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Rechner · Arbeit

Kündigungsfrist berechnen

Gib ein, seit wann du dort arbeitest und wann die Kündigung ankommt. Der Rechner zeigt, wann dein Arbeitsverhältnis endet und bis wann die Kündigung spätestens da sein muss. Das passende Muster für die Kündigung findest du auf der Hauptseite.

Rechner: Wann endet dein Arbeitsverhältnis?
Gib ein, wann die Kündigung ankommt.

Berechnet mit § 622 BGB, §§ 187 und 188 BGB und § 34 Abs. 1 TVöD und TV-L (Stand 06.11.2026). Der Rechner kennt keine Sonderregeln, etwa für Auszubildende, Schwangere, Elternzeit oder Schwerbehinderung. Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung.

Kurz gesagt: Ohne andere Regel in Vertrag oder Tarif gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist ab zwei Jahren im Betrieb länger, bis zu sieben Monate zum Monatsende nach 20 Jahren (§ 622 Abs. 2 BGB). Gezählt wird ab dem Tag nach dem Zugang.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion: Ben Ambros · Gesetze und Urteile unter „Grundlagen“ am Seitenende

So rechnet der Rechner (mit Beispiel)

Die Rechnung hat drei Schritte. Der Tag, an dem die Kündigung ankommt, zählt nicht mit, die Frist beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Frist in Wochen endet am selben Wochentag, eine Frist in Monaten am Tag mit derselben Zahl (§ 188 Abs. 2 BGB). Gibt es diesen Tag im Monat nicht, etwa den 31., zählt der Monatsletzte (§ 188 Abs. 3 BGB).

Danach kommt der Termin. Bei „zum 15. oder zum Monatsende“ endet das Arbeitsverhältnis am nächsten 15. oder Monatsletzten nach dem Fristablauf, bei „zum Monatsende“ am nächsten Monatsletzten. Der Rechner zeigt zusätzlich den letzten Tag, an dem die Kündigung ankommen darf, damit es bei diesem Ende bleibt.

FallZugangFrist läuft abEndeSpätester Zugang
Du kündigst, vier Wochen zum 15. oder MonatsendeFr, 06.11.2026Fr, 04.12.2026Di, 15.12.2026Di, 17.11.2026
Arbeitgeber kündigt, seit 01.03.2018 im Betrieb, also 8 volle Jahre: drei Monate zum MonatsendeFr, 06.11.2026Sa, 06.02.2027So, 28.02.2027Mo, 30.11.2026
Probezeit, zwei Wochen zu jedem TagFr, 06.11.2026Fr, 20.11.2026Fr, 20.11.2026Fr, 06.11.2026
TVöD, seit 01.03.2018 beschäftigt: vier Monate zum QuartalsendeFr, 06.11.2026Sa, 06.03.2027Mi, 31.03.2027Mo, 30.11.2026

Wie lange du im Betrieb bist, zählt der Rechner bis zum Tag, an dem die Kündigung ankommt. So hat auch das Bundesarbeitsgericht gerechnet (BAG, Urteil vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13). Jahre vor deinem 25. Geburtstag zählen mit (BAG, Urteil vom 09.09.2010, 2 AZR 714/08).

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit: die Tabelle

Diese Fristen muss der Arbeitgeber einhalten, wenn er kündigt (§ 622 Abs. 2 BGB). Sie gelten immer zum Ende eines Kalendermonats.

Arbeitsverhältnis besteht im Betrieb oder UnternehmenFrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber
weniger als 2 Jahrevier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (Abs. 1)
ab 2 Jahrenein Monat zum Monatsende
ab 5 Jahrenzwei Monate zum Monatsende
ab 8 Jahrendrei Monate zum Monatsende
ab 10 Jahrenvier Monate zum Monatsende
ab 12 Jahrenfünf Monate zum Monatsende
ab 15 Jahrensechs Monate zum Monatsende
ab 20 Jahrensieben Monate zum Monatsende

Hat dir der Arbeitgeber gekündigt und willst du dich wehren, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG). Melde dich außerdem bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Kündigungsfrist, wenn du selbst kündigst

Für dich gelten die längeren Fristen aus der Tabelle nicht. Ohne andere Regel in Vertrag oder Tarif kündigst du immer mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), auch nach 20 Jahren. Steht im Vertrag, dass die verlängerten Fristen auch für dich gelten, wähl im Rechner „Frist aus meinem Vertrag“.

Länger als die Frist des Arbeitgebers darf deine nie sein (§ 622 Abs. 6 BGB). Die Kündigung muss auf Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift ankommen, eine E-Mail reicht nicht (§ 623 BGB). Wie du sie übergibst und den Empfang belegst, steht unter Job kündigen mit Musterbrief. Gehst du in Rente, rechnest du vom Rentenbeginn aus: Kündigung wegen Rente.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen, für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein fester Termin wie das Monatsende gehört nicht dazu, das Arbeitsverhältnis endet genau zwei Wochen nach dem Zugang.

Entscheidend ist, dass die Kündigung noch in der Probezeit ankommt. Die zwei Wochen dürfen danach enden. Der Rechner nimmt als Ende der Probezeit den Tag vor dem gleichen Datum so viele Monate nach dem Beginn: Beginn am 01.08.2026 mit sechs Monaten heißt Probezeit bis 31.01.2027.

Kündigungsfrist im TVöD und TV-L

Im öffentlichen Dienst regelt § 34 Abs. 1 TVöD die Fristen, der TV-L für die Länder mit demselben Wortlaut. Sie gelten für beide Seiten, also auch, wenn du kündigst.

DauerFrist
bis zum Ende des sechsten Monatszwei Wochen zum Monatsschluss
danach bis zu einem Jahrein Monat zum Monatsschluss
mehr als ein Jahrsechs Wochen zum Quartalsende
ab 5 Jahrendrei Monate zum Quartalsende
ab 8 Jahrenvier Monate zum Quartalsende
ab 10 Jahrenfünf Monate zum Quartalsende
ab 12 Jahrensechs Monate zum Quartalsende

Für die Kündigungsfrist zählt nur die Zeit beim selben Arbeitgeber, auch mit Unterbrechung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 und 2 TVöD und TV-L). Sonderurlaub zählt nicht mit, außer der Arbeitgeber hat vorher schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Trag im Rechner den Beginn beim jetzigen Arbeitgeber ein. Gab es dort eine Unterbrechung, rechne die Stufen selbst nach.

Frist aus dem Arbeitsvertrag

Viele Verträge nennen eine eigene Frist, etwa drei Monate zum Quartalsende. Kürzer als vier Wochen geht nur bei einer Aushilfe in den ersten drei Monaten. Hat der Arbeitgeber in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmer, darf der feste Termin zum 15. oder Monatsende wegfallen, vier Wochen bleiben (§ 622 Abs. 5 BGB). Länger ist erlaubt.

Kündigt der Arbeitgeber, setzt sich eine Vertragsfrist gegen die gesetzliche nur durch, wenn sie in jedem Fall zu einem späteren Ende führt (BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14). Der Rechner zeigt dir deshalb auch das Ende nach dem Gesetz, wenn es anders liegt.

Ist die Frist zu kurz, kann die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin gelten. So hat das Bundesarbeitsgericht eine Kündigung des Arbeitgebers verstanden (BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14). Schreib trotzdem „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hinter das Enddatum, so steht es in Muster 1.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Zähl ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung. Rechne die Frist dazu, etwa vier Wochen. Das Arbeitsverhältnis endet am nächsten erlaubten Termin danach, bei der gesetzlichen Frist am nächsten 15. oder Monatsletzten.
Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren?
Kündigt der Arbeitgeber, vier Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB). Kündigst du selbst, bleibt es bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn Vertrag oder Tarif nichts anderes sagen. Im TVöD sind es nach zehn Jahren fünf Monate zum Quartalsende, für beide Seiten.
Zählt der Tag, an dem die Kündigung ankommt?
Nein. Die Frist beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 BGB). Kommt die Kündigung am 2. November an, laufen vier Wochen am 30. November ab.
Was ist, wenn das Fristende auf ein Wochenende fällt?
Dann verschiebt sich nichts. Die Regel, nach der eine Frist erst am nächsten Werktag endet, gilt für Kündigungsfristen nicht (BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04). Auch der letzte Tag für den Zugang bleibt, wie er ist, selbst an einem Sonntag.
Gilt die längere Frist auch, wenn ich kündige?
Nur, wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag das sagt. Das Gesetz verlängert nur die Frist des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 2 BGB). Im TVöD und TV-L gelten die Fristen für beide Seiten.
Gilt der Rechner auch für die Wohnung?
Nein, für Mietwohnungen gelten eigene Regeln. Wie du als Mieter rechnest, steht unter Wohnung kündigen.

Grundlagen

§ 622 BGB · § 623 BGB · §§ 187, 188 BGB · § 4 KSchG · § 38 SGB III · § 34 TVöD · § 34 TV-L · BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04 · BAG, Urteil vom 09.09.2010, 2 AZR 714/08 · BAG, Urteil vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 · BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14 · Stand: Oktober 2026

Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechts- und Steuerberatung. Der Rechner ersetzt keine Prüfung deines Falls.

Ben Ambros, Immobilienkaufmann
Ben Ambros · Immobilienkaufmann
13 Jahre Immobilienverwaltung in München (über 1.000 Wohnungen), heute Makler für Mehrfamilienhäuser in Murnau. Schreibt hier über das, was er früher selbst abgerechnet hat. Über Ben →
Zum Nachlesen: Verbraucherschutz.tv, Hallo München
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