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Antrag auf schlichte Änderung: Steuerbescheid ohne Einspruch korrigieren

Du hast nach dem Bescheid noch eine Rechnung gefunden, oder das Finanzamt hat einen Betrag falsch übernommen. Mit der schlichten Änderung korrigierst du genau diesen Punkt, ohne dass der ganze Bescheid neu geprüft wird. Für alles andere gibt es das Muster für den Einspruch.

Antwort in 20 Sekunden: Der Antrag auf schlichte Änderung muss innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt sein, also binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO). Er muss genau sagen, was sich ändern soll. Das Finanzamt ändert nur diesen Punkt und nicht zu deinem Nachteil. Eine Aussetzung der Zahlung gibt es dabei nicht.

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Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

Was die schlichte Änderung ist

Die schlichte Änderung ist ein Antrag, den Bescheid in einem bestimmten Punkt zu ändern (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO). Das Finanzamt prüft dabei nur, was du beantragst, nicht den ganzen Bescheid.

Sie eignet sich für klare Fälle: ein vergessener Beleg, eine falsch übernommene Zahl, eine fehlende Pauschale. Für Streit um Rechtsfragen nimmst du den Einspruch.

Findet das Finanzamt im selben Bescheid andere Fehler, darf es sie gegenrechnen (§ 177 AO). Mehr Steuer als vorher setzt es aber nicht fest.

Schlichte Änderung oder Einspruch?

Schlichte ÄnderungEinspruch
Was geprüft wirdnur der beantragte Punktder ganze Bescheid (§ 367 Abs. 2 AO)
Verböserungneinmöglich, nach einem Hinweis
Aussetzung der Zahlungneinauf Antrag (§ 361 AO)
Fristein Monat ab Bekanntgabeein Monat ab Bekanntgabe
Inhaltmuss in der Frist genau sagen, was sich ändern sollBegründung kann später kommen
Formformlos, schriftlich ist sichererschriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift
Ruhen bei Musterverfahrenneinja (§ 363 Abs. 2 AO)

Unser Rat: Ist der Punkt klar und hast du genug Zeit, nimm die schlichte Änderung. Ist die Frist knapp oder bist du unsicher, leg Einspruch ein. Den kannst du später zurücknehmen.

Antrag auf schlichte Änderung: Muster als Word und PDF

Muster 1 ist der Antrag auf schlichte Änderung innerhalb der Monatsfrist. Muster 2 hilft bei Schreib- und Rechenfehlern, auch nach Ablauf der Frist. Unter jedem Muster trägst du deine E-Mail-Adresse ein, dann kommt der ganze Brief als PDF.

Muster 1 · Antrag auf schlichte Änderung

Für einen klaren Punkt, den du innerhalb der Monatsfrist korrigieren willst.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 1 · Antrag auf schlichte Änderung

Betreff: Antrag auf schlichte Änderung des [Einkommensteuerbescheids] [Jahr] vom [Datum des Bescheids], Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, den oben genannten Bescheid nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO zu ändern:

So bekommst du das Musterschreiben Antrag auf schlichte Änderung direkt per E-Mail zugesandt.

antrag-schlichte-aenderung-steuerbescheid.pdfPDF, 29 KB, kommt als Anhang

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Hinweis

Nenn jeden Punkt, den du geändert haben willst, innerhalb der Frist. Was erst danach dazukommt, darf das Finanzamt mit diesem Antrag nicht mehr ändern.

Muster 2 · Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers

Für einen offensichtlichen Fehler, beim Finanzamt oder in deiner Erklärung. Nimm die Variante, die zu deinem Fall passt, und streich die andere.

Muster von Reklamo · Stand: Oktober 2026

Muster 2 · Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers

Betreff: Berichtigung des [Einkommensteuerbescheids] [Jahr] vom [Datum des Bescheids], Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

im oben genannten Bescheid ist bei [Position, z. B. Werbungskosten in der Anlage N] ein Betrag von [Betrag im Bescheid] € angesetzt. Richtig sind [richtiger Betrag] €.

So bekommst du das Musterschreiben Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers direkt per E-Mail zugesandt.

antrag-schlichte-aenderung-berichtigung-fehler.pdfPDF, 29 KB, kommt als Anhang

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Vergessene Belege nachreichen

Hast du in der Erklärung etwas vergessen, etwa eine Rechnung für Arbeitsmittel, reichst du sie mit dem Antrag nach. Innerhalb der Monatsfrist geht das einfach mit Muster 1.

Danach bleibt nur eine Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO). Die gibt es aber nur, wenn dich kein grobes Verschulden trifft, und ein einfach vergessener Beleg gilt oft als grob verschuldet.

Zahlendreher und Rechenfehler

Hat das Finanzamt eine Zahl aus deiner Erklärung falsch übernommen, ist das eine offenbare Unrichtigkeit. Die berichtigt es auch nach der Einspruchsfrist (§ 129 AO), solange die Festsetzungsfrist läuft, meist vier Jahre.

War der Fehler schon in deiner Erklärung, etwa ein Zahlendreher, hilft § 173a AO. Auch das geht nach der Monatsfrist, wenn der Fehler offensichtlich ist (Muster 2). Innerhalb der Monatsfrist ist die schlichte Änderung trotzdem der einfachste Weg.

Vorläufigkeitsvermerk: was offen bleibt

Steht im Bescheid, dass er in bestimmten Punkten vorläufig ist, bleiben diese Punkte offen (§ 165 AO). Ändert sich die Rechtslage, etwa durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, passt das Finanzamt den Bescheid an. Einen Einspruch brauchst du dafür nicht.

Für alle anderen Punkte läuft die normale Monatsfrist. Den Vermerk findest du in den Erläuterungen, meist mit einer Liste der vorläufigen Punkte.

Frist knapp: Einspruch einlegen und später zurücknehmen

Läuft die Frist ab und hast du den Punkt noch nicht beisammen, leg fristwahrend Einspruch ein. Damit bleibt der Bescheid offen, und du hast Zeit für die Begründung. Droht dir dann eine Verböserung, nimmst du den Einspruch zurück (§ 362 AO). Wie viel Zeit dir bleibt, zeigt der Rechner für die Einspruchsfrist.

Schreib „Antrag auf schlichte Änderung“ deutlich in den Betreff, wenn du nur diesen Punkt willst. Ein unklares Schreiben behandelt das Finanzamt im Zweifel als Einspruch.

Häufige Fragen

Was ist ein Antrag auf schlichte Änderung?
Ein Antrag, den Steuerbescheid in einem bestimmten Punkt zu ändern (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO). Das Finanzamt prüft nur diesen Punkt und ändert nicht zu deinem Nachteil. Der Antrag muss innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt sein.
Schlichte Änderung oder Einspruch: Was ist besser?
Für einen klaren Punkt ohne Streit ist die schlichte Änderung einfacher und ohne Risiko. Willst du nicht vorab zahlen, geht es um eine Rechtsfrage oder ist die Frist knapp, nimm den Einspruch.
Kann ich die schlichte Änderung auch nach der Monatsfrist beantragen?
Zu deinen Gunsten nur innerhalb der Einspruchsfrist. Danach helfen nur besondere Vorschriften, etwa § 129 AO bei Fehlern des Finanzamts oder § 173a AO bei Schreib- und Rechenfehlern in deiner Erklärung.
Geht der Änderungsantrag auch über ELSTER?
Ja, mit einer Nachricht an das Finanzamt in Mein ELSTER. Schreib „Antrag auf schlichte Änderung“ hinein, dazu den Bescheid und den Punkt, der geändert werden soll. Belege hängst du als PDF an.
Muss ich den Antrag begründen?
Er muss genau sagen, was geändert werden soll, etwa „Werbungskosten von 899 € für meinen Laptop berücksichtigen“. Eine lange Begründung brauchst du nicht, ein Beleg hilft.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt?
Gegen die Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Lehnt es nur einen Teil ab, gilt das für diesen Teil.

Grundlagen

§ 129, § 165, § 172, § 173, § 173a, § 177, § 361, § 362, § 363, § 367 AO · Stand: Oktober 2026

Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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