BGB (Verzug) · § 288 BGB (Verzugszinsen) · § 259 BGB (Belegeinsicht) · BGH, VIII ZR 261/07 (Fälligkeit) · BGH, VIII ZR 189/17 (Zurückbehaltung bei verweigerter Belegeinsicht) · Stand: Oktober 2026

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Hausverwalter in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Bekannt aus: Verbraucherschutz.tv
Schreiben in 2 Min.Mieterportal