Einspruchsfrist beim Steuerbescheid berechnen
Gib das Datum auf deinem Bescheid ein, dann siehst du den Tag der Bekanntgabe und das Fristende. Das passende Muster für den Einspruch findest du auf der Hauptseite.
Später erhalten oder ohne Rechtsbehelfsbelehrung?
Einspruch fristwahrend erstellen
Gerechnet nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und § 122a Abs. 4 AO, § 108 AO und §§ 187, 188 BGB, mit den landesweiten Feiertagen. Feiertage einzelner Gemeinden sind nicht dabei, etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens. Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende
So rechnet das Finanzamt (mit Beispiel)
Die Frist hat zwei Schritte: erst der Tag der Bekanntgabe, dann ein Monat. Ein Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die Monatsfrist endet an dem Tag des Folgemonats, der dieselbe Zahl trägt (§ 108 Abs. 1 AO, § 188 Abs. 2 BGB).
Als Aufgabe zur Post zählt meist das Datum auf dem Bescheid. Gibt es den Tag im Folgemonat nicht, etwa den 31., endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
| Datum auf dem Bescheid | Bekannt gegeben | Fristende |
|---|---|---|
| Donnerstag, 3. Dezember 2026 | Montag, 7. Dezember 2026 | Donnerstag, 7. Januar 2027 |
| Dienstag, 3. November 2026 | Samstag, 7. November, also Montag, 9. November 2026 | Mittwoch, 9. Dezember 2026 |
| Montag, 2. November 2026 | Freitag, 6. November 2026 | Sonntag, 6. Dezember, also Montag, 7. Dezember 2026 |
| Donnerstag, 27. August 2026 | Montag, 31. August 2026 | Mittwoch, 30. September 2026 |
Heb den Umschlag auf. Trägt er einen Datumsaufdruck der Post, der nach dem vierten Tag liegt, ist die Vermutung entkräftet (BFH, 17.2.2026, IX B 95/25). Dann zählt der Tag, an dem der Brief wirklich ankam.
Fristende am Wochenende oder Feiertag
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Das gilt schon für den vierten Tag: Ist er ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag als bekannt gegeben (BFH, 14.10.2003, IX R 68/98).
Welche Feiertage zählen, hängt vom Land ab. Der Reformationstag am 31. Oktober ist in neun Ländern frei, Allerheiligen am 1. November in fünf. Der Rechner nimmt die Feiertage des Landes, in dem dein Finanzamt sitzt. Wohnst du in einem anderen Land, rechne zur Sicherheit mit dem früheren Tag.
Bescheid in ELSTER bereitgestellt
Bekommst du den Bescheid elektronisch, zählt der Tag, an dem das Finanzamt ihn in deinem ELSTER-Postfach bereitstellt. Der Bescheid gilt am vierten Tag danach als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO). Ob du ihn öffnest, spielt keine Rolle.
Noch kommt der Bescheid nur elektronisch, wenn du eingewilligt hast. Ab 1. Januar 2027 wird die Bereitstellung in ELSTER zum Normalfall, Papier gibt es dann nur noch auf Antrag. Schau deshalb regelmäßig in dein Postfach. Den Einspruch legst du gleich dort ein: Einspruch über ELSTER.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr
Fehlt im Bescheid der Hinweis, wie und bis wann du Einspruch einlegen kannst, oder ist er falsch, hast du ein Jahr ab Bekanntgabe Zeit (§ 356 Abs. 2 AO). Das ist selten. Die Rechtsbehelfsbelehrung steht meist am Ende des Bescheids, ein Blick dorthin kostet eine Minute.
Bescheid nie oder später erhalten
Kam der Bescheid später als am vierten Tag, beginnt die Frist erst mit dem echten Zugang (§ 122 Abs. 2 AO). Im Zweifel muss das Finanzamt beweisen, wann der Brief ankam. Bestreitest du nur den Zeitpunkt, nenn Tatsachen, die einen späteren Zugang möglich machen, etwa den Datumsaufdruck auf dem Umschlag.
Ist ein Bescheid nie angekommen, läuft auch keine Frist. Frag trotzdem bald beim Finanzamt nach, damit du weißt, was festgesetzt ist. Schickt es dir den Bescheid noch einmal, beginnt die Monatsfrist mit diesem Brief. Wartest du noch auf den ersten Bescheid zu deiner Erklärung, hilft der Untätigkeitseinspruch.
Frist verpasst: Wiedereinsetzung
Ist die Frist ohne dein Verschulden abgelaufen, kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 110 AO). Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses beim Finanzamt sein, zusammen mit dem Einspruch. Nach einem Jahr geht es nicht mehr.
- Gründe, die tragen können: plötzliche schwere Krankheit, ein Aufenthalt im Krankenhaus, ein Fehler der Post, den du belegen kannst.
- Gründe, die nicht reichen: vergessen, viel Arbeit, den Bescheid nicht verstanden.
Das Muster dafür ist Muster 5: Antrag auf Wiedereinsetzung. Ist ein Fehler des Finanzamts offensichtlich, etwa ein falsch übernommener Betrag, hilft auch nach der Frist die Berichtigung nach § 129 AO.
Den Fristrechner auf deiner Seite einbinden
Für Vereine, Blogs und Beratungsstellen: Den Rechner kannst du kostenlos auf deiner Website zeigen. Kopier dazu diesen Code in deine Seite:
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Häufige Fragen
Wie berechne ich die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid?
Zählt der Tag, an dem ich den Brief bekommen habe?
Reicht es, den Einspruch am letzten Tag abzuschicken?
Gilt die Vier-Tage-Regel auch für ältere Bescheide?
Was ist, wenn ich im Urlaub war?
Wie lange kann ich Einspruch einlegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?
Gilt der Rechner auch für Kindergeld und Kfz-Steuer?
Grundlagen
§ 108, § 110, § 122, § 122a, § 355, § 356 AO · §§ 187, 188 BGB · BFH, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98 · BFH, Urteil vom 9.11.2005, I R 111/04 · BFH, Beschluss vom 17.2.2026, IX B 95/25 · Hessische Steuerverwaltung: elektronische Bekanntgabe · Feiertagsgesetze der Länder · Stand: Oktober 2026
Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung. Der Rechner ersetzt keine Prüfung deines Falls.
